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211601-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56

Nummer
211601-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211601 Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211601-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
02.09.2021
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verbesserung
Radverkehrsführung Am Herrengarten und
Kreuzung B56
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Hinweis zu allen Punkten, die den Knotenpunkt zur B56 betreffen:
sämtliche Planungen müssen in Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßen.NRW erfolgen, weswegen für manche Punkte heute noch keine
endgültige Lösung vorgestellt werden kann.
Zu Teil 1:
Wie im Bürgerantrag gefordert, sollte der Radverkehr auf der Straße „Am
Herrengarten“ ab der Linie 66 bis zum Knotenpunkt B56 im Mischverkehr auf
der Fahrbahn geführt werden. Das Angebot im Seitenbereich durch "Gehweg –
Radfahrer frei" soll entfallen, da die Führung auf der Fahrbahn aufgrund
besserer Sichtbeziehungen sicherer ist und die konsequente Führung auf den
Schutzstreifen in der Einmündung darstellt.
Auch in Gegenrichtung ist eine Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn
sinnvoll. Durch Tempo 30 ist eine Führung im Mischverkehr verträglich und
angebracht.
Zu Teil 2:
Der angesprochene Abschnitt zwischen B 56 und Siegburger Straße war
bereits Gegenstand diverser Prüfungen, zuletzt wurde hier im Rahmen der
Vorlage „Erprobung Tempo 30“ unter der Drucksache 221539 geprüft. Die
rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo 30 liegen hier nicht
vor. Eine Ausweisung als Gehweg – Radfahrer frei erscheint sinnvoll, muss -bei
Annahme des Antrags- zunächst durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft
werden. Alternierendes Parken ist aufgrund des Busverkehrs abzulehnen.
Zu Teil 3:
Die vordere Fahrradmarkierung an der Ampel ist, wie vom Petenten richtig
geschildert, ein indirekter Linksabbieger für Radfahrende, die von der B56 aus
Beuel kommend links in den Herrengarten einbiegen möchten. Dies könnte
durch eine überarbeitete eingängigere Markierung besser herausgestelltSeite 1 von 2
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werden.
Eine Lösung für ein indirektes Linksabbiegen von der Siegburger Straße aus
kommend auf den Radweg auf der B56 muss noch in Abstimmung mit dem
Landesbetrieb erarbeitet werden.
Die Streuscheiben werden ausgetauscht, da Radverkehr auf der Straße „Am
Herrengarten“ wie unter Ziffer 1 erwähnt künftig nur noch im Mischverkehr auf
der Fahrbahn stattfinden soll.
Eine Absenkung der Bordsteinkante und eine Anpassung der
Radverkehrsführung für diejenigen, die vom Herrengarten auf den Radweg
entlang der B56 nach Beuel abbiegen wollen, wurde durch die Stadtverwaltung
geprüft und erscheint sowohl sinnvoll als auch machbar. Auch dieser Punkt
muss aber noch mit dem Landesbetrieb abgestimmt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt alle Verbesserungen, die unmittelbar den
Knotenpunkt betreffen, mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abzustimmen und
eine Verbesserung für den Radverkehr herbeizuführen.
Die Radfahrfreigabe im Seitenbereich der Straße „Im Herrengarten“ wird auf
dem Abschnitt B56 bis Bahnlinie 66 aufgehoben, die entsprechenden
Bodenmarkierungen entfernt.
Der Bürgerantrag gilt damit als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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