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211565-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

"Zebrastreifen" in den Farben eines Regenbogens

Nummer
211565-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211565 "Zebrastreifen" in den Farben eines Regenbogens

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211565-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
"Zebrastreifen" in den Farben eines Regenbogens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Intention des Antrags wird von der Stadtverwaltung unterstützt.
Allerdings sprechen folgende Aspekte gegen den Vorschlag einer
solchen Maßnahme in dieser Örtlichkeit:
 Eine derartige Gestaltung ist in der StVO und den Regelwerken
nicht vorgesehen.
 Bei dem im Antrag angesprochenen Bereich handelt es sich auch
zukünftig um einen komplex gestalteten Verkehrsraum mit einer
Vielzahl von StVO-Markierungen, Beschilderungen,
Lichtzeichenanlagen, welche die Verkehrsteilnehmenden
wahrnehmen und beachten müssen. Aus
Verkehrssicherheitsgründen sollte der Bereich nicht optisch
überfrachtet werden.
 Durch die hohe Verkehrsmenge, insbesondere auch Linienbusse,
wäre es fraglich, ob eine Gestaltung in verschiedenen Farben
dauerhaft ansprechend aussehen würde. Es würde vermutlich
relativ schnell zu Verschmutzungen/Abnutzungserscheinungen
kommen, welche gerade bei verschiedenen Farbtönen das
zunächst positive Erscheinungsbild ins Negative verkehren
würden.
 Das Hauptbahnhof-Gebäude steht unter Denkmalschutz, sodass
eine solche Gestaltung direkt vor dem Eingangsportal
denkmalrechtlich zu bewerten wäre.
 In der Begründung der vom Rat am 07.02.2019 (DS-Nr. 1812806)
bestätigten Beschlussvorlage heißt es: "Im Bereich des
Übergangs von Poststraße zum Haupteingang des
Bahnhofsgebäudes soll die Fahrbahn möglichst dem
Pflasterbelag der Poststraße angepasst werden." Ziel ist es, die
Wege-Achse Hauptbahnhof - Poststraße - Münsterplatz
durchgängig zu betonen. Die Prüfungen dazu, in welcher
Materialität dies möglichst passend umgesetzt werden kann,
laufen.Seite 1 von 2
Seite 2
Nach alledem rät die Verwaltung von einer Annahme des Antrags ab. Es
sind auch alternative Standorte im öffentlichen Verkehrsraum mit
Fahrzeugverkehr nicht denkbar.
Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, sie mit der Prüfung zu
beauftragen, ob es andere öffentliche Bereiche / Stellen außerhalb des
öffentlichen Verkehrsraumes im Stadtgebiet gibt, an denen eine
Realisierung möglich wäre.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de