211545 · Beschlussvorlage
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Ergänzung des Verfahrens zur Budgetbereitstellung, insbesondere zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen
Kerndaten
- Nummer
- 211545
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 211545 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Ergänzung des Verfahrens zur Budgetbereitstellung, insbesondere zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn Anhörung Rat Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der intensiven Abstimmungen zwischen den Beteiligten war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht möglich. Um Zahlungsverzug und daraus resultierende Verzugszinsen zu vermeiden, ist die Einbringung der Vorlage mit Dringlichkeit geboten. Beschlussvorschlag Der Rat gibt im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle aus dem im Haushalt 2021 f. veranschlagten investiven Budget - zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen - pauschal einen Betrag von EUR 1,0 Mio. netto zzgl. EUR 9.500 anteilige Umsatzsteuer in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle frei. Begründung Zu Budgetfreigaben im Projekt denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle hatte der Rat am 07.06.2018 folgendes Verfahren beschlossen (vgl. DS-Nr.: 1811263EB3): 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Nachträge, die im Zusammenhang mit der Fertigstellung der denkmalgerechtenSeite 1 von 5 Seite 2 Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle entstehen, ohne vorherige Genehmigung des Rates auszulösen, sofern die Auftragssumme einen Betrag von EUR 100.000,- netto nicht übersteigt. Dazu wird ausschließlich für das Projekt der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle die Wertgrenze für investive Auszahlungen in den „Richtlinien des Rates der Bundesstadt Bonn über die Bewilligung erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 83 Abs. 2 und § 85 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)“ auf EUR 100.000 netto angepasst. 2. Über die Bereitstellung des für die unter Ziffer 1. ausgelösten Aufträge / Vergaben benötigten Budgets entscheidet der Rat in seiner jeweils nächsten Sitzung im Rahmen einer Sammelvorlage. Nachträge, die den unter Ziffer 1. genannten Schwellenwert von EUR 100.000,- netto überschreiten, werden dem Rat, wie gewohnt, in separater Vorlage zur Beschlussfassung und Budgetbereitstellung vorgelegt. 3. Über bewilligte, über das durch den Rat bereits bereitgestellte Budget hinausgehende Nachträge, die im Zusammenhang mit der Fertigstellung der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle entstehen, und deren Auftragssumme einen Betrag von EUR 100.000,- netto nicht übersteigt, berichtet die Verwaltung schriftlich quartalsweise im Betriebsausschuss des SGB. *** Aufgrund des Bauablaufes werden immer wieder kurzfristig Nachträge größer EUR 100.000,- netto notwendig, welche regelmäßig mit erfolgter Nachtragsstellung unmittelbar abgearbeitet werden. Nach Bearbeitung wird zeitnah die Rechnung gestellt. Aufgrund dieser zeitlichen Friktionen und des politischen Verfahrens zur Budgetbereitstellung steht für diese kurzfristige Rechnungsbegleichung kein Budget zur Verfügung. Hieraus ergibt sich, dass eventuell vereinbarte Skonti nicht in Anspruch genommen werden können oder sogar Verzugszinsen zu zahlen sind. Für diesen Fall ist die Bereitstellung eines Budgetpuffers sinnvoll. Hinzu kommen veränderte Abläufe aufgrund der Einführung der E- Rechnung. Zum 01.02.2021 wurde die Rechnungsverarbeitung vom bisherigen Erstattungsverfahren auf die Geschäftsprozesse der E-Rechnung umgestellt. Grund hierfür ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die öffentliche Auftraggeber verpflichtet zukünftig E-Rechnungen im Sinne der Richtlinie und der ausgestaltenden Bundes- und Landesgesetze sowie Verordnungen empfangen und verarbeiten zu können. Auf Seiten den SGB sind hiervon alle bisherigen sogenannten Vorfinanzierungen für Betriebe gewerblicher Art (BgA´s) der Stadt betroffen. Im vorliegenden Fall ist der BgA Beethovenhalle / Kongresszentrum tangiert, der die Eigentümerfunktion für die Beethovenhalle wahrnimmt und das Budget der Beethovenhalle aus dem städtischen Haushalt heraus verwaltet.Seite 2 von 5 Seite 3 In Folge dieser Umstellung nimmt das SGB unverändert die Funktion des Bauherrn, Auftraggeber und der Rechnungsprüfung für alle Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle wahr. Abweichend werden durch die Geschäftsprozesse zur E-Rechnung geprüfte Rechnungen allerdings nicht mehr vom SGB bezahlt und dann aus dem Haushalt heraus an das SGB erstattet. Die vom SGB geprüften Rechnungen werden nunmehr unmittelbar aus dem Haushalt (Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle) an die Auftragnehmer / Rechnungsempfänger (Kreditoren) bezahlt. In der letzten Zeit ist es immer wieder vorgekommen, dass im Zuge der Rechnungsprüfung festgestellt wurde, dass aufgrund von Nachträgen ein Rechnungsbetrag die Auftragssumme übersteigt oder Nachträge zwar vom RPA genehmigt waren aber die Budgetbeschlüsse durch den Rat noch nicht eingeholt werden konnten. Ohne beschlossenes oder freigegebenes Budget führt der beschriebene Umstand dazu, dass auf Seiten der Stadt / Haushalt solche Rechnungen nicht angeordnet, d.h. bezahlt werden dürfen und somit der berechtigte Zahlungsanspruch der Firma nicht befriedigt werden kann. Dies führt verständlicherweise zu einem erheblichen Unmut bei den Firmen, die Stadt gerät in Zahlungsverzug und wird ggf. auch mit Verzugszinsen konfrontiert. Um Schaden von der Stadt abzuwenden, wird daher empfohlen, aus dem im Haushalt 2021 f. veranschlagten Budget – und zwar nur für solche Fälle – pauschal einen Betrag von EUR 1,0 Mio. netto zzgl. EUR 9.500 anteiliger Umsatzsteuer freizugegeben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine Freigabe veranschlagter Budgetmittel, durch die das fortgeschriebene Worst-Case-Szenario nicht berührt wird. Aus dem zuvor dargestellten Sachverhalt und der Begründung wird das bisherige Verfahren zur Budgetfreigabe wie folgt ergänzt: 4. Der Rat gibt im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle, aus dem im Haushalt 2021 f. veranschlagten investiven Budget, - zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung für angeordnete Nachtragsleistungen- einen Betrag von pauschal EUR 1,0 Mio. netto frei. Das SGB wird zu jeder Ratssitzung einen Bericht vorlegen und die entsprechende Inanspruchnahme begründen und im Bedarfsfall einen neuen Pauschalbetrag beantragen. Tabelle siehe Anlage Das bislang vom Rat freigegebene investive Budget für die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn beläuft sich auf EUR 128.644.722,42 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer und das konsumtive Budget beläuft sich auf EUR 2.387.554,97 einschließlich anteiligerSeite 3 von 5 Seite 4 Umsatzsteuer (Stand: Rat 16.08.2021). Mit der vorstehenden Beschlussfassung zur Budgetfreigabe sowie den weiten oben aufgeführten Beschlussvorlagen erhöht sich das investive Gesamtbudget auf EUR 136.420.276,11 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer. In diesem Gesamtbudget ist ein Betrag von rd. EUR 5,6 Mio. enthalten (Vgl. Beschluss des Rates vom 28.06.2021, DS-211095, zum Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung mit dem Objektplaner und dem TGA-Planer), der das bisherige Worst-Case-Szenario von EUR 166,2 Mio. überschreitet und im Haushalt 2023 f. zu veranschlagen ist. Das hierdurch fortgeschrieben Worst- Case-Szenario beträgt nunmehr EUR 171,8 Mio. einschließlich anteiliger Umsatzsteuer. Der Betrag i. H. v. EUR 1,0 Mio. netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer ist Bestandteil des fortgeschriebenen Worst-Case-Szenarios und erhöht damit nicht den Rahmen der investiven und konsumtiven Gesamtprojektkosten von rd. EUR 171,8 Mio. inklusive anteiliger Umsatzsteuer. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle 1.15.07.06 Beethovenhalle allgemein / Eigentümer (BgA) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.009.500,00 5900015071010 / 78.5300 2021 f. Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de