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211619-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Auswirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts auf die Neuansiedelungen/Umsiedelung von Gewerbebetrieben

Nummer
211619-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211619 Auswirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts auf die Neuansiedelungen/Umsiedelung von Gewerbebetrieben

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211619-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Auswirkungen des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts auf die
Neuansiedelungen/Umsiedelung von
Gewerbebetrieben
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
28.09.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung im vergangenen und im
laufenden Jahr die Genehmigung von Einzelhandelsansiedlungen im
Bonner Stadtgebiet verweigert, weil das angebotene Warensortiment
gegen die Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts verstoßen
würde, nachdem bestimmte Waren nur in eng definierten Ortsteilzentren
angeboten werden dürfen?
Der Verwaltung sind keine Anträge auf Baugenehmigungen für
Einzelhandelsbetriebe bekannt, die im genannten Zeitraum aus Gründen des
Sortiments abgelehnt wurden. In den jüngst in verschiedenen Medien
diskutierten Fällen lagen (noch) keine Anträge auf Baugenehmigung vor bzw.
wurden Genehmigungen nach intensiver Beratung der Antragsteller durch die
Verwaltung erteilt.
2. Hat die Verwaltung beobachtet, dass sich in der Folge
Einzelhandelsbetriebe statt in Bonn im Bonner Umland angesiedelt
haben?
Der Verwaltung sind keine Fälle im genannten Zeitraum bekannt, in denen sich
Einzelhandelsbetriebe nach Ablehnung eines Antrages auf Baugenehmigung in
einer der umliegenden Gemeinden angesiedelt hätten. In einem Fall wurde eine
Genehmigung erteilt; der Betrieb hat parallel dazu eine weitere Ansiedlung in
Wachtberg realisiert.
3. Hält die Verwaltung vor dem Hintergrund der wachsenden Mobilität in
der Gesellschaft, dem zunehmenden Onlinehandel und dem regionalen
Standortwettbewerb die restriktiven Vorgaben des Bonner Einzelhandels-Seite 1 von 2
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und Zentrenkonzepts noch für zeitgemäß?
Die Verwaltung hält die Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts,
nämlich
 die Erhaltung und Stärkung der oberzentralen
Versorgungsfunktion,
 die Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität, der
Funktionsvielfalt und der Identität der Innenstadt, der
Stadtbezirkszentren und sonstigen zentralen Bereiche,
 die Umsetzung der 'Stadt der kurzen Wege'
 die Erhaltung und Stärkung der Nahversorgungsstruktur, u.a. im
Sinne einer wohnungsnahen und fußläufigen Nahversorgung,
 die Schaffung von Investitions- und Entscheidungssicherheit für
Investitionen sowie
 die Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und
produzierendes Gewerbe
nach wie vor für zeitgemäß. Mit dem im Rahmen eines Einzelhandelskonzeptes
zur Verfügung stehenden Instrumentarium der Definition sog. zentraler
Versorgungsbereiche sowie einer spezifischen Sortimentsliste wird die
Grundlage zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der
rechtlich vorhandenen Möglichkeiten mit den Mitteln der Bauleitplanung gelegt.
Dieses Instrumentarium wird in gleicher, wenngleich kommunalspezifischer
Weise, auch in den Nachbarkommunen angewandt.
Die anstehende Überarbeitung des vorliegenden Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (vgl. DS-Nr. 202307) bietet umfassend Gelegenheit, die
aufgezählten Ziele zu diskutieren und ggfs. zu ändern oder zu ergänzen. Aus
Sicht der Verwaltung werden vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-
Handels sowie nach den pandemiebedingten Erfahrungen die Belange der
wohnortnahen Versorgung und der Nachhaltigkeit einen besonderen
Stellenwert einnehmen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de