211611-01 AA · Änderungsantrag
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211611
Kerndaten
- Nummer
- 211611-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 211611-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar 29.10.2021 Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211611 Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 29.10.2021 Anregung Inhalt des Änderungsantrags 1. Das Vorhaben 164634 – Umgestaltung Stiftsplatz – wird als komplexes Beteiligungsverfahren durchgeführt. 2. Ungeachtet des komplexen Beteiligungsverfahrens wird neben den Anwohnerinnen und Anwohnern auch die interessierte Öffentlichkeit vor Auslobung des Werkstattverfahrens im Rahmen einer Bürgerversammlung beteiligt. Anregungen und Wünsche aus der Bürgerversammlung werden Gegenstand des Werkstattverfahrens. 3. Die zu bildende Jury zur Beurteilung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens besteht stimmgleichberechtigt aus Politik, Verwaltung, Teilnehmern der Bürgerversammlung sowie Anwohnerinnen und Anwohner, wobei die Zahl der Teilnehmer der Bürgerversammlung und der Anwohnerinnen und Anwohner mindestens der Zahl der Jury-Mitglieder aus Politik und Verwaltung entsprechen muss. 4. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird fortlaufend über den Prozess unterrichtet. Begründung Das mit dem Beschlussvorschlag angeregte standardisierte Bürgerbeteiligungsverfahren entspricht aus unserer Sicht nicht den Leitlinien Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn, denn es ist nicht ergebnisoffen sondern beinhaltet bereits jetzt einschränkende Rahmenbedingungen, ein Kreativitätsspielraum ist nicht gegeben. Eine Neustrukturierung der Flächen des Stiftsplatzes, insbesondere eine veränderte Verkehrsführung und der Wegfall oder die Reduzierung öffentlicher Parkplätze betrifft direkt die Anwohnerinnen und Anwohner. Die künftige Aufenthaltsqualität eines neustrukturierten Platzes sollte deren Wohn- und Lebenssituation unbedingt berücksichtigen. Ein komplexesSeite 1 von 2 Seite 2 Beteiligungsverfahren ist deshalb anzuwenden. Laut „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ werden komplexe Beteiligungsverfahren bei Vorhaben durchgeführt, bei denen das Interesse von einer Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern oder ein besonderes Interesse einzelner Stadtteile angenommen werden kann oder von denen eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern betroffen ist oder bei denen es wegweisende Zukunftsplanungen gibt. Diese Vorgaben aus den Leitlinien sehen wir hier als gegeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de