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211571-03 AA · Änderungsantrag

Neubau der Melbbadgebäude Antrag zur Vorlage 211571

Nummer
211571-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 211571 Neubau der Melbbadgebäude

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Änderungsantrag
öffentlich
211571-03 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
15.10.2021
Neubau der Melbbadgebäude
Antrag zur Vorlage 211571
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage 211571 wird ergänzt und erhält folgende Fassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planung entsprechend der
Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als
Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ in die Wege zu leiten.
2. Bauplanung und anschließende Ausführung werden so ausgerichtet, dass
eine zwischenzeitliche Nutzung des Melbbades in drei Sommermonaten
spätestens 2023 wieder möglich wird, z.B. durch eine abgestufte Aufteilung des
Baufortschritts, durch den die Nutzung zuvorderst erstellter für den Badbetrieb
notwendiger Funktionsräume (vor Fertigstellung des Gesamtprojekts)
erreichbar wird.
3. Zugunsten einer schnellen Planung und Realisierung des Projekts schließt
die Stadt mit einem vorschriftsmäßig ausgewählten Generalübernehmer einen
Bauvertrag mit festgelegten Preis und Fertigstellungstermin ab, der sämtliche
Planungs- und Bauausführungsleistungen umfasst.
4. Der Sportausschuss, die Bezirksvertretung Bonn und der Rat werden über
die jeweiligen Entscheidungsschritte der Verwaltung umgehend informiert.
5. Die Verwaltung soll umgehend anfallende Kosten im Doppelhaushalt
2021/2022, ggf. unter Nutzung der im Wirtschaftsplan des SGB veranschlagten
Pauschale für Sportstättenneubauten bzw. –sanierungen, in Ansatz
bringen. Ein zusätzlicher Mittelbedarf wird im Doppelhaushalt 2023/24 und der
Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei FiStl.
5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) ergänzend
bereitgestellt.
6. Alle Möglichkeiten der Förderung des Bauvorhabens werden geprüft und
sachgerecht wahrgenommen.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Eine mehrjährige Schließung des Melbbades ist vor dem Hintergrund der
geringen Wasserflächen in Bonn, der Tatsache, dass das Bad als solches nach
Herrichtung der Technik wieder funktionsfähig ist sowie dem Status des
Melbbades als attraktive, leicht erreichbare und kostengünstige Freizeitaktivität
für alle, nicht akzeptabel. Möglichkeiten, die Neubebauung so zu steuern, dass
für den Badbetrieb unbedingt notwendige Funktionsbauten zuerst erstellt und
als Zwischenlösung gesichert werden, bevor diese nach Ende der (ohnehin
kurzen Freibadsaison) weitergebaut werden, können problemlos Grundlage von
Ausschreibung und Bauvertrag sein.
Um insbesondere das SGB – besonders in der derzeitigen Situation ständig
auftretender notwendiger Sanierungs- und Wiederherstellungs-Maßnahmen -
von einer weiteren zusätzlichen Planungsarbeit und Wahrnehmung einer
Bauherrenfunktion zu entlasten, ist die Einschaltung eines
Generalübernehmers (bisweilen auch als Totalunternehmer bezeichnet) ein
sinnvolles Instrument für ein „schlüsselfertiges Bauen“, mit dem sämtliche
Planung, Koordinierung des Bauvorhabens, aber auch Überwachung und
Durchführung des Baufortschritts an den Vertragspartner übergeben sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de