211554-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand zur Prüfung des Antrages-Nr. 201928-26 AA
Kerndaten
- Nummer
- 211554-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211554-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Sachstand zur Prüfung des Antrages-Nr. 201928- 26 AA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum vorliegenden Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Kommunale Gesundheitskonferenz beschäftigt sich in ihrer nächsten Sitzung am 03.11.2021 mit der Fragestellung eines möglicherweise bestehenden Bedarfes zum Betrieb einer Gewaltschutzambulanz mit Krankenhausanbindung. Abgesehen von der neuerlichen Diskussion des Themas gilt nach wie vor, dass die Bonner Beratungs- und Betreuungslandschaft bereits jetzt sehr gut aufgestellt ist: Der Arbeitskreis „Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg“ hat ein Handbuch herausgegeben, das einen komprimierten, nach Themenbereichen gegliederten Überblick über die bereits sehr vielfältigen Hilfsangebote und Beratungsstellen in der Region bietet, das über folgenden Link auf der Homepage der Stadt Bonn zu finden ist: https://www.bonn.de/medien-global/amt- 04/04_Opferhilfehandbuch.pdf. Durch die Bonner Akutkrankenhäuser ist die medizinische Versorgung von Gewaltopfern sichergestellt. Zum Themenkreis der sexualisierten Gewalt wird auf die Stellungnahmen zur Großen Anfrage „Gewalt gegen Frauen“ (DS-Nr. 1213409ST3) aus 2012 und zur Anfrage „Umgang mit Vergewaltigungsopfern an Bonner Krankenhäusern“ (DS-Nr. 1310399ST2“) aus 2013 hingewiesen. In allen Bonner Akutkrankenhäusern ist eine medizinische Grundversorgung nach sexueller Straftat in Form einer ärztlichen Untersuchung und Behandlung sichergestellt. Bei Bedarf erfolgt eine stationäre Aufnahme. Einige Bonner Krankenhäuser bieten die Durchführung einer anonymen Spurensicherung in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS)“ des Arbeitskreises Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg an. Dabei werden Spuren der Straftat (z. B. Kleidung, Spermaspuren) gesichert und anonym im Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn gelagert. Die geschädigte Person kann hierdurch bis zu 10 Jahre nach dem Vorfall eine Strafanzeige stellen. Möchte die Betroffene sofort eine Anzeige erstatten, kann die Klinik eine Kontaktaufnahme mit der Kriminalpolizei herstellen.Seite 1 von 2 Seite 2 Nach der medizinischen Grundversorgung im Krankenhaus kann eine akute Krisenintervention oder auch längerfristige Betreuung durch die „Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ https://beratung-bonn.de/ und andere Frauenberatungsstellen durchgeführt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de