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211533-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baumfällungen in der Beueler Rheinaue

Nummer
211533-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211533 Baumfällungen in der Beueler Rheinaue

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211533-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baumfällungen in der Beueler Rheinaue
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Entwurfsplanung für den Wege-Ausbau im rechtsrheinischen
Rheinauenpark wurde (u.a. mit Beschlussempfehlung der BV Beuel vom
27.03.2019) am 28.03.2019 durch den Stadtrat beschlossen (DS-Nr. 1910687 –
altes BoRIS).
Die Ausbauplanung wurde (u.a. mit Beschlussempfehlung der BV Beuel vom
16.06.2021) am 28.06.2021 durch den Stadtrat beschlossen; der Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Vergabe beschloss am 09.06.2021 die Einleitung
des Vergabeverfahrens (DS-Nr. 210713).
Entsprechend Beschluss DS 210713 befindet sich die Maßnahme aktuell in der
Ausschreibung, die Submission ist für den 19.10.2021 vorgesehen.
Zu 1)
Für die rechtsrheinische Radschnellroute wurde die landschaftsrechtliche
Befreiung nach Beschluss des Naturschutzbeirates vom 25.08.2020 (DS
201584) erteilt. Insofern hat sich Antragspunkt 1 erledigt.
zu 2)
Bei der Planung von Großbaumverpflanzungen muss in jedem Einzelfall geprüft
werden, ob diese möglich und sinnvoll ist. Dazu müssen Größe des Baumes,
das Umfeld des Baumes (Leitungen, befestigte Flächen, Untergrund,
Anfahrbarkeit des Standortes) und die Verpflanzwürdigkeit (Vitalität,
artgerechte Entwicklung, Pflegezustand, statische und/oder physiologische
Mängel, Krankheiten, Vorschäden) und eventuelle Hindernisse auf dem
Förderweg zum neuen Standort sowie die Eignung des neuen Standortes an
sich kritisch geprüft werden. Erst wenn alle Kriterien hinreichend erfüllt sind,
kann eine Großbaumverpflanzung erfolgreich und damit nachhaltig sein.
Im konkreten Fall ist die Verpflanzung der in der linksrheinischen Rheinaue für
den Ausbau des dortigen Radwegs zur Fällung vorgesehenen Bäume aus
folgenden Gründen nicht möglich oder fachlich nicht sinnvoll:
- sie sind bereits zu groß für eine Großbaumverpflanzung,
- sie sind in einem ungenügenden Gesundheitszustand,
- sie haben Vorschädigungen an Stamm und Krone oderSeite 1 von 2
Seite 2
- sie befinden sich in steinigem oder geschotterten Untergrund.
Teilweise liegt auch mehr als einer der genannten Gründe vor.
Es gibt genügend Beispiele, wo in den 80er und 90er Jahren aus
unterschiedlichsten Erwägungen Großbaumverpflanzungen durchgeführt
wurden. Mit dem Pflanzen üblicher Baumschulware hätte man in den
allermeisten Fällen mit wesentlich weniger Aufwand schon nach wenigen
Jahren ein wesentlich besseres und damit nachhaltigeres Ergebnis erzielt. Die
Pflanzung ist nicht nur wesentlich preisgünstiger, die Bäume wachsen auch
wesentlich leichter an, sind weniger krankheits- und schadensanfällig und
haben im Wachstum in kurzer Zeit die verpflanzten Bäume ein- und überholt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de