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211566-01 · Mitteilungsvorlage

Jahresabschluss 2022 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH

Nummer
211566-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211566-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss 2022 der Müllverwertungsanlage
Bonn GmbH
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der von der MVA GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2022 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft worden. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2022 und dem Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2022 der MVA GmbH einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der MVA GmbH hat am 05.05.2023 den Prüfungsbericht
beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in
der vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der
Geschäftsführung gefasst.
Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen gefolgt, hat den Bericht
des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen, dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt und hat den Bericht mit
Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der
Bundesstadt Bonn genehmigt.
Die bisherige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) hat nunmehr die fünfte
Beauftragung der Prüfung der Jahresabschlüsse der SWB GmbH und der
Konzerngesellschaften in Folge erhalten. Nach den Bestimmungen der
Gesellschaftsverträge bedarf es für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023
eines Wechsels der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Aufsichtsrat der MVA ist der Empfehlung des Aufsichtsrats der SWB
gefolgt, wonach die EversheimStuible Treuberater, Düsseldorf für die
Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2023 der SWB GmbH und des
Konzernabschlusses beauftragt wurde und gleichermaßen auch mit der
Prüfung der gesetzlichen, freiwilligen und satzungsgemäß vorgeschriebenen
Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte der SWB-
Tochtergesellschaften beauftragt werden soll.Seite 1 von 34
Seite 2
Im Einzelnen
Das Ergebnis 2022 beträgt 224.047,71 EUR. Der nach Berücksichtigung des
außenstehenden Gesellschafters verbleibende Verlust in Höhe von 27.847,71
EUR wird gemäß Gewinnabführungsvertrag von der Stadtwerke Bonn
Beteiligungs-GmbH übernommen. Der außenstehende Gesellschafter, die
Stadt Bonn, erhält gemäß Gewinnabführungsvertrag sowie dem
zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der bonnorange
AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR.
Anlage/n
1 Offenlegung MVA JA 2022 (öffentlich)Seite 2 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 1
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2022
1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
Geschäftsmodell der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA)
Primärer Unternehmenszweck ist die sichere und umweltgerechte Entsorgung und energetische Verwer-
tung der Siedlungsabfälle von Mitgliedern des Zweckverbands Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn,
(REK). Mitglieder der REK sind die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Neuwied, der Rhein-
Lahn-Kreis und der Kreis Ahrweiler. In die MVA gelangen die Siedlungsabfälle der Stadt Bonn, des Rhein-
Sieg-Kreises sowie des Kreises Ahrweiler. Die bei der Verbrennung der Abfälle freigesetzte Energie wird zur
Wasserdampfproduktion genutzt. Der Wasserdampf wird zum benachbarten Heizkraftwerk der Energie-
und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn, (EnW) weitergeleitet, um dort bedarfsgerecht in
Strom und Fernwärme umgewandelt zu werden. Die Energie, die aus dem Abfall gewonnen wird, reduziert
somit den Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Emission von Treibhausgasen.
Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn, (SWBB) mit 93,5 %, die Bun-
desstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit 2,0 %.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 wurde gemeinsam von der AVEA GmbH & Co. KG, Lever-
kusen, (AVEA) (50,0 %), der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) (25,0 %) und der MVA (25,0 %) die
Gesellschaft refer GmbH, Leverkusen, (refer) gegründet. Aufgabe der refer ist das Management aller Rest-
stoffe aus den Abfallentsorgungsanlagen der Gesellschafter. Im ersten Schritt wurden der refer der Abtrans-
port und die Aufbereitung der Schlacke aus der MVA Bonn und dem Müllheizkraftwerk Leverkusen über-
tragen. Sie gewährleistet auch die Entsorgung der mineralischen Rückstände und die Vermarktung der se-
parierten Wertstoffe. Am Standort Deponie Leppe ist im Auftrag der refer eine neue, innovative Rostaschen-
aufbereitungsanlage in Betrieb genommen worden, die den Zielen der Gesellschafter im Hinblick auf einen
verbesserten Ressourcen- und Klimaschutz Rechnung tragen soll.
2 Wirtschaftsbericht
Mit dem Angriff russischer Truppen auf die Ukraine am 24. Februar 2022 erlebte Europa eine Zeitenwende,
die weitreichende Wirkungen auf die globale weltweite, wirtschaftliche Entwicklung auslöste. Der Krieg in
der Ukraine stellt somit eine tiefgreifende Zäsur der weltweiten (Wirtschafts-) Ordnung einer ganzen Gene-
ration dar. Er führte somit auch zu stark gestiegenen Preisen für Energie in Europa sowie zu einem Szenario
einer drohenden Gasmangellage. Dies sorgte für deutliche Verwerfungen auf den Energiemärkten und da-
mit unter anderem für stark gestiegene Inflationsraten im zweistelligen Bereich. Die geopolitisch neue Kons-
tellation sorgt überdies für gestörte bzw. unsichere Lieferketten, welche den steigenden Preisen weiteren
Aufschub geben.
2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Nach Umsetzung des Ablagerungsverbots nicht vorbehandelter Abfälle auf Deponien zum 1. Juni 2005
wurden die Strategien zur stofflichen Abfallverwertung aber auch der Ausbau der thermischen Behand-
lungskapazitäten in Deutschland forciert. Bundesweit steht in thermischen Abfallbehandlungsanlagen eine
Verwertungskapazität für Siedlungs- und Gewerbeabfälle von rd. 27 Mio. Mg (Megagramm) zur VerfügungSeite 3 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 2
(Quelle: ITAD-Bericht 2021). Die Anlagen waren laut Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbe-
handlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD)-Jahresbericht 2021 im bundesweiten Durchschnitt nahezu
voll ausgelastet. Zwar werden lokal Kapazitäten, die nicht zur Verwertung von Abfällen aus Deutschland
herangezogen werden, durch andere Abfälle aus dem Bundesgebiet und aus weiteren europäischen Staaten
ausgelastet, es werden aber andererseits auch relevante Abfall-Mengen exportiert.
Nach Einschätzung der Geschäftsführung muss sich die thermische Abfallverwertung langfristig – d.h. mit
Blick auf die kommenden 4 bis 5 Jahrzehnte – zu einer Übergangstechnologie entwickeln, die auf das Ziel
einer abfallarmen Gesellschaft einzahlt und sich an der Erreichung dieses Ziels proaktiv beteiligt. Die Ent-
wicklung des Siedlungsabfallaufkommens der letzten 10 Jahre im Allgemeinen und während der Corona-
Pandemie im Besonderen zeigt leider, dass hier noch ganz erhebliche Veränderungen im Verhalten von
Verbrauchern und Produzenten erforderlich sind und der o.g. Übergangszeitraum eher noch als optimis-
tisch einzuschätzen ist. Das gewährleistet einerseits eine hohe Sicherheit für das aktuelle Geschäftsmodell,
sollte aber dennoch zur intensiven Evaluierung weiterer bzw. alternativer Geschäftsfelder genutzt werden.
Das bisherige zweite Geschäftsfeld der Energieversorgung gewinnt dabei zukünftig zunehmend an Bedeu-
tung – wie sich bereits im Zuge der Ukraine-Krise mehr als deutlich gezeigt hat.
2.2 Geschäftsverlauf
Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung sowie das Jahreser-
gebnis (vor Ergebnisübernahme).
Die Gesamtleistung beläuft sich auf 32.022 T€ (Vorjahr 33.340 T€) und liegt mit 690 T€ unter der im Vorjahr
getätigten Prognose (32.712 T€). Die Reduzierung gegenüber dem Plan ist zum einen auf eine wesentlich
geringere Anlieferung durch den Zweckverband zurückzuführen. Zusätzlich liegen die Dampferlöse auf-
grund reduzierter Leistung am Ende des Jahres im Jahr 2022 mit insgesamt 266 T€ unter dem Planwert. Die
Erlöse aus der Abfallverbrennung liegen um 831 T€ niedriger als geplant. Des Weiteren sind die sonstigen
betrieblichen Erträge aufgrund der Auflösung der Rückstellung Unterdeckung Mietvertrag (399 T€) um
518 T€ höher ausgefallen als geplant.
Im Vergleich zum Vorjahr liegt das Jahresergebnis (vor Ergebnisübernahme und Ausgleichszahlung) im Be-
richtsjahr mit -28 T€ um 999 T€ unter dem prognostizierten Ergebnis für 2022 in Höhe von 971 T€. Ursäch-
lich hierfür sind im Wesentlichen die um 942 T€ gegenüber Plan gesunkenen Umsatzerlöse durch die redu-
zierte Abfallanlieferung des REK. Zusätzlich sind aufwandseitig insbesondere die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen um 1.284 T€ gegenüber Plan gestiegen. Demgegenüber stehen reduzierte Aufwendungen
im Bereich Materialaufwand in Höhe von 846 T€ (ermöglicht durch einen reduzierten Preis für die Schlacke
– Gutschrift refer) sowie ein reduzierter Abschreibungsaufwand in Höhe von 460 T€.
2.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung
Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewährleisten
zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vorhandenen
Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2022 mit 95,8 % auf
Vorjahresniveau und somit auch über dem Planwert von 95,3 %. Der Grund für die relativ hohe Verfügbar-
keit liegt an der Einhaltung der Revisionszeiträume sowie keiner relevanten Ausfallzeiten.Seite 4 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 3
Die Durchsatzleistung lag im Geschäftsjahr trotz gleichbleibender Verfügbarkeit mit 20.432 unter dem Plan-
wert in Höhe von 253.500 Mg. Dies liegt zum einen an den fehlenden Abfallmengen sowohl von Seiten der
REK als auch der Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (RETURO). Dadurch musste die Durchsatzleistung
zum Ende des Jahres auf ein Minimum reduziert werden, damit die Versorgungssicherheit des HKW im
neuen Jahr sichergestellt wird. Die Durchsatzleistung reduzierte sich dadurch gegenüber dem Vorjahr um
22.834 Mg oder 8,9 %.
Der Umsatz aus Abfallverbrennung in Höhe von 23.838 T€ ist insgesamt um 831 T€ gegenüber Plan gesun-
ken.
Die REK hat aus dem Gebiet der Bundesstadt Bonn rund 66.975 Mg Siedlungsabfälle zur MVA geliefert, rd.
2.410 Mg weniger als im Vorjahr. Aus dem Rhein-Sieg-Kreis wurden insgesamt 84.107 Mg Abfälle angelie-
fert, 11.182 Mg weniger als im Vorjahr. Aus dem Kreis Ahrweiler wurden 13.115 Mg angeliefert und damit
8.807 Mg weniger als im Vorjahr. Somit summierten sich die kommunalen Abfälle aus dem Zweckverbands-
gebiet auf rd. 164.197 Mg, gegenüber dem Vorjahr rd. 22.400 Mg weniger. Allerdings wurden in 2021 hoch-
wasserbedingt 12.819 Mg zusätzlicher Abfall geliefert, so dass die Reduktion der REK sich auf insgesamt
9.581 Mg beläuft. Weitere 77.112 Mg an siedlungsabfallähnlichen Gewerbeabfällen wurden über die RE-
TURO im Gewerbeabfallmarkt akquiriert und über die SWB in die MVA geliefert. Gegenüber dem Vorjahr
ergab sich hier eine Steigerung um 7.208 Mg.
Der Umsatz aus Abfallverbrennung in Höhe von 23.838 T€ ist insgesamt um 2.999 T€ gegenüber dem Vor-
jahr gesunken.
2.2.2 Produktion
Aus der Verbrennung der Abfälle konnte im Jahr 2022 eine Dampfmenge von 426.883 MWh an das be-
nachbarte Heizkraftwerk-Nord der EnW geliefert werden. Diese ebenfalls im SWB-Konzern angesiedelte
Schwestergesellschaft der MVA nutzt den Dampf überwiegend in Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung
von Strom und Fernwärme.
Gegenüber der Vorjahreslieferung von rd. 449.649 MWh bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 5 %. Seit
Juli 2014 praktiziert die MVA die sogenannte Lohnverstromung, bei der die MVA aus dem eigenen Dampf
auf einer beim HKW gepachteten „Kraftwerksscheibe“ den selbst benötigten Strom produzieren lässt. Die
aus diesem Modell resultierende Strommenge betrug im Jahr 2022 16,9 Mio. kWh und reduzierte sich ge-
genüber dem Vorjahr um 1,0 Mio. kWh.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 26,87 Mio. kWh Strom verbraucht, etwa 2,37 Mio. kWh weniger als im
Vorjahr. Die Aufwendungen für den Strombezug und Netznutzungsentgelte sind gegenüber dem Vorjahr
um 119 T€ auf 1.637 T€ gesunken.Seite 5 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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Seite 4
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der MVA im Vergleich
zum Vorjahr:
2022
in T€
2021
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Umsatzerlöse 31.210 32.473 -1.263 -3,9
Andere aktivierte Eigenleistungen 194 125 69 55,2
Sonstige betriebliche Erträge 618 743 -125 -16,8
Gesamtleistung 32.022 33.341 -1.319 -4,0
Materialaufwand 14.675 15.114 -439 -2,9
Personalaufwand 7.681 7.471 210 2,8
Abschreibungen 3.292 3.407 -115 -3,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.190 5.135 1.055 20,5
Sonstige Steuern 144 492 -348 -70,7
Gesamtaufwand 31.982 31.619 363 1,1
Betriebsergebnis (ohne sonstige Steuern) 182 2.212 -2.030 -91,8
Finanzergebnis -30 -91 61 67,0
Ordentliches Unternehmensergebnis 152 2.121 -1.969 -92,8
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36 37 -1 -2,7
Jahresergebnis (vor Ergebnisübernahme) -28 1.592 -1.620 -101,8
Kennzahlen
2022 2021
Materialaufwandsquote (exkl. Sonstige betriebliche
Erträge) in % 46,7 46,4
Personalaufwandsquote in % 24,0 22,4
Anzahl Mitarbeiter im Ø inkl. Auszubildende 94 94
Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€ 91 87
Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten vor dem Betriebsergebnis gezeigt.
Die Gesamtleistung ist mit 32.022 T€ (Vorjahr 33.341 T€) um 1.319 T€ gesunken.
Die Umsatzerlöse sind von 32.473 T€ im Vorjahr auf 31.210 T€ um 1.263 T€ gesunken und sind im Wesent-
lichen auf um 2.999 T€ geringere Erlöse aus Abfallverbrennung, vor allem bedingt durch weniger gelieferten
kommunalen Abfall durch die REK, zurückzuführen. Demgegenüber stehen um 1.651 T€ höhere Erlöse aus
der Dampflieferung. Rund 76,4 % (Vorjahr 82,6 %) der Umsätze entfallen dabei auf die Abfallverbrennung.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 743 T€ im Vorjahr um 125 T€ auf 618 T€ im Berichtsjahr ge-
sunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf, die im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesene Entwicklung der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (315 T€) und Ver-
sicherungserstattungen (222 T€) zurückzuführen. Demgegenüber stehen gestiegene Erträge aus der Auflö-
sung von Rückstellungen (423 T€).Seite 6 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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Der Gesamtaufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 31.982 T€ (Vorjahr 31.619 T€).
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Materialaufwand um 439 T€ reduziert. Der Rückgang ist im Wesent-
lichen auf gesunkene Aufwendungen für bezogene Leistungen (1.775 T€) zurückzuführen. Gegenläufig sind
die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 1.305 T€ gestiegen. Die auf die Gesamtleistung
(abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beträgt 46,7 % (Vorjahr
46,4 %).
Der Personalaufwand ist mit 7.681 T€ im Berichtsjahr nur geringfügig gestiegen. Bezogen auf die Gesamt-
leistung beläuft sich die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 24,0 % (Vorjahr
22,4 %).
Die Netto-Abschreibungen (gemindert um die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwen-
dungen zum Anlagevermögen) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen
3.292 T€ (Vorjahr 3.407 T€).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 5.135 T€ im Vorjahr um 1.055 T€ auf 6.190 T€
erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus um 482 T€ gestiegene Aufwendungen zu der Rückstellung für
nicht erbrachte Verbrennungsleistungen sowie um 129 T€ gestiegene Aufwendungen für Prüfungs- ,
Rechts- und Beratungskosten. Des Weiteren sind die Wartungs- und Inspektionskosten um 109 T€ gestie-
gen.
Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der MVA und der SWBB ergibt sich ein Körperschaftsteu-
eraufwand nur für den Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter.
Im Gewerbeabfallbereich und auch bei der REK ist es zu reduzierten Abfallanlieferungen gekommen. Diese
Entwicklung kann aus Sicht der Geschäftsführung auf ein verändertes Konsumverhalten durch die Energie-
und Ukraine-Krise zurückgeführt werden. Aus diesem Grund musste die MVA in den Monaten November
und Dezember die Anlagenleistung auf Teillastbetrieb nehmen, um mit dieser Maßnahme Müll aufzusparen
und somit die Versorgungssicherheit des HKW‘s ab Januar 2023 zu sichern.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem negativen Ergebnis (vor Ergebnisübernahme und Ausgleichszahlung)
in Höhe von -28 T€ ab und liegt damit um 1.620 T€ unter dem Ergebnis des Vorjahres (1.592 T€). Dies ist
insbesondere auf einen Rückgang der Umsatzerlöse (-1.263 T€) bedingt durch niedrigere Erlöse aus der
Müllverbrennung (-2.999 T€) zurückzuführen. Demgegenüber stehen höhere Erlöse aus Dampflieferungen
(+1.651 T€). Des Weiteren sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, im Wesentlichen bedingt durch
die Erhöhung der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (+482 T€), um 1.055 T€ gestie-
gen.
2.3.2 Finanzlage
Die Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden.
Zum Geschäftsjahresende liegt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei 701 T€ (Vorjahr
4.927 T€) und ist im Wesentlichen auf die Abschreibungen des Geschäftsjahres zurückzuführen.Seite 7 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 6
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -2.472 T€ (Vorjahr -2.951 T€) ist im Wesentlichen
durch Investitionen in das Sachanlagevermögen begründet.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -3.223 T€ (Vorjahr -2.777 T€) ist insbesondere
auf die Gewinnabführung des Vorjahres sowie die Tilgung von Krediten zurückzuführen.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
2022
in T€
2021
in T€
Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 701 4.927
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.472 -2.951
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -3.223 -2.777
Veränderung des Finanzmittelfonds -4.994 -801
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.357 4.157
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -1.637 3.357
Die Cashflow-Marge lag bei 2,2 % (Vorjahr 15,2 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash-Flows
der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen.
2.3.2.1 Kapitalstruktur
Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 77,5 % (Vorjahr 73,9 %) aus. Die Finanzierung der Gesell-
schaft erfolgt über Eigenmittel sowie langfristige Darlehen.
Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 97,1 % (Vorjahr
100,3 %) gedeckt und ist somit im Wesentlichen langfristig finanziert.
Die im Rahmen der langfristigen Fremdfinanzierung definierten Finanzkennzahlen Verschuldungsgrad (Net
Debt/EBITDA) und Eigenkapitalquote wurden eingehalten.
Aufgrund der Eigenkapitalquote und aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash-Pool des
SWB-Konzerns sowie vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages, der bei Bedarf auch eine Ver-
lustübernahme durch die SWBB vorsieht, sind Finanzierungsprobleme derzeit nicht zu erwarten.
2.3.2.2 Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 2.490 T€ (Vorjahr 3.015 T€) in immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen investiert.
Bei den Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 2.318 T€ (Vorjahr 2.983 T€) wurde im Wesentlichen in
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (1.781 T€) investiert.
2.3.2.3 Liquidität
Es besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft einbe-
zogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzbedarf deckt. Per 31. Dezember 2022
liegt der negative Finanzmittelfonds bei -1.637 T€ (Vorjahr 3.357 T€).Seite 8 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
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Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2022 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.
2.3.3 Vermögenslage
2022
in T€
2021
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Bilanzsumme 55.249 57.913 -2.664 -4,6
Anlagevermögen 48.811 49.706 -895 -1,8
Umlaufvermögen 6.438 8.207 -1.769 -21,6
Eigenkapital 42.799 42.799 0 0,0
Eigenkapitalquote 77,5 73,9
Sonderposten für Investitionszulage 797 885 -88 -9,9
Rückstellungen 3.861 4.393 -532 -12,1
Verbindlichkeiten 7.792 9.836 -2.044 -20,8
Fremdkapitalquote 22,5 26,1
Anlagendeckungsgrad II 97,1 100,3
Die Bilanzsumme der MVA ist von 57.913 T€ im Vorjahr um 2.664 T€ auf 55.249 T€ im Berichtsjahr gesunken.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 48.811 T€ (Vorjahr 49.706 T€) und ist mit einem Anteil von 88,3 %
(Vorjahr 85,8 %) nach wie vor bedeutendster Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz.
Das Umlaufvermögen ist von 8.207 T€ im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch geringere Forderungen
gegen verbundene Unternehmen (3.049 T€), um 1.769 T€ auf 6.438 T€ gesunken. Demgegenüber steht im
Wesentlichen ein Anstieg der Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis be-
steht (601 T€).
Die Rückstellungen sind von 4.393 T€ im Vorjahr um 532 T€ auf 3.861 T€ im Berichtsjahr im Wesentlichen
aufgrund der Auflösung der Rückstellung Unterdeckung aus einem Mietvertrag (399 T€) gesunken.
Die Verbindlichkeiten haben sich von 9.836 T€ im Vorjahr um 2.044 T€ auf 7.792 T€ reduziert. Der Rückgang
ist im Wesentlichen auf die Darlehenstilgungen in Höhe von 1.632 T€ zurückzuführen.
2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Gemessen am Alter der Anlage und im Hinblick auf die hohen realisierten ökologischen Standards sowie
das für den SWB-Konzern erzielte Gesamtergebnis ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf und
der wirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden.Seite 9 von 34
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Seite 8
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
Branchenentwicklung
Für 2023 wird mit einem Ende der Corona-Pandemie gerechnet. Die Planungen gehen daher von einer
sukzessiven Angleichung der Siedlungsabfallmengen im Zweckverbandsgebiet an das Aufkommen vor der
Corona-Pandemie aus. Die Kosten für die ökologisch hochwertige Abfallverwertung werden sich instand-
haltungs- und reinvestitionsbedingt, vor allem aber auch wegen der stark steigenden Energiepreise erhö-
hen. Zusätzlich muss 2024 der Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)-Aufschlag mit abgerechnet wer-
den. Weitere Kostensenkungsmaßnahmen in adäquatem Umfang sind nicht mehr identifizierbar.
Den REK-Mitgliedern wurde diese Entwicklung frühzeitig kommuniziert.
Die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf den Gewerbeabfallmarkt werden sich voraussichtlich im Laufe des
Jahres 2023 zeigen. Zum Ende des letzten Jahres und zu Beginn des neuen Jahres sind allerdings schon
kleinere Auswirkungen in diesem Bereich zu bemerken.
Unternehmensentwicklung
Für das Folgejahr wird mit einer Erhöhung der Gesamtleistung auf 40.286 T€ gerechnet. Die MVA plant für
das Wirtschaftsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) in einer Größenordnung von
rd. 1.604 T€.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der Ukraine-Krise auf die Wirtschaft geht die Ge-
schäftsführung mittelfristig von leicht bis stark rückläufigen Gewerbeabfallmengen und -preisen aus. Im
Jahr 2023 wird jedoch noch nicht mit einer Unterauslastung der MVA gerechnet.
Ein Problem könnte die reduzierte Verfügbarkeit von notwendigen Betriebsstoffen (u.a. zur Rauchgasreini-
gung) darstellen. Als Auswirkungen wären Kostensteigerungen und Einschränkungen der Anlageneinsetz-
barkeit zu erwarten.
Insgesamt rechnet die Geschäftsführung der MVA mit einem höherem Ergebnis für 2023 und in den da-
rauffolgenden Jahren mit gleichbleibenden bzw. leicht sinkenden Jahresergebnissen und steigenden Ver-
brennungspreisen für Siedlungsabfälle in den nächsten Jahren.
3.2 Risikobericht
3.2.1 Risikomanagementsystem
Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur
Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial haben, den
Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungs-
maßnahmen.Seite 10 von 34
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Anlage II
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Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des
Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren.
Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risiken
mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Bericht er-
stattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die Gesellschafter.
In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie
Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und ex-
ternen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind.
Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch darge-
stellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften
und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Der Prozess wird mit ei-
ner Datenbank unterstützt. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Konzernrevision.
3.2.2 Risiken
Als elementares Bestandsrisiko entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 ist die
Anlage 30 Jahre alt geworden. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsana-
lyse des Betriebes, der Anpassung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Zukunfts- und
Investitionsstrategie (Projekt bonNova).
Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen
des Konzern-Cash-Managements. Die maximale Schadenshöhe ist analog zur aktuellen Kreditlinie. Der Ri-
sikoeintritt wird aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern sowie der ergriffenen Steuerungsmaßnahme
als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
Marktrisiko
Es besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur
Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant entsorgt werden müsste. Die Ent-
wicklung wird über die Verbände ITAD und Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP)
intensiv begleitet, sodass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen.
Lieferantenrisiko
Es besteht das Risiko, dass die Abfallmengen in nicht ausreichender Höhe geliefert werden und damit die
Auslastung der Anlage geringer als geplant ist. Dies hätte unmittelbare kommerzielle Folgen. Dieses Risiko
betrifft sowohl den Siedlungs- als auch den Gewerbeabfall.
Betriebsrisiken
Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der
EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechendeSeite 11 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
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Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche längere An-
lagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagenteilen (u.a. Wä-
scher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord, o. ä.) resultieren.
Rechtlich-politische Rahmenbedingungen
Mehr als sonstige Unternehmen ist die MVA als 100% kommunales Unternehmen und als Abfallwirtschafts-
betrieb zahlreichen politischen und gesetzlichen Auflagen und Änderungen unterworfen. So kann beispiels-
weise bei der Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass
eine nachträgliche preisrechtliche Prüfung durch die Bezirksregierung zu anderen Ergebnissen kommt. Ak-
tuell ist zudem nach wie vor ungeklärt, in welcher Ausprägung sich die Änderung der Ersatzbaustoffverord-
nung auf die Schlackeentsorgung auswirkt. Dem wurde mit der Gründung der Schlackeentsorgungsgesell-
schaft refer begegnet: Der Partner AVEA bringt eine Deponiekapazität für die mineralischen Abfälle in die
Gesellschaft ein, die Entsorgungssicherheit gewährleistet. Zudem wurde die Aufbereitungsanlage ertüchtigt
und damit nicht nur die Wertstoffrückgewinnungsquote deutlich erhöht, sondern auch die Menge der ab-
zulagernden Mineralikfraktion reduziert sowie deren Qualität verbessert.
Der am 24. Februar 2022 ausgebrochene Krieg in der Ukraine hat weitreichende Auswirkungen auf die
Weltwirtschaft. Dazu zählen deutlich gestiegene Inflationsraten, gestörte Lieferketten und Verwerfungen
auf dem Energiemarkt. Auch in den SWB-Konzerngesellschaften haben sich diese Auswirkungen niederge-
schlagen und insbesondere die Kostenstruktur nachhaltig geändert. Diese Risiken zeigten sich in der MVA
z.B. bei deutlich erhöhten Preisen für Betriebsstoffe und bestehen auch weiterhin.
Zunächst befürchtete größere Auswirkungen auf den Betrieb der MVA aufgrund der Corona-Pandemie sind
ausgeblieben. Mit Rückführung des Großteils der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in 2022 be-
stehen kaum noch Risiken für die MVA.
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert.
3.3 Chancenbericht
In den letzten Jahren befanden sich eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen mit direkten Aus-
wirkungen auf das Unternehmen in der Beratung oder Beschlussfassung. Zu nennen sind hier vorrangig das
Wertstoffgesetz, die Gewerbeabfallverordnung, das Verpackungsgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz, die Industrie-Emissionen-Richtlinie, die Ersatzbaustoff-Verordnung, das Erneuerbare-Energien-
Gesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie der Leitfaden der Kommission für Anla-
gensicherheit, ebenso die Überarbeitung des Teilplans Siedlungsabfälle für das Land Nordrhein-Westfalen
durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
NRW.
Die meisten genannten Regelwerke sind inzwischen umgesetzt oder stehen kurz vor der Verabschiedung.
Die aus den Regelwerksänderungen abzuleitenden Konsequenzen für die MVA sind weitestgehend über-
schaubar und befinden sich in der Umsetzung bzw. der Umsetzungsplanung, werden allerdings zu Kosten-
steigerungen führen, vor allem das BEHG. Auf die Ersatzbaustoffverordnung mit ihren Auswirkungen auf
die Schlackeentsorgung wurde bereits eingegangen. Ob Schlacken aus Müllverwertungsanlagen zukünftig
noch als Ersatzbaustoff zugelassen werden, ist weiterhin fraglich. In der Praxis ist der Einsatz im Grunde
nicht mehr möglich und es bleibt nur der Weg auf die Deponie.Seite 12 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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Die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben zwecks Ausbau der kommunalen Kooperation in der
Abfallwirtschaft 2008 den Abfallentsorgungszweckverband REK gegründet und Anfang 2015 um die Land-
kreise Neuwied und Rhein-Lahn-Kreis sowie zum 1. Januar 2018 um den Kreis Ahrweiler erweitert. Somit
umfasst der Verband inzwischen rund 1,35 Mio. Einwohner. Ziel ist die wechselseitige Auslastung der ver-
schiedenen kommunalen Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen.
Nach Auslaufen der Entsorgungsverträge in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis Ende 2015 haben beide Zweck-
verbandsmitglieder die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle auf die REK übertragen. Der Landkreis Ahrweiler
ist diesem Beispiel Ende 2017 gefolgt. Die REK wiederum hat die MVA im direkten In-House-Auftrag mit
der Verwertung der Abfälle betraut. Im Sinne des Abfallwirtschaftsplans NRW und der dort verankerten
Grundsätze der regionalen Entsorgungsautarkie und –nähe wird eine Behandlung der Siedlungsabfälle in
der Nähe des Entstehungsortes nicht nur angestrebt, sondern durch die mit der REK gefundenen Gesamt-
konstruktion erfüllt. Gleichzeitig ist die Auslastung der MVA (und der anderen Entsorgungsanlagen der REK-
Mitglieder) überwiegend mit kommunalen Abfällen langfristig gesichert.
4 Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt
Bonn
Die Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung am 06. Februar 2023 mit folgendem Wortlaut
unterschrieben: „Aufsichtsrat und Geschäftsführung erklären hiermit gemeinschaftlich, dass dem PCGK der
Bundesstadt Bonn im Geschäftsjahr 2022 mit den folgend aufgeführten Abweichungen entsprochen wurde
und wird.“
1. Abweichend von Punkt 3.1.3* des PCGK wurden bereits weit vor dessen Beschluss Handlungsvoll-
machten gemäß § 54 HGB ohne zeitliche Befristung erteilt. Neue Handlungsvollmachten werden ab
dem 04. November 2022 nur noch mit einer zeitlichen Befristung von zwei Jahren vergeben. Die
Handlungsbevollmächtigten unterstützen die Geschäftsführung bei der Sicherstellung eines rei-
bungslosen Betriebes und sind zur Sicherstellung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des
Unternehmens in den verschiedensten Situationen erforderlich. Die Handlungsvollmachten werden
durch Zeichnungsbefugnisse eingeschränkt.
2. Eine (konzernweit einheitliche) Compliancemanagement-Richtlinie gemäß Punkt 3.2.12* und 3.4.2*
ist noch nicht etabliert, sondern befindet sich derzeit noch im Aufbau. Es wird erwartet, dass sie bis
zum 30. September 2023 vorliegt. Verbindliche Regelungen zur Vermeidung von Korruption (z. B.
Beschaffung, Vier-Augen-Prinzip, Umgang mit Zuwendungen und Vorteilen) wurden bereits lange
im Vorfeld konzernweit festgelegt.
3. In der D&O Versicherung für die Geschäftsführung wurde abweichend von Punkt 3.5.1* gemäß
Entscheidung des Aufsichtsrates der SWB GmbH kein der Vergütung angemessener Selbstbehalt
vereinbart. Dies gilt implizit so auch für die Tochtergesellschaft MVA Bonn GmbH. Bei neuen Ver-
tragsabschlüssen für haupt- und nebenamtliche Geschäftsführungen wird ab sofort ein Selbstbe-
halt festgelegt. Die Änderung soll – vorbehaltlich einer anderweitigen Entscheidung der maßgebli-
chen Gremien – auch bei neuen Verträgen nach Wiederbestellungen gelten.Seite 13 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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4. Abweichung zu Punkt 3.6.1* des PCGK: Der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum PCGK bereits
verlängerte Vertrag mit Herrn Geschäftsführer Manfred Becker sieht eine Laufzeit von acht Jahren
vor.
*Die Punkte beziehen sich auf die Nummerierung aus dem Public Corporate Governance Kodex der Bun-
desstadt Bonn.
Die Gesellschafterversammlung hat mit Umlaufbeschluss vom 28. Mai 2021 beschlossen, die Regelungen
des PCGK der Bundesstadt Bonn freiwillig anzuwenden.
Der Bericht über die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex mit Entsprechenserklärung wurde
von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 06. Februar 2023 unterschrieben.Seite 14 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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5 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
5.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
Die MVA ist eine Tochtergesellschaft der SWBB, die wiederum im Mehrheitseigentum der SWB, einer 100%i-
gen Tochtergesellschaft der Bundesstadt Bonn, steht. Gesellschafter der MVA ist ferner u.a. die kommunale
Entsorgungskooperation REK.
Gegenstand der MVA ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsorgung
von Hausmüll und sonstigen Abfällen. Diese Funktion erfüllt die MVA über die REK für die Kreise Rhein-Sieg
und Ahrweiler sowie für die Bundesstadt Bonn. Sie übernimmt für die REK die aus der Daseinsvorsorge
erwachsende Aufgabe der Beseitigung der Siedlungsabfälle. Bereits mit Gründung des REK im Jahre 2009
haben Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis diese Aufgabe der REK übertragen. Diese wiederum nutzt
mit Wirkung zum 1. Januar 2016 dafür die Dienstleistung der MVA. Der Kreis Ahrweiler ist mit Wirkung zum
1. Januar 2018 gefolgt.
5.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung
Aufgrund des Deponierungsverbotes für unbehandelte Siedlungsabfälle ist und bleibt die Abfallverwer-
tungsanlage ein wichtiger Eckpfeiler sowohl des Bonner Abfallwirtschaftskonzeptes, als auch des Rhein-
Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und ggfs. weiterer Mitglieder des Zweckverbands.
Die Entsorgung der kommunalen Siedlungsabfälle war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gesi-
chert. Die öffentliche Zweckbestimmung war und ist auch zukünftig gesichert, da die Auslastung der Anlage
überwiegend durch Siedlungsabfälle kommunaler Herkunft gegeben ist.
Im Rahmen der vorrangigen Beseitigung von Abfällen aus der Flutkatastrophe wurde der öffentlichen
Zwecksetzung in besonderem Maße Rechnung getragen.
Der öffentliche Zweck wurde damit in 2022 erfüllt.
Bonn, den 17. April 2023
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing.
Manfred Becker
GeschäftsführerSeite 15 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH,
Bonn
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a
31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 39.097.467,57 39.097.467,57
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Gewinnvortrag 3.701.420,20 3.701.420,20
Rechte und Werte sowie Lizenzen 42.798.887,77 42.798.887,77
an solchen Rechten und Werten 252.092,00 138.601,00
2. Geleistete Anzahlungen 107.989,38 360.081,38 89.450,35 228.051,35 B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 796.745,00 885.273,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche C. Rückstellungen
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- Sonstige Rückstellungen 3.861.115,23 4.392.992,40
und anderen Bauten 34.287.774,00 36.155.146,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche D. Verbindlichkeiten
Rechte ohne Bauten 7.677,05 7.677,05 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.854.925,74 5.486.456,22
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 920.293,80 1.702.355,90
Bezugsanlagen 8.842.952,00 9.580.842,00 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.502.542,31 2.006.636,41
4. Verteilungsanlagen 80.031,00 85.264,00 – davon gegenüber Gesellschafter EUR 0,00 (i. Vj. EUR 1.395.724,35) –
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 644.474,00 777.777,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
6. Geleistete Anzahlungen und mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 254.254,97
Anlagen im Bau 4.575.131,13 48.438.039,18 2.858.421,17 49.465.127,22 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.808,23 165.151,35
6. Sonstige Verbindlichkeiten 348.579,65 220.608,02
III. Finanzanlagen – davon aus Steuern EUR 327.241,35 (i. Vj. EUR 204.998,12) –
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00 7.792.149,73 9.835.462,87
48.810.620,56 49.705.678,57
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 3.823.590,65 3.416.324,70
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 264.457,70 53.350,65
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.413.572,65 4.462.511,02
– davon gegen Gesellschafter EUR 230.349,09 (i. Vj. EUR 4.991,76) –
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 601.223,03 0,00
4. Forderungen gegen Gesellschafter 301.897,20 86.949,51
5. Sonstige Vermögensgegenstände 33.035,94 2.614.186,52 187.301,59 4.790.112,77
III. Kassenbestand 500,00 500,00
6.438.277,17 8.206.937,47
55.248.897,73 57.912.616,04 55.248.897,73 57.912.616,04
P a s s i v a
31.12.2022 31.12.2021Seite 16 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH,
Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 31.209.495,95 32.472.516,41
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 194.395,16 124.570,40
3. Sonstige betriebliche Erträge 617.661,14 32.021.552,25 742.874,70 33.339.961,51
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.901.399,04 2.595.534,89
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.773.987,03 14.675.386,07 12.518.807,57 15.114.342,46
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.116.311,42 5.935.182,84
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.565.061,76 7.681.373,18 1.536.184,56 7.471.367,40
– davon für Altersversorgung EUR 452.326,81 (i. Vj. EUR 440.918,19 ) –
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.291.980,97 3.406.840,41
– davon Auflösung Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen
EUR -88.528,00 (i. Vj. EUR -88.528,00) –
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.190.435,76 5.135.107,76
Betriebsergebnis 182.376,27 2.212.303,48
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13.270,19 443,00
– davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 13.270,19 (i. Vj. EUR 443,00) –
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
– davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 34.715,39) – 43.151,41 92.175,00
Finanzergebnis -29.881,22 -91.732,00
Ergebnis vor Steuern 152.495,05 2.120.571,48
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.524,00 36.524,00
11. Ergebnis nach Steuern 115.971,05 2.084.047,48
12. Sonstige Steuern 143.818,76 492.123,13
13. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter 196.200,00 196.200,00
14. Erträge aus Verlustübernahme 224.047,71 0,00
15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 0,00 1.395.724,35
16. Jahresüberschuss 0,00 0,00
2022 2021Seite 17 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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Anhang
für das Geschäftsjahr 2022
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), Amtsgericht Bonn, HRB
3979 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vor-
schriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Darüber
hinaus wurde die Gliederung der Bilanz im Sachanlagevermögen erweitert und auf der Passivseite ein Son-
derposten ausgewiesen.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sachanla-
gen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen, be-
wertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebs-
gewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-Tabellen.
Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen beinhalten neben Einzelkosten angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung verursacht ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittli-
chen Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag.
Soweit geboten, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessene Einzelwertberich-
tigungen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden passivisch als Sonderposten für Zuwendungen zum
Anlagevermögen ausgewiesen. Der Ertrag aus der Auflösung, die parallel zu den Abschreibungen der be-
zuschussten Anlagen erfolgt, wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Abschreibungsauf-
wendungen saldiert.Seite 18 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 4
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-
lungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz laufzeitadäquat abgezinst.
Die zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben bestehende Rückdeckungsversicherungen werden
mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und mit ihren korrespondierenden Verpflichtungen saldiert. Die
Saldierung erfolgte mit dem Deckungskapital, welches den fortgeführten Anschaffungskosten und dem
Zeitwert des Planvermögens entspricht.
Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinische Zusatzversorgungskassen, Köln,
(RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese
mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden
(Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
C.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Finanzanlagen
Die MVA hält eine 25-%ige Beteiligung an der refer GmbH, Leverkusen, (refer). Die refer wurde am
21. Dezember 2015 gegründet. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital von 1.421 T€
und ein positives Jahresergebnis von 74 T€ aus. Der Abschluss 2022 lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor.
C.2 Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2.614 T€ (Vorjahr 4.790 T€) ha-
ben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 1.414 T€ (Vorjahr 4.463 T€) und bein-
halten mit 1.190 T€ (Vorjahr 1.101 T€) im Wesentlichen Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungs-
verkehr sowie mit 224 T€ (Vorjahr 0 T€) Forderungen aus Verlustübernahme (sonstige Vermögensgegen-
stände). Im Vorjahr waren zudem noch Forderungen aus dem Konzern-Cash-Pool in Höhe von 3.357 T€
enthalten.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, belaufen sich auf
601 T€ (Vorjahr 0 T€) und beinhalten ausschließlich Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
gegen die refer.
Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten ausschließlich Forderungen aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr in Höhe von 302 T€ (Vorjahr 87 T€).Seite 19 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 5
C.3 Eigenkapital
Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1985 in der Fassung vom 15. Oktober 2015 beträgt das
Stammkapital 39.097 T€. Das Stammkapital wurde in voller Höhe erbracht.
C.4 Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen
Der Ausweis betrifft den gemäß Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 1987 ge-
währten Zuschuss in Höhe von 797 T€ (Vorjahr 885 T€).
C.5 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 3.861 T€ (Vorjahr 4.393 T€) und setzen sich wie folgt zu-
sammen:
2022
in T€
2021
in T€
Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 1.454 1.841
nicht erbrachte Verbrennungsleistungen 1.367 885
Personalrückstellungen 878 680
Unterdeckung Mietvertrag 0 399
Übrige 162 189
Gesamt 3.861 4.393
Die Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen umfasst die auf Selbstkostenbasis kalkulierten
Verbrennungskosten für die bereits angelieferte Müllmenge. Den Kosten stehen bereits zum Zeitpunkt der
Warenannahme realisierte Umsatzerlöse gegenüber.
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebensversi-
cherungs AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflich-
tung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden
mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf
3.579 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen (2.125 T€), das dem Zeitwert und den
fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.
Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (15 T€) wurden mit den Erträgen aus dem De-
ckungsvermögen (28 T€) saldiert.Seite 20 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
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C.6 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 in Höhe von 7.792 T€ (Vor-
jahr 9.835 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
Gesamtbetrag bis mehr als davon mehr als
31.12.2022 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre
in € in € in € in €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.854.925,74 1.631.826,10 2.223.099,64 197.197,08
Vorjahr 5.486.456,22 1.631.880,94 3.854.575,28 328.672,72
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 920.293,80 920.293,80 0,00 0,00
Vorjahr 1.702.355,90 1.702.355,90 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 2.502.542,31 2.502.542,31 0,00 0,00
Vorjahr 2.006.636,41 2.006.636,41 0,00 0,00
-davon gegenüber Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorjahr 1.395.724,35 1.395.724,35 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorjahr 254.254,97 254.254,97 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.808,23 165.808,23 0,00 0,00
Vorjahr 165.151,35 165.151,35 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 348.579,65 348.579,65 0,00 0,00
Vorjahr 220.608,02 220.608,02 0,00 0,00
Gesamt 7.792.149,73 5.569.050,09 2.223.099,64 197.197,08
Vorjahr 9.835.462,87 5.980.887,59 3.854.575,28 328.672,72
Davon mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit 1.637 T€ Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn aus dem Konzern-Cash-Pool (sonstige Verbindlichkei-
ten) sowie mit 864 T€ (Vorjahr 602 T€) Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Im
Vorjahr waren zudem Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung an die SWBB (sonstige Verbindlichkei-
ten) in Höhe von 1.396 T€ enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultierten
im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.Seite 21 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 7
C.7 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 31.209 T€ (Vorjahr 32.473 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:
2022
in T€
2021
in T€
Müllverbrennung 23.838 26.837
Dampflieferung 7.111 5.460
Mieterträge 174 158
Übrige 86 18
Gesamt 31.209 32.473
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.
C.8 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 618 T€ (Vorjahr 743 T€) beinhalten im Wesentlichen Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen (423 T€).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 423 T€ (Vorjahr 239 T€)
enthalten.
C.9 Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen in Höhe von 14.675 T€ (Vorjahr 15.114 T€) beinhalten im Wesentlichen Kosten
für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (6.948 T€), Kosten für die Reststoffentsor-
gung (2.139 T€), Kosten für den Strombezug (1.637 T€), Kosten für Einsatzstoffe für Rauchgasreinigung
(1.388 T€), Kosten für Zusatzbrennstoffe (572 T€) sowie Kosten für den Wasserbezug (530 T€).
C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 6.190 T€ (Vorjahr 5.135 T€) und beinhalten im
Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (1.950 T€), Wartungs- und Inspektionskosten (844 T€),
Versicherungsbeiträge (620 T€), Miet- und Pachtaufwendungen (1.127 T€), Zuführung zu der Rückstellung
für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (493 T€) sowie Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten
(446 T€).
C.11 Erträge aus Verlustübernahme
Zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, besteht seit dem 1.
Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft ihren ganzen Gewinn
an die SWBB abzuführen. Abzuführen ist der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss,
vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter Berücksichtigung der Gewinnan-
teile der Minderheitsgesellschafter. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWBB, jeden während der Vertrags-
dauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen.
Dementsprechend wurde der Jahresfehlbetrag in Höhe von 224 T€ von der SWBB übernommen. Darin ent-
halten ist die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter in Höhe von 196 T€.Seite 22 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 8
Im Vorjahr hat die Gesellschaft ihren um die Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschafter (196 T€)
geminderten Jahresüberschuss (1.396 T€) an die SWBB abgeführt.
D. Ergänzende Angaben
D.1 Latente Steuern
Die Gesellschaft ist Teil des ertragssteuerlichen Organkreises der SWBB. Entsprechende Erläuterungen zu
den latenten Steuern erfolgen im Anhang der SWBB.
D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben
sich aus rechtsverbindlich erteilten Bestellungen.
Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 12.339 T€ und besteht ausschließlich gegen-
über Dritten.
Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die SWB.
Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2022 auf 1.950 T€. Bis 2023 wird auf vertraglicher
Grundlage ein Entgelt in Höhe von 1.973 T€ erwartet.
Die MVA ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungs-
kasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche
Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe
der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftig-
ten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtver-
sorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab-
schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die
jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge
der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur
Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben
den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, indem
sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75 % orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten
Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinan-
zierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Gesamtfinanzierungs-
satz von 7,75 % steigen werden.
Im Jahr 2022 betrug der Umlagesatz 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz
für das Sanierungsgeld betrug 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.Seite 23 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 9
Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der MVA belief sich im Ge-
schäftsjahr 2022 auf 6.332 T€ für 94 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer.
D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der MVA und nahestehenden Un-
ternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen sowie die der Bundesstadt Bonn und ihr nahestehende
Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Verbundene
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Bundesstadt
Bonn sowie ihr
nahestehende
Unternehmen
Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€
Erbrachte Lieferungen und Leistungen und
sonstige Erträge 10.435 20.678
Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung 1.950
Übrige Empfangene Lieferungen und
Leistungen und sonstige Aufwendungen 3.022 1.055 117
Kreditbürgschaft (Bürgschaftsnehmer) 855
Zinsaufwand Darlehen 1
Verbundene Unternehmen sind: SWB, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW
Bonn/Rhein-Sieg), Bonn, (EnW), Bonn-Netz GmbH, Bonn (BonnNetz), Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
(SWBV), Bonn, (SWBV) und Bonner City Parkraum GmbH, Bonn (BCP)).
Assoziiertes Unternehmen ist: refer.
Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn, (REK)
und Städtisches Gebäudemanagement (SGB), Bonn.
Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zentrales
Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnahmen und
Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert.
D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen
Die MVA ist am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften entspre-
chend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen
des Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Der insbesondere durch die gestiegenen Ener-
giebezugskosten temporär erhöhte Liquiditätsbedarf wird durch eine Kreditlinie (100 Mio. €) der Bun-
desstadt Bonn an die Cash-Pool Führerin gedeckt, sodass das Risiko einer Inanspruchnahme als gering
einzustufen ist.Seite 24 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 10
D.5 Belegschaft
Der durchschnittliche Personalbestand – getrennt nach Mitarbeitergruppen wird in der nachfolgenden Ta-
belle dargestellt:
2022 2021
Vollzeitbeschäftigte 88 88
Teilzeitbeschäftigte 3 3
Zwischensumme 91 91
Auszubildende 3 3
Gesamt 94 94
D.6 Konzernabschluss
Das Unternehmen MVA wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und
den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensre-
gister veröffentlicht.
D.7 Honorar Abschlussprüfer
Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unterneh-
men einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2022 gemacht werden sollen.Seite 25 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 11
D.8 Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Vorsitzender Dr. Nico Janicke
Bundesbeamter, Bonn
Stellvertretende Vorsitzende Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Wissenschaftliche
Mitarbeiterin,Bundesanstalt für
Gewässerkunde in Koblenz, Bonn
Mitglieder Helmut Wiesner
Beigeordneter, Bonn
Carsten Velewald
Verwaltungsangestellter bei der
Bundesstadt Bonn, Troisdorf
Julia Polley
Referentin,Bundesministerium für Digitales
und Verkehr, Bonn
Dr. Albert Weidmann
promovierter Chemiker,Kraton Polymere
GmbH in Wesseling, Bonn
Richard Münz
Verwaltungsbeamter, Bonn
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden folgende Sitzungsgelder gezahlt:
in €
Bänsch-Baltruschat, Dr. Beate 1.110,00
Janicke, Dr. Nico 1.860,00
Polley, Julia 1.110,00
Weidmann, Dr. Albert 1.110,00
Wiesner, Helmut 1.110,00
Gesamt 6.300,00
Geschäftsführung
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker, Buchholz
Der Geschäftsführer Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker hat von der Gesellschaft erfolgsunabhängige
Bezüge in Höhe von 246.456,60 € erhalten. Das Bruttogehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung
sowie eine Zusatzversorgung.Seite 26 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 12
Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 82.607,00 € gebildet.
D.9 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen.
Bonn, den 17. April 2023
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing.
Manfred Becker
GeschäftsführerSeite 27 von 34
Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschüsse Stand am Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Stand am
01.01.2022 2022 2022 2022 2022 31.12.2022 01.01.2022 2022 2022 2022 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 670.845,74 153.726,58 0,00 18.883,52 0,00 843.455,84 532.244,74 59.119,10 0,00 0,00 591.363,84 252.092,00 138.601,00
2. Geleistete Anzahlungen 89.450,35 18.539,03 0,00 0,00 0,00 107.989,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 107.989,38 89.450,35
760.296,09 172.265,61 0,00 18.883,52 0,00 951.445,22 532.244,74 59.119,10 0,00 0,00 591.363,84 360.081,38 228.051,35
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-,Betriebs-und anderen Bauten 76.430.853,41 0,00 0,00 0,00 0,00 76.430.853,41 40.275.707,41 1.867.372,00 0,00 0,00 42.143.079,41 34.287.774,00 36.155.146,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 7.677,05
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 122.605.305,17 441.355,68 0,00 41.648,17 0,00 123.088.309,02 113.024.463,17 1.220.893,85 0,00 0,00 114.245.357,02 8.842.952,00 9.580.842,00
4. Verteilungsanlagen 10.559.599,19 0,00 0,00 0,00 0,00 10.559.599,19 10.474.335,19 5.233,00 0,00 0,00 10.479.568,19 80.031,00 85.264,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.506.973,27 95.082,02 9.791,78 0,00 0,00 4.592.263,51 3.729.196,27 227.891,02 9.297,78 0,00 3.947.789,51 644.474,00 777.777,00
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.858.421,17 1.781.341,29 4.099,64 -60.531,69 0,00 4.575.131,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.575.131,13 2.858.421,17
216.968.829,26 2.317.778,99 13.891,42 -18.883,52 0,00 219.253.833,31 167.503.702,04 3.321.389,87 9.297,78 0,00 170.815.794,13 48.438.039,18 49.465.127,22
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 12.500,00
Anlagevermögen gesamt 217.741.625,35 2.490.044,60 13.891,42 0,00 0,00 220.217.778,53 168.035.946,78 3.380.508,97 9.297,78 0,00 171.407.157,97 48.810.620,56 49.705.678,57
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibungen BuchwerteSeite 28 von 34
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn — bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar-
stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die unter „SONSTIGE
INFORMATIONEN“ genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
— entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022
bis zum 31. Dezember 2022 und
— vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil
zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter „SONSTIGE INFORMA-
TIONEN“ genannten weiteren Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR
DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit
den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonsti-
gen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.Seite 29 von 34
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwort-
lich. Die sonstigen Informationen umfassen:
— die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Entsprechenserklärung gemäß Public Cor-
porate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die
sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgend-
eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informatio-
nen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
— wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
— anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS
FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz-
lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel-
lungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermö-
gensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des
Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen-
stehen.Seite 30 von 34
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Ge-
sellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESAB-
SCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be-
einflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
— identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla-
nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass ausSeite 31 von 34
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da
dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen be-
inhalten können.
— gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
— beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre-
tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
— ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Un-
sicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätig-
keit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fort-
führen kann.
— beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts-
vorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
— beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
— führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.Seite 32 von 34
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung fest-
stellen.
Bonn, 17. April 2023
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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gez. Veldboer gez. Offergeld
Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 33 von 34
Der Jahresabschluss wurde am 19. Mai 2023 von der Gesellschafterversammlung
festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat folgenden Bericht in der Aufsichtsratssitzung am 05. Mai 2023
erstattet:
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist während des Geschäftsjahres 2022 in regelmäßigen Sitzungen über die
Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet worden. Anhand der übergebenen
Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der Gesellschaft überwacht und
die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Entscheidungen getroffen. Die
im Gesellschaftsvertrag festgelegte öffentliche Zwecksetzung der Gesellschaft wurde
erfüllt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und keine Einwände erhoben.
Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie den Lagebericht zur
Kenntnis und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung die Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverwendung erfolgt
entsprechend der vereinbarten Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter
und dem Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH.
Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die im Berichtsjahr geleistete
Arbeit aus.
Bonn, im Mai 2023
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Dr. Nico JanickeSeite 34 von 34

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Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de