211534 · Beschlussvorlage
Jubiläumszuschuss 2021 im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211534
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.075 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211534 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Jubiläumszuschuss 2021 im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Kammerorchester Röttgen wird anlässlich des 50-jährigen Bestehens ein Jubiläumszuschuss im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk Bonn in Höhe von 200,00 € gewährt. Begründung Entsprechend Ziffer 3.3 der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn wird Bonner Vereinen für die Durchführung eines Jubiläums ein entsprechender Zuschuss gewährt. Dies gilt somit auch für das Kammerorchester Röttgen. Darüber hinaus feiert eine Chorgemeinschaft in diesem Jahr ihr 125-jähriges Bestehen. Der für die Gewährung eines Jubiläumszuschusses erforderliche schriftliche und bis zum 31.03. eines jeden Jahres fristgerechte Antrag dieser Chorgemeinschaft ist verspätet eingegangen. Analog zur Behandlung verspätet eingegangener Anträge auf Gewährung eines Brauchtumszuschusses 2021 schlägt die Verwaltung auch in diesem Fall keine Zuschussbewilligung vor. Entsprechende Transferleistungen sind für diesen Zweck vorgesehen. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2021/2022. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. BonnSeite 1 von 2 Seite 2 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 200,00 € 110660130/ 73.1000 2021 aus lfd. Ansatz Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 200,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de