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211574-02 · Mitteilungsvorlage

Verkehrsberuhigende Maßnahmen rund um den Paffelsbergplatz in Oberkassel

Nummer
211574-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211574 Verkehrsberuhigende Maßnahmen rund um den Paffelsbergplatz in Oberkassel

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211574-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrsberuhigende Maßnahmen rund um den
Paffelsbergplatz in Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 06.10.2021 unter TOP
17.13 (DS-Nr. 211574) folgenden Beschluss gefasst:
“Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie zukünftig die Verkehrsberuhigung
in den befahrbaren Wohnstraßen (lt. Bebauungsplan) rund um den
Paffelsbergplatz, in der Röckesbergstraße, der Altrheinstraße, der Dollendorfer
Allee, der Ernststraße und der Kasseler Ley und Im Mohrenfeld gesichert
werden soll, nachdem auch die letzten Blumenkübel abgeräumt wurden.
Bis eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung umgesetzt ist, sollen regelmäßige
Geschwindigkeitskontrollen durch die Verwaltung erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens soll auch geprüft werden, ob pflegeleichte begrünte
Kästen wieder aufgestellt werden können.”
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet in der Regel nur dann verkehrsregelnde
und -lenkende Maßnahmen an, wenn ein Eingriff in den öffentlich-rechtlichen
Verkehrsraum erforderlich und notwendig ist. Im Bereich der Kasseler Ley liegt
ein verkehrsberuhigter Bereich vor.
Geschwindigkeitsüberschreitungen in dem Maße wie vom Antragsteller
geschildert können von Seiten der Verwaltung nicht festgestellt werden. Auch
kann aktuell ein Beschleunigungspotenzial aufgrund der Bebauung und der
verkehrlichen Gegebenheiten wie bspw. der Kreuzung und den kurzen
Straßenabschnitten nicht angenommen werden. Die Überschreitungsquote liegt
bei 0 %. (Am 21. Juni wurde in der Straße „Kasseler Ley“ (Höhe Haus-Nr. 7) in
Fahrtrichtung Röckesbergstraße eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Im Zeitraum von 16:16-18:56 Uhr passierten 7 Fahrzeuge die Messstelle, wobei
kein Fahrzeug den Grenzwert von 19 km/h überschritten hat.)
Die vorherigen Kübel waren im Rahmen eines Gestattungsvertrags, mit dem
sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Pflege gesichert wurden, aufgestellt
worden.
Nachdem die Kübel über einen längeren Zeitraum weder gepflegt noch
unterhalten wurden, teilweise erhebliche Schäden aufwiesen und dieSeite 1 von 2
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Eigentümer zum überwiegenden Teil nicht mehr ermittelt werden konnten,
wurden sie vom Tiefbauamt abgebaut. Da für die Zukunft nicht ausgeschlossen
werden kann, dass es durch den Wegfall der Blumenkübel dennoch zu
Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen kann, hat die Verwaltung die
Aufstellung von Pfosten mit Baken vorgeschlagen. Die Unterhaltung und Pflege
von Blumenkübeln im öffentlichen Verkehrsraum ist in den aktuellen Strukturen
hier vor Ort personell nicht dauerhaft leistbar.
Die Verwaltung verweist dazu auf ihre Stellungnahme 211574-01.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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