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211611-01 AA · Änderungsantrag

Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211611

Nummer
211611-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 29.10.2021 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211611 Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste

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Änderungsantrag
öffentlich
211611-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
29.10.2021
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung -
Veröffentlichung der Vorhabenliste
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211611
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 29.10.2021 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Das Vorhaben 164634 – Umgestaltung Stiftsplatz – wird als komplexes
Beteiligungsverfahren durchgeführt.
2. Ungeachtet des komplexen Beteiligungsverfahrens wird neben den
Anwohnerinnen und Anwohnern auch die interessierte Öffentlichkeit vor
Auslobung des Werkstattverfahrens im Rahmen einer Bürgerversammlung
beteiligt. Anregungen und Wünsche aus der Bürgerversammlung werden
Gegenstand des Werkstattverfahrens.
3. Die zu bildende Jury zur Beurteilung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens
besteht stimmgleichberechtigt aus Politik, Verwaltung, Teilnehmern der
Bürgerversammlung sowie Anwohnerinnen und Anwohner, wobei die Zahl der
Teilnehmer der Bürgerversammlung und der Anwohnerinnen und Anwohner
mindestens der Zahl der Jury-Mitglieder aus Politik und Verwaltung
entsprechen muss.
4. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird fortlaufend über den Prozess unterrichtet.
Begründung
Das mit dem Beschlussvorschlag angeregte standardisierte
Bürgerbeteiligungsverfahren entspricht aus unserer Sicht nicht den Leitlinien
Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn, denn es ist nicht ergebnisoffen sondern
beinhaltet bereits jetzt einschränkende Rahmenbedingungen, ein
Kreativitätsspielraum ist nicht gegeben.
Eine Neustrukturierung der Flächen des Stiftsplatzes, insbesondere eine
veränderte Verkehrsführung und der Wegfall oder die Reduzierung öffentlicher
Parkplätze betrifft direkt die Anwohnerinnen und Anwohner. Die künftige
Aufenthaltsqualität eines neustrukturierten Platzes sollte deren Wohn- und
Lebenssituation unbedingt berücksichtigen. Ein komplexesSeite 1 von 2
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Beteiligungsverfahren ist deshalb anzuwenden. Laut „Leitlinien
Bürgerbeteiligung“ werden komplexe Beteiligungsverfahren bei Vorhaben
durchgeführt, bei denen das Interesse von einer Vielzahl von Einwohnerinnen
und Einwohnern oder ein besonderes Interesse einzelner Stadtteile
angenommen werden kann oder von denen eine Vielzahl von Einwohnerinnen
und Einwohnern betroffen ist oder bei denen es wegweisende
Zukunftsplanungen gibt. Diese Vorgaben aus den Leitlinien sehen wir hier als
gegeben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de