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211601 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56

Nummer
211601
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
03.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 991,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211601-01 ST Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211601
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
02.09.2021
Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung
Am Herrengarten und Kreuzung B56
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Verbesserung der Radverkehrsführung im Bereich Am
Herrengarten und Kreuzung B56 gerichtet.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5
Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56
Die Radverkehrsführung in der Straße Am Herrengarten sollte geändert und an die neuen
Gegebenheiten durch den Ausbau der Kreuzung B56 angepasst werden. Leider wurde beim Ausbau der
B56 und der Kreuzung zur Straße Am Herrengarten versäumt, eine konsistente Radverkehrsführung zu
konzipieren (z.B. nach holländischem Kreuzungsstandard, s. Radentscheid).
Die Vorschläge im Einzelnen:
Teil 1: Am Herrengarten / Abschnitt Beueler Str. bis B56
In diesem Abschnitt existieren Reste des ursprünglichen Zweirichtungsradwegs. Ausgeschildert ist in
beiden Fahrtrichtungen Fußweg/Fahrrad frei (in Richtung Norden erst ab Haus Nr. 74, vermutlich ist das
erste Schild an der Kreuzung verloren gegangen).
Dies sollte geändert werden aus folgenden Gründen:
 der Fußweg ist nicht geeignet für Fahrradverkehr, Konflikte sind vorprogrammiert. Dies gilt erst
recht für die Freigabe in beide Richtungen.
 die Straße ist mit Tempo 30 und alternierendem Parken verkehrsberuhigt. Radfahren auf der
Straße ist hier sinnvoll und problemlos möglich wie auch in vielen ähnlichen Bonner Straßen.
 Radfahrer aus Richtung Süden müssten nach der Ampel B56 die Seite wechseln, um auf den
freigegebenen Fußweg zu kommen, da der frühere Übergang unterhalb der Fußgängerbrücke
nicht mehr existiert. Radfahrer aus Richtung Norden, die den freigegebenen Fußweg benutzen,
kommen seit dem Umbau der Kreuzung nicht mehr ohne weiteres auf die Aufstellfläche an der
Ampel.
Vorschlag: Entfernung der Fahrradfreigabe sowie der alten blauen Einfärbung/Piktogramm.Seite 2 von 5
Teil 2: Am Herrengarten / Abschnitt Siegburger Str. bis B56
In diesem Abschnitt gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg gemeinsam mit dem Fußweg auf der
südlichen Seite. Ursprünglich war dies sogar ein Zweirichtungsradweg, erfreulicherweise wurde das
Schild 241 an der Einmündung Siegburger Str./Am Herrengarten (linksseitig) kürzlich entfernt.
Die Verkehrsführung sollte aus folgenden Gründen geändert werden:
 Während der Radweg beim Bau der Kreuzung B56 aufgeweitet wurde, ist er zwischen
Hausnummer 130 und Siegburger Str. zu schmal für Rad- und Fußverkehr und gefährlich
(Hauseingänge, Grundstücksausfahrten).
 Das Verkehrsaufkommen auf diesem Straßenabschnitt rechtfertigt keine Benutzungspflicht (s.
Urteil BVerwG 3 C 42.09 - Radwegebenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage
zulässig).
 Radfahrer aus den beiden Ästen der Merowinger Str. kommen wegen fehlender
Bordsteinabsenkung nicht problemlos auf den Radweg. Außerdem ist von dort mangels Schild
240/241 gar nicht erkennbar, ob hier eine Benutzungspflicht besteht (die Beschilderung müsste
an den Einmündungen wiederholt werden).
Vorschlag:
 Aufhebung der Benutzungspflicht auch in Fahrtrichtung B56  Siegburger Str.
 Verkehrsberuhigung dieses Straßenabschnitts mit Tempo 30 und z.B. alternierendem Parken
(analog zum nördlichen Abschnitt von Am Herrengarten). Wegen der nahegelegenen Schule
sollte eine Ausweisung von Tempo 30 rechtlich möglich sein. Für die Buslinie dürfte dies auf dem
kurzen Straßenabschnitt keine nennenswerte Verzögerung bringen.
 Sollte Tempo 30 nicht möglich sein, so wären Schutzstreifen beidseitig aufzubringen.
 An der Kreuzung B56 Fahrtrichtung Siegburger Straße kann ggf. eine Beschilderung Zeichen
239/Fahrrad frei maximal bis zum unbefestigten Fußweg zur Gesamtschule erfolgen.Seite 3 von 5
Teil 3: Kreuzung Am Herrengarten/B56
An dieser Kreuzung muss die Verkehrsführung an mehreren Stellen überarbeitet werden.
Für Radverkehr, der aus Richtung Siegburger Str. kommt, wurde vor der Kreuzung ein kurzer
Schutzstreifen mit zwei (leider sehr kleinen) Aufstellflächen sowie einer separaten Fahrradampel
eingerichtet. Die vordere Aufstellfläche kann auch genutzt werden für Radverkehr, der den Radweg an
der B56 befährt und dann links in Am Herrengarten Richtung Vilich-Müldorf abbiegen will. Dies ist soweit
vernünftig gelöst.
Es fehlt allerdings eine Regelung für Radfahrer, die von der Siegburger Str. kommend auf den
linksseitigen Radweg an der B56 fahren möchten. Vermutlich wäre hierfür indirektes Linksabbiegen
sinnvoll. Dazu fehlt aber eine Aufstellfläche, wo Radfahrer bei roter Ampel warten können, ohne
Fußgänger oder geradeaus fahrende Radfahrer zu behindern.
Neben der o.g. genannten Verkehrsführung sollte offenbar auch die Fußgängerfurt über die B56 für
Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben werden, erkennbar an den Streuscheiben. Verkehrsschilder
239/240/241 fehlen hier allerdings. Es ist auch vollkommen unklar, wie Radfahrer aus Richtung Vilich-
Müldorf legal an diese Ampel kommen sollen. Ebenso ist unklar, wie man in der anderen Richtung wieder
auf die Straße Am Herrengarten gelangt. Warum hier zwei konkurrierende Verkehrsführungen realisiert
wurden, die sich der Radfahrer offenbar aussuchen soll, bleibt rätselhaft.
Vorschlag:
 Entfernen der Verkehrsführung/Streuscheiben für Radfahrer in der Fußgängerfurt. Der
Radverkehr wird in beiden Richtungen konsistent über die Schutzstreifen und Aufstellflächen
geführt.
 Einrichtung einer Markierung und Aufstellfläche für Radfahrer, die aus Richtung Siegburger Str.
kommen und auf den linksseitigen Radweg B56 abbiegen wollen.Seite 4 von 5
Weiterhin liegen die Straßen dieser Kreuzung nicht im rechten Winkel zueinander. Das Abbiegen aus
Richtung Vilich-Müldorf von Am Herrengarten zur B56 erfordert einen sehr kleinen Abbiegewinkel. Für
den KfZ-Verkehr wurde hierzu ein komfortabler Rechtsabbieger eingerichtet. Radfahrer müssen dagegen
geradeaus über die Kreuzung fahren und dann scharf auf den neuen Radweg an der B56 abbiegen. Um
den Bogen fahren zu können, muss ggf. Gegenverkehr abgewartet werden. Für Räder mit Anhänger ist
der Abbiegevorgang besonders schwierig.
Vorschlag: der Bordstein wird in der Kurve abgesenkt und für Rechtsabbieger eine weitere Radwegefurt
markiert (siehe grüner Pfeil im Bild), so dass Radfahrer sich halbrechts halten und in einem Winkel von
ca. 90 Grad auf den Radweg an der B56 abbiegen können.
Axel Meckenstock, Hummerichs Bitze 36, 53229 Bonn, axel.meckenstrock@gmail.com;
01718341774
Dr. Axel Meckenstock, Hummerichs Bitze 36, 53229 Bonn, mail: axel.meckenstock@gmail.com,
mobil: 01718341774Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de