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211540 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Martin-Luther-King-Straße - Errichtung eines Schleuderbetonmastes für einen Mobilfunkstandort Az.: 460436 (2285/2021)

Nummer
211540
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211540
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Martin-Luther-
King-Straße
- Errichtung eines Schleuderbetonmastes für einen
Mobilfunkstandort
Az.: 460436 (2285/2021)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Geplant ist die Errichtung eines Schleuderbetonmastes für einen
Mobilfunkstandort auf dem Grundstück der Kläranlage in der Martin-Luther-
King-Str. in Bonn.
Das eingereichte Vorhaben liegt im Bereich des als grundsätzlich qualifiziert
einzustufenden Bebauungsplanes Nr. 8020-1 Rheinauenpark und ist daher
planungsrechtlich allgemein gemäß
§ 30 BauGB zu beurteilen.
Da im unmittelbaren Bereich des Vorhabens ausschließlich Angaben zur Art
der baulichen Nutzung hinterlegt sind, ist das Vorhaben im Übrigen gemäß § 34
BauGB zu beurteilen und müsste sich daher nach Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Zwar wäre für die Art der Nutzung eine Befreiung vorstellbar, jedoch ist das
Maß der Nutzung, insbesondere die Höhe, vor allem im Hinblick auf den
Denkmalschutz, planungsrechtlich nicht vertretbar. Der Standort ist mitten in
der denkmalgeschützten Rheinaue vorgesehen und würde das
Erscheinungsbild des bedeutenden Landschaftsgartens erheblich
beeinträchtigen.Seite 1 von 3
Seite 2
Der Bau des Funkmastes ist auf dem Gelände der Kläranlage geplant. Dieses
Klärwerk war schon vor dem Bau des Rheinauenparks vorhanden und wurde
von den Landschaftsplanern mithilfe intensiver Eingrünung in eine Parkanlage
integriert. Die Nutzung ist vom Parkgelände nicht wahrnehmbar. Der geplante
Funkmast würde dagegen durch seine Höhe sämtlichen Baumbestand
überragen und wäre von allen Parkseiten aus sichtbar. Durch die zentrale Lage
würden alle weiträumigen Blickbeziehungen, die den Park in der
Kulturlandschaft erlebbar machen, erheblich gestört.
Die geplante Funkmastanlage ist zudem nicht für die Grundversorgung
erforderlich, da sich bereits Masten auf dem denkmalgeschützten
Parkrestaurant und an der Autobahnbrücke befinden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Martin-Luther-King-Straße (öffentlich)
2 Ansicht Martin-Luther-King-Straße_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Flurkarte Martin-Luther-King-Straße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de