211565-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
"Zebrastreifen" in den Farben eines Regenbogens
Kerndaten
- Nummer
- 211565-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211565-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I "Zebrastreifen" in den Farben eines Regenbogens Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Intention des Antrags wird von der Stadtverwaltung unterstützt. Allerdings sprechen folgende Aspekte gegen den Vorschlag einer solchen Maßnahme in dieser Örtlichkeit: Eine derartige Gestaltung ist in der StVO und den Regelwerken nicht vorgesehen. Bei dem im Antrag angesprochenen Bereich handelt es sich auch zukünftig um einen komplex gestalteten Verkehrsraum mit einer Vielzahl von StVO-Markierungen, Beschilderungen, Lichtzeichenanlagen, welche die Verkehrsteilnehmenden wahrnehmen und beachten müssen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte der Bereich nicht optisch überfrachtet werden. Durch die hohe Verkehrsmenge, insbesondere auch Linienbusse, wäre es fraglich, ob eine Gestaltung in verschiedenen Farben dauerhaft ansprechend aussehen würde. Es würde vermutlich relativ schnell zu Verschmutzungen/Abnutzungserscheinungen kommen, welche gerade bei verschiedenen Farbtönen das zunächst positive Erscheinungsbild ins Negative verkehren würden. Das Hauptbahnhof-Gebäude steht unter Denkmalschutz, sodass eine solche Gestaltung direkt vor dem Eingangsportal denkmalrechtlich zu bewerten wäre. In der Begründung der vom Rat am 07.02.2019 (DS-Nr. 1812806) bestätigten Beschlussvorlage heißt es: "Im Bereich des Übergangs von Poststraße zum Haupteingang des Bahnhofsgebäudes soll die Fahrbahn möglichst dem Pflasterbelag der Poststraße angepasst werden." Ziel ist es, die Wege-Achse Hauptbahnhof - Poststraße - Münsterplatz durchgängig zu betonen. Die Prüfungen dazu, in welcher Materialität dies möglichst passend umgesetzt werden kann, laufen.Seite 1 von 2 Seite 2 Nach alledem rät die Verwaltung von einer Annahme des Antrags ab. Es sind auch alternative Standorte im öffentlichen Verkehrsraum mit Fahrzeugverkehr nicht denkbar. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, sie mit der Prüfung zu beauftragen, ob es andere öffentliche Bereiche / Stellen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes im Stadtgebiet gibt, an denen eine Realisierung möglich wäre. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de