211601-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56
Kerndaten
- Nummer
- 211601-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211601-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 02.09.2021 Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Hinweis zu allen Punkten, die den Knotenpunkt zur B56 betreffen: sämtliche Planungen müssen in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW erfolgen, weswegen für manche Punkte heute noch keine endgültige Lösung vorgestellt werden kann. Zu Teil 1: Wie im Bürgerantrag gefordert, sollte der Radverkehr auf der Straße „Am Herrengarten“ ab der Linie 66 bis zum Knotenpunkt B56 im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Das Angebot im Seitenbereich durch "Gehweg – Radfahrer frei" soll entfallen, da die Führung auf der Fahrbahn aufgrund besserer Sichtbeziehungen sicherer ist und die konsequente Führung auf den Schutzstreifen in der Einmündung darstellt. Auch in Gegenrichtung ist eine Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn sinnvoll. Durch Tempo 30 ist eine Führung im Mischverkehr verträglich und angebracht. Zu Teil 2: Der angesprochene Abschnitt zwischen B 56 und Siegburger Straße war bereits Gegenstand diverser Prüfungen, zuletzt wurde hier im Rahmen der Vorlage „Erprobung Tempo 30“ unter der Drucksache 221539 geprüft. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo 30 liegen hier nicht vor. Eine Ausweisung als Gehweg – Radfahrer frei erscheint sinnvoll, muss -bei Annahme des Antrags- zunächst durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. Alternierendes Parken ist aufgrund des Busverkehrs abzulehnen. Zu Teil 3: Die vordere Fahrradmarkierung an der Ampel ist, wie vom Petenten richtig geschildert, ein indirekter Linksabbieger für Radfahrende, die von der B56 aus Beuel kommend links in den Herrengarten einbiegen möchten. Dies könnte durch eine überarbeitete eingängigere Markierung besser herausgestelltSeite 1 von 2 Seite 2 werden. Eine Lösung für ein indirektes Linksabbiegen von der Siegburger Straße aus kommend auf den Radweg auf der B56 muss noch in Abstimmung mit dem Landesbetrieb erarbeitet werden. Die Streuscheiben werden ausgetauscht, da Radverkehr auf der Straße „Am Herrengarten“ wie unter Ziffer 1 erwähnt künftig nur noch im Mischverkehr auf der Fahrbahn stattfinden soll. Eine Absenkung der Bordsteinkante und eine Anpassung der Radverkehrsführung für diejenigen, die vom Herrengarten auf den Radweg entlang der B56 nach Beuel abbiegen wollen, wurde durch die Stadtverwaltung geprüft und erscheint sowohl sinnvoll als auch machbar. Auch dieser Punkt muss aber noch mit dem Landesbetrieb abgestimmt werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt alle Verbesserungen, die unmittelbar den Knotenpunkt betreffen, mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abzustimmen und eine Verbesserung für den Radverkehr herbeizuführen. Die Radfahrfreigabe im Seitenbereich der Straße „Im Herrengarten“ wird auf dem Abschnitt B56 bis Bahnlinie 66 aufgehoben, die entsprechenden Bodenmarkierungen entfernt. Der Bürgerantrag gilt damit als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de