← Vorlagen

211571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zur Sanierung Melbbad

Nummer
211571-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Sportausschusses 11.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211571-04 BBB-Anfrage zur Sanierung Melbbad

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.102 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211571-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Anfrage zur Sanierung Melbbad
Beratungsfolge
Sportausschuss 11.08.2022 Kenntnisnahme
Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.
Wann hat die Oberbürgermeisterin mit welchem Auftragsgegenstand genau die
vom Rat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossene 2. Machbarkeitsstudie
in Auftrag gegeben und welche Kosten sind mit der 2. Machbarkeitsstudie bzw.
deren Überarbeitung verbunden?
Durch die Unterstützung des Vereins „Unser Melbbad e. V.“ konnte ein
Architekt gefunden werden, der im Februar 2022 auf Kosten des Vereins
"Unser Melbbad" einen Vorschlag für eine zweite Machbarkeitsstudie
vorgestellt hat. Die Verwaltung hat für die Ausarbeitung und Präzisierung dieser
ersten Version der zweiten Machbarkeitsstudie einen Auftrag erteilt. Die Kosten
betragen geschätzt 10.000 bis 15.000 Euro.
zu 2.
Wann ist der Stadt Bonn erstmalig ein Entwurf der 2. Machbarkeitsstudie vom
beauftragten Planungsbüro zugegangenen und
a. welche Aussage hat dieser zum beschlossenen Auftrag, ob über einen
reduzierten Lösungsansatz eine deutlich schnellere Wiedereröffnung des
Melbbades möglich ist, getroffen (Zeitplan),
Die ersten skizzenhaften Lösungsansätze sind im Februar 2022 geliefert
worden. Die Ergebnisse der 2. Machbarkeitsstudie sind in der
Mitteilungsvorlage (DS.: 221337) dargelegt.
b. mit welchen Kostensteigerungen bzw. fehlenden Deckungsbeiträgen ist zum
einen durch stillstandsbedingte Schäden und zum anderen durch die erneute
Verzögerung der Wiederinbetriebnahme (z.B. Baupreissteigerung, entgangene
Eintrittsgelder) zu rechnen?
Die Baupreissteigerung bis zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistungen ist
aufgrund der momentanen Energiekrise nicht seriös zu benennen. Vom 2.Seite 1 von 3
Seite 2
Quartal 2021 (Index der 1. Machbarkeitsstudie) bis 2. Quartal 2022 (aktuell
verfügbarer Index) betrug sie bereits nahezu 20 %. Um eine Vergleichbarkeit zu
schaffen werden die Kosten der 2. Machbarkeitsstudie mit dem gleichen
Baupreisindex der 1. Machbarkeitsstudie ermittelt und die Zuschläge für
mögliche Risiken und der Baupreissteigerung werden separat ausgewiesen.
Die noch laufenden Betriebskosten des stillstehenden Gebäudes sind
vernachlässigbar und die Höhe der entgangenen Eintrittsgelder ist niedriger als
die eingesparten Betriebs- und Personalkosten.
zu 3.
War aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung des Entwurfs der 2.
Machbarkeitsstudie notwendig, weil das Planungsbüro nicht die Vorgaben des
Ratsbeschlusses berücksichtigt hat und, sofern das Planungsbüro alle
Vorgaben des Rates berücksichtigte, warum hat die Oberbürgermeisterin wann
eine wie lautende Überarbeitung in Auftrag gegeben?
Der Entwurf der 2. Machbarkeitsstudie war ein erster skizzenhafter „Aufschlag“,
es war keine vollständige Studie. Er wies in einigen Punkten Abweichungen
zum Nutzersoll auf. Diese konnten das SGB in gemeinsamen Gesprächen mit
dem Sport – und Bäderamt, dem Architekten und dem Verein klären. Eine
Überarbeitung und eine Ausarbeitung waren erforderlich.
zu 4.
Wurde im Rahmen des Auftrags zur Überarbeitung des Entwurfs der 2.
Machbarkeitsstudie der gänzliche Verzicht auf fossile Energieträger (hier: Gas)
berücksichtigt und wenn ja, mit Mehrkosten in welcher Höhe ist diesbezüglich
voraussichtlich zu rechnen?
Der Beschluss „Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität
und Nachhaltigkeit“ vom 03.03.2022 (DS-Nr. 212355) wird in der zweiten
Machbarkeitsstudie vollumfänglich berücksichtigt und es wird auf fossile
Energieträger gänzlich verzichtet. Exakte Mehrkosten sind in diesem frühen
Planungsstand nicht zu benennen.
zu 5.
Welche Kostenschätzung im Detail enthielt der Entwurf der 2.
Machbarkeitsstudie und wie wird sich die beauftragte Überarbeitung
voraussichtlich finanziell auf das Gesamtvorhaben auswirken?
Die Grobkostenschätzung des ersten Entwurfs der 2. Machbarkeitsstudie
basiert auf einem nicht stimmigen Nutzersoll (fehlende Flächen), die
Vergleichbarkeit ist mithin nicht gegeben.
zu 6. und 7.
Ist der zusätzliche Mittelbedarf i.H.v. 8,74 Mio EUR im noch nicht vorliegenden
Entwurf des Doppelhaushaltes der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre
2025 und 2026 bei FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale
Bäderkonzept“) berücksichtigt worden und wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich der Mittelbedarf zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses amSeite 2 von 3
Seite 3
28.10.2021 auf die einzelnen Haushaltsjahre aufgeteilt und wie teilt sich dieser
aktuell auf die einzelnen Haushaltsjahre auf?
Der in der Frage aufgeführte Mittelbedarf ist der ersten Machbarkeitsstudie
entnommen und mittlerweile überholt. Aufgrund der 2. Machbarkeitsstudie
ergäben sich Kosten i.H.v. 10,7 Mio. EUR (vgl. DS 221337).
Für das Melbbad stehen 1,5 Mio EUR im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.
Weitere Mittel wurden für die kommenden Haushaltsjahre beantragt: 2 Mio.
EUR für das Haushaltsjahr 2023, 3 Mio. EUR für 2024 und in der mittelfristigen
Finanzplanung für 2025 ebenfalls 3 Mio. EUR für die Beratungen angemeldet
(FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“), mithin ein
zusätzlicher Bedarf von 8,7 Mio. €.
Diese angemeldeten Mittel allein ermöglichen noch keine Umsetzung in den
entsprechenden Haushaltsjahren. Für das Städtische Gebäudemanagement
wurden sechs neue Stellen für Bäderbauten zur Verfügung gestellt (DS
221108). Diese sind noch nicht besetzt und bei der Besetzung rechnet das
SGB aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt für Fachkräfte in diesem Bereich mit
Schwierigkeiten und Verzögerungen. Selbst bei voller Besetzung der Stellen
können die sechs mit dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft beschlossenen Maßnahmen für Neubau und Sanierungen der
Hallenbäder (DS 200671), die aufgrund des baulichen Zustandes der Bäder
keinen Aufschub dulden, nicht zeitgleich umgesetzt werden. Eine zeitliche
Priorisierung der Bädersanierungen und Neubauten ist bereits hier notwendig.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de