211571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zur Sanierung Melbbad
Kerndaten
- Nummer
- 211571-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211571-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV BBB-Anfrage zur Sanierung Melbbad Beratungsfolge Sportausschuss 11.08.2022 Kenntnisnahme Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1. Wann hat die Oberbürgermeisterin mit welchem Auftragsgegenstand genau die vom Rat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossene 2. Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und welche Kosten sind mit der 2. Machbarkeitsstudie bzw. deren Überarbeitung verbunden? Durch die Unterstützung des Vereins „Unser Melbbad e. V.“ konnte ein Architekt gefunden werden, der im Februar 2022 auf Kosten des Vereins "Unser Melbbad" einen Vorschlag für eine zweite Machbarkeitsstudie vorgestellt hat. Die Verwaltung hat für die Ausarbeitung und Präzisierung dieser ersten Version der zweiten Machbarkeitsstudie einen Auftrag erteilt. Die Kosten betragen geschätzt 10.000 bis 15.000 Euro. zu 2. Wann ist der Stadt Bonn erstmalig ein Entwurf der 2. Machbarkeitsstudie vom beauftragten Planungsbüro zugegangenen und a. welche Aussage hat dieser zum beschlossenen Auftrag, ob über einen reduzierten Lösungsansatz eine deutlich schnellere Wiedereröffnung des Melbbades möglich ist, getroffen (Zeitplan), Die ersten skizzenhaften Lösungsansätze sind im Februar 2022 geliefert worden. Die Ergebnisse der 2. Machbarkeitsstudie sind in der Mitteilungsvorlage (DS.: 221337) dargelegt. b. mit welchen Kostensteigerungen bzw. fehlenden Deckungsbeiträgen ist zum einen durch stillstandsbedingte Schäden und zum anderen durch die erneute Verzögerung der Wiederinbetriebnahme (z.B. Baupreissteigerung, entgangene Eintrittsgelder) zu rechnen? Die Baupreissteigerung bis zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistungen ist aufgrund der momentanen Energiekrise nicht seriös zu benennen. Vom 2.Seite 1 von 3 Seite 2 Quartal 2021 (Index der 1. Machbarkeitsstudie) bis 2. Quartal 2022 (aktuell verfügbarer Index) betrug sie bereits nahezu 20 %. Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen werden die Kosten der 2. Machbarkeitsstudie mit dem gleichen Baupreisindex der 1. Machbarkeitsstudie ermittelt und die Zuschläge für mögliche Risiken und der Baupreissteigerung werden separat ausgewiesen. Die noch laufenden Betriebskosten des stillstehenden Gebäudes sind vernachlässigbar und die Höhe der entgangenen Eintrittsgelder ist niedriger als die eingesparten Betriebs- und Personalkosten. zu 3. War aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung des Entwurfs der 2. Machbarkeitsstudie notwendig, weil das Planungsbüro nicht die Vorgaben des Ratsbeschlusses berücksichtigt hat und, sofern das Planungsbüro alle Vorgaben des Rates berücksichtigte, warum hat die Oberbürgermeisterin wann eine wie lautende Überarbeitung in Auftrag gegeben? Der Entwurf der 2. Machbarkeitsstudie war ein erster skizzenhafter „Aufschlag“, es war keine vollständige Studie. Er wies in einigen Punkten Abweichungen zum Nutzersoll auf. Diese konnten das SGB in gemeinsamen Gesprächen mit dem Sport – und Bäderamt, dem Architekten und dem Verein klären. Eine Überarbeitung und eine Ausarbeitung waren erforderlich. zu 4. Wurde im Rahmen des Auftrags zur Überarbeitung des Entwurfs der 2. Machbarkeitsstudie der gänzliche Verzicht auf fossile Energieträger (hier: Gas) berücksichtigt und wenn ja, mit Mehrkosten in welcher Höhe ist diesbezüglich voraussichtlich zu rechnen? Der Beschluss „Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit“ vom 03.03.2022 (DS-Nr. 212355) wird in der zweiten Machbarkeitsstudie vollumfänglich berücksichtigt und es wird auf fossile Energieträger gänzlich verzichtet. Exakte Mehrkosten sind in diesem frühen Planungsstand nicht zu benennen. zu 5. Welche Kostenschätzung im Detail enthielt der Entwurf der 2. Machbarkeitsstudie und wie wird sich die beauftragte Überarbeitung voraussichtlich finanziell auf das Gesamtvorhaben auswirken? Die Grobkostenschätzung des ersten Entwurfs der 2. Machbarkeitsstudie basiert auf einem nicht stimmigen Nutzersoll (fehlende Flächen), die Vergleichbarkeit ist mithin nicht gegeben. zu 6. und 7. Ist der zusätzliche Mittelbedarf i.H.v. 8,74 Mio EUR im noch nicht vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) berücksichtigt worden und wenn nein, warum nicht? Wie hat sich der Mittelbedarf zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses amSeite 2 von 3 Seite 3 28.10.2021 auf die einzelnen Haushaltsjahre aufgeteilt und wie teilt sich dieser aktuell auf die einzelnen Haushaltsjahre auf? Der in der Frage aufgeführte Mittelbedarf ist der ersten Machbarkeitsstudie entnommen und mittlerweile überholt. Aufgrund der 2. Machbarkeitsstudie ergäben sich Kosten i.H.v. 10,7 Mio. EUR (vgl. DS 221337). Für das Melbbad stehen 1,5 Mio EUR im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Weitere Mittel wurden für die kommenden Haushaltsjahre beantragt: 2 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2023, 3 Mio. EUR für 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2025 ebenfalls 3 Mio. EUR für die Beratungen angemeldet (FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“), mithin ein zusätzlicher Bedarf von 8,7 Mio. €. Diese angemeldeten Mittel allein ermöglichen noch keine Umsetzung in den entsprechenden Haushaltsjahren. Für das Städtische Gebäudemanagement wurden sechs neue Stellen für Bäderbauten zur Verfügung gestellt (DS 221108). Diese sind noch nicht besetzt und bei der Besetzung rechnet das SGB aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt für Fachkräfte in diesem Bereich mit Schwierigkeiten und Verzögerungen. Selbst bei voller Besetzung der Stellen können die sechs mit dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossenen Maßnahmen für Neubau und Sanierungen der Hallenbäder (DS 200671), die aufgrund des baulichen Zustandes der Bäder keinen Aufschub dulden, nicht zeitgleich umgesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung der Bädersanierungen und Neubauten ist bereits hier notwendig. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de