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211539-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bürgerinformationsveranstaltung Frankenbadvorplatz/Runder Tisch

Nummer
211539-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211539 Bürgerantrag: Bürgerinformationsveranstaltung Frankenbadvorplatz/Runder Tisch

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211539-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerantrag: Bürgerinformationsveranstaltung
Frankenbadvorplatz/Runder Tisch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung berichtet in ihrer Stellungnahme DS 210918-02 ST
ausführlich über die Situation auf dem Frankenbadvorplatz und die
ordnungsbehördlichen Einsätze, die bisher aufgrund der Konflikte
erforderlich waren.
Die Verwaltung führt zunächst interne Gespräche, das Amt für Soziales
und Wohnen ist bereits einbezogen. Um Lösungen zu erarbeiten wird
auch das Quartiersmanagement eingebunden.
Aus der Quartiersarbeit ist bekannt, dass der Frankenbadvorplatz als
zentraler und öffentlicher Platz angenommen ist, auf dem sich die
Bewohner*innen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und Veranstaltungen
wünschen. Angebote und Maßnahmen des Quartiersmanagements sind
geeignet, zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen beizutragen.
Neben dem Quartiersmanagement berührt die Situation auf dem
Frankenbadvorplatz auch die Arbeit weiterer freier Träger, die ebenfalls
eingebunden werden.
Ziel ist es, zu einer gemeinsamen Lösungsfindung beizutragen, die sich
aus den unterschiedlichen Bedarfen von Bewohnerschaft,
Gewerbetreibenden sowie unterschiedlichen Nutzergruppen
ergeben. Hierbei werden die Nutzer*innen des Platzes zu gegebener
Zeit eingebunden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich
damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de