211556-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Grundsatzentscheidung Verkehrswendedefinition
Kerndaten
- Nummer
- 211556-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211556-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Grundsatzentscheidung Verkehrswendedefinition Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Ziel der Stadtverwaltung ist, auch entsprechend der Vorgaben der politischen Gremien, eine umfassende Mobilitätswende in Bonn. Die Umwidmung bestehender Kfz-Verkehrsflächen zu Flächen für den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger*innen) ist dabei ein gewichtiger Baustein, sowohl um den Umweltverbund attraktiver machen, wie auch Anreize zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs zu schaffen. Dies hat Priorität. In Abwägung je nach Projekt und den damit verbundenen Zielen kann es allerdings im Einzelfall auch erforderlich sein, für Maßnahmen des ÖPNV oder des Fahrrad- und Fußverkehrs Flächen in Anspruch zu nehmen, die derzeit keine Verkehrsflächen sind. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de