211540 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Martin-Luther-King-Straße - Errichtung eines Schleuderbetonmastes für einen Mobilfunkstandort Az.: 460436 (2285/2021)
Kerndaten
- Nummer
- 211540
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211540 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Martin-Luther- King-Straße - Errichtung eines Schleuderbetonmastes für einen Mobilfunkstandort Az.: 460436 (2285/2021) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt. Begründung Geplant ist die Errichtung eines Schleuderbetonmastes für einen Mobilfunkstandort auf dem Grundstück der Kläranlage in der Martin-Luther- King-Str. in Bonn. Das eingereichte Vorhaben liegt im Bereich des als grundsätzlich qualifiziert einzustufenden Bebauungsplanes Nr. 8020-1 Rheinauenpark und ist daher planungsrechtlich allgemein gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Da im unmittelbaren Bereich des Vorhabens ausschließlich Angaben zur Art der baulichen Nutzung hinterlegt sind, ist das Vorhaben im Übrigen gemäß § 34 BauGB zu beurteilen und müsste sich daher nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Zwar wäre für die Art der Nutzung eine Befreiung vorstellbar, jedoch ist das Maß der Nutzung, insbesondere die Höhe, vor allem im Hinblick auf den Denkmalschutz, planungsrechtlich nicht vertretbar. Der Standort ist mitten in der denkmalgeschützten Rheinaue vorgesehen und würde das Erscheinungsbild des bedeutenden Landschaftsgartens erheblich beeinträchtigen.Seite 1 von 3 Seite 2 Der Bau des Funkmastes ist auf dem Gelände der Kläranlage geplant. Dieses Klärwerk war schon vor dem Bau des Rheinauenparks vorhanden und wurde von den Landschaftsplanern mithilfe intensiver Eingrünung in eine Parkanlage integriert. Die Nutzung ist vom Parkgelände nicht wahrnehmbar. Der geplante Funkmast würde dagegen durch seine Höhe sämtlichen Baumbestand überragen und wäre von allen Parkseiten aus sichtbar. Durch die zentrale Lage würden alle weiträumigen Blickbeziehungen, die den Park in der Kulturlandschaft erlebbar machen, erheblich gestört. Die geplante Funkmastanlage ist zudem nicht für die Grundversorgung erforderlich, da sich bereits Masten auf dem denkmalgeschützten Parkrestaurant und an der Autobahnbrücke befinden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Bauantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Martin-Luther-King-Straße (öffentlich) 2 Ansicht Martin-Luther-King-Straße_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Flurkarte Martin-Luther-King-Straße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de