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211619 · Große Anfrage

Auswirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts auf die Neuansiedelungen/Umsiedelung von Gewerbebetrieben

Nummer
211619
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 211619-01 ST Auswirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts auf die Neuansiedelungen/Umsiedelung von Gewerbebetrieben

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Große Anfrage
öffentlich
211619
Fragesteller/in:
Achim Schröder, Frank Thomas, FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
07.09.2021
Auswirkungen des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts auf die
Neuansiedelungen/Umsiedelung von
Gewerbebetrieben
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
28.09.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:
1. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung im vergangenen und im
laufenden Jahr die Genehmigung von Einzelhandelsansiedlungen im
Bonner Stadtgebiet verweigert, weil das angebotene Warensortiment
gegen die Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
verstoßen würde, nachdem bestimmte Waren nur in eng definierten
Ortsteilzentren angeboten werden dürfen?
2. Hat die Verwaltung beobachtet, dass sich in der Folge
Einzelhandelsbetriebe statt in Bonn im Bonner Umland angesiedelt
haben?
3. Hält die Verwaltung vor dem Hintergrund der wachsenden Mobilität in
der Gesellschaft, dem zunehmenden Onlinehandel und dem regionalen
Standortwettbewerb die restriktiven Vorgaben des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts noch für zeitgemäß?
Begründung
Aktuelle Probleme bei der Neueröffnung bzw. Umsiedlung von bestehenden
Einzelhandelsbetrieben zeigen aus Sicht der Fragesteller, dass ein Umdenken
in Bezug auf Restriktionen für sog. „zentrenschädlichen“ Einzelhandel
stattfinden muss. So scheitert eine Wiedereröffnung, des in der Bevölkerung
außerordentlich geschätzten Standorts des ehemaligen Knauber-Marktes in
Bad Godesberg-Pennenfeld, nach Kenntnis der Fragesteller daran, dass das
dort bisher angebotene Warensortiment „zentrenschädlich“ gewesen sei und
ein Warenhausstandort in der bisherigen Form dort nicht erneut genehmigt
werden könne. Eine Initiative Bad Godesberger Bürger, die den MarktSeite 1 von 2
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wiedereröffnen wollte, musste in der Folge nach Wachtberg ausweichen. Der
ebenfalls sehr populäre P&M Getränkemarkt kann nach Medienberichten
keinen Ausweichstandort im nahegelegenen Gewerbegebiet Bad Godesberg
Nord beziehen, da auch dies „zentrenschädlich sei“.
Vor dem Hintergrund der immer dichteren Wohnbebauung kann aus Sicht der
Fragsteller das Stadtgebiet nicht mehr in einzelne „Zentren“ unterteilt werden.
Vielmehr muss ein Schwerpunkt auf eine flächendeckende und damit
wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gelegt werden, um
vermeidbare Einkaufsverkehre in das Bonner Umland, in dem entsprechende
Restriktionen in aller Regel nicht bestehen, auch unter
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten möglichst zu reduzieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de