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211535 · Beschlussvorlage

Barrierefreie Umgestaltung der Viktoriaunterführung und des Umfeldes beidseits der Bahntrasse Baumrodung zur Baufeldfreimachung

Nummer
211535
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 25.10.2021 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211535
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreie Umgestaltung der Viktoriaunterführung
und des Umfeldes beidseits der Bahntrasse
Baumrodung zur Baufeldfreimachung
Beratungsfolge
Baumkommission 25.10.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Fällung von elf satzungsgeschützten Bäumen entsprechend
Fällantrag (Anlage) zur Baufeldfreimachung im Zuge der Umgestaltung
der Viktoriaunterführung und des Umfeldes wird zugestimmt.
2. Den vorgesehenen Ersatzpflanzungen wird zugestimmt.
Begründung
Die Viktoriaunterführung (Unterführung für Fußgänger*innen zwischen
Thomastraße/ Am Alten Friedhof und der Endenicher Straße/ Herwarthstraße
soll entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (DS 1811885) als
barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung umgestaltet werden. Sie wird auf der
Nordseite bis zur Grünfläche vor dem Alten Friedhof verlängert und erhält
barrierefreie Zugangsanlagen auf der Nordseite und auf der Südseite der
Bahntrasse. Das angrenzende Umfeld wird neugestaltet.
Für die geplanten Bauarbeiten sind gemäß beigefügtem Lageplan elf
satzungsgeschützte Bäume (StU über 100 cm) zu entfernen.
Im Norden handelt es sich um die Fällung von sechs satzungsgeschützten
Bäumen (Baum-ID 19397, 19442, 19465, 19492 und 19518) im Rahmen der
erforderlichen Baufeldfreimachung und eines satzungsgeschützten Baumes
(Platane, Baum-ID 19486), dessen Erhalt im Zuge der geplanten
Baumaßnahme kritisch ist, da bereits durch vorangegangene Baumaßnahmen
der Wurzelbereich geschädigt wurde. Im Zuge der Neugestaltung soll daher
auch für diesen Baum eine Ersatzpflanzung erfolgen.
Im Süden müssen vier satzungsgeschützte Bäume im Zuge der
Baufeldfreimachung gefällt werden, die nicht im Baumkataster erfasst sind.
Die Entfernung der Bäume ist Anfang 2022 geplant.
Ersatzpflanzungen werden bei der Neugestaltung der Grünflächen in
Verbindung mit der Fußgängertunnelanbindung in direkter Nähe erfolgen.Seite 1 von 6
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Im beigefügten Lageplan ist der Planungsstand vom 18.08.2021 für die
Neupflanzungen dargestellt. So sollen nach aktuellem Stand im Planungsgebiet
und der benachbarten Thomastraße 90 hochwertige Gehölze neu gepflanzt
werden (davon 23 Obstgehölze).
Anlage/n
1 Fällantrag (öffentlich)
2 Lageplan Baumfällung (öffentlich)
3 Lageplan Neupflanzung (öffentlich)Seite 2 von 6
Umgestaltung der Viktoriaunterführung, Baumfällung zur Baufeldfreimachung
Baum-ID Baumart Baumart (D) StU KrD Höhe Zustand Bemerkung
Fläche Nord: Am Alten Friedhof
19397 Aesculus hippocastanum Rosskastanie 106 cm 9 m 13 m gut satzungsgeschützt
19442 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 179 cm 13 m 20 m befriedigend satzungsgeschützt
19443 Tilia x vulgaris (= x
europaea) Holländische
Linde 172 cm 11 m 19 m befriedigend satzungsgeschützt
19465 Tilia x vulgaris (= x
europaea) Holländische
Linde 144 cm 9 m 20 m ausreichend satzungsgeschützt
19486 Platanus x hispanica (= x
acerifolia) Ahornblättrige
Platane 314 cm 25 m 20 m gut satzungsgeschützt
19492 Tilia x vulgaris (= x
europaea) Holländische
Linde 125 cm 9 m 14 m ausreichend satzungsgeschützt
19518 Tilia x vulgaris (= x
europaea) Holländische
Linde 125 cm 9 m 16 m ausreichend satzungsgeschützt
Fläche Süd: Endenicher Straße / Wittelsbacher Ring
----
(Nr. 26)
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 107 cm k. A. k. A. befriedigend
nicht mehr
entwicklungs
fähig
satzungsgeschützt
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(Nr. 27)
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 130 cm k. A. k. A. ausreichend
nicht mehr
entwicklungs
fähig
satzungsgeschützt
----
(Nr. 28)
Robinia pseudoacacia Scheinakazie 220 cm k. A. k. A. ausreichend
Faulzwiesel
am
Stammfuß,
nicht mehr
entwicklungs
fähig
satzungsgeschützt
----
(Nr. 29)
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 140 cm k. A. k. A. befriedigend
nicht mehr
entwicklungs
fähig
satzungsgeschützt
Begründung:
Im Zuge des barrierefreien Anschlusses der Viktoriaunterführung werden auf der Nord- und Südseite gemäß
dem Beschluss vom September 2018 Rampenanlagen und Treppen angelegt.
Für diese Bauarbeiten sind entsprechend beigefügtem Plan im Norden und im Süden jeweils Bäume zu
entfernen.
Im Norden handelt es sich um insgesamt sieben satzungsgeschützte Bäume. Sechs dieser Bäume müssen im
Rahmen der erforderlichen Baufeldfreimachung entfernt werden (Baum-ID 19397, 19442, 19443, 19465, 19492,
19518).Seite 3 von 6
Im Zuge der Neugestaltung besteht die Chance die bereits durch vorangegangene Baumaßnahmen
geschädigten Platane (Baum-ID 19486) durch eine Neupflanzung zu ersetzen.
Durch die Baumaßnahmen des Kreisverkehres wurden bereits für die Abbiegespur 2017 massiv in ein Drittel
des Wurzelbereiches eingegriffen. Hierdurch hat die Vitalität nachgelassen. Die Planung sieht eine
Fahrradrampe in Richtung Innenstadt vor, welche nicht nur in den Wurzelschutzbereich eingreifen wird,
sondern durch die rampenbedingte Abgrabung statisch relevante Wurzeln treffen wird. Damit ist die
Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Unabhängig davon würde der Baum diesen Eingriff auf Grund der
vorangegangen Baumaßnahme nicht mehr ausgleichen können. Zum Erhalt des Baumes wurden eine
Vielzahl anderer Varianten geprüft. Bei sämtliche Varianten in Richtung Innenstadt konnte das maximal
zulässige Gefälle nicht eingehalten werden, sodass die vorliegende Variante die einzig realisierbare ist. Das
Verlegen der Rampe innenstadtauswärts wäre theoretisch möglich, führe jedoch entgegen der
Verkehrsströme. Eine solche Führung würde dazu führen, dass die Radverbindung nicht bzw. nur stark
eingeschränkt genutzt werden würde und stellt daher keine Variante dar. Als Ausgleich ist daher ein
markanter Baum der Art Carya illinoinensis mit einem deutlich größeren Stammumfang als die
vorgeschriebenen 20 cm von 30-35 cm vorgesehen.
Im Süden müssen insgesamt 4 satzungsgeschützte Bäume im Zuge der Baufeldfreimachung gefällt werden.
Für diese Fläche liegt kein Baumkataster vor.
Die Entfernung der Bäume ist zum Jahresbeginn 2022 erforderlich.
Insgesamt werden im Planungsgebiet und der benachbarten Thomastraße 90 hochwertige Gehölze neu
gepflanzt (davon 23 Obstgehölze).
scape Landschaftsarchitekten, 2021-08-18Seite 4 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de