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211593 · Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel, Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Nummer
211593
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211593
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bebauungsplan Nr. 6920-2, Innovation
Greenhouse, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil
Oberkassel, Beschluss über die Aufstellung und
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln-
Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl-
Duwe-Straße ist gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich
auszulegen. Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Begründung
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich auf einem dreieckförmigen Grundstück
zwischen der rechtsrheinischen Bahntrasse und der Karl-Duwe-Straße
im Bereich des Projektgebietes Bonner Bogen, auf dem die Flächen
einer ehemaligen Zementfabrik unmittelbar am Rheinufer und dem
rechtsrheinischen Teil der Rheinaue zu einem modernen Büro- und
Dienstleistungsstandort entwickelt wurden. Im Bereich des Plangebiets
befindet sich ein Parkhaus mit 450 Stellplätzen und dem vorgelagerten
Bürogebäude „Haus der freien Berufe“ sowie einer brachliegenden
Fläche, auf der das Innovation Greenhouse entstehen soll. Die Fläche
wurde bei der Errichtung des Parkhauses und des Hauses der freien
Berufe als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die Fläche ist
überwiegend geschottert, eine befestigte Fläche wird als
Fahrradabstellplatz genutzt. Bäume oder sonstige Bepflanzungen sindSeite 1 von 35
Seite 2
auf der Fläche bis auf eine spärliche Randvegetation und der mit
Gehölzen bewachsenen Böschung zur Bahnstrecke nicht vorhanden.
Vorhandenes Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet zum Teil als
gemischte Baufläche und zum Teil als Grünfläche sowie als Fläche für
Bahnanlagen dargestellt, diese Grünfläche trennt als schmales Band die
gemischte Baufläche von der nördlich angrenzenden Sonderbaufläche.
Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens auf dem Wege der Berichtigung (künftig:
Sonderbaufläche) angepasst. Für die verbleibenden
Mischgebietsflächen, die überwiegend im gesetzlich festgesetzten
Überschwemmungsgebiet des Rheins liegen, wird der
Flächennutzungsplan nachfolgend in einem eigenständigen Verfahren
geändert.
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 8120-15 vom 09.07.2008 setzt das
Plangebiet als Mischgebiet mit zulässiger Nutzung als Parkhaus mit
Einzelläden im Erdgeschoss sowie einem Fitnesscenter im
Staffelgeschoss fest. Angelehnt an diese Festsetzungen ist im
Planbereich durch die Vorhabenträgerin ein Parkhaus mit rund 450
Einstellplätzen mit vorgelagertem Bürogebäude und gastronomischen
und dienstleistungsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss errichtet
worden. Die bestehende Nutzung entspricht jedoch hinsichtlich Art und
Maß sowie der Lage der überbauten Flächen nicht den
Planfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplans, daher soll das
Planungsrecht der über Befreiungen genehmigten Nutzung angepasst
werden. In Verbindung mit dem Vorhaben Innovation Greenhouse ist
eine Anhebung der Grundflächenzahl (GRZ) für das Gesamtgrundstück
notwendig.
Aufgrund der für den Bonn-Visio Innovationspark noch bestehenden
Baupotentiale und Nutzungsüberlegungen sowie des damit verbundenen
Stellplatzbedarfs beabsichtigte die Vorhabenträgerin im Jahr 2009 eine
deutliche, über den planungsrechtlichen Zulässigkeitsrahmen erheblich
hinausgehende Erweiterung der Parkhauskapazitäten auf ca. 880
Stellplätze. Neben einer Verlängerung des Parkhauses in südlicher
Richtung und einer Erhöhung der Geschossigkeit auf VIII Geschosse
sollten gleichzeitig die ursprünglich vorgesehenen Sondernutzungen im
Staffelgeschoss und den darüber liegenden Dachflächen
(Fitnesscenter/sportliche Nutzung) entfallen. Auf dieser Grundlage hat
der Rat der Bundesstadt Bonn am 24.09.2009 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8120-16 gefasst (DS-
Nr. 0910297). Die Planung wurde jedoch nicht weitergeführt.
Planungsanlass und Planungsziele
Die DevelopVisio Innovation Greenhouse GmbH hat - stellvertretend fürSeite 2 von 35
Seite 3
die DevelopVisio Pavillon am Bonner Bogen GmbH - mit Schreiben vom
18.07.2019 für das Vorhaben „Innovation Greenhouse“ die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Am 27.11.2019
erfolgte der entsprechende Zielbeschluss durch den Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz (DS-Nr. 190395).
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Bestandsbebauung zwischen
rechtsrheinischer DB-Strecke, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe-
Straße in Richtung Süden zu erweitern. Geplant ist ein 6-geschossiges
Bürogebäude mit einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss.
Insgesamt ist eine Bruttogeschossfläche von ca. 4.300 m² beabsichtigt.
Parallel dazu beabsichtigt die Vorhabenträgerin, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8120-17 aufzustellen, um den
Bau des gastronomisch zu nutzenden Rheinpavillons auf einer Fläche
südwestlich des Plangebiets direkt am Rheinufer umsetzen zu können
(DS-Nr. 1713510 und 1713510EB3). Die beiden Planverfahren laufen
getrennt, die Planunterlagen für eine zu beschließende öffentliche
Auslegung werden derzeit erarbeitet. Die Fachgutachten wurden jedoch
zum Teil für beide Vorhaben zusammen ausgearbeitet.
Die Notwendigkeit der durch den Aufstellungsbeschluss von 2009
vorgesehenen Parkhauserweiterung mit einem zusätzlichen Angebot von
ca. 430 Stellplätzen für den Bonner Bogen ist zwischenzeitlich vor dem
Hintergrund einer veränderten Stellplatznachfrage und der freien
Kapazitäten im bestehenden Parkhaus infrage zu stellen. Durch eine
Parkraumuntersuchung des Büros BSV wurde im Jahr 2018 eine
Unterauslastung der vorhandenen Parkhäuser und Tiefgaragen im
Gesamtgebiet des Bonner Bogens attestiert. Das statt der
Parkhauserweiterung von der Vorhabenträgerin geplante Innovation
Greenhouse soll den letzten Baustein der Arrondierung des Konrad-
Zuse-Platzes mit modernen Arbeitsplätzen bilden. Nach dem künftigen
Ausbau der Trasse für die S-Bahn-Linie13 und dem zugehörigen
Bahnhof Oberkassel soll das Gebäude für die mit der Bahn
Ankommenden das „Tor“ zum Gesamtareal Bonner Bogen sein. Der
Standort soll mit der Errichtung moderner Büroflächen für die Nutzung
durch innovative Technologieunternehmen / digitale Startups gesichert
und etabliert werden, um die enge räumliche Zuordnung und
Verknüpfung mit den benachbarten Einrichtungen dauerhaft sicher zu
stellen.
Aufgrund der bereits heute bestehenden mangelnden Leistungsfähigkeit
des Kreisverkehrs Landgrabenweg/Josef-Schumpeter-Allee/A562 in den
Spitzenzeiten war die Anforderung an das Planverfahren, dass durch
das Innovation Greenhouse keine zusätzlichen Kfz-Verkehre erzeugt
werden, als bereits durch die im Bestandsbebauungsplan
planungsrechtlich zulässige Nutzung erzeugt werden würde.
Das im Verkehrsgutachten ermittelte zusätzliche Verkehrsaufkommen für
das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon entspricht in der
morgendlichen Spitzenstunde 21 Kfz-Fahrten. Für die nachmittägliche
Spitzenstunde erzeugen die geplanten Nutzungen ein zusätzlichesSeite 3 von 35
Seite 4
Verkehrsaufkommen von 31 Kfz-Fahrten.
Um diese Fahrtenanzahl zu minimieren bzw. auszugleichen wurde ein
umfangreiches Paket mit Mobilitätsmaßnahmen entwickelt, welches zum
einen auf die zusätzliche Nutzung des Innovation Greenhouse ausgelegt
ist, zum anderen aber auch auf das Gesamtverkehrsaufkommen am
Bonner Bogen abzielt, so dass rechnerisch nur eine geringe Anzahl
zusätzlicher Fahrten in den problematischen Spitzenstunden entsteht.
Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist aufgrund der
nahen Haltepunkte von DB, Stadtbahn und Bus sowie zukünftig der S-
Bahn-Linie 13 begünstigt. Für den Radverkehr ist der Standort ebenfalls
aufgrund der rheinuferbegleitenden Radwege sehr attraktiv zu erreichen.
Ein Carsharing-Angebot ist in näherer Umgebung nicht vorhanden. Ein
Fahrradmietsystem ist hingegen bereits vorhanden.
Zur Umsetzung und zum Monitoring der Mobilitätsmaßnahmen
verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag.
Das Konzept sieht vor:
- - Errichtung einer Carsharing-Station,
- - Förderung von Fahrgemeinschaften durch
Stellplatzvorteile,
- - gemeinsames Pendler-Portal für das Gesamtgebiet
Bonner Bogen,
- - Bikesharing-Station, Umkleiden mit Spinden und
Duschmöglichkeiten sowie eine Do-It-Yourself
Fahrradwerkstatt,
- - Ladeinfastruktur für E-Bikes,
- - Nutzung von Jobtickets,
- - Infoanzeigetafeln für ÖPNV.
Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Mobilitätskonzeptes wird laut
Gutachten eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens im
Gesamtgebiet Bonner Bogen von 15 Kfz-Fahrten in der morgendlichen
und 6 Kfz-Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde erreicht.
Im Ergebnis kommt es durch die zusätzlichen Nutzungen rechnerisch
zunächst zu geringfügigen Mehrverkehren durch die Planung, die jedoch
durch die Mobilitätsmaßnahmen aufgefangen werden können, sodass
letztlich eine Verringerung der Kfz-Fahrten gegenüber dem bestehenden
Planungsrecht prognostiziert werden kann.
Die bauordnungsrechtlich benötigten 41 Stellplätze für das Innovation
Greenhouse und für das geplante Restaurant Rheinpavillon werden im
Parkhaus P3 – das bereits im Plangebiet vorhanden ist - untergebracht
werden, da für einen Großteil der dort vorhandenen Stellplätze keine
bauordnungsrechtliche Bindung vorliegt. Die Fahrradabstellplätze
werden auf dem Plangrundstück und im Erdgeschoss des Parkhauses
P3 dem Bedarf entsprechend verteilt.Seite 4 von 35
Seite 5
Planverfahren
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB, wie
zunächst beabsichtigt, kann aus Gründen des Zuschnitts des
Plangebiets mit dem Einbezug der benachbarten vorhandenen Nutzung
mit Parkhaus und Bürogebäude nicht umgesetzt werden, wie
nachfolgend erläutert wird. Die vorhandene Bebauung muss in das
Plangebiet mit einbezogen werden, weil sie aufgrund umfangreicher
Befreiungen im Baugenehmigungsverfahren weder dem ursprünglich
vorgesehenen und festgesetzten Planungsrecht entspricht, noch mit dem
geplanten Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung
vereinbar ist.
Die im Bestandsplan festgesetzte Mischgebietsnutzung gem. § 6
Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann nicht mehr umgesetzt werden,
da im Innovation Greenhouse keine Wohnnutzung geplant ist. Die
Mischnutzung war beim Satzungsbeschluss des Bestandsplans noch in
Verbindung mit einer Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets im
Bereich der ehemaligen Sackfabrik Duwe südlich anschließend an das
Plangebiet realistisch und als Übergang zum Sondergebiet Büro und
Verwaltung sinnvoll. Das für dieses Wohngebiet notwendige
Bebauungsplanverfahren musste jedoch aufgrund der Neufestsetzung
des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Rheins in
der damals geplanten Form eingestellt werden. Der notwendige
Gebietscharakter für ein Mischgebiet kann durch die fehlende
Wohnnutzung nicht hergestellt werden, weshalb nun für das gesamte
Plangebiet ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Büro
und Verwaltung gem. § 11 BauNVO ausgewiesen werden soll, in dem
auch nicht wesentlich störende Einrichtungen für Forschung und
Entwicklung sowie die Parkhausnutzung allgemein zulässig und Betriebe
des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, Läden,
die dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dienen, Kioske, Anlagen für
kulturelle, sportliche und soziale Zwecke sowie Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonal ausnahmsweise zulässig sind,
sofern sich diese den allgemein zulässigen Hauptnutzungen
flächenmäßig unterordnen.
Gem. § 12 BauGB können einzelne Flächen außerhalb eines
Vorhabenbereichs in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan als
Anpassungsbereich einbezogen werden. Die Voraussetzung dieser
Einbeziehung ist unter anderem eine im Vergleich zum Vorhabenteil
eher untergeordnete Flächengröße. Diese Anforderung kann aufgrund
der Größe des erforderlichen Anpassungsbereichs nicht erfüllt werden,
weshalb der Bebauungsplan Nr. 6920-2 nicht als vorhabenbezogener
Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan gem. § 30 (1)
BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in Verbindung
mit einem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB aufgestellt wird.
Über den nach der öffentlichen Auslegung zum Satzungsbeschluss
abzuschließenden städtebaulichen Vertrag wird das konkrete Vorhaben
mit seinen gestalterischen, energetischen und mobilitätsbeeinflussendenSeite 5 von 35
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Anforderungen sowie dessen Durchführung festgeschrieben.
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am
22.01.2020 im Zuge des Zielbeschlusses entschieden, dass auf eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB
verzichtet wird (DS-Nr. 190395). Dies ist aufgrund der Verfahrensart als
beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
zulässig und aufgrund des bereits bestehenden Planungsrechts für eine
wenn auch andersartige bauliche Nutzung vertretbar. Die gesetzlichen
Voraussetzungen zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens
liegen vor. Die Wahl des beschleunigten Verfahrens bedingt, dass von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht
nach § 2a BauGB abgesehen wird. Gleichwohl werden alle
Umweltbelange geprüft und der Umgang mit umweltrelevanten
Schutzgütern in der Planbegrünung beschrieben und abgewogen.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom
17.02. bis 13.03.2020 wurden Stellungnahmen der Autobahn GmbH (bis
Ende 2020: Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Krefeld) sowie
der Behindertengemeinschaft vorgetragen.
Die Autobahn GmbH wies auf die Gefahr einer zu starken Überlastung
der BAB-Ausfahrt Bonn-Ramersdorf aus Richtung der Südbrücke hin, da
der Kreisverkehr am Landgrabenweg in Spitzenzeiten bereits heute nur
noch eine Leistungsfähigkeit in Qualitätsstufe F (bei einer Skala von A-F)
aufweist. Bei der vollen Besiedlung des Gebietes am Bonner Bogen mit
den derzeit noch in Planung befindlichen Vorhaben wurde gutachterlich
für die Spitzenzeiten ein Rückstau bis auf die durchgehende Fahrbahn
der A562 prognostiziert. Die Bedenken der Autobahn GmbH konnten für
die Vorhaben Innovation Greenhouse sowie den Rheinpavillon
ausgeräumt werden, da die neu hinzukommenden Nutzungen in
Verbindung mit den geplanten und durch städtebauliche Verträge
abgesicherten Mobilitätsmaßnahmen keinen Anstieg der Kfz-Fahrten
gegenüber der derzeit planungsrechtlich zulässigen Nutzung erwarten
lassen. Ein ähnliches Vorgehen wird auch zukünftig bei der Schaffung
weiterer, über den derzeit planungsrechtlich zulässigen Rahmen
hinausgehender, Baurechte im Bereich des Bonner Bogens erforderlich
sein.
Die Stellungnahme der Behindertengemeinschaft bezieht sich auf
fehlende Darstellung in den Plänen zur Barrierefreiheit des geplanten
Gebäudes. Die barrierefreie Bauausführung ist im
Bebauungsplanverfahren noch nicht relevant und kann entsprechend
nicht festgesetzt werden, sondern wird im Rahmen desSeite 6 von 35
Seite 7
Baugenehmigungsverfahrens überprüft. Die bereits hohen
Anforderungen der 2018 eingeführten neuen Landesbauordnung NRW
sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Die Vorhabenträgerin hat
zugesagt, im Zuge der Erarbeitung der Bauantragsunterlagen die
Ausführung in Bezug auf Barrierefreiheit mit der
Behindertengemeinschaft abzustimmen um Möglichkeiten, die über die
Anforderungen der Landesbauordnung hinausgehen, zu prüfen.
Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 wird hiermit zur Beratung vorgelegt. Die
Begründung ist beigefügt. Die vorliegenden Stellungnahmen und
Gutachten liegen den Stadt- und Bezirksverordneten vor den und
während der Sitzungen zur Einsicht bereit.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Bebauungsplanentwurf (öffentlich)
3 Begründung (öffentlich)
4 FNP-Anpassung BP 6920-2 (öffentlich)Seite 7 von 35
Bebauungsplan Nr.. 66992200--22
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil OberkasselSeite 8 von 35
Seite 9 von 35
Bundesstadt Bonn
Bebauungsplan Nr.. 66992200--22
„Innovation Greenhouse“
Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Oberkassel
BegrüündungSeite 10 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 11
STÄDTEBAULICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT
BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND SIEDLUNGSWESEN
Thomas--Mann--Straßße 4411 · 5533111111 Bonn · TEL..:: 00222288 //222277 223366 1100 · FAX:: 00222288// 222277 223366 1199
Bearbeitung:: Dipl.. Ing.. Ralf Thielecke
M..A.. Agnieszka Kosa
Inhalt
11 Allgemeine Vorgaben ...................................................................................................................................................................................... 22
11..11 Plangebiet .............................................................................................................................................................................................................................. 22
11..22 Planungsvorgaben .................................................................................................................................................................................................... 22
11..33 Planungsablauf // Planverfahren.............................................................................................................................................................. 33
11..44 Nutzungseignung ........................................................................................................................................................................................................ 55
11..55 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................................................................................... 55
11..66 Vorhabenbeschreibung ...................................................................................................................................................................................... 55
11..77 Festsetzungen des Bebauungsplans .............................................................................................................................................. 66
11..77..11 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................................................................................ 66
11..77..22 Maßß der baulichen Nutzung .......................................................................................................................................................... 77
11..77..33 Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche .............................................................................................. 88
11..77..44 Grüün-- und Freiflächen // Pflanzgebote .............................................................................................................................. 88
11..77..55 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ...................................................................................................... 88
11..77..66 Verkehrsflächen // Flächen füür den ruhenden Verkehr............................................................................1100
11..77..77 Örtliche Bauvorschriften ....................................................................................................................................................................1100
11..88 Erschließßung ....................................................................................................................................................................................................................1100
11..88..11 Technische Infrastruktur ....................................................................................................................................................................1111
22 Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................................................ 1144
22..11 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................................................................................................1144
22..22 Verkehrliche Auswirkungen ........................................................................................................................................................................1144
22..33 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................................................................................................1155
22..33..11 Mensch // Gesundheit ............................................................................................................................................................................1155
22..33..22 Klima // Luft ............................................................................................................................................................................................................1177
22..33..33 Flora // Fauna // Artenschutz ..........................................................................................................................................................1188
22..33..44 Boden // Wasser..............................................................................................................................................................................................2222
22..33..55 Landschaftsbild // Erholung ............................................................................................................................................................2233
22..33..66 Kultur-- und Sachgüüter ..........................................................................................................................................................................2233
22..44 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur ..........................................................................................................................2233
22..55 Bodenordnung,, Kosten und Finanzierung ............................................................................................................................2233
Anhang .......................................................................................................................................................................................................................................... 2244
Auflistung der verwendeten Gutachten ..........................................................................................................................................................2244Seite 11 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 22
11 Allgemeine Vorgaben
11..11 Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ umfasst das
rund 00,,55 ha großße Teilstüück des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.. 88112200--1155 nördlich der
Karl--Duwe--Straßße in Bonn Oberkassel.. Es erstreckt sich üüber das Flurstüück 550088 sowie
Teilflächen der Flurstüücke 445522 und 448888 ((Bahnanlage)) der Flur 1122 der Gemarkung Oberkassel..
Dieser Bereich umfasst das bestehende Parkhaus P33,, das daran angeschlossene
Büürogebäude ((Haus der freien Berufe)) sowie die östlich angrenzende Fläche des geplanten
Innovation Greenhouse..
Das Plangrundstüück liegt außßerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des
Rheins und jeglicher anderen Schutzgebiete..
11..22 Planungsvorgaben
Regionalplan
Der Regionalplan füür den Regierungsbezirk Köln;; Teilabschnitt Region Bonn // Rhein--Sieg stellt
das Plangebiet und seine Umgebung als allgemeinen Siedlungsbereich ((ASB)) dar.. Entlang
der Nordostgrenze des Flurstüücks 550088 ist die rechtsrheinische Schienenstrecke Köln--
Niederlahnstein der DB dargestellt.. Somit entspricht die geplante Nutzung der
regionalplanerischen Darstellung..
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ((FNP)) der Stadt Bonn stellt die Fläche des Plangebietes und seiner
näheren Umgebung als Mosaik von Mischbauflächen,, Grüünflächen und Flächen füür
Bahnanlagen dar.. Das westlich angrenzende Quartier Bonner Bogen ist als Sonderbaufläche
– Büüro und Verwaltung dargestellt.. Auch jenseits der Bahnanlagen schließßen sich
Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Büüro und Verwaltung an.. Das Plangrundstüück
soll zuküünftig entsprechend der näheren Umgebung als Sondergebiet füür Büüro und Verwaltung
festgesetzt werden.. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist nach Erlangung der
Rechtskraft des Bebauungsplans entsprechend auf dem Wege der Berichtigung anzupassen
((küünftig:: Sonderbaufläche)).. Füür die verbleibenden Mischgebietsflächen,, die üüberwiegend im
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins liegen,, wird der
Flächennutzungsplan nachfolgend in einem eigenständigen Verfahren geändert..
Geltendes Planungsrecht
Das Plangrundstüück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.. 88112200--1155 aus
dem Jahr 22000088 füür das Areal zwischen dem Weg,, der den Ankerbach westlich begleitet,,
Konrad--Zuse--Platz,, Heinrich--Konen--Straßße,, DB--Trasse Köln--Niederlahnstein und einer
Parallelen ca.. 113300 m süüdöstlich der Rheinwerkallee.. Es erstreckt sich üüber den im
rechtskräftigen BP Nr.. 88112200--1155 als Grundstüück J definierten Bereich – die Fläche zwischen
der rechtsrheinischen DB--Strecke Köln--Niederlahnstein,, Heinrich--Konen--Straßße und Karl--
Duwe--Straßße.. Der Plan setzt füür das Plangebiet ein Mischgebiet ((MI)) in geschlossener
Bauweise mit Zweckbestimmung Parkhaus mit untergeordneten Nutzungen – Einzelhandel
und Fitnesscenter fest.. Darüüber hinaus sind mindestens 11..220000 m22 der Dachfläche extensiv zu
begrüünen..Seite 12 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 33
Das Maßß der baulichen Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,66 und maximalen
Gebäudehöhe von 7777,,4400 m üü.. NHN sowie Höchstgrenzen füür die Zahl der Vollgeschosse mit
VI und bei einer Bauhöhe von etwa 2211 m einem Staffelgeschoss ((BauNVO 11999900)) festgesetzt..
Die üüberbaubaren Grundstüücksflächen sind durch parallel zu der Bahntrasse und der Karl--
Duwe--Straßße verlaufende Baugrenzen bestimmt.. Zur Heinrich--Konen--Straßße und zum
Konrad--Zuse--Platz berüücksichtigen die Baugrenzen einen Vorplatz.. Die noch unbebaute
Teilfläche des Planbereichs war bislang füür eine Erweiterung des Parkhauses P33 bestimmt..
Eine solche Erweiterung ist jedoch nicht mehr erforderlich..
Mit seinen Festsetzungen steht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 dem
städtebaulichen Ziel und der Vorhabenplanung des Innovation Greenhouse als
sechsgeschossigem Büürogebäude mit Ladenflächen//Bistro in verschiedenen Punkten
entgegen.. Insbesondere die Art der baulichen Nutzung sowie die der Karl--Duwe--Straßße
zugewandte Baugrenze und die festgesetzten Nutzungsmaßße erweisen sich als zu eng
gefasst.. Daher soll das Planungsrecht den neuen städtebaulichen Zielsetzungen mit der
Zulässigkeit einer Sondergebietsnutzung füür Büüro und Verwaltung statt eines Parkhauses mit
Einrichtungen füür sportliche Zwecke durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 66992200--22
angepasst werden..
Das bereits realisierte Parkhaus P33 sowie das daran angeschlossene Büürogebäude werden
in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.. Angelehnt an die Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr.. 88112200--1155 ist im Planbereich durch die Vorhabenträgerin ein Parkhaus
mit rund 445500 Einstellplätzen mit vorgelagertem Büürogebäude und gastronomischen und
dienstleistungsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss errichtet worden.. Die bestehende
Nutzung entspricht jedoch hinsichtlich Art und Maßß sowie der Lage der üüberbauten Flächen
nicht den Planfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplans,, daher soll hier das
Planungsrecht der üüber Befreiungen genehmigten Nutzung angepasst werden.. An der
ursprüünglichen Festsetzung einer Nutzung füür sportliche Zwecke soll nicht mehr festgehalten
werden.. In Verbindung mit dem Vorhaben Innovation Greenhouse ist eine Anhebung der
Grundflächenzahl ((GRZ)) füür das Gesamtgrundstüück notwendig..
11..33 Planungsablauf // Planverfahren
Die DevelopVisio Innovation Greenhouse GmbH hat mit Schreiben vom 1188..0077..22001199 einen
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des
bestehenden Planungsrechts füür den Teilbereich – Grundstüück J – des Bebauungsplans 88112200--
1155 gestellt.. Die dort festgesetzte Nutzung „Parkhaus“ wurde auf einer Teilfläche mit einer
Stellplatzkapazität von rund 448800 Stellplätzen realisiert.. Insgesamt verfüügt der Bonner Bogen
derzeit üüber einen Parkraum von üüber 11..225500 Stellplätzen,, die in den Tiefgaragen P11 und P22
und dem Parkhaus P33 güünstig sowohl füür Kurz-- als auch füür Dauerparker erreichbar sind.. Füür
eine Erweiterung besteht kein Bedarf mehr,, da zurzeit laut der Verkehrsuntersuchung11 aus
dem Januar 22002200 an den meisten Tagen ((9955 %% der Werktage)) üüber den ganzen Tag in den
Tiefgargen P11 und P22 und dem Parkhaus P33 durchschnittlich 222266 freie Stellplätze zur
Verfüügung stehen.. Im Hinblick auf die effiziente Auslastung und Erhaltung der vorhandenen
Infrastruktur an diesem Standort sollen anstelle eines weiteren Parkhauses neue Büüro--,,
Verwaltungs-- und Forschungsflächen entwickelt werden..
11 Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillon“ in Bonn,, Januar 22002200,, AachenSeite 13 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 44
Der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 2277..1111..22001199
den Zielbeschluss üüber die Entwicklung der Fläche zwischen rechtsrheinischer DB--Strecke
Köln--Niederlahnstein,, Heinrich--Konen--Straßße und Karl--Duwe-- Straßße vertagt.. Der Verwaltung
wurde der Auftrag erteilt,, die Abweichungen des Vorhabens vom rechtskräftigen
Bebauungsplan darzulegen.. In der Sitzung des Ausschusses füür Planung,, Verkehr und
Denkmalschutz am 2222..0011..22002200 erfolgte der Zielbeschluss füür die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 ((DS--Nr.. 119900339955 und 11990033995511 ST))..
Ziel des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung des
Gebietes als Bestandteil des Büüro-- und Verwaltungsstandorts im rechtsrheinischen Teil von
Bonn.. Die Konzentration einer Vielfalt an Branchen und deren ergänzenden Nutzungen hat
einen innovativen Arbeitsstandort entstehen lassen.. Eine Intensivierung und Erweiterung des
Nutzungsangebots in dieser Lage soll im Rahmen der Stadtteilentwicklung zur Attraktivität des
Standortes beitragen.. Diese Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--
22 umgesetzt..
Da der Bebauungsplan als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem.. §§1133a
BauGB aufgestellt wird,, hat der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz von einer
früühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.. §§ 33 ((11)) BauGB abgesehen ((§§ 1133a Abs..33 Satz
Nr..22 BauGB))..
Die früühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäßß
§§ 44 ((11)) BauGB fand im Zeitraum vom 1177..0022 bis einschließßlich 1133..0033..22002200 statt..
Das Vorhaben des Büürogebäudes dient der Innenentwicklung durch Wiedernutzbarmachung
und Nachverdichtung eines bestehenden Areals.. Die füür die Zulässigkeit des beschleunigten
Verfahrens zulässige Grundfläche von maximal 2200..000000 m²² nach §§ 1133a Abs.. 11 Nr.. 11 wird nicht
üüberschritten.. Eine Pflicht zur Durchfüührung einer Umweltverträglichkeitsprüüfung und der
Erstellung eines Umweltberichts liegt nicht vor.. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte füür eine
Beeinträchtigung von Natura--22000000--Gebieten ((Vogelschutzgebiet // FFH--Gebiet)).. Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach §§ 5500 Satz 11 des
Bundes--Immissionsschutzgesetzes sind nicht zu beachten,, da das Plangebiet weder im
relevanten Abstand eines Störfallbetriebes liegt,, noch selber Störfallbetriebe aufnehmen kann..
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüüfung nach §§ 22 Abs.. 44 BauGB und dem
Umweltbericht nach §§ 22a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §§ 1100a
Abs.. 11 BauGB abgesehen.. Eingriffe in Natur und Landschaft gelten im Sinne des §§ 11a Abs.. 33
Satz 55 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig..
Die umweltrelevanten Gesichtspunkte werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ohne
formale Vorgaben geprüüft und in die Abwägung eingestellt.. Grundlage der Prüüfung sind die
Ziele des Bebauungsplanes sowie die allgemeinen Grundsätze und Ziele füür die einzelnen
Schutzgüüter nach den jeweiligen Fachgesetzen..
Zur Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wurden im Januar 22002200 eine
Verkehrsuntersuchung ((Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und
„Rheinpavillon“ in Bonn,, Januar 22002200)),, eine Artenschutzprüüfung ((ASP Stufe I und II vom
1155..0011..22002211)),, ein Lärmgutachten ((2222..0022..22002211)) sowie ein Überflutungsnachweis ((April 22002200))
erarbeitet.. Obwohl dem Bebauungsplan ein konkretes Vorhaben zugrunde liegt,, wird dieser
nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäßß §§ 1122 Baugesetzbuch ((BauGB))
aufgestellt,, da der üüberwiegende Teil des Plangebietes nicht dem Vorhaben Innovation
Greenhouse dient und bereits bebaut wurde.. Die Durchfüührung des Vorhabens und seiner
Erschließßung unter Beachtung der durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenenSeite 14 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 55
Vorgaben füür Bauleitpläne auf Veranlassung eines Vorhabenträgers werden durch einen
städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss vertraglich sichergestellt.. Hierzu hat sich
die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Planungsvereinbarung bereits verpflichtet..
11..44 Nutzungseignung
Die reale Situation und die Verkehrsuntersuchung zeigen auf,, dass die Erweiterung des
Stellplatzangebots im Quartier Bonner Bogen nicht sinnvoll wäre..
Am Standort Bonner Bogen steht den Kurz-- und Dauerparkern Parkraum füür üüber 11..225500 Pkw
in zwei Tiefgaragen P11 und P22 sowie einem Parkhaus P33 zur Verfüügung.. Dieser wird
einheitlich durch die EcoVisio GmbH22 bewirtschaftetet.. Die durch den Gutachter durchgefüührte
Bestandaufnahme kommt zum Ergebnis,, dass im Parkhaus P33 angrenzend an das geplante
Büürogebäude von den rund 448800 Stellplätzen 443300 Stellplätze bauordnungsrechtlich keinem
Bauvorhaben als notwendige Stellplätze zugeordnet sind.. Somit besteht die Möglichkeit,, die
vorhandene Büürofläche mit den untergeordneten Läden-- und Gastronomielokalen zu erweitern
und die Nutzung füür sportliche Zwecke zurüückzunehmen,, um den Standort noch attraktiver zu
gestalten..
11..55 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Das Innovation Greenhouse bildet den letzten Baustein der Arrondierung des Konrad--Zuse--
Platzes mit modernen Arbeitsplätzen.. Nach dem küünftigen Ausbau der Trasse füür die S--Bahn--
Linie 1133 und mit dem zugehörigen Bahnhof Oberkassel wird das Gebäude füür die mit der Bahn
Ankommenden das „Tor“ zum Gesamtareal Bonner Bogen sein..
Der vorliegende Bebauungsplan dient dem Zweck,, das Planungsrecht füür den vorliegenden
Entwurf herzustellen.. Gleichzeitig soll der Standort mit der Errichtung moderner Büüroflächen
füür die Nutzung zum Beispiel durch innovative Technologieunternehmen // digitale Startups
gesichert und etabliert werden,, um die enge räumliche Zuordnung und Verknüüpfung mit den
benachbarten Einrichtungen dauerhaft sicher zu stellen..
11..66 Vorhabenbeschreibung
Der vorgestellte Entwurf der Ulrich Griebel Planungsgesellschaft mbH,, Köln,, zeigt ein
sechsgeschossiges Gebäude mit einer Doppelfassade aus Glas und Holzfenstern zur Karl--
Duwe--Straßße.. Entlang dieser Kante orientieren sich sowohl Großßraum-- als auch konventionell
aufgeteilte Büüro-- und Tagungsräume und ein Bistro.. Mit der markanten Spitzform wird auf den
Grundstüückszuschnitt reagiert.. Die der Bahnanlage zugewandte Fassade präsentiert sich als
geschlossene Wand,, die entsprechend den Anforderungen an die Schallabsorption zu
verkleiden ist.. In dem Teil des Gebäudes sind ein Funktionsraum,, Sanitärräume und der
Rettungsweg angeordnet.. Das oberste Geschoss hat eine der Karl--Duwe--Straßße zugewandte,,
begehbare Terrasse.. Um die Klimaschutzanforderungen zu berüücksichtigen,, ist eine
Dachteilfläche mit intensiver Dachbegrüünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen geplant..
Der städtebauliche Vertrag wird eine Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb der PV--
Anlage enthalten.. Das Gebäude soll barrierefrei von der Karl--Duwe--Straßße aus begehbar sein..
Das im Erdgeschoss liegende Bistro erhält einen separaten Eingang und ist somit füür die
Öffentlichkeit zugänglich.. Zudem stellt das Gebäude in dieser Lage eine Abschirmung gegen
22 www..parkenambonnerbogen..comSeite 15 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 66
den Schienenlärm der Bahnanlage füür die süüdlich existierenden bzw.. geplanten Nutzungen
dar..
Die benötigten Stellplätze können innerhalb des unmittelbar angrenzenden Parkhaus P33
nachgewiesen werden.. Mit der Realisierung des Vorhabens wird der Raum füür moderne
Arbeitsflächen in Form eines Shared Service Centers und einem vielfältigen Angebot an
Coworking--Flächen erweitert.. Es wird damit die Kooperation zu bestehenden Unternehmen
ermöglicht und der Standort gestärkt..
11..77 Festsetzungen des Bebauungsplans
11..77..11 Art der baulichen Nutzung
Sondergebiet
Füür das Plangrundstüück wird ein sonstiges Sondergebiet nach §§ 1111 ((22)) BauNVO mit der
Zweckbestimmung „Büüro und Verwaltung“ festgesetzt..
Das Sondergebiet ((SO)) -- Büüro und Verwaltung -- dient vorwiegend der Unterbringung von Büüro--
und Verwaltungseinrichtungen sowie nicht wesentlich störenden Einrichtungen füür Forschung
und Entwicklung sowie füür eine Nutzung als Parkhaus,, dessen Stellplatzangebot üüber den
Bedarf der Nutzungen im Plangebiet hinausgeht..
Ausnahmsweise zulässig sind Schank-- und Speisewirtschaften,, Läden,, die dem Verkauf
verzehrfertiger Waren dienen,, Kioske,, Anlagen füür kulturelle,, sportliche und soziale Zwecke
sowie Wohnungen füür Aufsichts-- und Bereitschaftspersonal.. Die ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen sind dem Hauptzweck des Sondergebietes untergeordnet und sind nur in
begrenztem Umfang zulässig.. Der Gebietscharakter muss dabei gewahrt bleiben..
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 war das Grundstüück J als Mischgebiet ((MI))
festgesetzt.. Die Änderung des Bebauungsplanes wird u..a.. notwendig,, weil mit der
Realisierung des vorliegenden Vorhabens die Wohnnutzung als wesentlicher Bestandteil
eines Mischgebiets ((MI)) nicht mehr umsetzbar ist.. Auch auf dem Grundstüück H22 ((süüdliche
Teilfläche des BP Nr.. 88112200--1155,, im Anschluss süüdlich der Karl--Duwe--Straßße)) wurde keine
Wohnnutzung realisiert..
Mit der Festsetzung des Sondergebietes ((SO)) mit Zweckbestimmung Büüro und Verwaltung,,
wird sich das Plangrundstüück an die angrenzenden Baugebiete anpassen und diese erweitern..
Das Plangrundstüück in der direkten Lage an der DB Trasse ist aus heutiger Sicht füür eine
Wohnnutzung praktisch nicht geeignet..
Einzelhandel
Die im Plangebiet zulässigen Nutzungen umfassen keine großßflächigen Einzelhandels--
betriebe.. Großßflächige Betriebe sind innerhalb des bisher füür das Plangebiet und seine nähere
Umgebung festgesetzten Mischgebiets ((MI)) grundsätzlich nicht zulässig.. Da im Plangebiet und
seiner direkten Umgebung eine Wohnnutzung lediglich in Form von Betrieben des
Beherbergungsgewerbes sowie Wohnungen füür Aufsichts-- und Bereitschaftspersonal zulässig
sind,, ist die Ansiedlung von großßflächigem Einzelhandel nicht gerechtfertigt.. Das Plangebiet
liegt in einer Entfernung von 550000 m zum C--Zentrum Oberkassel.. Eine Versorgung mit den
Güütern des täglichen Bedarfs ist damit gegeben..
Zudem sieht das Einzelhandelskonzept der Bundesstadt Bonn vom 1188..0066..22000088 ((geändert am
1133..1122..22001122)),, wonach die der Versorgung der Bevölkerung dienenden Haupt-- undSeite 16 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 77
Nebenzentren gestärkt werden sollen,, im Bereich des Plangebietes keinen großßflächigen
Einzelhandel vor..
Aber auch nicht--großßflächiger Einzelhandel soll an diesem Standort nur ausnahmsweise und
mit beschränktem Angebot zulässig sein und wird deshalb auf solche Läden beschränkt,, die
dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dienen.. Hierunter ist z..B.. ein Backshop zu verstehen..
Weiter sollen als typische Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs Kioske zulässig sein..
Solche Läden dienen als kleine Versorgungsstüützpunkte füür die Bewohner der näheren
Umgebung,, füür Passanten und füür die arbeitende Bevölkerung in der Mittagspause,, ohne dabei
eine wesentliche Konkurrenz füür die im Umfeld befindlichen Ortsteilzentren gemäßß dem
Einzelhandels-- und Zentrenkonzept der Stadt Bonn darzustellen.. Das angebotene
Warensortiment deckt in Umfang und Vielfalt kein vollständiges Nahversorgungsangebot ab,,
so dass die Sicherung und die Förderung der zentralen Versorgungsbereiche gewährleistet
bleiben..
11..77..22 Maßß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl ist mit 00,,7755 festgesetzt,, was die üüberbauten und die zu üüberbauenden
Flächen innerhalb des Plangrundstüücks berüücksichtigt.. Mit dem Vorhaben wird die füür den
Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 festgesetzte Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,66 üüberschritten.. Der
Orientierungswert des §§ 1177 BauNVO von 00,,88 füür sonstige Sondergebiete wird jedoch nicht
ausgeschöpft..
Bei der Ermittlung der Grundfläche sind nach §§ 1199 ((44)) Satz 11 BauNVO die Grundflächen von
Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,, Nebenanlagen im Sinne des §§ 1144 BauNVO und
bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,, durch die das Baugrundstüück lediglich
unterbaut wird,, mitzurechnen.. Nach §§ 1199 ((44)) Satz 22 BauNVO darf die zulässige Grundfläche
durch die Grundflächen der in Satz 11 bezeichneten Anlagen bis zu 5500 vom Hundert
üüberschritten werden,, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 00,,88.. Im
Bebauungsplan können davon abweichende Bestimmungen getroffen werden.. Hier trifft der
Bebauungsplan eine solche Abweichung,, indem eine Überschreitung der festgesetzten GRZ
von 00,,7755 um 2200 %%,, also auf bis zu 00,,99 zulässt..
Die vorgenannte Überschreitung ermöglicht es,, die Gestaltung des Konrad--Zuse--Platzes üüber
das private Grundstüück bis an die Gebäudekante heranzufüühren und den öffentlichen Platz
durch eine Gastronomieterrasse zu beleben..
Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wird analog zum rechtskräftigen Plan
verzichtet,, da die bauliche Nutzung üüber die eng am Vorhaben orientierten Baugrenzen und
eine absolut festgesetzte maximale Bauhöhe bereits hinreichend gefasst wird.. Dies ist insofern
auch sinnvoll,, als das Parkhaus P33 mit seinen halbgeschossig versetzten Ebenen den
wesentlichen Teil des Plangrundstüücks einnimmt..
Vollgeschosse // Gebäudehöhen
Die Obergrenze füür die Zahl der Vollgeschosse wird füür das geplante Büüro-- und
Verwaltungsgebäude mit VI aus dem rechtskräftigen Plan üübernommen.. Die maximal
zulässigen Gebäudehöhen werden in Abstimmung auf das Vorhaben und den
Gebäudebestand absolut in m üü.. NHN festgesetzt.. Durch die Begrenzung der Gebäudehöhen
auf rund 2211 m üüber vorhandenem Gelände ((7788 m üü.. NHN)) wird die Errichtung zusätzlicher
Nicht--Vollgeschosse wirksam ausgeschlossen..
Die technischen Anlagen an der Bahnseite üüberschreiten die in dem rechtskräftigen BP Nr..Seite 17 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 88
88112200--1155 festgesetzte Gebäudehöhe Höhe um rund 33,,6600 m.. Durch Festsetzung einer
separaten maximal zulässigen Bauhöhe von 8811m üü.. NHN füür diesen Bereich wird auch die
Erscheinung dieser Anlagen städtebaulich reglementiert.. Die sonst üübliche Zulässigkeit einer
Überschreitung der Gebäudehöhen durch haustechnische Anlagen entfällt damit..
11..77..33 Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche
Füür das Plangebiet wird die geschlossene Bauweise aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan
üübernommen..
Die üüberbaubaren Flächen werden entlang der öffentlichen Straßßen,, der Bahnanlage und des
bestehenden Parkhauses P33 durch Baugrenzen definiert.. Dies füührt zu klarer Definition des
öffentlichen Raumes und der Bebauungskante.. Die üüberbaubaren Flächen werden eng um die
bestehenden Gebäude und das Vorhaben des Innovation Greenhouse gelegt,, um die
entworfene städtebauliche Figur und deren Wirkung im Stadtraum abzusichern.. Die
notwendigen Abstandsflächen liegen zum Teil auf dem eigenen Grundstüück und den
öffentlichen Verkehrsflächen bzw.. Bahnanlagen.. An der Nordwestgrenze wird das Innovation
Greenhouse an das Parkhaus P33 angebaut..
Der innerhalb des Baugrundstüücks verlaufende Abwassersammler DN11..220000 ist an der Ecke
Heinrich--Konen--Straßße// Konrad--Zuse--Platz mit dem Büürogebäude unterbaut.. An dieser Stelle
ist bereits ein Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bonn begrüündet.. Zur Absicherung dieses
Leitungsrechts setzt der Bebauungsplan das einzutragende Leitungsrecht seinerseits
ebenfalls fest.. Ein Geh-- und Fahrrecht wie im nicht üüberbauten Grundstüücksteil am Konrad--
Zuse--Platz ist hingegen im Bereich der Überbauung nicht erforderlich..
11..77..44 Grüün-- und Freiflächen // Pflanzgebote
Begrüünung von Flachdächern
Zum Ausgleich des hohen Versiegelungsgrads und zur Verbesserung des Mikroklimas und
der Wasserrüückhaltung ist im Bebauungsplan eine intensive Begrüünung von Flachdächern
festgesetzt.. Ausgenommen davon sind die Flächen von Dachterrassen,, Stellplätzen und deren
Zufahrten,, Glasdächern,, Lichtkuppeln,, Technische Anlagen und Wartungsgänge.. Bereits im
Plangebiet existierende extensive Dachbegrüünungen,, die nach bisherigem Planungsrecht
genehmigt wurden,, bleiben dabei bestehen und genießßen Bestandsschutz.. Die Begrüünung der
Flachdächer ist dabei mindestens als einfach intensive Dachbegrüünung mit einer Aufbaudicke
von 1155--2255cm und einem Abflussbeiwert von Cs=00,,33 vorzunehmen.. Zudem ist festgesetzt,, dass
die Begrüünung dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten ist.. Die Richtlinien füür Planung,, Bau und
Instandhaltung von Dachbegrüünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e..V.. sollten bei der Ausfüührung möglichst Beachtung finden.. Eine
Vereinbarkeit der intensiven Dachbegrüünung mit einer im städtebaulichen Vertrag zu
vereinbarenden Installation einer Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ist dabei
gegeben..
11..77..55 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Das Plangrundstüück ist durch Verkehrslärm der DB--Schienenstrecke erheblich vorbelastet..
Ausreichende aktive Schallschutzmaßßnahmen sind im Bereich des Plangebiets nicht möglich..
Die füür eine Verträglichkeit der geplanten Nutzungen erforderlichen Maßßnahmen sind durch
Festlegung von Lärmpegelbereichen gemäßß DIN 44110099 mit entsprechenden Anforderungen an
die Schalldämmung der Außßenbauteile im Bebauungsplan festgesetzt.. Die festgesetztenSeite 18 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 99
Lärmpegelbereiche berüücksichtigen den maßßgeblichen Außßenlärmpegel füür
Aufenthaltsräume,, die üüberwiegend zum Schlafen genutzt werden in der am stärksten
lärmbelasteten Gebäudeebene ((EG bis 66..OG)) und ohne Berüücksichtigung der verminderten
Lärmpegel eines besonders üüberwachten Gleises ((BüüG))33.. Da die Beurteilungspegel aufgrund
des nächtlichen Schienengüüterverkehrs höher als tagsüüber sind,, ist hierbei der Nachtwert
maßßgeblich ((dies gilt bereits bei einer Differenz zwischen Tag--und Nachtwert von weniger als
1100 dB((A))))..
Das Plangebiet ist auf Grund des Schienenverkehrslärms in Teilbereichen dem
Lärmpegelbereich VII zuzuordnen.. Auf der der Bahn abgewandten Seite der Gebäude
ergeben sich aufgrund der Eigenabschirmung geringere Lärmimmissionen bis herunter zum
Lärmpegelbereich II an wenigen Fassadenabschnitten abseits der Bahnstrecke.. Die Wirkung
vorhandener bzw.. technisch und städtebaulich möglicher aktiver Schallschutzmaßßnahmen
reichen zur notwendigen Minderung der Außßenlärmpegel bei weitem nicht aus.. Damit sind
auch füür eine Büüronutzung ohne Schlaf-- und Ruheräume hoch wirksame passive
Schallschutzmaßßnahmen erforderlich,, weshalb füür alle schutzbedüürftigen Räume im Sinne der
DIN 44110099 ((Wohnräume,, Schlafräume,, aber auch Büüroräume)) eine fensterunabhängige
Belüüftung festgesetzt wird,, womit die Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse ((und
aufgrund der ausnahmsweisen Zulässigkeit auch gesunder Wohnverhältnisse)) erreicht
werden soll.. Der mindestens festgesetzte Lärmpegelbereich II erreicht mit einem
maßßgeblichen Außßenlärmpegel von bis zu 6600 dB((A)) bereits den Orientierungswert füür
Mischgebiete tagsüüber.. Nach der Empfehlung des Schalltechnischen Gutachtens sollte dieser
Orientierungswert bei einer ausschließßlich natüürlichen Belüüftung von schutzbedüürftigen
Räumen üüber geöffnete Fenster nicht üüberschritten werden..
Neben der Festsetzung der Lärmpegelbereiche nach DIN 44110099 in Verbindung mit
schallgedämmten Lüüftungseinrichtungen,, die auf eine „Worst--Case“--Betrachtung füür die
Aufenthaltsräume im Erdgeschoss zur Nachtzeit zurüückzufüühren ist,, wird im Bebauungsplan
bestimmt,, dass geringere Schalldämmmaßße der Außßenbauteile genüügen,, wenn auf Grund
eines Gutachtens abweichende maßßgebliche Außßenlärmpegel an den einzelnen
Fassadenabschnitten nachgewiesen werden.. Da die festgesetzten Lärmpegelbereiche die
Aufenthaltsräume,, welche üüberwiegend zum Schlafen genutzt werden berüücksichtigen und die
am stärksten belastete Gebäudeebene zugrunde legen,, kann durch den Nachweis an vielen
Fassadenabschnitten voraussichtlich auf ein geringeres Schalldämmmaßß zurüückgegriffen
werden.. Auch in Bezug auf die Notwendigkeit der schallgedämmten Lüüftungseinrichtungen füür
Büüroräume kann im Baugenehmigungsverfahren auf die geringeren maßßgeblichen
Außßenlärmpegel abgestellt werden,, die füür Aufenthaltsräume,, die nicht üüberwiegend zum
Schlafen genutzt werden gelten,, womit die tatsächlichen Außßenlärmpegel der jeweiligen
Fassadenebene füür die Berechnung des erforderlichen Schalldämmmaßßes herangezogen
werden können.. Die fensterunabhängige Belüüftung kann so bei einem tatsächlichen
maßßgeblichen Außßenlärmpegel von weniger als 6600 dB((A)) entfallen..
33 Besonders üüberwachtes Gleis ((BüüG)) ist ein insbesondere in Ballungsgebieten klassifiziertes Gleis,,
dessen Schienenfahrflächenzustand nachweislich in einem bestimmten Toleranzbereich gehalten
wird,, um bei der Bemessung von Schallschutzmaßßnahmen gemäßß der Richtlinie zur Berechnung der
Schallimmissionen von Schienenwegen ((Schall0033)) von geringen Quellstärken des Rollgeräusches
ausgehen zu können.. Das Besonders üüberwachte Gleis dient dazu,, die Schallemission des
Schienenverkehrs schon an der Quelle seines Entstehens zu mindern..Seite 19 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1100
11..77..66 Verkehrsflächen // Flächen füür den ruhenden Verkehr
Das Plangebiet ist durch die öffentlichen Verkehrsflächen der Karl--Duwe--Straßße und des
Konrad--Zuse--Platzes bereits erschlossen.. Ergänzungen oder Änderungen der öffentlichen
Straßßen sind nicht vorgesehen..
Auf dem Plangrundstüück sind keine Verkehrsflächen füür den fahrenden Verkehr vorgesehen..
Der ruhende Verkehr der Dauer-- und Kurzparker wird im Parkhaus P33 aufgenommen.. Die
benötigten Stellplätze füür Fahrräder können nach Bedarf auf dem Grundstüück bzw.. im
Erdgeschoss des Parkhaues P33 nachgewiesen werden..
11..77..77 Örtliche Bauvorschriften
Ergänzende örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung des Vorhabens sind nicht erforderlich..
11..88 Erschließßung
Erschließßung
Die äußßere Erschließßung des Plangebietes erfolgt üüber die Karl--Duwe--Straßße und Joseph--
Schumpeter--Allee an das üüberörtliche Straßßennetz ((A 556622)) und den schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehr ((Bahnhof Bonn -- Oberkassel)).. Das Plangebiet wird durch die
Buslinie 660066 mit der Haltestelle Konrad--Zuse--Platz direkt bedient.. Fußßläufig erreichbar sind
zudem Haltestellen der Buslinie 660077 und der Stadtbahnlinien 6622,, 6655,, 6666 und 6688 ((ca..770000m)).. Die
äußßere Erschließßung füür den Radverkehr verläuft üüber die Anbindung an das Radverkehrsnetz
NRW,, das parallel zum Rheinufer verläuft..
Ruhender Verkehr // Mobilitätskonzept
Mit der Errichtung des Innovation Greenhouse sollen die vorhandenen bebaubaren Flächen
städtebaulich verträglich aktiviert und der bereits ausreichend vorhandene Parkraum genutzt
werden..
Mit einer Verkehrsuntersuchung zum Vorhaben wurde der Stellplatzbedarf des geplanten
Innovation Greenhouse sowie einer zusätzlichen Gastronomie am Rheinufer ((Grundstüück F))
mit dem Arbeitstitel „Rheinpavillon“ durch das Büüro BSV prognostiziert.. Das ermittelte
zusätzliche Verkehrsaufkommen füür das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon
entspricht in der morgendlichen Spitzenstunde 2211 Kfz--Fahrten.. Füür die nachmittägliche
Spitzenstunde erzeugen die geplanten Nutzungen ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von
3311-- Kfz--Fahrten..
Auf Grund der Lage des Standortes ist dessen Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
und die Verbindung zum in unmittelbarer Nähe verlaufenden NRW--Radverkehrsnetz
begüünstigt.. Ein Carsharing--Angebot ist in näherer Umgebung nicht vorhanden.. Ein
Fahrradleihsystem ist hingegen bereits vorhanden..
Füür das Innovation Greenhouse wurde zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
ein Mobilitätskonzept 44 ausgearbeitet,, zu dessen Umsetzung und Monitoring der
Vorhabenträger sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet.. Das Konzept sieht vor::
-- Errichtung einer Carsharing--Station,,
-- Förderung von Fahrgemeinschaften durch Stellplatzvorteile,,
-- gemeinsames Pendler--Portal füür das Gesamtgebiet Bonner Bogen,,
44 Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillion“ in Bonn,, Januar 22002200,, AachenSeite 20 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1111
-- Bikesharing--Station,, Umkleiden mit Spinden und Duschmöglichkeiten sowie eine Do--
It--Yourself Fahrradwerkstatt,,
-- Ladeinfastruktur füür E--Bikes
-- Möglichkeit des mobilen Arbeitens zu prüüfen,,
-- Nutzung von Jobtickets,,
-- Infoanzeigetafeln füür ÖPNV..
Einige der oben genannten Maßßnahmen können den Nutzern des Gesamtquartiers Bonner
Bogen zur Verfüügung gestellt werden..
Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Mobilitätskonzeptes wird laut Gutachten eine
Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Gesamtgebiet Bonner Bogen von 1155 Kfz--Fahren
in der morgendlichen und 66 Kfz--Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde erreicht..
Die bauordnungsrechtlich benötigten 4411 Stellplätze füür das Innovation Greenhouse und den
Rheinpavillon können im Parkhaus P33 untergebracht werden..
Die Fahrradabstellplätze werden auf dem Plangrundstüück und im Erdgeschoss des Parkhau--
ses P33 dem Bedarf entsprechend verteilt..
11..88..11 Technische Infrastruktur
Strom--,, Gas-- und Wasserversorgung,, Telekommunikation
Die Versorgungsnetze füür die Strom--,, Gas-- und Wasserversorgung,, füür Fernwärme und füür
Telekommunikation sind in den öffentlichen Verkehrsflächen angrenzend an das Plangebiet
vorhanden und versorgen derzeit bereits die umgebenden Einrichtungen.. Ein zusätzlicher
Netzausbau ist nicht erforderlich..
Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet der Bonn--Netz.. Die Wasser-- und
Gasversorgungsleitungen sind sowohl in der Karl--Duwe-- als auch Heinrich--Konen--Straßße
vorhanden..
Die Haupttrinkwasserversorgungsleitung DN 660000 von Bonn Beuel nach Königswinter ((448811)) bei
Station ca.. 11++553300 – 11++667700 liegt innerhalb des Geltungsbereiches der vorliegenden Planung,,
unterhalb befestigter Flächen innerhalb der bereits bebauten Teilfläche des Plangebiets.. Somit
wird sie samt des dazugehörigen Schutzstreifens von der mit der Planung vorbereiteten
Bebauung nicht betroffen.. Leitung und Schutzstreifen sind durch bereits bestehende
Grunddienstbarkeiten abgesichert..
Löschwasserversorgung
Füür die Löschwasserbereitstellung gilt derzeit der Grundsatz nach DVGW Arbeitsblatt 440055 üüber
die Befindlichkeit von Hydranten mit 9966 m33//h im Umkreis von 330000 m füür das betreffende
Grundstüück.. In der Joseph--Schumpeter--Allee befindet sich die nächste Löschwasserent--
nahmestelle.. Damit ist das Löschwasserversorgung füür den Planbereich üüber das öffentliche
Wasserversorgungsnetz gesichert..
ÖPNV und Verkehrsplanung
Mit der vorliegenden Planung sind keine Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen sowie
der ÖPNV--Anbindung vorgesehen und hierzu besteht auch kein Erfordernis..Seite 21 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1122
Energiekonzept
Auf der Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 1144..1111..11999955,, des Ratsbeschlusses
zu ""Energieeffizienzstandards im Neubau"" vom 2222..1100..22001155,, des Ratsbeschlusses
""Solarverpflichtung im Neubau--Planungsrechtliche Instrumente"" vom 1166..0099..22002211 und der Ziele
der Stadt Bonn,, bis 22003355 klimaneutral zu sein und die Energieversorgung nahezu vollständig
auf regenerative Energien umgestellt zu haben wird der Vorhabenträger in Abstimmung mit
der Leitstelle Klimaschutz ein Energiekonzept erstellen,, welches im städtebaulichen Vertrag
verankert wird..
Der Vorhabenträger wird das Bauvorhaben Innovation Greenhouse im
Effizienzgebäudestandard EG4400 errichten..
Füür die Versorgung ist eine flexible,, kaskadenförmig aufgebaute Luft--Wärmepumpe
vorgesehen,, die üüber eine entsprechend dimensionierte Photovoltaikanlage versorgt wird..
Darüüber hinaus soll üüber den Eigenverbrauch produzierter Strom in Speichermedien
gespeichert werden.. Die Be-- und Entlüüftungsanlage erhält eine Wärmerüückgewinnung mit
einem hohem Wärmerüückgewinnungsgrad ((> 7788 %%)).. Primär werden die Büüroflächen natüürlich
gemäßß den gesetzlichen Anforderungen be-- und entlüüftet,, was durch die Doppelfassade trotz
hoher Lärmbelastung ((Bahnverkehr)) möglich wird.. Der aufgrund dieser passiven
Komponenten geringe Heiz-- und Küühlbedarf wird üüber intelligent gesteuerte Heiz-- und
Küühldeckensegel abgedeckt.. Mit diesem Konzept wird eine Unabhängigkeit von fossilen
Brennstoffen erzielt..
Durch die Ausrichtung des Gebäudes lassen sich solare Energieeinträge gut nutzen.. Die
Fassade wird als Doppelfassade ausgefüührt.. Der Fassadenzwischenraum dient
Wartungszwecken und durch geschossweise angeordnete,, regelbare Zu-- und
Fortluftöffnungen der kontrollierten Be-- und Entlüüftung.. Ausküühlung im Winter und Überhitzung
im Sommer werden so vermieden.. Der im Zwischenraum angeordnete Sonnenschutz ist
witterungsgeschüützt und windunabhängig.. Das Raumklima kann so geschüützt von Außßenlärm
und Witterung optimal üüber die Klimahüülle durch natüürliche Lüüftung gesteuert werden..
Entwässerung// Kanal
Das Plangebiet wird bereits durch das Trennsystem in der Karl--Duwe--Straßße entwässert.. Die
zusätzliche Schmutzwassermenge ist relativ zur Schmutzwassermenge im Einzugsgebiet
untergeordnet und kann üüber den bestehenden öffentlichen Kanal der Kläranlage zugeleitet
werden.. Die gegenüüber dem bestehenden Schotterplatz zusätzlichen Niederschlagsmengen
der teilbegrüünten Dachflächen können durch den öffentlichen Kanal ((Trennsystem)) abgeleitet
werden..
Füür die Grundstüücke im Plangebiet wurde eine gemeinsame Überflutungsbetrachtung
vorgenommen.. Der Überflutungsnachweis gemäßß DIN 11998866 kann mit einer schadlosen
Überflutung des untersten Halbgeschosses des Parkhauses erbracht werden.. Dieses
Halbgeschoss ist bereits zur Vermeidung von Auftrieb bei hochwasserbedingt flurnahen
Grundwasserständen mit wasserdurchlässigem Pflaster befestigt.. Es bestehen keine
Anschlüüsse an den öffentlichen Kanal,, so dass füür diese Fläche keine Überflutung aus einem
Überstau des öffentlichen Abwassersystems zu berüücksichtigen ist..
AbfallentsorgungSeite 22 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1133
Füür die notwendigen Müüllbehälter werden Räume im Erdgeschoss angeordnet.. Am Abfuhrtag
können die Behälter außßerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf dem Baugrundstüück vor
dem Gebäude bereitgestellt werden..Seite 23 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1144
22 Auswirkungen der Planung
22..11 Städtebauliche Auswirkungen
Die Realisierung des Büürogebäudes Innovation Greenhouse stellt eine Ergänzung und
Abrundung der Bebauung und Nutzung um den Konrad--Zuse--Platz im Quartier Bonner Bogen
dar.. Von Süüden kommend bildet das neue Büürogebäude das Entree zum Gesamtquartier.. Das
Gebäude passt sich in seiner Form dem Grundstüückszuschnitt an und füügt sich hinsichtlich der
Fassadengestaltung in das Bild der angrenzenden Bebauung ein.. Die straßßenbegleitende
Anordnung des Gebäudes schafft den Abschluss an der Nordkante der Karl--Duwe--Straßße..
Hierdurch wird der Stadtraum entlang der öffentlichen Straßßen klar definiert.. Die möblierte
Vorfläche des vorgesehenen Bistros kann gegebenenfalls füür eine Steigerung der Attraktivität
sorgen und somit der Belebung des öffentlichen Raumes in diesem Bereich dienen.. Mit dieser
Planung an diesem Standort wird eine brachliegende Fläche am Rande des Quartiers aktiviert..
Anstelle eines erweiterten Parkhauses kann Innovation Greenhouse sowohl Coworking--
Flächen füür neue Unternehmen als auch Flächen füür deren ergänzende Branchen anbieten..
Dadurch können die vorhandene Infrastruktur und der bestehende Parkraum eine bessere
Auslastung erfahren.. Die Umsetzung des zu vereinbarenden Mobilitätkonzepts ist geeignet,,
die Kfz--Mobilität innerhalb des Quartiers zu reduzieren..
An diesem Standort kann unter dem Leitbild der kurzen Wege,, einer beabsichtigten modernen
Architektur,, einer untereinander vernetzten,, voneinander profitierenden und die bestehende
Infrastruktur effizient nutzenden Unternehmensstruktur ein innovatives Arbeitsviertel
entstehen..
22..22 Verkehrliche Auswirkungen
Nach Abschätzung der Verkehrsuntersuchung sind unter Berüücksichtigung einer Förderung
alternativer Mobilität keine wesentlichen Änderungen des Kfz--Verkehrsgeschehens auf Grund
der Errichtung des Innovation Greenhouse zu erwarten..
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen füür das Innovation Greenhouse und den im süüdlich
angrenzenden Teil des Bebauungsplanes 88112200--1133 geplanten Rheinpavillon wurde füür die
morgendliche Spitzenstunde mit 2211 zusätzlichen Kfz--Fahrten und mit 3311 Kfz--Fahrten in der
nachmittäglichen Spitzenstunde ermittelt.. Diese ermittelten Werte sind in dem vorhandenen
Straßßen-- und Parkraum abzuwickeln.. Der benötigte Stellplatzbedarf wird im benachbarten
Parkhaus P33 nachgewiesen..
Das Gebiet des Bonner Bogens ist in erster Linie üüber den Knotenpunkt der Joseph--
Schumpeter--Allee ((Oberkasseler Ufer)) mit dem Landgrabenweg erschlossen und an das
üübergeordnete Straßßennetz angebunden.. Der vierte Ast dieses als Kreisverkehr ausgebauten
Knotens bedient die Anschlussstelle Bonn--Ramersdorf der A 556622..
Die Leistungsfähigkeit dieses Knotens liegt an diversen Ästen bereits heute im Bereich QSV
E oder F.. Rüückstaulängen,, die bis auf die Hauptfahrbahn der Autobahn reichen,, treten dabei
jedoch i..d..R.. nicht auf.. Als örtliche Spitzenstunden wurden die Zeiträume morgens zwischen
77 und 88 Uhr sowie abends zwischen 1177 und 1188 Uhr ermittelt..
Eine Erschließßung der bestehenden wie der zusätzlich geplanten Nutzungen im Bonner Bogen
ist gleichwohl ohne wesentliche Änderungen an den Verkehrsanlagen möglich,, indem gezielte
Maßßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr auf den
Umweltverbund umgesetzt werden.. Hierzu vorgeschlagene und entsprechend inSeite 24 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1155
städtebaulichen Verträgen abzusichernde Maßßnahmen umfassen das Angebot von Jobtickets,,
die Einrichtung einer Carsharing--Station,, die Förderung von Fahrgemeinschaften durch
Stellplatzvorteile,, ein Portal füür Fahrgemeinschaften füür den gesamten Bonner Bogen,, eine
Selbsthilfe--Fahrradwerkstatt,, Umkleide-- und Duschmöglichkeiten füür Radfahrer,,
Lademöglichkeiten füür E--Bikes,, sowie Infoanzeigetafeln füür den ÖPNV..
Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes füür die Nutzungen der Vorhabenträgerin im Bonner
Bogen füührt voraussichtlich zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens gegenüüber den
bisher planungsrechtlich zulässigen Nutzungen des Plangebiets.. Auch unter Berüücksichtigung
der durch das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon ausgelösten zusätzlichen
Fahrten entfallen bei Umsetzung der Mobilitätsmaßßnahmen in der morgendlichen
Spitzenstunde voraussichtlich bis zu 1155 Kfz--Fahrten und in der nachmittäglichen Spitzen--
stunde 66 Kfz--Fahrten..
22..33 Auswirkungen auf die Umwelt
Der Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 füür das Innovation Greenhouse dient der Innenentwicklung im
Sinne des §§ 1133a BauGB.. Damit entfällt die formale Umweltprüüfung nach Anlage 11 BauGB.. Die
Auswirkungen werden jedoch schutzgutbezogen ermittelt und in die Abwägung eingestellt..
22..33..11 Mensch // Gesundheit
Das Plangebiet ist vor allem durch Geräuschimmissionen der Bahnanlage ((> 7755 dB((A)) // 2244h--
Pegel)) 55 vorbelastet.. Zur Beurteilung dieser Geräuschquelle und derer Auswirkungen auf die
geplanten Nutzungen wurde im Februar 22002211 eine Schalltechnische Untersuchung zum
Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ durch das Büüro Kramer Schalltechnik
vorgelegt.. Deren Ergebnisse wurden in der Planung berüücksichtigt.. Die ermittelten
Lärmpegelbereiche wurden als Festsetzung in die Planzeichnung des Bebauungsplans
üübernommen.. Daraus resultierende Lärmschutzmaßßnahmen sind mit der Gebäudeplanung
nachzuweisen und umzusetzen..
Die Beurteilung erfolgte unter Berüücksichtigung der konkreten Bebauung u..a.. füür die auf das
Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche nach DIN 1188000055 bzw.. der ausgehend der
innerhalb des Plangebiets gelegenen gewerblichen Nutzungen nach TA Lärm.. Zudem wurde
die Bestimmung des passiven Lärmschutzes gemäßß DIN 44110099 durchgefüührt..
Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel durch den Betrieb des bereits bestehenden
und geplanten Geschäftshauses mit den Immissionsrichtwerten zeigt,, dass diese an allen
Immissionsorten zur Tages-- und Nachtzeit eingehalten bzw.. unterschritten werden..
Von den umliegenden Büürogebäuden sind keine Geräuscheinwirkungen z..B.. durch
haustechnische Anlagen oder weitere Geräusche festgestellt.. Aufgrund der großßen Abstände
der Büürogebäude untereinander ist von fremder Vorbelastung nicht auszugehen..
Die Geräusche des betriebsbezogenen An-- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen
Verkehrsflächen wurden gutachterlich als füür das Vorhaben nicht beurteilungsrelevant
eingeschätzt.. Die Kriterien der Verneinung der Beurteilungsrelevanz gem.. TA Lärm,, Kapitel
77..44,, nach der die Geräusche des betriebsbezogenen An-- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen
Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 550000 m von dem Betriebsgrundstüück zu erfassen
und zu beurteilen sind,, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche füür den Tag
oder die Nacht rechnerisch um mindestens um 33 dB((A)) erhöhen,, keine Vermischung mit dem
55 NRW Geobasis,, NRW Umweltdaten vor Ort,, www..uvo..nrw..deSeite 25 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1166
üübrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung
((1166.. BImSchV)) erstmals oder weitergehend üüberschritten werden,, sind erfüüllt..
Die Berechnung der zu erwartenden Gesamtgeräuschsituation durch die einwirkenden
Verkehrsgeräusche -- öffentlicher Straßßenverkehr und Schiffsverkehr gemäßß RLS--1199,,
Schienenverkehr gemäßß Schall 0033 erfolgte auf Basis der Berechnungsgrundlagen sowie unter
Berüücksichtigung der geplanten bzw.. bestehenden Bebauung füür die Berechnungshöhen
((22,,0000 m,, 66,,7755 m,, 1100,,1100 m,, 1133,,5500 m 1166,,9900 m,, 2200,,3300 m,, 2222,,8800 m in Bezug auf OKFF ±00..0000 =
5577..0066 m üü.. NHN)).. Dies entspricht etwa dem EG ((Außßenbereich)),, 11.. OG bis 66.. OG
((Staffelgeschoss)).. Die Berechnung erfolgte füür zwei Varianten – Variante 11 – ohne BüüG sowie
Variante 22 -- mit BüüG Strecke 22332244..
Der „maßßgebliche Außßenlärmpegel“ füür die Lärmart „Gewerbe-- und Industrieanlagen“ wird
gemäßß DIN 44110099 füür Bebauungsplanverfahren pauschal anhand der zu berüücksichtigenden
Gebietskategorie bzw.. des hiernach einzuhaltenden Tag--Immissionsrichtwertes der TA Lärm
zugrunde gelegt.. Zur Bestimmung des „Kerngebiets“ des o..g.. Gewerbelärms wird ein Pegel
von 6600 dB((A)) zugrunde gelegt ((gemäßß TA Lärm ebenso Richtwert eines Mischgebiets)).. Dies
gilt gemäßß DIN 44110099 im vorliegenden Fall gleichermaßßen füür den Tages-- ((66::0000 Uhr bis 2222::0000
Uhr)) sowie auch zur Nachtzeitraum ((2222::0000 Uhr bis 66::0000 Uhr))..66
Es werden die Immissionsrichtwerte eines Kerngebiets herangezogen,, da die vorgesehene
Nutzung als Büüro--und Verwaltungsstandort einer der Hauptnutzungen des Kerngebiets
entspricht,, mit dem Unterschied,, dass im festgesetzten Sondergebiet Vergnüügungsstätten und
großßflächiger Einzelhandel nicht zulässig sind,, was bei dieser Betrachtung unschädlich ist..
Das Kerngebiet setzt bezogen auf die Immissionsrichtwerte im Vergleich zum Gewerbegebiet
die strengeren Maßßstäbe,, womit die Lärmsituation im Sinne einer Worst--Case--Betrachtung
beurteilt wird..
Die Bestimmung der maßßgeblichen Außßenlärmpegel erfolgte grundsätzlich entlang der
Gebäudekubatur und somit der Grenzen der üüberbaubaren Grundstüücksflächen..
In der Planung wurde füür die Festsetzung der Lärmpegelbereiche gemäßß DIN 44110099 und der
Ausfüührung der passiven Schallschutzmaßßnahmen an den Gebäuden die „Worst--Case“--
Betrachtung der Variante 11 ohne BüüG füür die Aufenthaltsräume im Erdgeschoss zur Nachtzeit,,
angenommen..
Zur Tageszeit sind entlang aller Fassaden des „Haus der freien Berufe“ ((Ausnahme ein kurzes
Fassadenteilstüück auf Höhe des 55.. OG mit einem zu erwartenden Pegel von 7711 dB ((A)))) sowie
entlang der westlichen bzw.. süüdwestlichen ((bahnabgewandten)) Fassaden des IGH--Gebäudes
Absolutpegel von maximal bis zu 7700 dB ((A)) zu erwarten.. Die bahnzugewandte östliche
Fassade des IGH--Gebäudes wurde mit einem Absolutpegel von bis zu 7799 dB ((A)) beaufschlagt..
Als Resüümee kann festgehalten werden,, dass zur Tageszeit vom Erdgeschoss bis
einschließßlich auf Höhe des 44.. Obergeschosses an den der Bahn zugewandten Fassaden die
Orientierungswerte erheblich üüberschritten werden.. Auf Höhe des 55.. OGs werden die
Orientierungswerte lediglich entlang der „außßen büündig“ liegenden Fassaden üüberschritten..
Entlang den der Bahn abgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte eingehalten..
Füür die Nachtzeit wurde festgestellt,, dass der Schienenverkehrslärm im Absolutpegel
gegenüüber der Tageszeit zunimmt.. Dementgegen nimmt der Straßßenverkehrslärm ab..
66 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“,, Bundesstadt Bonn,,
Kramer Schalltechnik GmbH,, Projekt--Nr..:: 2200 0022 001199//0011 vom 2222..0022..22002211Seite 26 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1177
Zur Nachtzeit sind entlang der westlichen,, der Bahn abgewandten Fassade des „Hauses der
freien Berufe“ sowie vereinzelten Fassadenbereiche ((inkl.. Glasdach IGH--Gebäude)) auf Höhe
des 55.. und 66.. OGs Absolutpegel bis zu 6600 dB((A)) zu erwarten.. Die anderen Fassaden werden
mit Absolutpegeln von üüber 6600 dB((A)) bis 8811 dB((A)) an der östlichen bahnzugewandten Fassade
des IGH--Gebäudes beaufschlagt..
Insgesamt ist festzuhalten,, dass beim Vergleich der Orientierungswerte eines Kerngebiets
((MK)) mit den Beurteilungspegeln zur Nachtzeit auf allen Geschossen entlang aller Fassaden
die Orientierungswerte deutlich üüberschritten werden..
Das Gutachten kommt zum Fazit,, dass aufgrund der benachbarten Lage des Plangebiets zu
der Emissionsquelle „Bahntrasse“ aus städtebaulichen Grüünden eine aktive Schallschutz--
maßßnahme in Form einer Lärmschutzwand nahezu kaum realisierbar ist..
Bereits im Vorfeld wurde im Entwurf durch die Anordnung der Büüro-- und Tagungsräume sowie
des vorgesehenen Bistros an der der Bahnlinie abgewandten Fassade,, entlang der Karl--
Duwe--Straßße mit Lärmschutzmaßßnahmen zur Konfliktbewältigung auf die Vorbelastung
reagiert.. Entlang der der Bahnanlage zugewandten Fassade sind Sanitärräume sowie ein
zusätzlicher Rettungsweg konzipiert.. Diese Fassade erhält zur Vermeidung der Wirkung als
Spiegelschallquelle eine hochabsorbierende Verkleidung entsprechend den Anforderungen an
die Schallabsorption,, was im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt wird.. Auch mit der
Anordnung des Terrassenbereiches an der westlichen Fassade im füünften Obergeschoss
wurde im Konzept auf die Vorbelastung durch die Bahn reagiert..
Da die aktiven Schallschutzmaßßnahmen lediglich bedingt zur Einhaltung von ausreichendem
Schallschutz beitragen können,, sind im Gebäude passive Schallschutzmaßßnahmen in Form
von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außßenbauteilen ((Fenster,, Wände
und Dach des ausgebauten Dachgeschosses)) schutzbedüürftiger Nutzungen entsprechend
dem ermittelten maßßgeblichen Außßenlärmpegel gemäßß DIN 44110099 vorzusehen.. Darüüber hinaus
sind schallgedämmte Lüüftungseinrichtungen füür schutzbedüürftige Räume im Sinne der DIN
44110099 festgesetzt..
Die Umsetzung der festgesetzten Schallschutzanforderungen bzw.. die Verträglichkeit
möglicher Abweichungen von diesen Festsetzungen ist in einem entsprechenden
Schallschutz--Nachweis im Zuge der konkreten Bauausfüührung zu belegen..
22..33..22 Klima // Luft
Der Planungsraum ist aktuell nahezu vollständig versiegelt und unverschattet und weist laut
Klimaanalyse füür sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine extreme
Wärmebelastung auf.. In der Nacht tritt mit bis zu 66 K Temperaturabweichung zur
durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt auf.. Vor
dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum wäre bei der Planung und
Bauausfüührung der thermische Komfort,, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter
intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme
der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten relevant und zu berüücksichtigen.. Die
Planungshinweiskarte weist füür den Planungsraum eine weniger güünstige bioklimatische
Situation aus..
Nach Realisierung der Planung wird der Planungsraum bis auf einen sehr kleinen Anteil
vollständig bebaut sein.. Geeignete Flächen,, um Maßßnahmen zur Reduktion zusätzlicher
Wärmebelastung umzusetzen finden sich daher in erster Linie am Gebäude ((Begrüünung von
Dach und ggf.. Fassade)).. Der Außßenbereich verfüügt aufgrund der geringen Größße üüber nahezuSeite 27 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 1188
keine effektiven Anpassungspotenziale.. Es sollte dennoch geprüüft werden,, ob ggf..
Kleinstflächen als Grüünanlage gestaltet werden können..
Die festgesetzte intensive Begrüünung der Flachdächer vermindert die Wärmebelastung
gegenüüber einer Dachausfüührung ohne Begrüünung und wirkt sich positiv auf die bioklimatische
Situation aus..
22..33..33 Flora // Fauna // Artenschutz
Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine bislang potentiell ökologisch aktive Fläche
dauerhaft versiegelt.. Das zu bebauende Grundstüück stellt sich üüberwiegend als geschotterte
Fläche dar,, die spärlich bewachsen ist.. Eine Teilfläche im Nordwesten dient als gepflasterter
Abstellplatz füür Fahrräder.. Der Bewuchs besteht aus Jungpflanzen von Ahorn,, Sommerflieder
und Heckenrose.. Außßerdem kommen krautige Pflanzen wie Schmalblättriges Greiskraut,,
Königskerze,, Mauerpfeffer,, Habichtskraut und Reseda vor.. Gehölze kommen im äußßersten
Süüdosten vor ((Brombeeren und junge Robinien)).. Hier ist auch der krautige Bewuchs dichter..
Zur Karl--Duwe--Straßße hin kommen vereinzelt junge Gehölze wie Sommerflieder auf..77 Derzeit
liegt der Teilbereich brach und dient zeitweise als Ablagerungsfläche.. Die Böschung am
Nordostrand des Plangebiets --zur Bahnlinie hin – ist dicht mit Gehölzen -- Robinien,, Spitz-- und
Berg--Ahorn,, Hartriegel,, Brombeeren und Clematis bewachsen.. Die Bäume weisen maximal
geringes Baumholz auf.. Die Gehölze reichen in Höhe des Plangebiets bis an den
Gleisschotter55.. Die ökologische Reaktivierung des Teilbereiches und die Realisierung des
Vorhabens an einem anderen Standort sind sowohl aus umweltbezogenen als auch aus
wirtschaftlichen Grüünden nicht rentabel.. Die Realisierung des Vorhabens sichert eine
erfolgreiche Entwicklung des Quartiers Bonner Bogen als Arbeitsstätte und arrondiert die
städtebauliche Entwicklung des Areals.. Die intensive Begrüünung der Teildachfläche kann zur
Entwicklung eines Lebensraums füür Insekten und Vögel innerhalb eines Stadtraums beitragen..
Die Umsetzung des geplanten Vorhabens erfordert eine kleinflächige Fällung von Gehölzen..
Satzungsgeschüützte Bäume sind davon nicht betroffen.. Zur Realisierung des Vorhabens ist es
nicht notwendig,, bestehende Gebäude abzubrechen,, da auf der Vorhabenfläche keine
Bebauung existiert..
Gemäßß §§ 4444 Bundesnaturschutzgesetz ((BNatSchG)) vom 0011..0033..22001100 sowie der Vorgaben von
FFH-- und Vogelschutz--Richtlinie ergibt sich bei allen Planungen die Notwendigkeit einer
„Artenschutzrechtlichen Prüüfung“,, sofern aufgrund ernst zu nehmender Hinweise sogenannte
„planungsrelevante Arten“ ((nach MKUNLV 22001155)) eingriffsrelevant betroffen sein könnten.. Im
Geltungsbereich der vorliegenden Planung sind Biotopstrukturen vorhanden,, die ein
Vorkommen planungsrelevanter Arten möglich erscheinen lassen.. Die Artenschutzprüüfung
wurde füür die zu bebauende Teilfläche des Geltungsbereiches der vorliegenden Planung im
Jahr 22002200 durchgefüührt und im Januar 22002211 abschließßend formuliert.. Der
artenschutzrechtliche Fachbeitrag untersuchte füür das Vorhaben,, entsprechend der
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 9922//4433//EWG ((FFH--RL)) und 22000099//114477//EG ((V--RL)) zum Artenschutz bei Planungs--
oder Zulassungsverfahren ((VV-- Artenschutz)),, ob und in welcher Art und Intensität geschüützte//
planungsrelevante Arten betroffen sein könnten..
77 Bebauungsplan 66992200--22 zur Änderung des Bebauungsplans Nr.. 88112200--1155 „Konrad--Zuse--Platz“ Stadt Bonn,, Stadtbezirk
Beuel,, Ortsteil Oberkassel – ArtenschutzprüüfungSeite 28 von 35
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Planungsrelevante Arten
Bestand
Die Artenschutzprüüfung stellte fest,, dass das Plangebiet ein Teilnahrungshabitat füür eine
Fledermausart darstellt.. Das betroffene Nahrungshabitat stellt lediglich einen Teil eines
großßräumigen Habitats dar.. Aufgrund der Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung genießßt
es keinen Schutzstatus..
Hinsichtlich Bruten planungsrelevanter Vogelarten im Plangebiet und angrenzendem Umfeld
ergaben sich keine Hinweise.. Aufgrund der Nähe zum Rhein können zahlreiche
planungsrelevante Vogelarten als Nahrungsgast,, Durchzüügler oder Wintergast potenziell
vorkommen oder die Fläche üüberfliegen.. Die Fläche ist füür die Arten nicht von essentieller
Bedeutung,, da Ausweichmöglichkeiten im räumlich--funktionalen Zusammenhang vorhanden
sind.. Bei verbindlicher Einhaltung von Vermeidungsmaßßnahmen ist nicht mit erheblichen
Beeinträchtigungen zu rechnen..
Zudem ist im Plangebiet ein Vorkommen von zwei Reptilienarten als wandernde Individuen
als möglich beurteilt.. Aufgrund des verdichteten Bodens ist mit Fortpflanzung-- und Ruhestätten
dieser Individuen im Plangebiet nicht zu rechnen.. Ein zumindest temporärer Aufenthalt der
beiden Arten im Plangebiet ist möglich.. Bei verbindlicher Einhaltung von
Vermeidungsmaßßnahmen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen..
Mit einem Vorkommen jeglicher planungsrelevanten Amphibienarten aufgrund fehlender
geeigneter Laichgewässer ist nicht zu rechnen..
Beurteilung
Füür einige planungsrelevante Vogelarten ((Betroffenheit in der Tabelle 33 in ASP dargestellt))
konnte ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Vogelschlag an Glasscheiben des Neubaus nicht
ausgeschlossen werden..
Da der temporäre Aufenthalt von Reptilien nicht ausgeschlossen werden konnte,, besteht
Verdacht von Tötung von wandernden Individuen..
Ubiquitäre Vogelarten
Bestand
Bei den im Plangebiet und in dessen Umfeld nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden,,
nicht planungsrelevanten europäischen Vogelarten handelt es sich um bundesweit,, landesweit
und regional ungefährdete Vogelarten,, die landesweit verbreitet und allgemein häufig sind..
Hinweise auf Bruten dieser häufigen Arten im Plangebiet und dessen unmittelbaren Umfeld
ergaben sich nicht,, können aufgrund der Strukturen füür die Zukunft aber nicht ausgeschlossen
werden..
Beurteilung
Das Gutachten geht nicht davon aus,, dass eine Beeinträchtigung bedeutender lokaler
Populationen mit nennenswerten Beständen durch dauerhafte Beseitigung von potenziellen
Brutplätzen oder durch Störungen bei der Umsetzung des Vorhabens zu Folge hat.. Die
Beeinträchtigung fällt kleinflächig aus.. Im Umfeld sind ausreichende Ausweichmöglichkeiten
vorhanden.. Außßerdem sind diese Arten relativ tolerant gegenüüber Störungen.. Zudem liegen
keine begrüündeten Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des
Vorhabens vor..
Eine vertiefende Art--füür--Art--Betrachtung ist somit füür diese Arten nicht notwendig..Seite 29 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2200
Gemäßß der Vogelschutzrichtlinie sind grundsätzlich die Bruten aller wildlebenden Vogelarten
vor Zerstörung zu schüützen.. Grundsätzlich sind notwendige Baumfällungen und
Gehölzrodungen nur außßerhalb der Brutzeit vorzunehmen,, also in der Zeit vom 11.. Oktober bis
zum 2288.. ((2299..)) Februar,, da sich einige Singvogelbruten bis August hinziehen können.. Dies
entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben gemäßß §§ 3399 Abs.. 55,, S.. 22 Bundesnaturschutzgesetz
((BNatSchG))..
Auch füür nicht planungsrelevante europäische Vogelarten kann ein erhöhtes Tötungsrisiko
durch Vogelschlag an Glasscheiben des Gebäudes nicht ausgeschlossen werden..
Vertiefend untersuchte Arten
Mauereidechse und Zauneidechse
Aufgrund geeigneter Strukturen in direktem Umfeld des zu bebauenden Bereiches ist ein
temporärer Aufenthalt von einzelnen Individuen im Plangebiet nicht auszuschließßen.. Daher
kann es bei den Baumaßßnahmen zur Tötung von Individuen gem.. §§4444 BNatSchG kommen..
Bei den planungsrelevanten Reptilienarten Mauereidechse und Zauneidechse kann eine
Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden.. Vermeidungsmaßßnahmen sind erforderlich..
Vermeidungsmaßßnahmen
Alle Gehölze im Plangebiet und dem angrenzenden Bereich sowie alle potenziellen
Versteckmöglichkeiten ((Gehölzschnitt,, Erdaushub,, Schuttablagerungen)) sind im Winter zu
beseitigen.. Um die Migration in das Baufeld zu verhindern,, ist in der Winterpause ((Mitte
November bis Ende Februar)) vor Beginn der Baumaßßnahmen bis zum Abschluss der
Bebauung ein Amphibienschutzzaun am Nordostrand und am Süüdostrand des Plangebiets zu
errichten..
Vorgezogene Ausgleichsmaßßnahmen sind füür diese beiden planungsrelevanten Arten nicht
erforderlich..
Planungsrelevante sowie ubiquitäre Vogelarten
Planungsrelevante Vogelarten sind möglicherweise durch Vogelschlag von dem Vorhaben
betroffen.. Daher sind Vermeidungsmaßßnahmen füür planungsrelevante Vogelarten erforderlich..
Verbindliche Vermeidungsmaßßnahmen
•• Verzicht auf spiegelnde Oberflächen bei der Fassadengestaltung..
•• Verwendung von Scheiben mit geringem Außßenreflexionsgrad ((<< 1155 %%))Seite 30 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2211
•• Sichtbarmachung aller Glasflächen mittels hochwirksamer Markierungen
((siehe „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen
Vogelwarte Sempach,, 22001122,, S.. 1155ff)) wie::
-- vertikale Linien ((mind.. 55 mm breit bei max.. 1100 cm Abstand)) oder
-- horizontale Linien ((mind.. 33 mm breit bei max.. 33 cm Abstand oder mind..
55 mm breit bei max.. 55 cm Abstand)) oder
-- Punktraster ((mind.. 2255 %% Deckungsgrad bei mind.. 55 mm Durchmesser
oder mind.. 1155 %% Deckungsgrad ab 3300 mm Durchmesser)) oder
-- Verwendung alternativer lichtdurchlässiger,, halb-- oder
nichttransparenter Materialien ((z..B.. Milchglas,, Ornamentglas,,
Glasbausteine,, Sandstrahlungen))
Als Resüümee ergab die Prüüfung,, dass ohne Vermeidungsmaßßnahmen eine Auslösung der
Verbote gemäßß §§ 4444 Abs.. 11 BNatSchG füür die planungsrelevanten Reptilienarten
Mauereidechse und Zauneidechse sowie füür planungsrelevante Vogelarten ((Vogelschlag))
durch die Planung nicht auszuschließßen ist.. Zum Schutz dieser Arten sind daher
Vermeidungsmaßßnahmen notwendig.. Das architektonische Konzept des Innovation
Greenhouse sieht eine Vollverglasung der bahnabgewandten Fassade vor.. Daher wird die
Sichtbarmachung aller verbliebenen Glasflächen in einer der oben beschriebenen Varianten
sowie ein Außßenreflexionsgrad der Verglasung von max.. 1155%% als Festsetzungen in den
Bebauungsplan aufgenommen.. Die Maßßnahmen zum Vogelschutz sind auf Basis des
Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte
Sempach,, 22001122,, S.. 1155ff.. auszufüühren,, um Maßßnahmen ohne hinreichenden Nachweis ihrer
Wirksamkeit auszuschließßen.. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren kann von den
Festsetzungen und der Beachtung des Leitfadens abgesehen werden,, wenn gutachterlich
nachgewiesen wird,, dass mit anderen Maßßnahmen gleichwertiger Schutz vor Vogelschlag
gewährleistet ist.. Das Gutachten ist der UNB zur Freigabe vorzulegen..
Vorgezogene Ausgleichsmaßßnahmen füür planungsrelevante Arten sind nicht erforderlich.. Um
mögliche Beeinträchtigungen auch derjenigen europäischen Vogelarten zu vermeiden,, die
nicht zu den planungsrelevanten Arten gerechnet werden,, wird neben der Festsetzung von
Maßßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen durch Eintrag auf der
Planzeichnung auf die bestehenden zeitlichen Beschränkungen füür das Entfernen von
Gehölzen hingewiesen..
Weitere Vermeidungsmaßßnahmen sind zu berüücksichtigen::
•• Die im Rahmen der Realisierung zu entfernenden Gehölzstrukturen und potentiellen
Versteckmöglichkeiten füür Reptilien ((z..B.. Gehölzschnitt,, Erdaushub,,
Schuttablagerungen)) sind zwischen dem 0011..1100.. und 2288..0022.. des Folgejahres zu
beseitigen ((vergl..§§ 3399 BNatSchG))..
•• In der Winterpause ((Mitte November bis Ende Februar)) vor Beginn der
Baumaßßnahmen ist ein Amphibienschutzzaun am Nordostrand und am Süüdostrand
des Plangebiets füür die gesamte Dauer der Baumaßßnahme zu errichten..Seite 31 von 35
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•• Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische Baubegleitung
regelmäßßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben und der
Funktionalität der Maßßnahmen durchzufüühren und zu dokumentieren..
•• Die Flächeninanspruchnahme darf nur auf das abgegrenzte Plangebiet begrenzt sein..
Eine Inanspruchnahme der Bahnböschung und dem damit verbundenen linearen
Gehölzstreifen ist zu vermeiden..
•• Bei der Beleuchtung des Geländes sind generell insektenfreundliche Leuchtmittel ((z..B..
Farbtemperatur Amber,, 22..220000 K)) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten
zu verwenden.. Die Leuchten sind nach unten auszurichten und sollten nicht üüber die
Horizontale hinaus abstrahlen.. Masthöhe,, Anzahl der Leuchten und Leuchtintensität
sind so gering wie möglich zu wählen.. Ein nächtliches Aus-- und Anleuchten des
Gebäudes ist aufgrund der unmittelbaren Lage des Plangebiets am bedeutenden Zug--
und Wanderkorridor des Rheins zu vermeiden..
•• Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze angrenzend zum Plangebiet sind während der
Bauzeit durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abzugrenzen und somit zu
schüützen..
Auf die notwendigen Vermeidungsmaßßnahmen wird im Bebauungsplan hingewiesen..
22..33..44 Boden // Wasser
Das Plangrundstüück liegt momentan als üüberwiegend geschotterte Fläche brach.. Die Böden
sind bereits anthropogen üüberformt..
Die intensiv teilbegrüünte Dachfläche stellt u..a.. einen Puffer füür das auf den Dachflächen
anfallende Niederschlagswasser bereit,, die die Abflussspitze bei Starkregen dämpfen..
Füür das Baugrundstüück wurde eine Überflutungsbetrachtung nach DIN 11998866 Abschnitt 1144..99..33
durchgefüührt88 ,, da insgesamt mehr als 880000 m²² üüberbaut oder befestigt werden.. Aus den
Abflussbeiwerten der zu betrachtenden Flächen und den Differenzen der 22--jährlichen und der
3300--jährlichen Regenspende ergibt sich ein notwendiges Rüückhaltevolumen von 3366 m³.. Dieses
kann im untersten Halbgeschoss des Parkhauses ohne Gefährdung von Menschen oder
Sachwerten mit einer Einstauhöhe unter 5500 mm bereitgestellt werden.. Die rund 880000 m²² großße
Fläche liegt –11,,4400 m unterhalb der Geländeoberfläche.. Sie ist mit Pflaster ungebunden
befestigt und versickerungsfähig.. Anschlüüsse an rüückstaugefährdete Kanalhaltungen ((offene
Abläufe)) bestehen nicht..
Altlasten // Altablagerung
Das Plangebiet ist von einem Altstandort betroffen,, der im Altlastenkataster der Bundesstadt
Bonn unter der Ziffer 88002200--880022 erfasst ist.. Es handelt sich um den ehemaligen Güüterbahnhof
Oberkassel,, der hier von ca.. 11887733 bis 22000088 betrieben wurde.. Im jetzigen Plangebiet befanden
sich Gleisanlagen mit einer Verladerampe.. Da eine Umnutzung hin zu einer sensibleren
Nutzungsvariation vorgesehen ist,, ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine
nutzungs-- und planungsorientierte Altlastenuntersuchung durchzufüühren..
88 Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft,, Überflutungsnachweis Bauvorhaben “Innovation Greenhouse“,, April 22002200Seite 32 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2233
22..33..55 Landschaftsbild // Erholung
Mit dem Plangrundstüück,, das sich als geschotterte,, brachliegende Fläche darstellt und seiner
unmittelbar an die Trasse der DB Köln--Niederlahnstein angrenzenden Fläche,, gehen keine
Erholungsflächen verloren..
Mit der Realisierung des Vorhabens wird sich das Plangrundstüück in das städtisch geprägte
Landschaftsbild der unmittelbaren Nachbarschaft einfüügen..
22..33..66 Kultur-- und Sachgüüter
Es liegen keine Daten üüber das Vorhandendasein von Kultur – und Sachgüütern innerhalb des
Plangrundstüücks vor.. Direkt gegenüüber dem Plangebiet befindet sich das Baudenkmal
„Wasserturm“,, das jedoch durch das Vorhaben nicht nachteilig verändert oder beeinträchtigt
wird..
22..44 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur
Aufgrund der im Bezug zum Gesamtareal Bonner Bogen geringen Größße des Vorhabens,, der
angebotenen Arbeitsplätze und deren Struktur sind mit dem Vorhaben keine wesentlichen
Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur verbunden..
22..55 Bodenordnung,, Kosten und Finanzierung
Eine Bodenordnung ist nicht erforderlich.. Das Baugrundstüück befindet sich im Eigentum der
Vorhabenträgerin.. Zusätzliche öffentliche Verkehrs-- und Grüünflächen werden mit dem
Bebauungsplan nicht ausgewiesen..
Alle Kosten des Bauleitplanverfahrens einschließßlich der notwendigen Gutachten werden
gemäßß der abgeschlossenen Planungsvereinbarung durch den Vorhabenträger üübernommen..
Bonn,, im August 22002211Seite 33 von 35
Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 2244
Anhang
Auflistung der verwendeten Gutachten
-- Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillion“ in Bonn,,
Januar 22002200,, BSV Reinhold Baier GmbH,, Aachen..
-- Überflutungsnachweis Bauvorhaben “Innovation Green House“,, Städtebauliche
Arbeitsgemeinschaft,, Bonn,, April 22002200
-- Artenschutzprüüfung Stufe I und II,, Dr.. Ralph Schöpwinkel,, 1155..0011..22002211
-- Schalltechnische Untersuchung,, Kramer Schalltechnik GmbH,, 2222..0022..22002211Seite 34 von 35
und
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Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt 61-1
Kartengrundlage: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.
In Zweifelsfällen sind die Darstellungen des Originalplanes
mit allen beschlossenen Änderungen im Maßstab 1 :15000 verbindlich.
±±
1:5.0001:5.000
Änderungsbereich
Auszug aus dem rechtswirksamen FNP, Stand April 2021 6920-2 Innovation Greenhouse
Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\FNP\2_Änderung_Anpassung\210826_Karl-Duwe_Oberkassel_2021.mxd spartz 02.09.2021Seite 35 von 35

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Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de