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211591 · Dringlichkeitsantrag

Fristgerechte Ausweisverlängerungen durch das Ausländeramt

Nummer
211591
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Integrationsrates 02.09.2021 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,7 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211591
Antragsteller/in:
Hr. Acharki, DiverCityBonn
02.09.2021
Fristgerechte Ausweisverlängerungen durch das
Ausländeramt
Beratungsfolge
Integrationsrat 02.09.2021 Anregung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Situation hinsichtlich der Terminvergabe und Erreichbarkeit des
Ausländeramts hat sich in den vergangenen beiden Wochen massiv
verschlechtert, so dass viele Bürgerinnen und Bürger ohne gültige
Ausweisdokumente derzeit sehr besorgt sind. Es besteht dringender
Handlungsbedarf.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Stadtverwaltung ergreift kurzfristig alle erforderlichen Maßnahmen, um eine
regelmäßige telefonische Erreichbarkeit des Ausländeramts zu garantieren, die
Vorlaufzeiten für Termine angemessen zu reduzieren und alle Migrantinnen
und Migranten fristgerecht und auch eigeninitiativ für die Verlängerung ihrer
Ausweisdokumente zu kontaktieren.
Dem Integrationsrat werden in der kommenden Sitzung die kurzfristig
ergriffenen Maßnahmen sowie die weiteren Planungen vorgestellt.
Begründung
Vorsprachen im Ausländeramt sind pandemiebedingt wesentlich erschwert.
Dennoch ist die Situation, dass Menschen trotz der frühzeitigen
Terminanfragen keine rechtzeitige Verlängerung ihrer Ausweise erhalten, nicht
haltbar.
Ohne einen nachweislich rechtmäßigen Aufenthalt in Form eines gültigen
Ausweises drohen u.a. der Verlust des Arbeitsplatzes und der Wegfall von
Transferleistungen, wodurch letztendlich die Existenzen der MitbürgerInnen
bedroht sind. Die Auswirkungen wie Arbeitslosigkeit, die sich daraus ergebende
erschwerte Bleibeperspektive sowie der sofortige Verlust der Wohnung durch
fehlende Mietzahlungen sind gravierend.
Diese unverschuldete Bedrohungslage ist nicht länger tragbar und wird dem
Verständnis einer internationalen Stadt nicht gerecht.
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Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de