211585 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens - offenes Verfahren (EU) - für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Einsatz eines Sicherheitsdienstes bei der Bundesstadt Bonn 2022-2026
Kerndaten
- Nummer
- 211585
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 08.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 211585 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens - offenes Verfahren (EU) - für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Einsatz eines Sicherheitsdienstes bei der Bundesstadt Bonn 2022-2026 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Einleitung des Vergabeverfahrens – offenes Verfahren (EU) – für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Einsatz eines Sicherheitsdienstes bei der Stadt Bonn für den Zeitraum vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.01.2026. Begründung Durch zunehmende Bedrohungen gegenüber Mitarbeitenden der Stadt Bonn reagierte die Verwaltung im Jahr 2016 auf die Gefährdungslage mit einem Sicherheitskonzept, in dem je nach Gefährdungspotential der Einsatz von Sicherheitskräften vorgesehen ist. Folglich wurde die Dienstleistung zuletzt für die Verwaltungsgebäude Berliner Platz 2, Oxfordstr. 19 und Friedrich-Breuer-Str. 65 ausgeschrieben. Durch den professionellen Einsatz eines Sicherheitsdienstes konnten dabei diverse Situationen deeskalierend begleitet und so das Gefährdungspotential gegenüber den Mitarbeitenden deutlich reduziert werden. Darunter zum Beispiel der Angriff eines Bürgers mit einem Messer auf eine der dort eingesetzten Sicherheitskräfte im Juni 2021. Ohne den Einsatz eines professionellenSeite 1 von 2 Seite 2 Sicherheitsdienstes hätte sich der Angriff unter Umständen gegen eine*n Mitarbeiter*in gerichtet und eine große Gefahr für Leib und Leben der Mitarbeitenden mit sich gezogen. Zusätzlich zu der potenziell steigenden Gewaltbereitschaft der Besucher*innen, ist der Einsatz eines Sicherheitsdienstes vor dem Hintergrund der noch andauernden Corona-Pandemie unabdingbar. Die Sicherheitskräfte sollen die Zutritte zu Verwaltungsgebäuden kontrollieren, die Besucher*innenströme steuern und auf die Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen (AHA) achten. Außerdem soll über den Sicherheitsdienst, sofern vorgeschrieben, die Kontrolle von 2G/3G-Nachweise erfolgen. Der aktuelle Rahmenvertrag mit dem derzeit beschäftigten Sicherheitsdienstleister endet am 31.01.2022. Um die Sicherheit der Mitarbeitenden und auch den geordneten Verwaltungsablauf weiterhin gewährleisten zu können, ist eine nahtlose Fortführung der Tätigkeit eines Sicherheitsdienstes zwingend notwendig. Die Vergabe entspricht den Voraussetzungen des § 82 GO NRW. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-3282 VOB UVgO x VgV 01.02.2022 - 31.01.2026 1.785.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 01.01.09 Zentrale Dienste 529100 1039004 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de