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211554-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand zur Prüfung des Antrages-Nr. 201928-26 AA

Nummer
211554-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211554 Sachstand zur Prüfung des Antrages-Nr. 201928-26 AA

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211554-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Sachstand zur Prüfung des Antrages-Nr. 201928-
26 AA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum vorliegenden Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Kommunale Gesundheitskonferenz beschäftigt sich in ihrer nächsten
Sitzung am 03.11.2021 mit der Fragestellung eines möglicherweise
bestehenden Bedarfes zum Betrieb einer Gewaltschutzambulanz mit
Krankenhausanbindung.
Abgesehen von der neuerlichen Diskussion des Themas gilt nach wie vor, dass
die Bonner Beratungs- und Betreuungslandschaft bereits jetzt sehr gut
aufgestellt ist:
Der Arbeitskreis „Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg“ hat ein Handbuch
herausgegeben, das einen komprimierten, nach Themenbereichen gegliederten
Überblick über die bereits sehr vielfältigen Hilfsangebote und Beratungsstellen
in der Region bietet, das über folgenden Link auf der Homepage der Stadt
Bonn zu finden ist: https://www.bonn.de/medien-global/amt-
04/04_Opferhilfehandbuch.pdf. Durch die Bonner Akutkrankenhäuser ist die
medizinische Versorgung von Gewaltopfern sichergestellt.
Zum Themenkreis der sexualisierten Gewalt wird auf die Stellungnahmen zur
Großen Anfrage „Gewalt gegen Frauen“ (DS-Nr. 1213409ST3) aus 2012 und
zur Anfrage „Umgang mit Vergewaltigungsopfern an Bonner Krankenhäusern“
(DS-Nr. 1310399ST2“) aus 2013 hingewiesen. In allen Bonner
Akutkrankenhäusern ist eine medizinische Grundversorgung nach sexueller
Straftat in Form einer ärztlichen Untersuchung und Behandlung sichergestellt.
Bei Bedarf erfolgt eine stationäre Aufnahme. Einige Bonner Krankenhäuser
bieten die Durchführung einer anonymen Spurensicherung in Zusammenarbeit
mit dem Projekt „Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS)“ des
Arbeitskreises Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg an. Dabei werden Spuren der
Straftat (z. B. Kleidung, Spermaspuren) gesichert und anonym im Institut für
Rechtsmedizin der Universität Bonn gelagert. Die geschädigte Person kann
hierdurch bis zu 10 Jahre nach dem Vorfall eine Strafanzeige stellen. Möchte
die Betroffene sofort eine Anzeige erstatten, kann die Klinik eine
Kontaktaufnahme mit der Kriminalpolizei herstellen.Seite 1 von 2
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Nach der medizinischen Grundversorgung im Krankenhaus kann eine akute
Krisenintervention oder auch längerfristige Betreuung durch die
„Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ https://beratung-bonn.de/ und
andere Frauenberatungsstellen durchgeführt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de