211620-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/SPD/Linke/Volt ÄA: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz Antrag zur Vorlage 211620 - Stellungnahme
Kerndaten
- Nummer
- 211620-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Gottfried-Claren-Straße Hauptort
- Konrad-Adenauer-Platz
- Von-Sandt-Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211620-04 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Grüne/SPD/Linke/Volt ÄA: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer- Platz Antrag zur Vorlage 211620 - Stellungnahme Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In enger Abstimmung mit der SWB Bus und Bahn kann zum Änderungsantrag Folgendes mitgeteilt werden: Die Lichtsignalanlage am Konrad-Adenauer-Platz ist über 15 Jahre alt und lief ohne Beeinflussung durch die Verkehrsteilnehmenden in einem festen Umlauf mit gleichbleibenden Grünzeiten. Bereits mit Stellungnahme 202272-01 ST wurde darauf hingewiesen, dass es, um den ÖPNV zu beschleunigen, keine Alternative zum Wegfall der Querung gibt. Die Wirksamkeit der Maßnahme wurde untersucht und die Ergebnisse wurden veröffentlicht. Die Fahrbahnbreite zur Querung zwischen der Von-Sandt-Straße und Gottfried- Claren-Straße beträgt etwa 26,5 m. Nach derzeitigem Standard müsste für diese Furt eine Grünzeit von mindestens 22 Sekunden geschaltet werden. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass diese Zeit gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen nicht ausreichend ist, um die andere Straßenseite zu erreichen. An diese Zeit schließt sich die Schutzzeit von weiteren 22 Sekunden an, bevor die Bahnen oder der MIV wieder Grün erhalten. Diese Querungsstelle erfordert folglich einen Großteil der zur Verfügung stehenden Umlaufzeit. Die gleichzeitige Abwicklung von anderen Verkehrsströmen ist während dieser Phase nicht möglich, da alle anderen Fahrbeziehungen zu dieser Furt in Konflikt stehen. Aus der im Änderungsantrag vorgeschlagenen, gleichzeitigen Schaltung der beiden aufeinanderfolgenden Signale auf der Nordseite ergibt sich keine Beschleunigung des ÖPNV, da alleine die Bahnen aus Siegburg ausschließlich auf Höhe der ersten Fußgängerquerung signalisiert werden. Für den MIV wurden die Signale schon immer gleichzeitig geschaltet, um den Verkehrsfluss in Fahrtrichtung Brücke nicht zu behindern. Bei Entfall der Furt können daher die hinteren Signale ebenfalls demontiert werden. Eine „Bedarfsampel“, die nur auf Anforderung Grün schaltet, wird gerade in den hoch ausgelasteten Zeiten voraussichtlich durchgehend angefordert werden, da diese Wegebeziehung, wenn sie wieder vorhanden ist, auch angenommenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden dürfte. Eine Unterdrückung dieser Phase bei ÖPNV-Anforderung würde zum einen von den Wartenden nicht verstanden werden und zum anderen zu unzulässig langen Wartezeiten führen. Bei der Dichte der ÖPNV-Fahrten (Busse und Bahnen) wäre zu den Spitzenzeiten voraussichtlich eine Querung ohne Einschränkung der ÖPNV- Bevorrechtigung gar nicht möglich. Immerhin verkehren dort die Linien 66/67, die Linien 62/65 sowie mehr als 10 Buslinien. Insgesamt passieren somit fast 1000 Busse und über 500 Bahnen täglich diese Kreuzung und profitieren vom Wegfall des Überwegs und der damit möglichen optimierten Ampelschaltung. Auch der Auto- und Radverkehr profitiert von der aktuellen Situation, wie die o.a. Stellungnahme der Verwaltung 202272-01 ST belegt. Die Wegnahme des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen Gottfried-Claren-Straße und Von-Sandt-Straße hat daher für den ÖPNV enorm viele Vorteile gebracht. Allein für die Bahnen der Linien 62 und 66 ergibt sich eine Fahrzeitverkürzung von rund 83 min pro Tag, die Fahrzeitgewinne der Buslinien sind ähnlich hoch. In Fahrtrichtung Kennedybrücke hat sich z. B. die Haltezeit der Stadtbahnlinie 66 im Mittel deutlich verkürzt (19 Sekunden). Eine Verringerung der Haltezeit um im Schnitt 19 s klingt zunächst nicht viel, praktisch bedeutet das aber, dass einzelne Fahrten knapp eine Minute schneller sind. Insgesamt variieren die Haltezeiten an der Ampel weniger und sind damit planbarer, auch wenn sich das auf die gesamte Fahrzeit der Linie nur marginal auswirkt. Würde an allen Ampelanlagen, die die Linie 66 auf ihrer Strecke passiert, lediglich wenige Sekunden gewonnen, würde die Fahrzeit um mehrere Minuten kürzer ausfallen. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken linienscharf Vorschläge zur Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs zu machen (DS- Nr. 1810600). Die Wiederinbetriebnahme der Ampel würde den jahrelangen Bemühungen um zahlreiche kleinere Maßnahmen, die in der Summe den ÖPNV beschleunigen und seinen Betrieb stabilisieren, zuwiderlaufen. Über 50.000 Fahrgäste fahren täglich mit den Bus- und Bahnlinien über den Konrad-Adenauer-Platz, rund 15.000 Fahrgäste steigen jeden Tag an dieser Haltestelle ein, aus oder um und profitieren damit von der Fahrzeitverkürzung. Die Zahl der Fußgänger, die den Überweg genutzt haben, dürfte deutlich niedriger anzusetzen sein. Die Beibehaltung der Furt wäre daher ausschließlich für diese Benutzergruppe von Vorteil. Für alle anderen würde sie eine deutliche Verschlechterung darstellen. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung von der Annahme des Änderungsantrags dringend abgeraten. Die SWB Bus und Bahn plädiert auch im Namen der zahlreichen betroffenen Fahrgäste für die dauerhafte Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung und Ampelschaltung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de