211533-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baumfällungen in der Beueler Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 211533-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211533-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baumfällungen in der Beueler Rheinaue Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Entwurfsplanung für den Wege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauenpark wurde (u.a. mit Beschlussempfehlung der BV Beuel vom 27.03.2019) am 28.03.2019 durch den Stadtrat beschlossen (DS-Nr. 1910687 – altes BoRIS). Die Ausbauplanung wurde (u.a. mit Beschlussempfehlung der BV Beuel vom 16.06.2021) am 28.06.2021 durch den Stadtrat beschlossen; der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe beschloss am 09.06.2021 die Einleitung des Vergabeverfahrens (DS-Nr. 210713). Entsprechend Beschluss DS 210713 befindet sich die Maßnahme aktuell in der Ausschreibung, die Submission ist für den 19.10.2021 vorgesehen. Zu 1) Für die rechtsrheinische Radschnellroute wurde die landschaftsrechtliche Befreiung nach Beschluss des Naturschutzbeirates vom 25.08.2020 (DS 201584) erteilt. Insofern hat sich Antragspunkt 1 erledigt. zu 2) Bei der Planung von Großbaumverpflanzungen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob diese möglich und sinnvoll ist. Dazu müssen Größe des Baumes, das Umfeld des Baumes (Leitungen, befestigte Flächen, Untergrund, Anfahrbarkeit des Standortes) und die Verpflanzwürdigkeit (Vitalität, artgerechte Entwicklung, Pflegezustand, statische und/oder physiologische Mängel, Krankheiten, Vorschäden) und eventuelle Hindernisse auf dem Förderweg zum neuen Standort sowie die Eignung des neuen Standortes an sich kritisch geprüft werden. Erst wenn alle Kriterien hinreichend erfüllt sind, kann eine Großbaumverpflanzung erfolgreich und damit nachhaltig sein. Im konkreten Fall ist die Verpflanzung der in der linksrheinischen Rheinaue für den Ausbau des dortigen Radwegs zur Fällung vorgesehenen Bäume aus folgenden Gründen nicht möglich oder fachlich nicht sinnvoll: - sie sind bereits zu groß für eine Großbaumverpflanzung, - sie sind in einem ungenügenden Gesundheitszustand, - sie haben Vorschädigungen an Stamm und Krone oderSeite 1 von 2 Seite 2 - sie befinden sich in steinigem oder geschotterten Untergrund. Teilweise liegt auch mehr als einer der genannten Gründe vor. Es gibt genügend Beispiele, wo in den 80er und 90er Jahren aus unterschiedlichsten Erwägungen Großbaumverpflanzungen durchgeführt wurden. Mit dem Pflanzen üblicher Baumschulware hätte man in den allermeisten Fällen mit wesentlich weniger Aufwand schon nach wenigen Jahren ein wesentlich besseres und damit nachhaltigeres Ergebnis erzielt. Die Pflanzung ist nicht nur wesentlich preisgünstiger, die Bäume wachsen auch wesentlich leichter an, sind weniger krankheits- und schadensanfällig und haben im Wachstum in kurzer Zeit die verpflanzten Bäume ein- und überholt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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