211601 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56
Kerndaten
- Nummer
- 211601
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 03.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211601 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 02.09.2021 Bürgerantrag: Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Verbesserung der Radverkehrsführung im Bereich Am Herrengarten und Kreuzung B56 gerichtet. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 Verbesserung Radverkehrsführung Am Herrengarten und Kreuzung B56 Die Radverkehrsführung in der Straße Am Herrengarten sollte geändert und an die neuen Gegebenheiten durch den Ausbau der Kreuzung B56 angepasst werden. Leider wurde beim Ausbau der B56 und der Kreuzung zur Straße Am Herrengarten versäumt, eine konsistente Radverkehrsführung zu konzipieren (z.B. nach holländischem Kreuzungsstandard, s. Radentscheid). Die Vorschläge im Einzelnen: Teil 1: Am Herrengarten / Abschnitt Beueler Str. bis B56 In diesem Abschnitt existieren Reste des ursprünglichen Zweirichtungsradwegs. Ausgeschildert ist in beiden Fahrtrichtungen Fußweg/Fahrrad frei (in Richtung Norden erst ab Haus Nr. 74, vermutlich ist das erste Schild an der Kreuzung verloren gegangen). Dies sollte geändert werden aus folgenden Gründen: der Fußweg ist nicht geeignet für Fahrradverkehr, Konflikte sind vorprogrammiert. Dies gilt erst recht für die Freigabe in beide Richtungen. die Straße ist mit Tempo 30 und alternierendem Parken verkehrsberuhigt. Radfahren auf der Straße ist hier sinnvoll und problemlos möglich wie auch in vielen ähnlichen Bonner Straßen. Radfahrer aus Richtung Süden müssten nach der Ampel B56 die Seite wechseln, um auf den freigegebenen Fußweg zu kommen, da der frühere Übergang unterhalb der Fußgängerbrücke nicht mehr existiert. Radfahrer aus Richtung Norden, die den freigegebenen Fußweg benutzen, kommen seit dem Umbau der Kreuzung nicht mehr ohne weiteres auf die Aufstellfläche an der Ampel. Vorschlag: Entfernung der Fahrradfreigabe sowie der alten blauen Einfärbung/Piktogramm.Seite 2 von 5 Teil 2: Am Herrengarten / Abschnitt Siegburger Str. bis B56 In diesem Abschnitt gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg gemeinsam mit dem Fußweg auf der südlichen Seite. Ursprünglich war dies sogar ein Zweirichtungsradweg, erfreulicherweise wurde das Schild 241 an der Einmündung Siegburger Str./Am Herrengarten (linksseitig) kürzlich entfernt. Die Verkehrsführung sollte aus folgenden Gründen geändert werden: Während der Radweg beim Bau der Kreuzung B56 aufgeweitet wurde, ist er zwischen Hausnummer 130 und Siegburger Str. zu schmal für Rad- und Fußverkehr und gefährlich (Hauseingänge, Grundstücksausfahrten). Das Verkehrsaufkommen auf diesem Straßenabschnitt rechtfertigt keine Benutzungspflicht (s. Urteil BVerwG 3 C 42.09 - Radwegebenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig). Radfahrer aus den beiden Ästen der Merowinger Str. kommen wegen fehlender Bordsteinabsenkung nicht problemlos auf den Radweg. Außerdem ist von dort mangels Schild 240/241 gar nicht erkennbar, ob hier eine Benutzungspflicht besteht (die Beschilderung müsste an den Einmündungen wiederholt werden). Vorschlag: Aufhebung der Benutzungspflicht auch in Fahrtrichtung B56 Siegburger Str. Verkehrsberuhigung dieses Straßenabschnitts mit Tempo 30 und z.B. alternierendem Parken (analog zum nördlichen Abschnitt von Am Herrengarten). Wegen der nahegelegenen Schule sollte eine Ausweisung von Tempo 30 rechtlich möglich sein. Für die Buslinie dürfte dies auf dem kurzen Straßenabschnitt keine nennenswerte Verzögerung bringen. Sollte Tempo 30 nicht möglich sein, so wären Schutzstreifen beidseitig aufzubringen. An der Kreuzung B56 Fahrtrichtung Siegburger Straße kann ggf. eine Beschilderung Zeichen 239/Fahrrad frei maximal bis zum unbefestigten Fußweg zur Gesamtschule erfolgen.Seite 3 von 5 Teil 3: Kreuzung Am Herrengarten/B56 An dieser Kreuzung muss die Verkehrsführung an mehreren Stellen überarbeitet werden. Für Radverkehr, der aus Richtung Siegburger Str. kommt, wurde vor der Kreuzung ein kurzer Schutzstreifen mit zwei (leider sehr kleinen) Aufstellflächen sowie einer separaten Fahrradampel eingerichtet. Die vordere Aufstellfläche kann auch genutzt werden für Radverkehr, der den Radweg an der B56 befährt und dann links in Am Herrengarten Richtung Vilich-Müldorf abbiegen will. Dies ist soweit vernünftig gelöst. Es fehlt allerdings eine Regelung für Radfahrer, die von der Siegburger Str. kommend auf den linksseitigen Radweg an der B56 fahren möchten. Vermutlich wäre hierfür indirektes Linksabbiegen sinnvoll. Dazu fehlt aber eine Aufstellfläche, wo Radfahrer bei roter Ampel warten können, ohne Fußgänger oder geradeaus fahrende Radfahrer zu behindern. Neben der o.g. genannten Verkehrsführung sollte offenbar auch die Fußgängerfurt über die B56 für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben werden, erkennbar an den Streuscheiben. Verkehrsschilder 239/240/241 fehlen hier allerdings. Es ist auch vollkommen unklar, wie Radfahrer aus Richtung Vilich- Müldorf legal an diese Ampel kommen sollen. Ebenso ist unklar, wie man in der anderen Richtung wieder auf die Straße Am Herrengarten gelangt. Warum hier zwei konkurrierende Verkehrsführungen realisiert wurden, die sich der Radfahrer offenbar aussuchen soll, bleibt rätselhaft. Vorschlag: Entfernen der Verkehrsführung/Streuscheiben für Radfahrer in der Fußgängerfurt. Der Radverkehr wird in beiden Richtungen konsistent über die Schutzstreifen und Aufstellflächen geführt. Einrichtung einer Markierung und Aufstellfläche für Radfahrer, die aus Richtung Siegburger Str. kommen und auf den linksseitigen Radweg B56 abbiegen wollen.Seite 4 von 5 Weiterhin liegen die Straßen dieser Kreuzung nicht im rechten Winkel zueinander. Das Abbiegen aus Richtung Vilich-Müldorf von Am Herrengarten zur B56 erfordert einen sehr kleinen Abbiegewinkel. Für den KfZ-Verkehr wurde hierzu ein komfortabler Rechtsabbieger eingerichtet. Radfahrer müssen dagegen geradeaus über die Kreuzung fahren und dann scharf auf den neuen Radweg an der B56 abbiegen. Um den Bogen fahren zu können, muss ggf. Gegenverkehr abgewartet werden. Für Räder mit Anhänger ist der Abbiegevorgang besonders schwierig. Vorschlag: der Bordstein wird in der Kurve abgesenkt und für Rechtsabbieger eine weitere Radwegefurt markiert (siehe grüner Pfeil im Bild), so dass Radfahrer sich halbrechts halten und in einem Winkel von ca. 90 Grad auf den Radweg an der B56 abbiegen können. Axel Meckenstock, Hummerichs Bitze 36, 53229 Bonn, axel.meckenstrock@gmail.com; 01718341774 Dr. Axel Meckenstock, Hummerichs Bitze 36, 53229 Bonn, mail: axel.meckenstock@gmail.com, mobil: 01718341774Seite 5 von 5
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