211593 · Beschlussvorlage
Bebauungsplan Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel, Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Kerndaten
- Nummer
- 211593
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (93.990 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211593 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bebauungsplan Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel, Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln- Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl- Duwe-Straße ist gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Begründung Plangebiet Das Plangebiet befindet sich auf einem dreieckförmigen Grundstück zwischen der rechtsrheinischen Bahntrasse und der Karl-Duwe-Straße im Bereich des Projektgebietes Bonner Bogen, auf dem die Flächen einer ehemaligen Zementfabrik unmittelbar am Rheinufer und dem rechtsrheinischen Teil der Rheinaue zu einem modernen Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt wurden. Im Bereich des Plangebiets befindet sich ein Parkhaus mit 450 Stellplätzen und dem vorgelagerten Bürogebäude „Haus der freien Berufe“ sowie einer brachliegenden Fläche, auf der das Innovation Greenhouse entstehen soll. Die Fläche wurde bei der Errichtung des Parkhauses und des Hauses der freien Berufe als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die Fläche ist überwiegend geschottert, eine befestigte Fläche wird als Fahrradabstellplatz genutzt. Bäume oder sonstige Bepflanzungen sindSeite 1 von 35 Seite 2 auf der Fläche bis auf eine spärliche Randvegetation und der mit Gehölzen bewachsenen Böschung zur Bahnstrecke nicht vorhanden. Vorhandenes Planungsrecht Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet zum Teil als gemischte Baufläche und zum Teil als Grünfläche sowie als Fläche für Bahnanlagen dargestellt, diese Grünfläche trennt als schmales Band die gemischte Baufläche von der nördlich angrenzenden Sonderbaufläche. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens auf dem Wege der Berichtigung (künftig: Sonderbaufläche) angepasst. Für die verbleibenden Mischgebietsflächen, die überwiegend im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins liegen, wird der Flächennutzungsplan nachfolgend in einem eigenständigen Verfahren geändert. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 8120-15 vom 09.07.2008 setzt das Plangebiet als Mischgebiet mit zulässiger Nutzung als Parkhaus mit Einzelläden im Erdgeschoss sowie einem Fitnesscenter im Staffelgeschoss fest. Angelehnt an diese Festsetzungen ist im Planbereich durch die Vorhabenträgerin ein Parkhaus mit rund 450 Einstellplätzen mit vorgelagertem Bürogebäude und gastronomischen und dienstleistungsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss errichtet worden. Die bestehende Nutzung entspricht jedoch hinsichtlich Art und Maß sowie der Lage der überbauten Flächen nicht den Planfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplans, daher soll das Planungsrecht der über Befreiungen genehmigten Nutzung angepasst werden. In Verbindung mit dem Vorhaben Innovation Greenhouse ist eine Anhebung der Grundflächenzahl (GRZ) für das Gesamtgrundstück notwendig. Aufgrund der für den Bonn-Visio Innovationspark noch bestehenden Baupotentiale und Nutzungsüberlegungen sowie des damit verbundenen Stellplatzbedarfs beabsichtigte die Vorhabenträgerin im Jahr 2009 eine deutliche, über den planungsrechtlichen Zulässigkeitsrahmen erheblich hinausgehende Erweiterung der Parkhauskapazitäten auf ca. 880 Stellplätze. Neben einer Verlängerung des Parkhauses in südlicher Richtung und einer Erhöhung der Geschossigkeit auf VIII Geschosse sollten gleichzeitig die ursprünglich vorgesehenen Sondernutzungen im Staffelgeschoss und den darüber liegenden Dachflächen (Fitnesscenter/sportliche Nutzung) entfallen. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 24.09.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8120-16 gefasst (DS- Nr. 0910297). Die Planung wurde jedoch nicht weitergeführt. Planungsanlass und Planungsziele Die DevelopVisio Innovation Greenhouse GmbH hat - stellvertretend fürSeite 2 von 35 Seite 3 die DevelopVisio Pavillon am Bonner Bogen GmbH - mit Schreiben vom 18.07.2019 für das Vorhaben „Innovation Greenhouse“ die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Am 27.11.2019 erfolgte der entsprechende Zielbeschluss durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (DS-Nr. 190395). Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Bestandsbebauung zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe- Straße in Richtung Süden zu erweitern. Geplant ist ein 6-geschossiges Bürogebäude mit einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss. Insgesamt ist eine Bruttogeschossfläche von ca. 4.300 m² beabsichtigt. Parallel dazu beabsichtigt die Vorhabenträgerin, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8120-17 aufzustellen, um den Bau des gastronomisch zu nutzenden Rheinpavillons auf einer Fläche südwestlich des Plangebiets direkt am Rheinufer umsetzen zu können (DS-Nr. 1713510 und 1713510EB3). Die beiden Planverfahren laufen getrennt, die Planunterlagen für eine zu beschließende öffentliche Auslegung werden derzeit erarbeitet. Die Fachgutachten wurden jedoch zum Teil für beide Vorhaben zusammen ausgearbeitet. Die Notwendigkeit der durch den Aufstellungsbeschluss von 2009 vorgesehenen Parkhauserweiterung mit einem zusätzlichen Angebot von ca. 430 Stellplätzen für den Bonner Bogen ist zwischenzeitlich vor dem Hintergrund einer veränderten Stellplatznachfrage und der freien Kapazitäten im bestehenden Parkhaus infrage zu stellen. Durch eine Parkraumuntersuchung des Büros BSV wurde im Jahr 2018 eine Unterauslastung der vorhandenen Parkhäuser und Tiefgaragen im Gesamtgebiet des Bonner Bogens attestiert. Das statt der Parkhauserweiterung von der Vorhabenträgerin geplante Innovation Greenhouse soll den letzten Baustein der Arrondierung des Konrad- Zuse-Platzes mit modernen Arbeitsplätzen bilden. Nach dem künftigen Ausbau der Trasse für die S-Bahn-Linie13 und dem zugehörigen Bahnhof Oberkassel soll das Gebäude für die mit der Bahn Ankommenden das „Tor“ zum Gesamtareal Bonner Bogen sein. Der Standort soll mit der Errichtung moderner Büroflächen für die Nutzung durch innovative Technologieunternehmen / digitale Startups gesichert und etabliert werden, um die enge räumliche Zuordnung und Verknüpfung mit den benachbarten Einrichtungen dauerhaft sicher zu stellen. Aufgrund der bereits heute bestehenden mangelnden Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs Landgrabenweg/Josef-Schumpeter-Allee/A562 in den Spitzenzeiten war die Anforderung an das Planverfahren, dass durch das Innovation Greenhouse keine zusätzlichen Kfz-Verkehre erzeugt werden, als bereits durch die im Bestandsbebauungsplan planungsrechtlich zulässige Nutzung erzeugt werden würde. Das im Verkehrsgutachten ermittelte zusätzliche Verkehrsaufkommen für das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon entspricht in der morgendlichen Spitzenstunde 21 Kfz-Fahrten. Für die nachmittägliche Spitzenstunde erzeugen die geplanten Nutzungen ein zusätzlichesSeite 3 von 35 Seite 4 Verkehrsaufkommen von 31 Kfz-Fahrten. Um diese Fahrtenanzahl zu minimieren bzw. auszugleichen wurde ein umfangreiches Paket mit Mobilitätsmaßnahmen entwickelt, welches zum einen auf die zusätzliche Nutzung des Innovation Greenhouse ausgelegt ist, zum anderen aber auch auf das Gesamtverkehrsaufkommen am Bonner Bogen abzielt, so dass rechnerisch nur eine geringe Anzahl zusätzlicher Fahrten in den problematischen Spitzenstunden entsteht. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist aufgrund der nahen Haltepunkte von DB, Stadtbahn und Bus sowie zukünftig der S- Bahn-Linie 13 begünstigt. Für den Radverkehr ist der Standort ebenfalls aufgrund der rheinuferbegleitenden Radwege sehr attraktiv zu erreichen. Ein Carsharing-Angebot ist in näherer Umgebung nicht vorhanden. Ein Fahrradmietsystem ist hingegen bereits vorhanden. Zur Umsetzung und zum Monitoring der Mobilitätsmaßnahmen verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag. Das Konzept sieht vor: - - Errichtung einer Carsharing-Station, - - Förderung von Fahrgemeinschaften durch Stellplatzvorteile, - - gemeinsames Pendler-Portal für das Gesamtgebiet Bonner Bogen, - - Bikesharing-Station, Umkleiden mit Spinden und Duschmöglichkeiten sowie eine Do-It-Yourself Fahrradwerkstatt, - - Ladeinfastruktur für E-Bikes, - - Nutzung von Jobtickets, - - Infoanzeigetafeln für ÖPNV. Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Mobilitätskonzeptes wird laut Gutachten eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Gesamtgebiet Bonner Bogen von 15 Kfz-Fahrten in der morgendlichen und 6 Kfz-Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde erreicht. Im Ergebnis kommt es durch die zusätzlichen Nutzungen rechnerisch zunächst zu geringfügigen Mehrverkehren durch die Planung, die jedoch durch die Mobilitätsmaßnahmen aufgefangen werden können, sodass letztlich eine Verringerung der Kfz-Fahrten gegenüber dem bestehenden Planungsrecht prognostiziert werden kann. Die bauordnungsrechtlich benötigten 41 Stellplätze für das Innovation Greenhouse und für das geplante Restaurant Rheinpavillon werden im Parkhaus P3 – das bereits im Plangebiet vorhanden ist - untergebracht werden, da für einen Großteil der dort vorhandenen Stellplätze keine bauordnungsrechtliche Bindung vorliegt. Die Fahrradabstellplätze werden auf dem Plangrundstück und im Erdgeschoss des Parkhauses P3 dem Bedarf entsprechend verteilt.Seite 4 von 35 Seite 5 Planverfahren Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB, wie zunächst beabsichtigt, kann aus Gründen des Zuschnitts des Plangebiets mit dem Einbezug der benachbarten vorhandenen Nutzung mit Parkhaus und Bürogebäude nicht umgesetzt werden, wie nachfolgend erläutert wird. Die vorhandene Bebauung muss in das Plangebiet mit einbezogen werden, weil sie aufgrund umfangreicher Befreiungen im Baugenehmigungsverfahren weder dem ursprünglich vorgesehenen und festgesetzten Planungsrecht entspricht, noch mit dem geplanten Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung vereinbar ist. Die im Bestandsplan festgesetzte Mischgebietsnutzung gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann nicht mehr umgesetzt werden, da im Innovation Greenhouse keine Wohnnutzung geplant ist. Die Mischnutzung war beim Satzungsbeschluss des Bestandsplans noch in Verbindung mit einer Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets im Bereich der ehemaligen Sackfabrik Duwe südlich anschließend an das Plangebiet realistisch und als Übergang zum Sondergebiet Büro und Verwaltung sinnvoll. Das für dieses Wohngebiet notwendige Bebauungsplanverfahren musste jedoch aufgrund der Neufestsetzung des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Rheins in der damals geplanten Form eingestellt werden. Der notwendige Gebietscharakter für ein Mischgebiet kann durch die fehlende Wohnnutzung nicht hergestellt werden, weshalb nun für das gesamte Plangebiet ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Büro und Verwaltung gem. § 11 BauNVO ausgewiesen werden soll, in dem auch nicht wesentlich störende Einrichtungen für Forschung und Entwicklung sowie die Parkhausnutzung allgemein zulässig und Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, Läden, die dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dienen, Kioske, Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal ausnahmsweise zulässig sind, sofern sich diese den allgemein zulässigen Hauptnutzungen flächenmäßig unterordnen. Gem. § 12 BauGB können einzelne Flächen außerhalb eines Vorhabenbereichs in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Anpassungsbereich einbezogen werden. Die Voraussetzung dieser Einbeziehung ist unter anderem eine im Vergleich zum Vorhabenteil eher untergeordnete Flächengröße. Diese Anforderung kann aufgrund der Größe des erforderlichen Anpassungsbereichs nicht erfüllt werden, weshalb der Bebauungsplan Nr. 6920-2 nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan gem. § 30 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB aufgestellt wird. Über den nach der öffentlichen Auslegung zum Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag wird das konkrete Vorhaben mit seinen gestalterischen, energetischen und mobilitätsbeeinflussendenSeite 5 von 35 Seite 6 Anforderungen sowie dessen Durchführung festgeschrieben. Bebauungsplan der Innenentwicklung, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am 22.01.2020 im Zuge des Zielbeschlusses entschieden, dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird (DS-Nr. 190395). Dies ist aufgrund der Verfahrensart als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zulässig und aufgrund des bereits bestehenden Planungsrechts für eine wenn auch andersartige bauliche Nutzung vertretbar. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens liegen vor. Die Wahl des beschleunigten Verfahrens bedingt, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Gleichwohl werden alle Umweltbelange geprüft und der Umgang mit umweltrelevanten Schutzgütern in der Planbegrünung beschrieben und abgewogen. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 17.02. bis 13.03.2020 wurden Stellungnahmen der Autobahn GmbH (bis Ende 2020: Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Krefeld) sowie der Behindertengemeinschaft vorgetragen. Die Autobahn GmbH wies auf die Gefahr einer zu starken Überlastung der BAB-Ausfahrt Bonn-Ramersdorf aus Richtung der Südbrücke hin, da der Kreisverkehr am Landgrabenweg in Spitzenzeiten bereits heute nur noch eine Leistungsfähigkeit in Qualitätsstufe F (bei einer Skala von A-F) aufweist. Bei der vollen Besiedlung des Gebietes am Bonner Bogen mit den derzeit noch in Planung befindlichen Vorhaben wurde gutachterlich für die Spitzenzeiten ein Rückstau bis auf die durchgehende Fahrbahn der A562 prognostiziert. Die Bedenken der Autobahn GmbH konnten für die Vorhaben Innovation Greenhouse sowie den Rheinpavillon ausgeräumt werden, da die neu hinzukommenden Nutzungen in Verbindung mit den geplanten und durch städtebauliche Verträge abgesicherten Mobilitätsmaßnahmen keinen Anstieg der Kfz-Fahrten gegenüber der derzeit planungsrechtlich zulässigen Nutzung erwarten lassen. Ein ähnliches Vorgehen wird auch zukünftig bei der Schaffung weiterer, über den derzeit planungsrechtlich zulässigen Rahmen hinausgehender, Baurechte im Bereich des Bonner Bogens erforderlich sein. Die Stellungnahme der Behindertengemeinschaft bezieht sich auf fehlende Darstellung in den Plänen zur Barrierefreiheit des geplanten Gebäudes. Die barrierefreie Bauausführung ist im Bebauungsplanverfahren noch nicht relevant und kann entsprechend nicht festgesetzt werden, sondern wird im Rahmen desSeite 6 von 35 Seite 7 Baugenehmigungsverfahrens überprüft. Die bereits hohen Anforderungen der 2018 eingeführten neuen Landesbauordnung NRW sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Die Vorhabenträgerin hat zugesagt, im Zuge der Erarbeitung der Bauantragsunterlagen die Ausführung in Bezug auf Barrierefreiheit mit der Behindertengemeinschaft abzustimmen um Möglichkeiten, die über die Anforderungen der Landesbauordnung hinausgehen, zu prüfen. Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 wird hiermit zur Beratung vorgelegt. Die Begründung ist beigefügt. Die vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten liegen den Stadt- und Bezirksverordneten vor den und während der Sitzungen zur Einsicht bereit. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Bebauungsplanentwurf (öffentlich) 3 Begründung (öffentlich) 4 FNP-Anpassung BP 6920-2 (öffentlich)Seite 7 von 35 Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Beuel Ortsteil OberkasselSeite 8 von 35 Seite 9 von 35 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Oberkassel BegrüündungSeite 10 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 11 STÄDTEBAULICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND SIEDLUNGSWESEN Thomas--Mann--Straßße 4411 · 5533111111 Bonn · TEL..:: 00222288 //222277 223366 1100 · FAX:: 00222288// 222277 223366 1199 Bearbeitung:: Dipl.. Ing.. Ralf Thielecke M..A.. Agnieszka Kosa Inhalt 11 Allgemeine Vorgaben ...................................................................................................................................................................................... 22 11..11 Plangebiet .............................................................................................................................................................................................................................. 22 11..22 Planungsvorgaben .................................................................................................................................................................................................... 22 11..33 Planungsablauf // Planverfahren.............................................................................................................................................................. 33 11..44 Nutzungseignung ........................................................................................................................................................................................................ 55 11..55 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................................................................................... 55 11..66 Vorhabenbeschreibung ...................................................................................................................................................................................... 55 11..77 Festsetzungen des Bebauungsplans .............................................................................................................................................. 66 11..77..11 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................................................................................ 66 11..77..22 Maßß der baulichen Nutzung .......................................................................................................................................................... 77 11..77..33 Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche .............................................................................................. 88 11..77..44 Grüün-- und Freiflächen // Pflanzgebote .............................................................................................................................. 88 11..77..55 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ...................................................................................................... 88 11..77..66 Verkehrsflächen // Flächen füür den ruhenden Verkehr............................................................................1100 11..77..77 Örtliche Bauvorschriften ....................................................................................................................................................................1100 11..88 Erschließßung ....................................................................................................................................................................................................................1100 11..88..11 Technische Infrastruktur ....................................................................................................................................................................1111 22 Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................................................ 1144 22..11 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................................................................................................1144 22..22 Verkehrliche Auswirkungen ........................................................................................................................................................................1144 22..33 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................................................................................................1155 22..33..11 Mensch // Gesundheit ............................................................................................................................................................................1155 22..33..22 Klima // Luft ............................................................................................................................................................................................................1177 22..33..33 Flora // Fauna // Artenschutz ..........................................................................................................................................................1188 22..33..44 Boden // Wasser..............................................................................................................................................................................................2222 22..33..55 Landschaftsbild // Erholung ............................................................................................................................................................2233 22..33..66 Kultur-- und Sachgüüter ..........................................................................................................................................................................2233 22..44 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur ..........................................................................................................................2233 22..55 Bodenordnung,, Kosten und Finanzierung ............................................................................................................................2233 Anhang .......................................................................................................................................................................................................................................... 2244 Auflistung der verwendeten Gutachten ..........................................................................................................................................................2244Seite 11 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 22 11 Allgemeine Vorgaben 11..11 Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ umfasst das rund 00,,55 ha großße Teilstüück des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.. 88112200--1155 nördlich der Karl--Duwe--Straßße in Bonn Oberkassel.. Es erstreckt sich üüber das Flurstüück 550088 sowie Teilflächen der Flurstüücke 445522 und 448888 ((Bahnanlage)) der Flur 1122 der Gemarkung Oberkassel.. Dieser Bereich umfasst das bestehende Parkhaus P33,, das daran angeschlossene Büürogebäude ((Haus der freien Berufe)) sowie die östlich angrenzende Fläche des geplanten Innovation Greenhouse.. Das Plangrundstüück liegt außßerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins und jeglicher anderen Schutzgebiete.. 11..22 Planungsvorgaben Regionalplan Der Regionalplan füür den Regierungsbezirk Köln;; Teilabschnitt Region Bonn // Rhein--Sieg stellt das Plangebiet und seine Umgebung als allgemeinen Siedlungsbereich ((ASB)) dar.. Entlang der Nordostgrenze des Flurstüücks 550088 ist die rechtsrheinische Schienenstrecke Köln-- Niederlahnstein der DB dargestellt.. Somit entspricht die geplante Nutzung der regionalplanerischen Darstellung.. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan ((FNP)) der Stadt Bonn stellt die Fläche des Plangebietes und seiner näheren Umgebung als Mosaik von Mischbauflächen,, Grüünflächen und Flächen füür Bahnanlagen dar.. Das westlich angrenzende Quartier Bonner Bogen ist als Sonderbaufläche – Büüro und Verwaltung dargestellt.. Auch jenseits der Bahnanlagen schließßen sich Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Büüro und Verwaltung an.. Das Plangrundstüück soll zuküünftig entsprechend der näheren Umgebung als Sondergebiet füür Büüro und Verwaltung festgesetzt werden.. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans entsprechend auf dem Wege der Berichtigung anzupassen ((küünftig:: Sonderbaufläche)).. Füür die verbleibenden Mischgebietsflächen,, die üüberwiegend im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins liegen,, wird der Flächennutzungsplan nachfolgend in einem eigenständigen Verfahren geändert.. Geltendes Planungsrecht Das Plangrundstüück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.. 88112200--1155 aus dem Jahr 22000088 füür das Areal zwischen dem Weg,, der den Ankerbach westlich begleitet,, Konrad--Zuse--Platz,, Heinrich--Konen--Straßße,, DB--Trasse Köln--Niederlahnstein und einer Parallelen ca.. 113300 m süüdöstlich der Rheinwerkallee.. Es erstreckt sich üüber den im rechtskräftigen BP Nr.. 88112200--1155 als Grundstüück J definierten Bereich – die Fläche zwischen der rechtsrheinischen DB--Strecke Köln--Niederlahnstein,, Heinrich--Konen--Straßße und Karl-- Duwe--Straßße.. Der Plan setzt füür das Plangebiet ein Mischgebiet ((MI)) in geschlossener Bauweise mit Zweckbestimmung Parkhaus mit untergeordneten Nutzungen – Einzelhandel und Fitnesscenter fest.. Darüüber hinaus sind mindestens 11..220000 m22 der Dachfläche extensiv zu begrüünen..Seite 12 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 33 Das Maßß der baulichen Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,66 und maximalen Gebäudehöhe von 7777,,4400 m üü.. NHN sowie Höchstgrenzen füür die Zahl der Vollgeschosse mit VI und bei einer Bauhöhe von etwa 2211 m einem Staffelgeschoss ((BauNVO 11999900)) festgesetzt.. Die üüberbaubaren Grundstüücksflächen sind durch parallel zu der Bahntrasse und der Karl-- Duwe--Straßße verlaufende Baugrenzen bestimmt.. Zur Heinrich--Konen--Straßße und zum Konrad--Zuse--Platz berüücksichtigen die Baugrenzen einen Vorplatz.. Die noch unbebaute Teilfläche des Planbereichs war bislang füür eine Erweiterung des Parkhauses P33 bestimmt.. Eine solche Erweiterung ist jedoch nicht mehr erforderlich.. Mit seinen Festsetzungen steht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 dem städtebaulichen Ziel und der Vorhabenplanung des Innovation Greenhouse als sechsgeschossigem Büürogebäude mit Ladenflächen//Bistro in verschiedenen Punkten entgegen.. Insbesondere die Art der baulichen Nutzung sowie die der Karl--Duwe--Straßße zugewandte Baugrenze und die festgesetzten Nutzungsmaßße erweisen sich als zu eng gefasst.. Daher soll das Planungsrecht den neuen städtebaulichen Zielsetzungen mit der Zulässigkeit einer Sondergebietsnutzung füür Büüro und Verwaltung statt eines Parkhauses mit Einrichtungen füür sportliche Zwecke durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 66992200--22 angepasst werden.. Das bereits realisierte Parkhaus P33 sowie das daran angeschlossene Büürogebäude werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.. Angelehnt an die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.. 88112200--1155 ist im Planbereich durch die Vorhabenträgerin ein Parkhaus mit rund 445500 Einstellplätzen mit vorgelagertem Büürogebäude und gastronomischen und dienstleistungsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss errichtet worden.. Die bestehende Nutzung entspricht jedoch hinsichtlich Art und Maßß sowie der Lage der üüberbauten Flächen nicht den Planfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplans,, daher soll hier das Planungsrecht der üüber Befreiungen genehmigten Nutzung angepasst werden.. An der ursprüünglichen Festsetzung einer Nutzung füür sportliche Zwecke soll nicht mehr festgehalten werden.. In Verbindung mit dem Vorhaben Innovation Greenhouse ist eine Anhebung der Grundflächenzahl ((GRZ)) füür das Gesamtgrundstüück notwendig.. 11..33 Planungsablauf // Planverfahren Die DevelopVisio Innovation Greenhouse GmbH hat mit Schreiben vom 1188..0077..22001199 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des bestehenden Planungsrechts füür den Teilbereich – Grundstüück J – des Bebauungsplans 88112200-- 1155 gestellt.. Die dort festgesetzte Nutzung „Parkhaus“ wurde auf einer Teilfläche mit einer Stellplatzkapazität von rund 448800 Stellplätzen realisiert.. Insgesamt verfüügt der Bonner Bogen derzeit üüber einen Parkraum von üüber 11..225500 Stellplätzen,, die in den Tiefgaragen P11 und P22 und dem Parkhaus P33 güünstig sowohl füür Kurz-- als auch füür Dauerparker erreichbar sind.. Füür eine Erweiterung besteht kein Bedarf mehr,, da zurzeit laut der Verkehrsuntersuchung11 aus dem Januar 22002200 an den meisten Tagen ((9955 %% der Werktage)) üüber den ganzen Tag in den Tiefgargen P11 und P22 und dem Parkhaus P33 durchschnittlich 222266 freie Stellplätze zur Verfüügung stehen.. Im Hinblick auf die effiziente Auslastung und Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur an diesem Standort sollen anstelle eines weiteren Parkhauses neue Büüro--,, Verwaltungs-- und Forschungsflächen entwickelt werden.. 11 Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillon“ in Bonn,, Januar 22002200,, AachenSeite 13 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 44 Der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 2277..1111..22001199 den Zielbeschluss üüber die Entwicklung der Fläche zwischen rechtsrheinischer DB--Strecke Köln--Niederlahnstein,, Heinrich--Konen--Straßße und Karl--Duwe-- Straßße vertagt.. Der Verwaltung wurde der Auftrag erteilt,, die Abweichungen des Vorhabens vom rechtskräftigen Bebauungsplan darzulegen.. In der Sitzung des Ausschusses füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz am 2222..0011..22002200 erfolgte der Zielbeschluss füür die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 ((DS--Nr.. 119900339955 und 11990033995511 ST)).. Ziel des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes als Bestandteil des Büüro-- und Verwaltungsstandorts im rechtsrheinischen Teil von Bonn.. Die Konzentration einer Vielfalt an Branchen und deren ergänzenden Nutzungen hat einen innovativen Arbeitsstandort entstehen lassen.. Eine Intensivierung und Erweiterung des Nutzungsangebots in dieser Lage soll im Rahmen der Stadtteilentwicklung zur Attraktivität des Standortes beitragen.. Diese Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66992200-- 22 umgesetzt.. Da der Bebauungsplan als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem.. §§1133a BauGB aufgestellt wird,, hat der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz von einer früühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.. §§ 33 ((11)) BauGB abgesehen ((§§ 1133a Abs..33 Satz Nr..22 BauGB)).. Die früühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäßß §§ 44 ((11)) BauGB fand im Zeitraum vom 1177..0022 bis einschließßlich 1133..0033..22002200 statt.. Das Vorhaben des Büürogebäudes dient der Innenentwicklung durch Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung eines bestehenden Areals.. Die füür die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens zulässige Grundfläche von maximal 2200..000000 m²² nach §§ 1133a Abs.. 11 Nr.. 11 wird nicht üüberschritten.. Eine Pflicht zur Durchfüührung einer Umweltverträglichkeitsprüüfung und der Erstellung eines Umweltberichts liegt nicht vor.. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte füür eine Beeinträchtigung von Natura--22000000--Gebieten ((Vogelschutzgebiet // FFH--Gebiet)).. Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach §§ 5500 Satz 11 des Bundes--Immissionsschutzgesetzes sind nicht zu beachten,, da das Plangebiet weder im relevanten Abstand eines Störfallbetriebes liegt,, noch selber Störfallbetriebe aufnehmen kann.. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüüfung nach §§ 22 Abs.. 44 BauGB und dem Umweltbericht nach §§ 22a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §§ 1100a Abs.. 11 BauGB abgesehen.. Eingriffe in Natur und Landschaft gelten im Sinne des §§ 11a Abs.. 33 Satz 55 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.. Die umweltrelevanten Gesichtspunkte werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ohne formale Vorgaben geprüüft und in die Abwägung eingestellt.. Grundlage der Prüüfung sind die Ziele des Bebauungsplanes sowie die allgemeinen Grundsätze und Ziele füür die einzelnen Schutzgüüter nach den jeweiligen Fachgesetzen.. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wurden im Januar 22002200 eine Verkehrsuntersuchung ((Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillon“ in Bonn,, Januar 22002200)),, eine Artenschutzprüüfung ((ASP Stufe I und II vom 1155..0011..22002211)),, ein Lärmgutachten ((2222..0022..22002211)) sowie ein Überflutungsnachweis ((April 22002200)) erarbeitet.. Obwohl dem Bebauungsplan ein konkretes Vorhaben zugrunde liegt,, wird dieser nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäßß §§ 1122 Baugesetzbuch ((BauGB)) aufgestellt,, da der üüberwiegende Teil des Plangebietes nicht dem Vorhaben Innovation Greenhouse dient und bereits bebaut wurde.. Die Durchfüührung des Vorhabens und seiner Erschließßung unter Beachtung der durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenenSeite 14 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 55 Vorgaben füür Bauleitpläne auf Veranlassung eines Vorhabenträgers werden durch einen städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss vertraglich sichergestellt.. Hierzu hat sich die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Planungsvereinbarung bereits verpflichtet.. 11..44 Nutzungseignung Die reale Situation und die Verkehrsuntersuchung zeigen auf,, dass die Erweiterung des Stellplatzangebots im Quartier Bonner Bogen nicht sinnvoll wäre.. Am Standort Bonner Bogen steht den Kurz-- und Dauerparkern Parkraum füür üüber 11..225500 Pkw in zwei Tiefgaragen P11 und P22 sowie einem Parkhaus P33 zur Verfüügung.. Dieser wird einheitlich durch die EcoVisio GmbH22 bewirtschaftetet.. Die durch den Gutachter durchgefüührte Bestandaufnahme kommt zum Ergebnis,, dass im Parkhaus P33 angrenzend an das geplante Büürogebäude von den rund 448800 Stellplätzen 443300 Stellplätze bauordnungsrechtlich keinem Bauvorhaben als notwendige Stellplätze zugeordnet sind.. Somit besteht die Möglichkeit,, die vorhandene Büürofläche mit den untergeordneten Läden-- und Gastronomielokalen zu erweitern und die Nutzung füür sportliche Zwecke zurüückzunehmen,, um den Standort noch attraktiver zu gestalten.. 11..55 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Das Innovation Greenhouse bildet den letzten Baustein der Arrondierung des Konrad--Zuse-- Platzes mit modernen Arbeitsplätzen.. Nach dem küünftigen Ausbau der Trasse füür die S--Bahn-- Linie 1133 und mit dem zugehörigen Bahnhof Oberkassel wird das Gebäude füür die mit der Bahn Ankommenden das „Tor“ zum Gesamtareal Bonner Bogen sein.. Der vorliegende Bebauungsplan dient dem Zweck,, das Planungsrecht füür den vorliegenden Entwurf herzustellen.. Gleichzeitig soll der Standort mit der Errichtung moderner Büüroflächen füür die Nutzung zum Beispiel durch innovative Technologieunternehmen // digitale Startups gesichert und etabliert werden,, um die enge räumliche Zuordnung und Verknüüpfung mit den benachbarten Einrichtungen dauerhaft sicher zu stellen.. 11..66 Vorhabenbeschreibung Der vorgestellte Entwurf der Ulrich Griebel Planungsgesellschaft mbH,, Köln,, zeigt ein sechsgeschossiges Gebäude mit einer Doppelfassade aus Glas und Holzfenstern zur Karl-- Duwe--Straßße.. Entlang dieser Kante orientieren sich sowohl Großßraum-- als auch konventionell aufgeteilte Büüro-- und Tagungsräume und ein Bistro.. Mit der markanten Spitzform wird auf den Grundstüückszuschnitt reagiert.. Die der Bahnanlage zugewandte Fassade präsentiert sich als geschlossene Wand,, die entsprechend den Anforderungen an die Schallabsorption zu verkleiden ist.. In dem Teil des Gebäudes sind ein Funktionsraum,, Sanitärräume und der Rettungsweg angeordnet.. Das oberste Geschoss hat eine der Karl--Duwe--Straßße zugewandte,, begehbare Terrasse.. Um die Klimaschutzanforderungen zu berüücksichtigen,, ist eine Dachteilfläche mit intensiver Dachbegrüünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen geplant.. Der städtebauliche Vertrag wird eine Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb der PV-- Anlage enthalten.. Das Gebäude soll barrierefrei von der Karl--Duwe--Straßße aus begehbar sein.. Das im Erdgeschoss liegende Bistro erhält einen separaten Eingang und ist somit füür die Öffentlichkeit zugänglich.. Zudem stellt das Gebäude in dieser Lage eine Abschirmung gegen 22 www..parkenambonnerbogen..comSeite 15 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 66 den Schienenlärm der Bahnanlage füür die süüdlich existierenden bzw.. geplanten Nutzungen dar.. Die benötigten Stellplätze können innerhalb des unmittelbar angrenzenden Parkhaus P33 nachgewiesen werden.. Mit der Realisierung des Vorhabens wird der Raum füür moderne Arbeitsflächen in Form eines Shared Service Centers und einem vielfältigen Angebot an Coworking--Flächen erweitert.. Es wird damit die Kooperation zu bestehenden Unternehmen ermöglicht und der Standort gestärkt.. 11..77 Festsetzungen des Bebauungsplans 11..77..11 Art der baulichen Nutzung Sondergebiet Füür das Plangrundstüück wird ein sonstiges Sondergebiet nach §§ 1111 ((22)) BauNVO mit der Zweckbestimmung „Büüro und Verwaltung“ festgesetzt.. Das Sondergebiet ((SO)) -- Büüro und Verwaltung -- dient vorwiegend der Unterbringung von Büüro-- und Verwaltungseinrichtungen sowie nicht wesentlich störenden Einrichtungen füür Forschung und Entwicklung sowie füür eine Nutzung als Parkhaus,, dessen Stellplatzangebot üüber den Bedarf der Nutzungen im Plangebiet hinausgeht.. Ausnahmsweise zulässig sind Schank-- und Speisewirtschaften,, Läden,, die dem Verkauf verzehrfertiger Waren dienen,, Kioske,, Anlagen füür kulturelle,, sportliche und soziale Zwecke sowie Wohnungen füür Aufsichts-- und Bereitschaftspersonal.. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind dem Hauptzweck des Sondergebietes untergeordnet und sind nur in begrenztem Umfang zulässig.. Der Gebietscharakter muss dabei gewahrt bleiben.. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 war das Grundstüück J als Mischgebiet ((MI)) festgesetzt.. Die Änderung des Bebauungsplanes wird u..a.. notwendig,, weil mit der Realisierung des vorliegenden Vorhabens die Wohnnutzung als wesentlicher Bestandteil eines Mischgebiets ((MI)) nicht mehr umsetzbar ist.. Auch auf dem Grundstüück H22 ((süüdliche Teilfläche des BP Nr.. 88112200--1155,, im Anschluss süüdlich der Karl--Duwe--Straßße)) wurde keine Wohnnutzung realisiert.. Mit der Festsetzung des Sondergebietes ((SO)) mit Zweckbestimmung Büüro und Verwaltung,, wird sich das Plangrundstüück an die angrenzenden Baugebiete anpassen und diese erweitern.. Das Plangrundstüück in der direkten Lage an der DB Trasse ist aus heutiger Sicht füür eine Wohnnutzung praktisch nicht geeignet.. Einzelhandel Die im Plangebiet zulässigen Nutzungen umfassen keine großßflächigen Einzelhandels-- betriebe.. Großßflächige Betriebe sind innerhalb des bisher füür das Plangebiet und seine nähere Umgebung festgesetzten Mischgebiets ((MI)) grundsätzlich nicht zulässig.. Da im Plangebiet und seiner direkten Umgebung eine Wohnnutzung lediglich in Form von Betrieben des Beherbergungsgewerbes sowie Wohnungen füür Aufsichts-- und Bereitschaftspersonal zulässig sind,, ist die Ansiedlung von großßflächigem Einzelhandel nicht gerechtfertigt.. Das Plangebiet liegt in einer Entfernung von 550000 m zum C--Zentrum Oberkassel.. Eine Versorgung mit den Güütern des täglichen Bedarfs ist damit gegeben.. Zudem sieht das Einzelhandelskonzept der Bundesstadt Bonn vom 1188..0066..22000088 ((geändert am 1133..1122..22001122)),, wonach die der Versorgung der Bevölkerung dienenden Haupt-- undSeite 16 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 77 Nebenzentren gestärkt werden sollen,, im Bereich des Plangebietes keinen großßflächigen Einzelhandel vor.. Aber auch nicht--großßflächiger Einzelhandel soll an diesem Standort nur ausnahmsweise und mit beschränktem Angebot zulässig sein und wird deshalb auf solche Läden beschränkt,, die dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dienen.. Hierunter ist z..B.. ein Backshop zu verstehen.. Weiter sollen als typische Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs Kioske zulässig sein.. Solche Läden dienen als kleine Versorgungsstüützpunkte füür die Bewohner der näheren Umgebung,, füür Passanten und füür die arbeitende Bevölkerung in der Mittagspause,, ohne dabei eine wesentliche Konkurrenz füür die im Umfeld befindlichen Ortsteilzentren gemäßß dem Einzelhandels-- und Zentrenkonzept der Stadt Bonn darzustellen.. Das angebotene Warensortiment deckt in Umfang und Vielfalt kein vollständiges Nahversorgungsangebot ab,, so dass die Sicherung und die Förderung der zentralen Versorgungsbereiche gewährleistet bleiben.. 11..77..22 Maßß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl ist mit 00,,7755 festgesetzt,, was die üüberbauten und die zu üüberbauenden Flächen innerhalb des Plangrundstüücks berüücksichtigt.. Mit dem Vorhaben wird die füür den Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 festgesetzte Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,66 üüberschritten.. Der Orientierungswert des §§ 1177 BauNVO von 00,,88 füür sonstige Sondergebiete wird jedoch nicht ausgeschöpft.. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind nach §§ 1199 ((44)) Satz 11 BauNVO die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,, Nebenanlagen im Sinne des §§ 1144 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,, durch die das Baugrundstüück lediglich unterbaut wird,, mitzurechnen.. Nach §§ 1199 ((44)) Satz 22 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der in Satz 11 bezeichneten Anlagen bis zu 5500 vom Hundert üüberschritten werden,, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 00,,88.. Im Bebauungsplan können davon abweichende Bestimmungen getroffen werden.. Hier trifft der Bebauungsplan eine solche Abweichung,, indem eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 00,,7755 um 2200 %%,, also auf bis zu 00,,99 zulässt.. Die vorgenannte Überschreitung ermöglicht es,, die Gestaltung des Konrad--Zuse--Platzes üüber das private Grundstüück bis an die Gebäudekante heranzufüühren und den öffentlichen Platz durch eine Gastronomieterrasse zu beleben.. Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wird analog zum rechtskräftigen Plan verzichtet,, da die bauliche Nutzung üüber die eng am Vorhaben orientierten Baugrenzen und eine absolut festgesetzte maximale Bauhöhe bereits hinreichend gefasst wird.. Dies ist insofern auch sinnvoll,, als das Parkhaus P33 mit seinen halbgeschossig versetzten Ebenen den wesentlichen Teil des Plangrundstüücks einnimmt.. Vollgeschosse // Gebäudehöhen Die Obergrenze füür die Zahl der Vollgeschosse wird füür das geplante Büüro-- und Verwaltungsgebäude mit VI aus dem rechtskräftigen Plan üübernommen.. Die maximal zulässigen Gebäudehöhen werden in Abstimmung auf das Vorhaben und den Gebäudebestand absolut in m üü.. NHN festgesetzt.. Durch die Begrenzung der Gebäudehöhen auf rund 2211 m üüber vorhandenem Gelände ((7788 m üü.. NHN)) wird die Errichtung zusätzlicher Nicht--Vollgeschosse wirksam ausgeschlossen.. Die technischen Anlagen an der Bahnseite üüberschreiten die in dem rechtskräftigen BP Nr..Seite 17 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 88 88112200--1155 festgesetzte Gebäudehöhe Höhe um rund 33,,6600 m.. Durch Festsetzung einer separaten maximal zulässigen Bauhöhe von 8811m üü.. NHN füür diesen Bereich wird auch die Erscheinung dieser Anlagen städtebaulich reglementiert.. Die sonst üübliche Zulässigkeit einer Überschreitung der Gebäudehöhen durch haustechnische Anlagen entfällt damit.. 11..77..33 Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche Füür das Plangebiet wird die geschlossene Bauweise aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan üübernommen.. Die üüberbaubaren Flächen werden entlang der öffentlichen Straßßen,, der Bahnanlage und des bestehenden Parkhauses P33 durch Baugrenzen definiert.. Dies füührt zu klarer Definition des öffentlichen Raumes und der Bebauungskante.. Die üüberbaubaren Flächen werden eng um die bestehenden Gebäude und das Vorhaben des Innovation Greenhouse gelegt,, um die entworfene städtebauliche Figur und deren Wirkung im Stadtraum abzusichern.. Die notwendigen Abstandsflächen liegen zum Teil auf dem eigenen Grundstüück und den öffentlichen Verkehrsflächen bzw.. Bahnanlagen.. An der Nordwestgrenze wird das Innovation Greenhouse an das Parkhaus P33 angebaut.. Der innerhalb des Baugrundstüücks verlaufende Abwassersammler DN11..220000 ist an der Ecke Heinrich--Konen--Straßße// Konrad--Zuse--Platz mit dem Büürogebäude unterbaut.. An dieser Stelle ist bereits ein Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bonn begrüündet.. Zur Absicherung dieses Leitungsrechts setzt der Bebauungsplan das einzutragende Leitungsrecht seinerseits ebenfalls fest.. Ein Geh-- und Fahrrecht wie im nicht üüberbauten Grundstüücksteil am Konrad-- Zuse--Platz ist hingegen im Bereich der Überbauung nicht erforderlich.. 11..77..44 Grüün-- und Freiflächen // Pflanzgebote Begrüünung von Flachdächern Zum Ausgleich des hohen Versiegelungsgrads und zur Verbesserung des Mikroklimas und der Wasserrüückhaltung ist im Bebauungsplan eine intensive Begrüünung von Flachdächern festgesetzt.. Ausgenommen davon sind die Flächen von Dachterrassen,, Stellplätzen und deren Zufahrten,, Glasdächern,, Lichtkuppeln,, Technische Anlagen und Wartungsgänge.. Bereits im Plangebiet existierende extensive Dachbegrüünungen,, die nach bisherigem Planungsrecht genehmigt wurden,, bleiben dabei bestehen und genießßen Bestandsschutz.. Die Begrüünung der Flachdächer ist dabei mindestens als einfach intensive Dachbegrüünung mit einer Aufbaudicke von 1155--2255cm und einem Abflussbeiwert von Cs=00,,33 vorzunehmen.. Zudem ist festgesetzt,, dass die Begrüünung dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten ist.. Die Richtlinien füür Planung,, Bau und Instandhaltung von Dachbegrüünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e..V.. sollten bei der Ausfüührung möglichst Beachtung finden.. Eine Vereinbarkeit der intensiven Dachbegrüünung mit einer im städtebaulichen Vertrag zu vereinbarenden Installation einer Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ist dabei gegeben.. 11..77..55 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Das Plangrundstüück ist durch Verkehrslärm der DB--Schienenstrecke erheblich vorbelastet.. Ausreichende aktive Schallschutzmaßßnahmen sind im Bereich des Plangebiets nicht möglich.. Die füür eine Verträglichkeit der geplanten Nutzungen erforderlichen Maßßnahmen sind durch Festlegung von Lärmpegelbereichen gemäßß DIN 44110099 mit entsprechenden Anforderungen an die Schalldämmung der Außßenbauteile im Bebauungsplan festgesetzt.. Die festgesetztenSeite 18 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 99 Lärmpegelbereiche berüücksichtigen den maßßgeblichen Außßenlärmpegel füür Aufenthaltsräume,, die üüberwiegend zum Schlafen genutzt werden in der am stärksten lärmbelasteten Gebäudeebene ((EG bis 66..OG)) und ohne Berüücksichtigung der verminderten Lärmpegel eines besonders üüberwachten Gleises ((BüüG))33.. Da die Beurteilungspegel aufgrund des nächtlichen Schienengüüterverkehrs höher als tagsüüber sind,, ist hierbei der Nachtwert maßßgeblich ((dies gilt bereits bei einer Differenz zwischen Tag--und Nachtwert von weniger als 1100 dB((A)))).. Das Plangebiet ist auf Grund des Schienenverkehrslärms in Teilbereichen dem Lärmpegelbereich VII zuzuordnen.. Auf der der Bahn abgewandten Seite der Gebäude ergeben sich aufgrund der Eigenabschirmung geringere Lärmimmissionen bis herunter zum Lärmpegelbereich II an wenigen Fassadenabschnitten abseits der Bahnstrecke.. Die Wirkung vorhandener bzw.. technisch und städtebaulich möglicher aktiver Schallschutzmaßßnahmen reichen zur notwendigen Minderung der Außßenlärmpegel bei weitem nicht aus.. Damit sind auch füür eine Büüronutzung ohne Schlaf-- und Ruheräume hoch wirksame passive Schallschutzmaßßnahmen erforderlich,, weshalb füür alle schutzbedüürftigen Räume im Sinne der DIN 44110099 ((Wohnräume,, Schlafräume,, aber auch Büüroräume)) eine fensterunabhängige Belüüftung festgesetzt wird,, womit die Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse ((und aufgrund der ausnahmsweisen Zulässigkeit auch gesunder Wohnverhältnisse)) erreicht werden soll.. Der mindestens festgesetzte Lärmpegelbereich II erreicht mit einem maßßgeblichen Außßenlärmpegel von bis zu 6600 dB((A)) bereits den Orientierungswert füür Mischgebiete tagsüüber.. Nach der Empfehlung des Schalltechnischen Gutachtens sollte dieser Orientierungswert bei einer ausschließßlich natüürlichen Belüüftung von schutzbedüürftigen Räumen üüber geöffnete Fenster nicht üüberschritten werden.. Neben der Festsetzung der Lärmpegelbereiche nach DIN 44110099 in Verbindung mit schallgedämmten Lüüftungseinrichtungen,, die auf eine „Worst--Case“--Betrachtung füür die Aufenthaltsräume im Erdgeschoss zur Nachtzeit zurüückzufüühren ist,, wird im Bebauungsplan bestimmt,, dass geringere Schalldämmmaßße der Außßenbauteile genüügen,, wenn auf Grund eines Gutachtens abweichende maßßgebliche Außßenlärmpegel an den einzelnen Fassadenabschnitten nachgewiesen werden.. Da die festgesetzten Lärmpegelbereiche die Aufenthaltsräume,, welche üüberwiegend zum Schlafen genutzt werden berüücksichtigen und die am stärksten belastete Gebäudeebene zugrunde legen,, kann durch den Nachweis an vielen Fassadenabschnitten voraussichtlich auf ein geringeres Schalldämmmaßß zurüückgegriffen werden.. Auch in Bezug auf die Notwendigkeit der schallgedämmten Lüüftungseinrichtungen füür Büüroräume kann im Baugenehmigungsverfahren auf die geringeren maßßgeblichen Außßenlärmpegel abgestellt werden,, die füür Aufenthaltsräume,, die nicht üüberwiegend zum Schlafen genutzt werden gelten,, womit die tatsächlichen Außßenlärmpegel der jeweiligen Fassadenebene füür die Berechnung des erforderlichen Schalldämmmaßßes herangezogen werden können.. Die fensterunabhängige Belüüftung kann so bei einem tatsächlichen maßßgeblichen Außßenlärmpegel von weniger als 6600 dB((A)) entfallen.. 33 Besonders üüberwachtes Gleis ((BüüG)) ist ein insbesondere in Ballungsgebieten klassifiziertes Gleis,, dessen Schienenfahrflächenzustand nachweislich in einem bestimmten Toleranzbereich gehalten wird,, um bei der Bemessung von Schallschutzmaßßnahmen gemäßß der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen ((Schall0033)) von geringen Quellstärken des Rollgeräusches ausgehen zu können.. Das Besonders üüberwachte Gleis dient dazu,, die Schallemission des Schienenverkehrs schon an der Quelle seines Entstehens zu mindern..Seite 19 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1100 11..77..66 Verkehrsflächen // Flächen füür den ruhenden Verkehr Das Plangebiet ist durch die öffentlichen Verkehrsflächen der Karl--Duwe--Straßße und des Konrad--Zuse--Platzes bereits erschlossen.. Ergänzungen oder Änderungen der öffentlichen Straßßen sind nicht vorgesehen.. Auf dem Plangrundstüück sind keine Verkehrsflächen füür den fahrenden Verkehr vorgesehen.. Der ruhende Verkehr der Dauer-- und Kurzparker wird im Parkhaus P33 aufgenommen.. Die benötigten Stellplätze füür Fahrräder können nach Bedarf auf dem Grundstüück bzw.. im Erdgeschoss des Parkhaues P33 nachgewiesen werden.. 11..77..77 Örtliche Bauvorschriften Ergänzende örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung des Vorhabens sind nicht erforderlich.. 11..88 Erschließßung Erschließßung Die äußßere Erschließßung des Plangebietes erfolgt üüber die Karl--Duwe--Straßße und Joseph-- Schumpeter--Allee an das üüberörtliche Straßßennetz ((A 556622)) und den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ((Bahnhof Bonn -- Oberkassel)).. Das Plangebiet wird durch die Buslinie 660066 mit der Haltestelle Konrad--Zuse--Platz direkt bedient.. Fußßläufig erreichbar sind zudem Haltestellen der Buslinie 660077 und der Stadtbahnlinien 6622,, 6655,, 6666 und 6688 ((ca..770000m)).. Die äußßere Erschließßung füür den Radverkehr verläuft üüber die Anbindung an das Radverkehrsnetz NRW,, das parallel zum Rheinufer verläuft.. Ruhender Verkehr // Mobilitätskonzept Mit der Errichtung des Innovation Greenhouse sollen die vorhandenen bebaubaren Flächen städtebaulich verträglich aktiviert und der bereits ausreichend vorhandene Parkraum genutzt werden.. Mit einer Verkehrsuntersuchung zum Vorhaben wurde der Stellplatzbedarf des geplanten Innovation Greenhouse sowie einer zusätzlichen Gastronomie am Rheinufer ((Grundstüück F)) mit dem Arbeitstitel „Rheinpavillon“ durch das Büüro BSV prognostiziert.. Das ermittelte zusätzliche Verkehrsaufkommen füür das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon entspricht in der morgendlichen Spitzenstunde 2211 Kfz--Fahrten.. Füür die nachmittägliche Spitzenstunde erzeugen die geplanten Nutzungen ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 3311-- Kfz--Fahrten.. Auf Grund der Lage des Standortes ist dessen Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Verbindung zum in unmittelbarer Nähe verlaufenden NRW--Radverkehrsnetz begüünstigt.. Ein Carsharing--Angebot ist in näherer Umgebung nicht vorhanden.. Ein Fahrradleihsystem ist hingegen bereits vorhanden.. Füür das Innovation Greenhouse wurde zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ein Mobilitätskonzept 44 ausgearbeitet,, zu dessen Umsetzung und Monitoring der Vorhabenträger sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet.. Das Konzept sieht vor:: -- Errichtung einer Carsharing--Station,, -- Förderung von Fahrgemeinschaften durch Stellplatzvorteile,, -- gemeinsames Pendler--Portal füür das Gesamtgebiet Bonner Bogen,, 44 Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillion“ in Bonn,, Januar 22002200,, AachenSeite 20 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1111 -- Bikesharing--Station,, Umkleiden mit Spinden und Duschmöglichkeiten sowie eine Do-- It--Yourself Fahrradwerkstatt,, -- Ladeinfastruktur füür E--Bikes -- Möglichkeit des mobilen Arbeitens zu prüüfen,, -- Nutzung von Jobtickets,, -- Infoanzeigetafeln füür ÖPNV.. Einige der oben genannten Maßßnahmen können den Nutzern des Gesamtquartiers Bonner Bogen zur Verfüügung gestellt werden.. Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Mobilitätskonzeptes wird laut Gutachten eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Gesamtgebiet Bonner Bogen von 1155 Kfz--Fahren in der morgendlichen und 66 Kfz--Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde erreicht.. Die bauordnungsrechtlich benötigten 4411 Stellplätze füür das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon können im Parkhaus P33 untergebracht werden.. Die Fahrradabstellplätze werden auf dem Plangrundstüück und im Erdgeschoss des Parkhau-- ses P33 dem Bedarf entsprechend verteilt.. 11..88..11 Technische Infrastruktur Strom--,, Gas-- und Wasserversorgung,, Telekommunikation Die Versorgungsnetze füür die Strom--,, Gas-- und Wasserversorgung,, füür Fernwärme und füür Telekommunikation sind in den öffentlichen Verkehrsflächen angrenzend an das Plangebiet vorhanden und versorgen derzeit bereits die umgebenden Einrichtungen.. Ein zusätzlicher Netzausbau ist nicht erforderlich.. Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet der Bonn--Netz.. Die Wasser-- und Gasversorgungsleitungen sind sowohl in der Karl--Duwe-- als auch Heinrich--Konen--Straßße vorhanden.. Die Haupttrinkwasserversorgungsleitung DN 660000 von Bonn Beuel nach Königswinter ((448811)) bei Station ca.. 11++553300 – 11++667700 liegt innerhalb des Geltungsbereiches der vorliegenden Planung,, unterhalb befestigter Flächen innerhalb der bereits bebauten Teilfläche des Plangebiets.. Somit wird sie samt des dazugehörigen Schutzstreifens von der mit der Planung vorbereiteten Bebauung nicht betroffen.. Leitung und Schutzstreifen sind durch bereits bestehende Grunddienstbarkeiten abgesichert.. Löschwasserversorgung Füür die Löschwasserbereitstellung gilt derzeit der Grundsatz nach DVGW Arbeitsblatt 440055 üüber die Befindlichkeit von Hydranten mit 9966 m33//h im Umkreis von 330000 m füür das betreffende Grundstüück.. In der Joseph--Schumpeter--Allee befindet sich die nächste Löschwasserent-- nahmestelle.. Damit ist das Löschwasserversorgung füür den Planbereich üüber das öffentliche Wasserversorgungsnetz gesichert.. ÖPNV und Verkehrsplanung Mit der vorliegenden Planung sind keine Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der ÖPNV--Anbindung vorgesehen und hierzu besteht auch kein Erfordernis..Seite 21 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1122 Energiekonzept Auf der Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 1144..1111..11999955,, des Ratsbeschlusses zu ""Energieeffizienzstandards im Neubau"" vom 2222..1100..22001155,, des Ratsbeschlusses ""Solarverpflichtung im Neubau--Planungsrechtliche Instrumente"" vom 1166..0099..22002211 und der Ziele der Stadt Bonn,, bis 22003355 klimaneutral zu sein und die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umgestellt zu haben wird der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Leitstelle Klimaschutz ein Energiekonzept erstellen,, welches im städtebaulichen Vertrag verankert wird.. Der Vorhabenträger wird das Bauvorhaben Innovation Greenhouse im Effizienzgebäudestandard EG4400 errichten.. Füür die Versorgung ist eine flexible,, kaskadenförmig aufgebaute Luft--Wärmepumpe vorgesehen,, die üüber eine entsprechend dimensionierte Photovoltaikanlage versorgt wird.. Darüüber hinaus soll üüber den Eigenverbrauch produzierter Strom in Speichermedien gespeichert werden.. Die Be-- und Entlüüftungsanlage erhält eine Wärmerüückgewinnung mit einem hohem Wärmerüückgewinnungsgrad ((> 7788 %%)).. Primär werden die Büüroflächen natüürlich gemäßß den gesetzlichen Anforderungen be-- und entlüüftet,, was durch die Doppelfassade trotz hoher Lärmbelastung ((Bahnverkehr)) möglich wird.. Der aufgrund dieser passiven Komponenten geringe Heiz-- und Küühlbedarf wird üüber intelligent gesteuerte Heiz-- und Küühldeckensegel abgedeckt.. Mit diesem Konzept wird eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erzielt.. Durch die Ausrichtung des Gebäudes lassen sich solare Energieeinträge gut nutzen.. Die Fassade wird als Doppelfassade ausgefüührt.. Der Fassadenzwischenraum dient Wartungszwecken und durch geschossweise angeordnete,, regelbare Zu-- und Fortluftöffnungen der kontrollierten Be-- und Entlüüftung.. Ausküühlung im Winter und Überhitzung im Sommer werden so vermieden.. Der im Zwischenraum angeordnete Sonnenschutz ist witterungsgeschüützt und windunabhängig.. Das Raumklima kann so geschüützt von Außßenlärm und Witterung optimal üüber die Klimahüülle durch natüürliche Lüüftung gesteuert werden.. Entwässerung// Kanal Das Plangebiet wird bereits durch das Trennsystem in der Karl--Duwe--Straßße entwässert.. Die zusätzliche Schmutzwassermenge ist relativ zur Schmutzwassermenge im Einzugsgebiet untergeordnet und kann üüber den bestehenden öffentlichen Kanal der Kläranlage zugeleitet werden.. Die gegenüüber dem bestehenden Schotterplatz zusätzlichen Niederschlagsmengen der teilbegrüünten Dachflächen können durch den öffentlichen Kanal ((Trennsystem)) abgeleitet werden.. Füür die Grundstüücke im Plangebiet wurde eine gemeinsame Überflutungsbetrachtung vorgenommen.. Der Überflutungsnachweis gemäßß DIN 11998866 kann mit einer schadlosen Überflutung des untersten Halbgeschosses des Parkhauses erbracht werden.. Dieses Halbgeschoss ist bereits zur Vermeidung von Auftrieb bei hochwasserbedingt flurnahen Grundwasserständen mit wasserdurchlässigem Pflaster befestigt.. Es bestehen keine Anschlüüsse an den öffentlichen Kanal,, so dass füür diese Fläche keine Überflutung aus einem Überstau des öffentlichen Abwassersystems zu berüücksichtigen ist.. AbfallentsorgungSeite 22 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1133 Füür die notwendigen Müüllbehälter werden Räume im Erdgeschoss angeordnet.. Am Abfuhrtag können die Behälter außßerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf dem Baugrundstüück vor dem Gebäude bereitgestellt werden..Seite 23 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1144 22 Auswirkungen der Planung 22..11 Städtebauliche Auswirkungen Die Realisierung des Büürogebäudes Innovation Greenhouse stellt eine Ergänzung und Abrundung der Bebauung und Nutzung um den Konrad--Zuse--Platz im Quartier Bonner Bogen dar.. Von Süüden kommend bildet das neue Büürogebäude das Entree zum Gesamtquartier.. Das Gebäude passt sich in seiner Form dem Grundstüückszuschnitt an und füügt sich hinsichtlich der Fassadengestaltung in das Bild der angrenzenden Bebauung ein.. Die straßßenbegleitende Anordnung des Gebäudes schafft den Abschluss an der Nordkante der Karl--Duwe--Straßße.. Hierdurch wird der Stadtraum entlang der öffentlichen Straßßen klar definiert.. Die möblierte Vorfläche des vorgesehenen Bistros kann gegebenenfalls füür eine Steigerung der Attraktivität sorgen und somit der Belebung des öffentlichen Raumes in diesem Bereich dienen.. Mit dieser Planung an diesem Standort wird eine brachliegende Fläche am Rande des Quartiers aktiviert.. Anstelle eines erweiterten Parkhauses kann Innovation Greenhouse sowohl Coworking-- Flächen füür neue Unternehmen als auch Flächen füür deren ergänzende Branchen anbieten.. Dadurch können die vorhandene Infrastruktur und der bestehende Parkraum eine bessere Auslastung erfahren.. Die Umsetzung des zu vereinbarenden Mobilitätkonzepts ist geeignet,, die Kfz--Mobilität innerhalb des Quartiers zu reduzieren.. An diesem Standort kann unter dem Leitbild der kurzen Wege,, einer beabsichtigten modernen Architektur,, einer untereinander vernetzten,, voneinander profitierenden und die bestehende Infrastruktur effizient nutzenden Unternehmensstruktur ein innovatives Arbeitsviertel entstehen.. 22..22 Verkehrliche Auswirkungen Nach Abschätzung der Verkehrsuntersuchung sind unter Berüücksichtigung einer Förderung alternativer Mobilität keine wesentlichen Änderungen des Kfz--Verkehrsgeschehens auf Grund der Errichtung des Innovation Greenhouse zu erwarten.. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen füür das Innovation Greenhouse und den im süüdlich angrenzenden Teil des Bebauungsplanes 88112200--1133 geplanten Rheinpavillon wurde füür die morgendliche Spitzenstunde mit 2211 zusätzlichen Kfz--Fahrten und mit 3311 Kfz--Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde ermittelt.. Diese ermittelten Werte sind in dem vorhandenen Straßßen-- und Parkraum abzuwickeln.. Der benötigte Stellplatzbedarf wird im benachbarten Parkhaus P33 nachgewiesen.. Das Gebiet des Bonner Bogens ist in erster Linie üüber den Knotenpunkt der Joseph-- Schumpeter--Allee ((Oberkasseler Ufer)) mit dem Landgrabenweg erschlossen und an das üübergeordnete Straßßennetz angebunden.. Der vierte Ast dieses als Kreisverkehr ausgebauten Knotens bedient die Anschlussstelle Bonn--Ramersdorf der A 556622.. Die Leistungsfähigkeit dieses Knotens liegt an diversen Ästen bereits heute im Bereich QSV E oder F.. Rüückstaulängen,, die bis auf die Hauptfahrbahn der Autobahn reichen,, treten dabei jedoch i..d..R.. nicht auf.. Als örtliche Spitzenstunden wurden die Zeiträume morgens zwischen 77 und 88 Uhr sowie abends zwischen 1177 und 1188 Uhr ermittelt.. Eine Erschließßung der bestehenden wie der zusätzlich geplanten Nutzungen im Bonner Bogen ist gleichwohl ohne wesentliche Änderungen an den Verkehrsanlagen möglich,, indem gezielte Maßßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr auf den Umweltverbund umgesetzt werden.. Hierzu vorgeschlagene und entsprechend inSeite 24 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1155 städtebaulichen Verträgen abzusichernde Maßßnahmen umfassen das Angebot von Jobtickets,, die Einrichtung einer Carsharing--Station,, die Förderung von Fahrgemeinschaften durch Stellplatzvorteile,, ein Portal füür Fahrgemeinschaften füür den gesamten Bonner Bogen,, eine Selbsthilfe--Fahrradwerkstatt,, Umkleide-- und Duschmöglichkeiten füür Radfahrer,, Lademöglichkeiten füür E--Bikes,, sowie Infoanzeigetafeln füür den ÖPNV.. Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes füür die Nutzungen der Vorhabenträgerin im Bonner Bogen füührt voraussichtlich zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens gegenüüber den bisher planungsrechtlich zulässigen Nutzungen des Plangebiets.. Auch unter Berüücksichtigung der durch das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon ausgelösten zusätzlichen Fahrten entfallen bei Umsetzung der Mobilitätsmaßßnahmen in der morgendlichen Spitzenstunde voraussichtlich bis zu 1155 Kfz--Fahrten und in der nachmittäglichen Spitzen-- stunde 66 Kfz--Fahrten.. 22..33 Auswirkungen auf die Umwelt Der Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 füür das Innovation Greenhouse dient der Innenentwicklung im Sinne des §§ 1133a BauGB.. Damit entfällt die formale Umweltprüüfung nach Anlage 11 BauGB.. Die Auswirkungen werden jedoch schutzgutbezogen ermittelt und in die Abwägung eingestellt.. 22..33..11 Mensch // Gesundheit Das Plangebiet ist vor allem durch Geräuschimmissionen der Bahnanlage ((> 7755 dB((A)) // 2244h-- Pegel)) 55 vorbelastet.. Zur Beurteilung dieser Geräuschquelle und derer Auswirkungen auf die geplanten Nutzungen wurde im Februar 22002211 eine Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ durch das Büüro Kramer Schalltechnik vorgelegt.. Deren Ergebnisse wurden in der Planung berüücksichtigt.. Die ermittelten Lärmpegelbereiche wurden als Festsetzung in die Planzeichnung des Bebauungsplans üübernommen.. Daraus resultierende Lärmschutzmaßßnahmen sind mit der Gebäudeplanung nachzuweisen und umzusetzen.. Die Beurteilung erfolgte unter Berüücksichtigung der konkreten Bebauung u..a.. füür die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche nach DIN 1188000055 bzw.. der ausgehend der innerhalb des Plangebiets gelegenen gewerblichen Nutzungen nach TA Lärm.. Zudem wurde die Bestimmung des passiven Lärmschutzes gemäßß DIN 44110099 durchgefüührt.. Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel durch den Betrieb des bereits bestehenden und geplanten Geschäftshauses mit den Immissionsrichtwerten zeigt,, dass diese an allen Immissionsorten zur Tages-- und Nachtzeit eingehalten bzw.. unterschritten werden.. Von den umliegenden Büürogebäuden sind keine Geräuscheinwirkungen z..B.. durch haustechnische Anlagen oder weitere Geräusche festgestellt.. Aufgrund der großßen Abstände der Büürogebäude untereinander ist von fremder Vorbelastung nicht auszugehen.. Die Geräusche des betriebsbezogenen An-- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen wurden gutachterlich als füür das Vorhaben nicht beurteilungsrelevant eingeschätzt.. Die Kriterien der Verneinung der Beurteilungsrelevanz gem.. TA Lärm,, Kapitel 77..44,, nach der die Geräusche des betriebsbezogenen An-- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 550000 m von dem Betriebsgrundstüück zu erfassen und zu beurteilen sind,, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche füür den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens um 33 dB((A)) erhöhen,, keine Vermischung mit dem 55 NRW Geobasis,, NRW Umweltdaten vor Ort,, www..uvo..nrw..deSeite 25 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1166 üübrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung ((1166.. BImSchV)) erstmals oder weitergehend üüberschritten werden,, sind erfüüllt.. Die Berechnung der zu erwartenden Gesamtgeräuschsituation durch die einwirkenden Verkehrsgeräusche -- öffentlicher Straßßenverkehr und Schiffsverkehr gemäßß RLS--1199,, Schienenverkehr gemäßß Schall 0033 erfolgte auf Basis der Berechnungsgrundlagen sowie unter Berüücksichtigung der geplanten bzw.. bestehenden Bebauung füür die Berechnungshöhen ((22,,0000 m,, 66,,7755 m,, 1100,,1100 m,, 1133,,5500 m 1166,,9900 m,, 2200,,3300 m,, 2222,,8800 m in Bezug auf OKFF ±00..0000 = 5577..0066 m üü.. NHN)).. Dies entspricht etwa dem EG ((Außßenbereich)),, 11.. OG bis 66.. OG ((Staffelgeschoss)).. Die Berechnung erfolgte füür zwei Varianten – Variante 11 – ohne BüüG sowie Variante 22 -- mit BüüG Strecke 22332244.. Der „maßßgebliche Außßenlärmpegel“ füür die Lärmart „Gewerbe-- und Industrieanlagen“ wird gemäßß DIN 44110099 füür Bebauungsplanverfahren pauschal anhand der zu berüücksichtigenden Gebietskategorie bzw.. des hiernach einzuhaltenden Tag--Immissionsrichtwertes der TA Lärm zugrunde gelegt.. Zur Bestimmung des „Kerngebiets“ des o..g.. Gewerbelärms wird ein Pegel von 6600 dB((A)) zugrunde gelegt ((gemäßß TA Lärm ebenso Richtwert eines Mischgebiets)).. Dies gilt gemäßß DIN 44110099 im vorliegenden Fall gleichermaßßen füür den Tages-- ((66::0000 Uhr bis 2222::0000 Uhr)) sowie auch zur Nachtzeitraum ((2222::0000 Uhr bis 66::0000 Uhr))..66 Es werden die Immissionsrichtwerte eines Kerngebiets herangezogen,, da die vorgesehene Nutzung als Büüro--und Verwaltungsstandort einer der Hauptnutzungen des Kerngebiets entspricht,, mit dem Unterschied,, dass im festgesetzten Sondergebiet Vergnüügungsstätten und großßflächiger Einzelhandel nicht zulässig sind,, was bei dieser Betrachtung unschädlich ist.. Das Kerngebiet setzt bezogen auf die Immissionsrichtwerte im Vergleich zum Gewerbegebiet die strengeren Maßßstäbe,, womit die Lärmsituation im Sinne einer Worst--Case--Betrachtung beurteilt wird.. Die Bestimmung der maßßgeblichen Außßenlärmpegel erfolgte grundsätzlich entlang der Gebäudekubatur und somit der Grenzen der üüberbaubaren Grundstüücksflächen.. In der Planung wurde füür die Festsetzung der Lärmpegelbereiche gemäßß DIN 44110099 und der Ausfüührung der passiven Schallschutzmaßßnahmen an den Gebäuden die „Worst--Case“-- Betrachtung der Variante 11 ohne BüüG füür die Aufenthaltsräume im Erdgeschoss zur Nachtzeit,, angenommen.. Zur Tageszeit sind entlang aller Fassaden des „Haus der freien Berufe“ ((Ausnahme ein kurzes Fassadenteilstüück auf Höhe des 55.. OG mit einem zu erwartenden Pegel von 7711 dB ((A)))) sowie entlang der westlichen bzw.. süüdwestlichen ((bahnabgewandten)) Fassaden des IGH--Gebäudes Absolutpegel von maximal bis zu 7700 dB ((A)) zu erwarten.. Die bahnzugewandte östliche Fassade des IGH--Gebäudes wurde mit einem Absolutpegel von bis zu 7799 dB ((A)) beaufschlagt.. Als Resüümee kann festgehalten werden,, dass zur Tageszeit vom Erdgeschoss bis einschließßlich auf Höhe des 44.. Obergeschosses an den der Bahn zugewandten Fassaden die Orientierungswerte erheblich üüberschritten werden.. Auf Höhe des 55.. OGs werden die Orientierungswerte lediglich entlang der „außßen büündig“ liegenden Fassaden üüberschritten.. Entlang den der Bahn abgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte eingehalten.. Füür die Nachtzeit wurde festgestellt,, dass der Schienenverkehrslärm im Absolutpegel gegenüüber der Tageszeit zunimmt.. Dementgegen nimmt der Straßßenverkehrslärm ab.. 66 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“,, Bundesstadt Bonn,, Kramer Schalltechnik GmbH,, Projekt--Nr..:: 2200 0022 001199//0011 vom 2222..0022..22002211Seite 26 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1177 Zur Nachtzeit sind entlang der westlichen,, der Bahn abgewandten Fassade des „Hauses der freien Berufe“ sowie vereinzelten Fassadenbereiche ((inkl.. Glasdach IGH--Gebäude)) auf Höhe des 55.. und 66.. OGs Absolutpegel bis zu 6600 dB((A)) zu erwarten.. Die anderen Fassaden werden mit Absolutpegeln von üüber 6600 dB((A)) bis 8811 dB((A)) an der östlichen bahnzugewandten Fassade des IGH--Gebäudes beaufschlagt.. Insgesamt ist festzuhalten,, dass beim Vergleich der Orientierungswerte eines Kerngebiets ((MK)) mit den Beurteilungspegeln zur Nachtzeit auf allen Geschossen entlang aller Fassaden die Orientierungswerte deutlich üüberschritten werden.. Das Gutachten kommt zum Fazit,, dass aufgrund der benachbarten Lage des Plangebiets zu der Emissionsquelle „Bahntrasse“ aus städtebaulichen Grüünden eine aktive Schallschutz-- maßßnahme in Form einer Lärmschutzwand nahezu kaum realisierbar ist.. Bereits im Vorfeld wurde im Entwurf durch die Anordnung der Büüro-- und Tagungsräume sowie des vorgesehenen Bistros an der der Bahnlinie abgewandten Fassade,, entlang der Karl-- Duwe--Straßße mit Lärmschutzmaßßnahmen zur Konfliktbewältigung auf die Vorbelastung reagiert.. Entlang der der Bahnanlage zugewandten Fassade sind Sanitärräume sowie ein zusätzlicher Rettungsweg konzipiert.. Diese Fassade erhält zur Vermeidung der Wirkung als Spiegelschallquelle eine hochabsorbierende Verkleidung entsprechend den Anforderungen an die Schallabsorption,, was im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt wird.. Auch mit der Anordnung des Terrassenbereiches an der westlichen Fassade im füünften Obergeschoss wurde im Konzept auf die Vorbelastung durch die Bahn reagiert.. Da die aktiven Schallschutzmaßßnahmen lediglich bedingt zur Einhaltung von ausreichendem Schallschutz beitragen können,, sind im Gebäude passive Schallschutzmaßßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außßenbauteilen ((Fenster,, Wände und Dach des ausgebauten Dachgeschosses)) schutzbedüürftiger Nutzungen entsprechend dem ermittelten maßßgeblichen Außßenlärmpegel gemäßß DIN 44110099 vorzusehen.. Darüüber hinaus sind schallgedämmte Lüüftungseinrichtungen füür schutzbedüürftige Räume im Sinne der DIN 44110099 festgesetzt.. Die Umsetzung der festgesetzten Schallschutzanforderungen bzw.. die Verträglichkeit möglicher Abweichungen von diesen Festsetzungen ist in einem entsprechenden Schallschutz--Nachweis im Zuge der konkreten Bauausfüührung zu belegen.. 22..33..22 Klima // Luft Der Planungsraum ist aktuell nahezu vollständig versiegelt und unverschattet und weist laut Klimaanalyse füür sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine extreme Wärmebelastung auf.. In der Nacht tritt mit bis zu 66 K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt auf.. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum wäre bei der Planung und Bauausfüührung der thermische Komfort,, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten relevant und zu berüücksichtigen.. Die Planungshinweiskarte weist füür den Planungsraum eine weniger güünstige bioklimatische Situation aus.. Nach Realisierung der Planung wird der Planungsraum bis auf einen sehr kleinen Anteil vollständig bebaut sein.. Geeignete Flächen,, um Maßßnahmen zur Reduktion zusätzlicher Wärmebelastung umzusetzen finden sich daher in erster Linie am Gebäude ((Begrüünung von Dach und ggf.. Fassade)).. Der Außßenbereich verfüügt aufgrund der geringen Größße üüber nahezuSeite 27 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1188 keine effektiven Anpassungspotenziale.. Es sollte dennoch geprüüft werden,, ob ggf.. Kleinstflächen als Grüünanlage gestaltet werden können.. Die festgesetzte intensive Begrüünung der Flachdächer vermindert die Wärmebelastung gegenüüber einer Dachausfüührung ohne Begrüünung und wirkt sich positiv auf die bioklimatische Situation aus.. 22..33..33 Flora // Fauna // Artenschutz Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine bislang potentiell ökologisch aktive Fläche dauerhaft versiegelt.. Das zu bebauende Grundstüück stellt sich üüberwiegend als geschotterte Fläche dar,, die spärlich bewachsen ist.. Eine Teilfläche im Nordwesten dient als gepflasterter Abstellplatz füür Fahrräder.. Der Bewuchs besteht aus Jungpflanzen von Ahorn,, Sommerflieder und Heckenrose.. Außßerdem kommen krautige Pflanzen wie Schmalblättriges Greiskraut,, Königskerze,, Mauerpfeffer,, Habichtskraut und Reseda vor.. Gehölze kommen im äußßersten Süüdosten vor ((Brombeeren und junge Robinien)).. Hier ist auch der krautige Bewuchs dichter.. Zur Karl--Duwe--Straßße hin kommen vereinzelt junge Gehölze wie Sommerflieder auf..77 Derzeit liegt der Teilbereich brach und dient zeitweise als Ablagerungsfläche.. Die Böschung am Nordostrand des Plangebiets --zur Bahnlinie hin – ist dicht mit Gehölzen -- Robinien,, Spitz-- und Berg--Ahorn,, Hartriegel,, Brombeeren und Clematis bewachsen.. Die Bäume weisen maximal geringes Baumholz auf.. Die Gehölze reichen in Höhe des Plangebiets bis an den Gleisschotter55.. Die ökologische Reaktivierung des Teilbereiches und die Realisierung des Vorhabens an einem anderen Standort sind sowohl aus umweltbezogenen als auch aus wirtschaftlichen Grüünden nicht rentabel.. Die Realisierung des Vorhabens sichert eine erfolgreiche Entwicklung des Quartiers Bonner Bogen als Arbeitsstätte und arrondiert die städtebauliche Entwicklung des Areals.. Die intensive Begrüünung der Teildachfläche kann zur Entwicklung eines Lebensraums füür Insekten und Vögel innerhalb eines Stadtraums beitragen.. Die Umsetzung des geplanten Vorhabens erfordert eine kleinflächige Fällung von Gehölzen.. Satzungsgeschüützte Bäume sind davon nicht betroffen.. Zur Realisierung des Vorhabens ist es nicht notwendig,, bestehende Gebäude abzubrechen,, da auf der Vorhabenfläche keine Bebauung existiert.. Gemäßß §§ 4444 Bundesnaturschutzgesetz ((BNatSchG)) vom 0011..0033..22001100 sowie der Vorgaben von FFH-- und Vogelschutz--Richtlinie ergibt sich bei allen Planungen die Notwendigkeit einer „Artenschutzrechtlichen Prüüfung“,, sofern aufgrund ernst zu nehmender Hinweise sogenannte „planungsrelevante Arten“ ((nach MKUNLV 22001155)) eingriffsrelevant betroffen sein könnten.. Im Geltungsbereich der vorliegenden Planung sind Biotopstrukturen vorhanden,, die ein Vorkommen planungsrelevanter Arten möglich erscheinen lassen.. Die Artenschutzprüüfung wurde füür die zu bebauende Teilfläche des Geltungsbereiches der vorliegenden Planung im Jahr 22002200 durchgefüührt und im Januar 22002211 abschließßend formuliert.. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag untersuchte füür das Vorhaben,, entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 9922//4433//EWG ((FFH--RL)) und 22000099//114477//EG ((V--RL)) zum Artenschutz bei Planungs-- oder Zulassungsverfahren ((VV-- Artenschutz)),, ob und in welcher Art und Intensität geschüützte// planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.. 77 Bebauungsplan 66992200--22 zur Änderung des Bebauungsplans Nr.. 88112200--1155 „Konrad--Zuse--Platz“ Stadt Bonn,, Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Oberkassel – ArtenschutzprüüfungSeite 28 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1199 Planungsrelevante Arten Bestand Die Artenschutzprüüfung stellte fest,, dass das Plangebiet ein Teilnahrungshabitat füür eine Fledermausart darstellt.. Das betroffene Nahrungshabitat stellt lediglich einen Teil eines großßräumigen Habitats dar.. Aufgrund der Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung genießßt es keinen Schutzstatus.. Hinsichtlich Bruten planungsrelevanter Vogelarten im Plangebiet und angrenzendem Umfeld ergaben sich keine Hinweise.. Aufgrund der Nähe zum Rhein können zahlreiche planungsrelevante Vogelarten als Nahrungsgast,, Durchzüügler oder Wintergast potenziell vorkommen oder die Fläche üüberfliegen.. Die Fläche ist füür die Arten nicht von essentieller Bedeutung,, da Ausweichmöglichkeiten im räumlich--funktionalen Zusammenhang vorhanden sind.. Bei verbindlicher Einhaltung von Vermeidungsmaßßnahmen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.. Zudem ist im Plangebiet ein Vorkommen von zwei Reptilienarten als wandernde Individuen als möglich beurteilt.. Aufgrund des verdichteten Bodens ist mit Fortpflanzung-- und Ruhestätten dieser Individuen im Plangebiet nicht zu rechnen.. Ein zumindest temporärer Aufenthalt der beiden Arten im Plangebiet ist möglich.. Bei verbindlicher Einhaltung von Vermeidungsmaßßnahmen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.. Mit einem Vorkommen jeglicher planungsrelevanten Amphibienarten aufgrund fehlender geeigneter Laichgewässer ist nicht zu rechnen.. Beurteilung Füür einige planungsrelevante Vogelarten ((Betroffenheit in der Tabelle 33 in ASP dargestellt)) konnte ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Vogelschlag an Glasscheiben des Neubaus nicht ausgeschlossen werden.. Da der temporäre Aufenthalt von Reptilien nicht ausgeschlossen werden konnte,, besteht Verdacht von Tötung von wandernden Individuen.. Ubiquitäre Vogelarten Bestand Bei den im Plangebiet und in dessen Umfeld nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden,, nicht planungsrelevanten europäischen Vogelarten handelt es sich um bundesweit,, landesweit und regional ungefährdete Vogelarten,, die landesweit verbreitet und allgemein häufig sind.. Hinweise auf Bruten dieser häufigen Arten im Plangebiet und dessen unmittelbaren Umfeld ergaben sich nicht,, können aufgrund der Strukturen füür die Zukunft aber nicht ausgeschlossen werden.. Beurteilung Das Gutachten geht nicht davon aus,, dass eine Beeinträchtigung bedeutender lokaler Populationen mit nennenswerten Beständen durch dauerhafte Beseitigung von potenziellen Brutplätzen oder durch Störungen bei der Umsetzung des Vorhabens zu Folge hat.. Die Beeinträchtigung fällt kleinflächig aus.. Im Umfeld sind ausreichende Ausweichmöglichkeiten vorhanden.. Außßerdem sind diese Arten relativ tolerant gegenüüber Störungen.. Zudem liegen keine begrüündeten Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Vorhabens vor.. Eine vertiefende Art--füür--Art--Betrachtung ist somit füür diese Arten nicht notwendig..Seite 29 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2200 Gemäßß der Vogelschutzrichtlinie sind grundsätzlich die Bruten aller wildlebenden Vogelarten vor Zerstörung zu schüützen.. Grundsätzlich sind notwendige Baumfällungen und Gehölzrodungen nur außßerhalb der Brutzeit vorzunehmen,, also in der Zeit vom 11.. Oktober bis zum 2288.. ((2299..)) Februar,, da sich einige Singvogelbruten bis August hinziehen können.. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben gemäßß §§ 3399 Abs.. 55,, S.. 22 Bundesnaturschutzgesetz ((BNatSchG)).. Auch füür nicht planungsrelevante europäische Vogelarten kann ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Vogelschlag an Glasscheiben des Gebäudes nicht ausgeschlossen werden.. Vertiefend untersuchte Arten Mauereidechse und Zauneidechse Aufgrund geeigneter Strukturen in direktem Umfeld des zu bebauenden Bereiches ist ein temporärer Aufenthalt von einzelnen Individuen im Plangebiet nicht auszuschließßen.. Daher kann es bei den Baumaßßnahmen zur Tötung von Individuen gem.. §§4444 BNatSchG kommen.. Bei den planungsrelevanten Reptilienarten Mauereidechse und Zauneidechse kann eine Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden.. Vermeidungsmaßßnahmen sind erforderlich.. Vermeidungsmaßßnahmen Alle Gehölze im Plangebiet und dem angrenzenden Bereich sowie alle potenziellen Versteckmöglichkeiten ((Gehölzschnitt,, Erdaushub,, Schuttablagerungen)) sind im Winter zu beseitigen.. Um die Migration in das Baufeld zu verhindern,, ist in der Winterpause ((Mitte November bis Ende Februar)) vor Beginn der Baumaßßnahmen bis zum Abschluss der Bebauung ein Amphibienschutzzaun am Nordostrand und am Süüdostrand des Plangebiets zu errichten.. Vorgezogene Ausgleichsmaßßnahmen sind füür diese beiden planungsrelevanten Arten nicht erforderlich.. Planungsrelevante sowie ubiquitäre Vogelarten Planungsrelevante Vogelarten sind möglicherweise durch Vogelschlag von dem Vorhaben betroffen.. Daher sind Vermeidungsmaßßnahmen füür planungsrelevante Vogelarten erforderlich.. Verbindliche Vermeidungsmaßßnahmen •• Verzicht auf spiegelnde Oberflächen bei der Fassadengestaltung.. •• Verwendung von Scheiben mit geringem Außßenreflexionsgrad ((<< 1155 %%))Seite 30 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2211 •• Sichtbarmachung aller Glasflächen mittels hochwirksamer Markierungen ((siehe „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sempach,, 22001122,, S.. 1155ff)) wie:: -- vertikale Linien ((mind.. 55 mm breit bei max.. 1100 cm Abstand)) oder -- horizontale Linien ((mind.. 33 mm breit bei max.. 33 cm Abstand oder mind.. 55 mm breit bei max.. 55 cm Abstand)) oder -- Punktraster ((mind.. 2255 %% Deckungsgrad bei mind.. 55 mm Durchmesser oder mind.. 1155 %% Deckungsgrad ab 3300 mm Durchmesser)) oder -- Verwendung alternativer lichtdurchlässiger,, halb-- oder nichttransparenter Materialien ((z..B.. Milchglas,, Ornamentglas,, Glasbausteine,, Sandstrahlungen)) Als Resüümee ergab die Prüüfung,, dass ohne Vermeidungsmaßßnahmen eine Auslösung der Verbote gemäßß §§ 4444 Abs.. 11 BNatSchG füür die planungsrelevanten Reptilienarten Mauereidechse und Zauneidechse sowie füür planungsrelevante Vogelarten ((Vogelschlag)) durch die Planung nicht auszuschließßen ist.. Zum Schutz dieser Arten sind daher Vermeidungsmaßßnahmen notwendig.. Das architektonische Konzept des Innovation Greenhouse sieht eine Vollverglasung der bahnabgewandten Fassade vor.. Daher wird die Sichtbarmachung aller verbliebenen Glasflächen in einer der oben beschriebenen Varianten sowie ein Außßenreflexionsgrad der Verglasung von max.. 1155%% als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.. Die Maßßnahmen zum Vogelschutz sind auf Basis des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sempach,, 22001122,, S.. 1155ff.. auszufüühren,, um Maßßnahmen ohne hinreichenden Nachweis ihrer Wirksamkeit auszuschließßen.. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren kann von den Festsetzungen und der Beachtung des Leitfadens abgesehen werden,, wenn gutachterlich nachgewiesen wird,, dass mit anderen Maßßnahmen gleichwertiger Schutz vor Vogelschlag gewährleistet ist.. Das Gutachten ist der UNB zur Freigabe vorzulegen.. Vorgezogene Ausgleichsmaßßnahmen füür planungsrelevante Arten sind nicht erforderlich.. Um mögliche Beeinträchtigungen auch derjenigen europäischen Vogelarten zu vermeiden,, die nicht zu den planungsrelevanten Arten gerechnet werden,, wird neben der Festsetzung von Maßßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen durch Eintrag auf der Planzeichnung auf die bestehenden zeitlichen Beschränkungen füür das Entfernen von Gehölzen hingewiesen.. Weitere Vermeidungsmaßßnahmen sind zu berüücksichtigen:: •• Die im Rahmen der Realisierung zu entfernenden Gehölzstrukturen und potentiellen Versteckmöglichkeiten füür Reptilien ((z..B.. Gehölzschnitt,, Erdaushub,, Schuttablagerungen)) sind zwischen dem 0011..1100.. und 2288..0022.. des Folgejahres zu beseitigen ((vergl..§§ 3399 BNatSchG)).. •• In der Winterpause ((Mitte November bis Ende Februar)) vor Beginn der Baumaßßnahmen ist ein Amphibienschutzzaun am Nordostrand und am Süüdostrand des Plangebiets füür die gesamte Dauer der Baumaßßnahme zu errichten..Seite 31 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2222 •• Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische Baubegleitung regelmäßßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben und der Funktionalität der Maßßnahmen durchzufüühren und zu dokumentieren.. •• Die Flächeninanspruchnahme darf nur auf das abgegrenzte Plangebiet begrenzt sein.. Eine Inanspruchnahme der Bahnböschung und dem damit verbundenen linearen Gehölzstreifen ist zu vermeiden.. •• Bei der Beleuchtung des Geländes sind generell insektenfreundliche Leuchtmittel ((z..B.. Farbtemperatur Amber,, 22..220000 K)) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwenden.. Die Leuchten sind nach unten auszurichten und sollten nicht üüber die Horizontale hinaus abstrahlen.. Masthöhe,, Anzahl der Leuchten und Leuchtintensität sind so gering wie möglich zu wählen.. Ein nächtliches Aus-- und Anleuchten des Gebäudes ist aufgrund der unmittelbaren Lage des Plangebiets am bedeutenden Zug-- und Wanderkorridor des Rheins zu vermeiden.. •• Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze angrenzend zum Plangebiet sind während der Bauzeit durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abzugrenzen und somit zu schüützen.. Auf die notwendigen Vermeidungsmaßßnahmen wird im Bebauungsplan hingewiesen.. 22..33..44 Boden // Wasser Das Plangrundstüück liegt momentan als üüberwiegend geschotterte Fläche brach.. Die Böden sind bereits anthropogen üüberformt.. Die intensiv teilbegrüünte Dachfläche stellt u..a.. einen Puffer füür das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser bereit,, die die Abflussspitze bei Starkregen dämpfen.. Füür das Baugrundstüück wurde eine Überflutungsbetrachtung nach DIN 11998866 Abschnitt 1144..99..33 durchgefüührt88 ,, da insgesamt mehr als 880000 m²² üüberbaut oder befestigt werden.. Aus den Abflussbeiwerten der zu betrachtenden Flächen und den Differenzen der 22--jährlichen und der 3300--jährlichen Regenspende ergibt sich ein notwendiges Rüückhaltevolumen von 3366 m³.. Dieses kann im untersten Halbgeschoss des Parkhauses ohne Gefährdung von Menschen oder Sachwerten mit einer Einstauhöhe unter 5500 mm bereitgestellt werden.. Die rund 880000 m²² großße Fläche liegt –11,,4400 m unterhalb der Geländeoberfläche.. Sie ist mit Pflaster ungebunden befestigt und versickerungsfähig.. Anschlüüsse an rüückstaugefährdete Kanalhaltungen ((offene Abläufe)) bestehen nicht.. Altlasten // Altablagerung Das Plangebiet ist von einem Altstandort betroffen,, der im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 88002200--880022 erfasst ist.. Es handelt sich um den ehemaligen Güüterbahnhof Oberkassel,, der hier von ca.. 11887733 bis 22000088 betrieben wurde.. Im jetzigen Plangebiet befanden sich Gleisanlagen mit einer Verladerampe.. Da eine Umnutzung hin zu einer sensibleren Nutzungsvariation vorgesehen ist,, ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine nutzungs-- und planungsorientierte Altlastenuntersuchung durchzufüühren.. 88 Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft,, Überflutungsnachweis Bauvorhaben “Innovation Greenhouse“,, April 22002200Seite 32 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2233 22..33..55 Landschaftsbild // Erholung Mit dem Plangrundstüück,, das sich als geschotterte,, brachliegende Fläche darstellt und seiner unmittelbar an die Trasse der DB Köln--Niederlahnstein angrenzenden Fläche,, gehen keine Erholungsflächen verloren.. Mit der Realisierung des Vorhabens wird sich das Plangrundstüück in das städtisch geprägte Landschaftsbild der unmittelbaren Nachbarschaft einfüügen.. 22..33..66 Kultur-- und Sachgüüter Es liegen keine Daten üüber das Vorhandendasein von Kultur – und Sachgüütern innerhalb des Plangrundstüücks vor.. Direkt gegenüüber dem Plangebiet befindet sich das Baudenkmal „Wasserturm“,, das jedoch durch das Vorhaben nicht nachteilig verändert oder beeinträchtigt wird.. 22..44 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur Aufgrund der im Bezug zum Gesamtareal Bonner Bogen geringen Größße des Vorhabens,, der angebotenen Arbeitsplätze und deren Struktur sind mit dem Vorhaben keine wesentlichen Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur verbunden.. 22..55 Bodenordnung,, Kosten und Finanzierung Eine Bodenordnung ist nicht erforderlich.. Das Baugrundstüück befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin.. Zusätzliche öffentliche Verkehrs-- und Grüünflächen werden mit dem Bebauungsplan nicht ausgewiesen.. Alle Kosten des Bauleitplanverfahrens einschließßlich der notwendigen Gutachten werden gemäßß der abgeschlossenen Planungsvereinbarung durch den Vorhabenträger üübernommen.. Bonn,, im August 22002211Seite 33 von 35 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2244 Anhang Auflistung der verwendeten Gutachten -- Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillion“ in Bonn,, Januar 22002200,, BSV Reinhold Baier GmbH,, Aachen.. -- Überflutungsnachweis Bauvorhaben “Innovation Green House“,, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft,, Bonn,, April 22002200 -- Artenschutzprüüfung Stufe I und II,, Dr.. Ralph Schöpwinkel,, 1155..0011..22002211 -- Schalltechnische Untersuchung,, Kramer Schalltechnik GmbH,, 2222..0022..22002211Seite 34 von 35 und Büro und Verwaltung Büro und Verwaltung Verwaltung Verwaltung Büro und Büro und Verwaltung Büro und Verwaltung Verwaltung Verwaltung Büro Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt 61-1 Kartengrundlage: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation. In Zweifelsfällen sind die Darstellungen des Originalplanes mit allen beschlossenen Änderungen im Maßstab 1 :15000 verbindlich. ±± 1:5.0001:5.000 Änderungsbereich Auszug aus dem rechtswirksamen FNP, Stand April 2021 6920-2 Innovation Greenhouse Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\FNP\2_Änderung_Anpassung\210826_Karl-Duwe_Oberkassel_2021.mxd spartz 02.09.2021Seite 35 von 35
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de