211535 · Beschlussvorlage
Barrierefreie Umgestaltung der Viktoriaunterführung und des Umfeldes beidseits der Bahntrasse Baumrodung zur Baufeldfreimachung
Kerndaten
- Nummer
- 211535
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211535 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Barrierefreie Umgestaltung der Viktoriaunterführung und des Umfeldes beidseits der Bahntrasse Baumrodung zur Baufeldfreimachung Beratungsfolge Baumkommission 25.10.2021 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Fällung von elf satzungsgeschützten Bäumen entsprechend Fällantrag (Anlage) zur Baufeldfreimachung im Zuge der Umgestaltung der Viktoriaunterführung und des Umfeldes wird zugestimmt. 2. Den vorgesehenen Ersatzpflanzungen wird zugestimmt. Begründung Die Viktoriaunterführung (Unterführung für Fußgänger*innen zwischen Thomastraße/ Am Alten Friedhof und der Endenicher Straße/ Herwarthstraße soll entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (DS 1811885) als barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung umgestaltet werden. Sie wird auf der Nordseite bis zur Grünfläche vor dem Alten Friedhof verlängert und erhält barrierefreie Zugangsanlagen auf der Nordseite und auf der Südseite der Bahntrasse. Das angrenzende Umfeld wird neugestaltet. Für die geplanten Bauarbeiten sind gemäß beigefügtem Lageplan elf satzungsgeschützte Bäume (StU über 100 cm) zu entfernen. Im Norden handelt es sich um die Fällung von sechs satzungsgeschützten Bäumen (Baum-ID 19397, 19442, 19465, 19492 und 19518) im Rahmen der erforderlichen Baufeldfreimachung und eines satzungsgeschützten Baumes (Platane, Baum-ID 19486), dessen Erhalt im Zuge der geplanten Baumaßnahme kritisch ist, da bereits durch vorangegangene Baumaßnahmen der Wurzelbereich geschädigt wurde. Im Zuge der Neugestaltung soll daher auch für diesen Baum eine Ersatzpflanzung erfolgen. Im Süden müssen vier satzungsgeschützte Bäume im Zuge der Baufeldfreimachung gefällt werden, die nicht im Baumkataster erfasst sind. Die Entfernung der Bäume ist Anfang 2022 geplant. Ersatzpflanzungen werden bei der Neugestaltung der Grünflächen in Verbindung mit der Fußgängertunnelanbindung in direkter Nähe erfolgen.Seite 1 von 6 Seite 2 Im beigefügten Lageplan ist der Planungsstand vom 18.08.2021 für die Neupflanzungen dargestellt. So sollen nach aktuellem Stand im Planungsgebiet und der benachbarten Thomastraße 90 hochwertige Gehölze neu gepflanzt werden (davon 23 Obstgehölze). Anlage/n 1 Fällantrag (öffentlich) 2 Lageplan Baumfällung (öffentlich) 3 Lageplan Neupflanzung (öffentlich)Seite 2 von 6 Umgestaltung der Viktoriaunterführung, Baumfällung zur Baufeldfreimachung Baum-ID Baumart Baumart (D) StU KrD Höhe Zustand Bemerkung Fläche Nord: Am Alten Friedhof 19397 Aesculus hippocastanum Rosskastanie 106 cm 9 m 13 m gut satzungsgeschützt 19442 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 179 cm 13 m 20 m befriedigend satzungsgeschützt 19443 Tilia x vulgaris (= x europaea) Holländische Linde 172 cm 11 m 19 m befriedigend satzungsgeschützt 19465 Tilia x vulgaris (= x europaea) Holländische Linde 144 cm 9 m 20 m ausreichend satzungsgeschützt 19486 Platanus x hispanica (= x acerifolia) Ahornblättrige Platane 314 cm 25 m 20 m gut satzungsgeschützt 19492 Tilia x vulgaris (= x europaea) Holländische Linde 125 cm 9 m 14 m ausreichend satzungsgeschützt 19518 Tilia x vulgaris (= x europaea) Holländische Linde 125 cm 9 m 16 m ausreichend satzungsgeschützt Fläche Süd: Endenicher Straße / Wittelsbacher Ring ---- (Nr. 26) Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 107 cm k. A. k. A. befriedigend nicht mehr entwicklungs fähig satzungsgeschützt ---- (Nr. 27) Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 130 cm k. A. k. A. ausreichend nicht mehr entwicklungs fähig satzungsgeschützt ---- (Nr. 28) Robinia pseudoacacia Scheinakazie 220 cm k. A. k. A. ausreichend Faulzwiesel am Stammfuß, nicht mehr entwicklungs fähig satzungsgeschützt ---- (Nr. 29) Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 140 cm k. A. k. A. befriedigend nicht mehr entwicklungs fähig satzungsgeschützt Begründung: Im Zuge des barrierefreien Anschlusses der Viktoriaunterführung werden auf der Nord- und Südseite gemäß dem Beschluss vom September 2018 Rampenanlagen und Treppen angelegt. Für diese Bauarbeiten sind entsprechend beigefügtem Plan im Norden und im Süden jeweils Bäume zu entfernen. Im Norden handelt es sich um insgesamt sieben satzungsgeschützte Bäume. Sechs dieser Bäume müssen im Rahmen der erforderlichen Baufeldfreimachung entfernt werden (Baum-ID 19397, 19442, 19443, 19465, 19492, 19518).Seite 3 von 6 Im Zuge der Neugestaltung besteht die Chance die bereits durch vorangegangene Baumaßnahmen geschädigten Platane (Baum-ID 19486) durch eine Neupflanzung zu ersetzen. Durch die Baumaßnahmen des Kreisverkehres wurden bereits für die Abbiegespur 2017 massiv in ein Drittel des Wurzelbereiches eingegriffen. Hierdurch hat die Vitalität nachgelassen. Die Planung sieht eine Fahrradrampe in Richtung Innenstadt vor, welche nicht nur in den Wurzelschutzbereich eingreifen wird, sondern durch die rampenbedingte Abgrabung statisch relevante Wurzeln treffen wird. Damit ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Unabhängig davon würde der Baum diesen Eingriff auf Grund der vorangegangen Baumaßnahme nicht mehr ausgleichen können. Zum Erhalt des Baumes wurden eine Vielzahl anderer Varianten geprüft. Bei sämtliche Varianten in Richtung Innenstadt konnte das maximal zulässige Gefälle nicht eingehalten werden, sodass die vorliegende Variante die einzig realisierbare ist. Das Verlegen der Rampe innenstadtauswärts wäre theoretisch möglich, führe jedoch entgegen der Verkehrsströme. Eine solche Führung würde dazu führen, dass die Radverbindung nicht bzw. nur stark eingeschränkt genutzt werden würde und stellt daher keine Variante dar. Als Ausgleich ist daher ein markanter Baum der Art Carya illinoinensis mit einem deutlich größeren Stammumfang als die vorgeschriebenen 20 cm von 30-35 cm vorgesehen. Im Süden müssen insgesamt 4 satzungsgeschützte Bäume im Zuge der Baufeldfreimachung gefällt werden. Für diese Fläche liegt kein Baumkataster vor. Die Entfernung der Bäume ist zum Jahresbeginn 2022 erforderlich. Insgesamt werden im Planungsgebiet und der benachbarten Thomastraße 90 hochwertige Gehölze neu gepflanzt (davon 23 Obstgehölze). scape Landschaftsarchitekten, 2021-08-18Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de