211619 · Große Anfrage
Auswirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts auf die Neuansiedelungen/Umsiedelung von Gewerbebetrieben
Kerndaten
- Nummer
- 211619
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 211619 Fragesteller/in: Achim Schröder, Frank Thomas, FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 07.09.2021 Auswirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts auf die Neuansiedelungen/Umsiedelung von Gewerbebetrieben Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 28.09.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung im vergangenen und im laufenden Jahr die Genehmigung von Einzelhandelsansiedlungen im Bonner Stadtgebiet verweigert, weil das angebotene Warensortiment gegen die Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts verstoßen würde, nachdem bestimmte Waren nur in eng definierten Ortsteilzentren angeboten werden dürfen? 2. Hat die Verwaltung beobachtet, dass sich in der Folge Einzelhandelsbetriebe statt in Bonn im Bonner Umland angesiedelt haben? 3. Hält die Verwaltung vor dem Hintergrund der wachsenden Mobilität in der Gesellschaft, dem zunehmenden Onlinehandel und dem regionalen Standortwettbewerb die restriktiven Vorgaben des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts noch für zeitgemäß? Begründung Aktuelle Probleme bei der Neueröffnung bzw. Umsiedlung von bestehenden Einzelhandelsbetrieben zeigen aus Sicht der Fragesteller, dass ein Umdenken in Bezug auf Restriktionen für sog. „zentrenschädlichen“ Einzelhandel stattfinden muss. So scheitert eine Wiedereröffnung, des in der Bevölkerung außerordentlich geschätzten Standorts des ehemaligen Knauber-Marktes in Bad Godesberg-Pennenfeld, nach Kenntnis der Fragesteller daran, dass das dort bisher angebotene Warensortiment „zentrenschädlich“ gewesen sei und ein Warenhausstandort in der bisherigen Form dort nicht erneut genehmigt werden könne. Eine Initiative Bad Godesberger Bürger, die den MarktSeite 1 von 2 Seite 2 wiedereröffnen wollte, musste in der Folge nach Wachtberg ausweichen. Der ebenfalls sehr populäre P&M Getränkemarkt kann nach Medienberichten keinen Ausweichstandort im nahegelegenen Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord beziehen, da auch dies „zentrenschädlich sei“. Vor dem Hintergrund der immer dichteren Wohnbebauung kann aus Sicht der Fragsteller das Stadtgebiet nicht mehr in einzelne „Zentren“ unterteilt werden. Vielmehr muss ein Schwerpunkt auf eine flächendeckende und damit wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gelegt werden, um vermeidbare Einkaufsverkehre in das Bonner Umland, in dem entsprechende Restriktionen in aller Regel nicht bestehen, auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten möglichst zu reduzieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de