← Vorlagen

211555-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Online-Aufzeichnungsarchiv in Ergänzung zu den Livestreams aller Fachausschüsse

Nummer
211555-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211555 Bürgerantrag: Online-Aufzeichnungsarchiv in Ergänzung zu den Livestreams aller Fachausschüsse

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.633 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211555-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Online-Aufzeichnungsarchiv in
Ergänzung zu den Livestreams aller
Fachausschüsse
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Streaming und die Bereitstellung eines Sitzungsarchivs für die
Gremiensitzungen sind in der Geschäftsordnung des Rates geregelt. Aktuell
gestattet die Geschäftsordnung ausschließlich ein Archivieren der
Ratssitzungen. Über den Inhalt der Geschäftsordnung bestimmt der Rat, die
Verwaltung kann daher dem Anliegen des Bürgerantrages nicht wie
vorgesehen entsprechen.
Die Verwaltung führt aktuell ein Projekt zum Relaunch des RatsTV durch, siehe
hierzu auch Vorlage 200496-02.
Geplant ist, die Geschäftsordnung in diesem Zuge zu überarbeiten und auf die
neuen technischen Gegebenheiten anzupassen. In diesem Rahmen wäre es
möglich, dem Rat eine entsprechende Bestimmung zur Archivierung von
Aufzeichnungen der Ausschusssitzungen zu empfehlen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Bürgerantrag im Sinne der
Stellungnahme der Verwaltung zu folgen.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung. Der Bürgerantrag wird abgelehnt; der
Antragstellende wird entsprechend den inhaltlichen Ausführungen informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de