211532 · Beschlussvorlage
Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg
Kerndaten
- Nummer
- 211532
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211532 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt. Begründung Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 (DS-Nr. 1810928, Punkt 2) wurde die Verwaltung beauftragt, „die Realisierung einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Zuge oder nach dem Neubau der A 565 zwischen dem AK Bonn Nord und der AS Bonn Endenich zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg weiter planerisch voranzutreiben und den Ratsgremien Vorschläge zur Planung und Finanzierung zu unterbreiten“. Die Brücke ist Teil einer perspektivisch wichtigen Ost-West-Achse des Radverkehrs, die in Verbindung mit Maßnahmen im Bereich des Campus Endenich im Westen, und im Osten durch die umzubauende Unterführung Alter Friedhof sowie ein angestrebtes Brückenbauwerk zur Haltestelle Bonn West entsteht. Da die Planungen für die Brücke Immenburgstraße eine enge planerische und bauzeitliche Abstimmung mit der Baumaßnahme zum Ausbau der A 565 erfordern, wurde dem durch Straßen NRW (jetzt Autobahn GmbH) beauftragten Ingenieurbüro durch die Stadt am 11.01.2019 der 1. Teilauftrag (Objekt- und Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 „Grundlagenermittlung“ und 2 „Vorplanung“) für die Brücke Immenburgstraße erteilt. Als Ergebnis wird hiermit der beigefügte Vorplanungsentwurf zur Beschlussfassung vorgestellt, um auf dieser Grundlage die weiteren Planungsphasen fortführen zu können. VorplanungsentwurfSeite 1 von 21 Seite 2 Gemäß Vorplanungsentwurf ist eine einfeldrige Stahlfachwerkbrücke (Stützweite ca. 47 m, Konstruktionshöhe ca. 4,77 m, lichte Höhe innerhalb des geschlossenen Fachwerks ca. 4,00 m) geplant, um eine möglichst geringe Bauhöhe realisieren zu können. Die Widerlager werden als Pfeilerscheiben ausgebildet, die auf einer Pfahlkopfplatte errichtet werden. Die Tiefgründung erfolgt durch jeweils zwei Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,00 m. Die Brücke wurde zunächst mit einer nutzbaren Breite von 5,00 m geplant. Die Beratungen zur Freigabe der Vorplanung der Brücke mit einer nutzbaren Breite von 5,00 m führten im Frühjahr 2021 zu der Entscheidung, dass bei der weiteren Planung der Brücke eine nutzbare Breite von 6,50 m zugrunde gelegt werden soll (4,00 m für den Zweirichtungsradweg und 2,50 m für den Gehweg). Die entsprechende Verbreiterung der Brücke ist nun in dem aktuellen Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021 berücksichtigt. Durch die erforderliche Verbreiterung und Höherlegung der Brücke ergibt sich eine Verlängerung der Rampe in der Immenburgstraße sowie zusätzlicher Grunderwerb der betroffenen Flurstücke 883 und 2096. Auch der Vorentwurf mit nutzbarer Breite von 5,00 m erforderte für die geplante Rampenbrücke östlich der A 565 die Inanspruchnahme und den Grunderwerb von Teilen von Privatflächen (Flurstück 2096 „Immenburgstraße“ und des Flurstück 883 „Immenburgstraße 42/ Parkplatz REWE“ und des Grünstreifens entlang der Immenburgstraße). Amt 03-4 steht mit den Eigentümern daher in Kontakt, um den erforderlichen Grunderwerb abzustimmen. Der nun zusätzlich erforderliche Grunderwerb aufgrund der Verbreiterung auf 6,50 m ist den Grundstückseigentümern noch vorzustellen. Auf der Rampenbrücke wird der Regelquerschnitt des Brückenüberbaus ohne Ausbildung des Fachwerks fortgesetzt. Die Stützweite der Rampenbrücke liegt bei 8,41 m im ersten und 7,50 m in allen weiteren Feldern. Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 2,50 m, so dass PKW-Durchfahrten zwischen dem REWE-Parkplatz und der Immenburgstraße ermöglicht werden. Dazu erfolgt eine geringfügige Absenkung des Straßenniveaus. Der Anschluss an den Brückenüberbau westlich der A 565 (Bereich An der Immenburg) befindet sich im Planungsbereich des Masterplans “Universitäts- Campus Endenich”, für den durch den Bau des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) in Abstimmung mit der Universität Bonn und der Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren vorbereitet wird. Die Schnittstelle zwischen den Planungsbereichen Campusgelände und der Brücke Immenburgstraße ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Die Planung der Brückenanschlussstelle “An der Immenburg” ist im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen und der BLB über die weiteren Planungserfordernisse zu informieren. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 565 wurde ermittelt, dass westlich und östlich der A 565 Lärmschutzwände erforderlich sind. Damit durch die neue Brücke keine Verschlechterung der Lärmsituation entsteht, ist im Bereich der Fachwerkbrücke eine durchgehende Glasfassade geplant. Die Glasfassade wird effektiv gegen Vogelschlag gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zur Minimierung der Gefährdungsquellen werden für Glasflächen daher bereits bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen ergriffen. Das im Innenbereich gelegene Planvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, außerhalb von festgesetzten Schutzgebieten oderSeite 2 von 21 Seite 3 gesetzlich geschützten Biotopen. Die geplante Brücke überquert das im Biotopkataster des LANUVs erfasste schutzwürdige Biotop “Autobahn, nordwestliche Abschnitte”. Insbesondere die Randbereiche entlang der Autobahn sind durch linearen Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Im weiteren Verfahren wird der Baumbestand erfasst und bewertet und zur Berücksichtigung des Artenschutzes eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Das Beleuchtungskonzept des Brücke soll die Belange des Artenschutzes berücksichtigen. Zeithorizont / Planungsverfahren Die Herstellung der neuen Brücke Immenburgstraße kann nach dem derzeitigen Planungsstand erst nach der Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 inkl. angrenzender Stütz- und Lärmschutzwände im Bereich der Immenburgstraße erfolgen, da der Verkehr auf der A 565 vor dem Bau der Brücke in Endlage geführt werden muss. Derzeitig läuft das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A565 im Auftrag der Autobahn GmbH. Die geplante Brücke Immenburgstraße erfordert ebenfalls eine Prüfung der Planfeststellung. Hierzu ist der Planfeststellungsantrag durch die Stadt Bonn zu stellen. Finanzierung Die Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im Zuge der Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber ohne die Kosten für den Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die Kosten für die Herstellung der Rampenbrücke auf der Westseite betragen gemäß Kostenschätzung ca. 2.392.000,- EUR netto. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit 80 % gefördert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 2.846.480 € Noch nicht veranschlagt 2023/2024 Einzahlungen 2.277.184 € Investiver Finanzsaldo 569.296 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 3 von 21 Seite 4 FiPos in zustellen Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Plan (öffentlich) 2 Erläuterungsbericht (öffentlich)Seite 4 von 21 Seite 5 von 21 O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 1 von 16 ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR VORPLANUNG Ingenieurgemeinschaft A 565 Bonn c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf Auftraggeber: Stadt Bonn – Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn – Ingenieurbau Berliner Platz 2, 53111 Bonn Düsseldorf, den 05.08.2021 GEH- UND RADWEGÜBERFÜHRUNG IM ZUGE DER IMMENBURGSTRAßE ÜBER DIE A 565Seite 6 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung 4 2. Bestandssituation 4 Lage im Netz 4 Bauliche Anlagen im Brückenbereich 6 3. Planungsgrundlagen 6 4. Aufgabenstellung in Kurzform 7 5. Planungsparameter 7 Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt 7 Baugrundsituation 8 6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung 10 7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante 11 Allgemeines 11 Gründung 12 Unterbauten 13 Überbauten 13 Lagerung 13 Fahrbahnübergänge 14 Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz 14 Entwässerung 14 Schutzeinrichtungen 14 Lärmschutzwände 15 Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen 15 Herstellung / Bauzeit 15 Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen 16 8. Kostenschätzung 16Seite 7 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 3 von 16 Anlagen: Anlage 1 Bauwerksskizze Anlage 2 KostenschätzungSeite 8 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 4 von 16 1. Veranlassung Die bestehende Autobahn A 565 verläuft zwischen der Anschlussstelle Bonn-Hardtberg (AS BN- Hardtberg) und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (AK BN-Nord) in Süd-Nord-Richtung durch das Bonner Stadtgebiet. Aufgrund der Höhensituation der Autobahntrasse ist bislang keine Verbindung der Straßen Immenburgstraße und An der Immenburg möglich, so dass diese aktuell unmittelbar vor der Autobahn enden. Die im Bestand 4-streifige Autobahn soll im Abschnitt zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord 6-streifig ausgebaut werden. Die Planung zum Ausbau der Autobahn wird durch Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel koordiniert. Im Zuge der Variantenuntersuchung der Verkehrsanlage für den Autobahnausbau wurde die Variante H1T1c als Vorzugsvariante ermittelt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt. Die Vorzugsvariante weist eine gegenüber dem Bestand tieferliegende Gradientenführung im Bereich der Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg auf. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit eine Geh- und Radwegüberführung in Verlängerung der Immenburgstraße mit barrierefreien Rampen anzuordnen. Da es sich bei der Geh- und Radwegüberführung um eine innerstädtische Verbindung handelt, wurde die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco von der Stadt Bonn mit der Planung der östlichen Rampe und der Brücke über die A565 beauftragt. Der westliche Anschluss ist nicht Bestandteil der Planung, da zurzeit die Randbedingungen für den Anschluss an den Campus Endenich und an das innerstädtische Radverkehrsnetz noch nicht festgelegt sind. In diesem Dokument wird die Vorplanung der beauftragten Ingenieurleistungen für die Geh- und Radwegüberführung über die Autobahn dargestellt. 2. Bestandssituation Lage im Netz Die Baumaßnahme befindet sich im Stadtgebiet Bonn zwischen den Stadtteilen Endenich und Weststadt, die durch die Autobahn A 565 getrennt werden. Im Bestand enden die beiden Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg aktuell unmittelbar an der Autobahn. Die nächstgelegene Verbindung der beiden Stadtteile besteht über die nördlich gelegene Gerhard-Domagk-Straße oder den südlich gelegenen Hermann- Wandersleb-Ring bzw. die Endenicher Straße (s. Abbildung 2.1 und Abbildung 2.2).Seite 9 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 5 von 16 Abbildung 2.1 Lage zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße (Quelle: Google Maps, Karte) Abbildung 2.2 Luftbild zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße (Quelle: Google Earth, Satellit)Seite 10 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 6 von 16 Bauliche Anlagen im Brückenbereich Für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße sind die nachfolgenden bestehenden baulichen Anlagen: Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg, Zufahrt zum Rewe-Supermarkt über die Immenburgstraße, Ver- und Entsorgungsleitungen und Kanäle und die nachfolgenden in der Planung befindlichen Anlagen zu berücksichtigen: 6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn A 565 inkl. angrenzender Ingenieurbauwerke: o Stützwände östlich und westlich der Bundesautobahn, o Mischwasserunterführung unter der Bundesautobahn inkl. Schachtbauwerke, o Medientunnel, Entwicklungsgebiet „Campus“ des BLB (Planungen sind in Abstimmung), Anschlüsse an das innerstädtische Radverkehrsnetz (Randbedingungen liegen nicht vor) Weitere Zwangspunkte infolge baulicher Anlagen sind im Brückenbereich nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhanden. 3. Planungsgrundlagen Als Planungsgrundlagen liegen der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco zur Vorplanung nachstehende Unterlagen vor: Topographische Aufnahme des Geländes durch eine vermessungstechnische Aufnahme, übergeben durch Straßen.NRW. Angaben zu den Ver- und Entsorgungsleitungen, infolge einer Leitungsabfrage durch die INGE Angaben zur Planung am „Campus“-Gelände, übergeben durch HJP Planer. Angaben zur Ausbildung des Brückenquerschnitts (u.a. Festlegungen der Fahrbahnbreite). Die Angaben sind in Abstimmung mit der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco durch die Stadt Bonn festgelegt worden. Für die Vorplanung liegt ein geotechnischer Bericht des Baugrundgutachters ICG Düsseldorf GmbH & Co.KG inkl. einer Gründungsempfehlung vom 31.03.2020 [1] vor, welcher auf Basis einer Baugrunderkundung erstellt wurde.Seite 11 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 7 von 16 4. Aufgabenstellung in Kurzform Im Rahmen der Vorplanung werden von der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco eine Vorzugsvariante für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße ausgearbeitet, untersucht und bewertet. Bestandteil des Auftrags sind die Brücke über die Autobahn A 565 und die Rampenbrücke zur Erschließung auf der Ostseite. Für die Vorzugsvariante ist eine Kostenschätzung zu erstellen. Die Vorzugsvariante wird in Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt. 5. Planungsparameter Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt Die Planung der Verkehrsanlagen für das Brückenbauwerk und die Anschlussbereiche erfolgt durch die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco. Der geplante Regelquerschnitt inkl. der Fahrbahnbreite wurde in Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt. Der Querschnitt berücksichtigt einen Zweirichtungsradweg mit 4,0 m und einen Gehweg mit 2,50 m. Die Querschnittsbreite wurde zu 6,50 m zwischen den Geländern bzw. Handläufen festgelegt. Die neu geplante Geh- und Radwegbrücke beginnt westlich der Autobahn an der Straße An der Immenburg, überquert die Autobahn A 565 und schließt östlich der Autobahn mittels einer Rampenzuwegung an die Immenburgstraße an. Als Zwangspunkte der Lagetrassierung werden die folgenden Bereiche definiert: - Achsverlauf des 6-streifigen Ausbaus der A 565 - Stützwände westlich und östlich der A 565 - Lage der Mischwasserunterführung und des Medientunnels unter der Autobahn inkl. der zugehörigen Schachtbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565 - Östliche Gewerbebebauung an der Immenburgstraße (Rewe-Supermarkt inkl. Zufahrtsituation von der Immenburgstraße) - Lage der Immenburgstraße - Planungen des westlich gelegenen „Campus“-Entwicklungsgebiets Für die Höhentrassierung der Brücke stellt die einzuhaltende Durchfahrtshöhe der unterquerenden Autobahn von mindestens 4,80 m den maßgebenden Zwangspunkt dar. Für die Rampenbrücke auf der Ostseite ergibt sich ein weiterer Höhenzwangspunkt aufgrund der Einfahrtsituation zum Rewe-Supermarkt. Hier wurde eine Durchfahrtshöhe von 2,50 m für PKW- Durchfahrten als Zwangspunkt definiert Die Zufahrt des Anlieferungsverkehrs zum Rewe- Supermarkt muss auf dem Grundstück verlegt werden. Zur Ermittlung einer verträglichen Linienführung wurden die oben aufgelisteten Zwangspunkte berücksichtigt. Um weiterhin einen Verkehr auf zwei Fahrstreifen auf der Immenburgstraße zu ermöglichen, wird der Anschluss der Rampenbrücke an die Immenburgstraße über den bisherigen Gehweg bzw. einen Teil des Parkplatzes des Rewe-Supermarkts ausgebildet.Seite 12 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 8 von 16 Die Geh- und Radwegeverbindung wird barrierefrei ausgeführt. Die Rampenbrücke auf der Ostseite der Autobahn wird abschnittsweise mit einer Längsneigung von 6 % auf einer Länge von 6,00 m und Podesten mit einer Längsneigung von 2,5 % auf einer Länge von 1,50 m ausgebildet. Die Rampe erhält keine Querneigung. Die Längsneigung der Brücke über die Autobahn beträgt 3,0 %. Die Anschlussrampe auf der Westseite der Autobahn wird in Abstimmung mit den Planungen zum „Campus“-Gelände ausgearbeitet und ist nicht Bestandteil der in diesem Bericht beschriebenen Vorplanung. Auf der Brücke ist eine Querneigung von 1,5 % ausgehend von einem mittig liegenden Hochpunkt zu beiden Seiten vorgesehen. Die Ausbildung erfolgt über eine Dickenanpassung der Gussasphalt-Deckschicht. Baugrundsituation Der grundsätzliche Bodenaufbau ist in [1] ausführlich beschrieben. Anhand des in Abbildung 5.1 dargestellten, vereinfachten geologischen Längsschnitts lässt der Aufbau des Baugrunds (von oben nach unten) erkennen: - Anschüttung (Schicht 1) - Hochflutablagerungen (Schicht 2) - Niederterrasse (Quartär, Schicht 3) - Siegen-Schichten, devonisches Grundgebirge (Schicht 5).Seite 13 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 9 von 16 Abbildung 5.1 Vereinfachter geologischer Längsschnitt entlang der A 565, Auszug aus [1] Die Auffüllung im Bereich der Brücke Immenburgstraße resultiert aus einer Altablagerung, bei der es sich um eine ehemalige Kiesgrube handelt. Diese wurde vermutlich in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts ausgekiest und wieder verfüllt [1]. Aufgrund der geringen Tragfähigkeit sowie einer großen Zusammendrückbarkeit ist die Anschüttung (Schicht 1) für die Aufnahme von Bauwerkslasten nicht geeignet. Die Hochflutablagerungen (Schicht 2) sind gemäß [1] für das Aufnehmen von Bauwerkslasten nur bedingt geeignet. Die Niederterrasse (Schicht 3) hingegen ist aufgrund ihrer guten bis sehr guten Tragfähigkeit und geringen Zusammendrückbarkeit gut bzw. sehr gut für die Aufnahme von Bauwerkslasten geeignet. Der Bemessungswasserstand wird in [1] für den Endzustand mit +51,0 m NHN angegeben. Bauzeitlich liegt der maßgebliche Wasserstand bei +50 m NHN. Das Baugebiet liegt nach Einstufung gem. DIN EN 1998-1/NA:2011-01 in der Erdbebenzone 1. Für den Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße wird aufgrund der militärischen Vorbelastung vom Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche empfohlen.Seite 14 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 10 von 16 6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung Das neue Brückenbauwerk überquert die untenliegende Autobahntrasse etwa bei Bau- km 10+390. Der Kreuzungswinkel zwischen der A 565 und der geplanten Trassenlage der neuen Brücke Immenburgstraße beträgt ca. 76 gon. Die Stützweite der Einfeldbrücke liegt bei ca. 47 m. Aus der Trassierung der Brücke Immenburgstraße ergibt sich für die Tragwerkslösung die technische Randbedingung einer maximalen Konstruktionshöhe von 0,50 m. In dieser Konstruktionshöhe ist bereits die Aufbauhöhe des Oberbaus enthalten. Mit einer verbleibenden Bauhöhe von ca. 35 cm für den Überbau sind nur Konstruktionen mit einem obenliegenden Tragwerk ausführbar. Möglich ist daher die Ausführung von Stahlbrücken in Form von Fachwerk- oder Stabbogenbrücken. Diese Konstruktionen tragen die Lasten in Querrichtung über Querträger in die Längsträger des obenliegenden Tragwerks ein. Als maßgebliches Kriterium für die Wahl des Brückensystems (Fachwerk- / Bogenbrücke) ist die Einbindung in die Planungen zum Autobahnausbau der A 565 anzusehen. Im Bereich der neuen Brücke Immenburgstraße befinden sich beidseits der Autobahn Stützwände mit Lärmschutzwänden mit einer Höhe von ca. 5,0 m im Westen und ca. 9,0 m im Osten. Die Höhe der vorgesehenen Lärmschutzwände beidseits der Autobahn zeigt, dass es sich um einen schalltechnisch gesehen sensiblen Bereich handelt. Folglich darf die schalltechnische Situation durch die neue Brücke Immenburgstraße für die angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete nicht verschlechtert werden. Um eine schalltechnisch vergleichbare Situation mit der neuen Brücke Immenburgstraße zu erzielen, muss die Lärmschutzwand auf beiden Seiten der neuen Brücke weitergeführt und ohne Zwischenraum angeschlossen werden. Da das Tragsystem einer Fachwerkbrücke die Weiterführung der Lärmschutzwand optisch verträglicher gestaltet, wurde die Ausbildung der neuen Brücke als Fachwerkbrücke gewählt und die Variante der Bogenbrücke verworfen. Außerdem befinden sich zwischen der Geh- und Radwegüberführung und den benachbarten Brücken am Endenicher Ei und der Gerhard-Domagk-Straße Verkehrszeichenbrücken, die über die gesamte 6-streifige A565 ohne Mittelstreifenauflagerung spannen und ebenfalls eine fachwerkartige Tragkonstruktion aufweisen. Für die beiden Brückenwiderlager östlich und westlicher der Autobahn A 565 sind gemäß [1] aufgrund der geringen Mächtigkeit der Anschüttungen sowohl eine Flach- als auch eine Tiefgründung möglich. Eine Flachgründung erfordert einen Bodenaustausch bis zur tragfähigen Niederterrasse. Die Niederterrasse eignet sich aber ebenfalls zum Absetzen der Pfähle bei einer Tiefgründung. Bei der Tiefgründung ist ein ausreichender Abstand zum devonischen Grundgebirge (mind. 2,0 m bei ØPfahl ≤ 1,2 m) erforderlich, da die Quartärbasis aufgrund von Verwitterungserscheinungen entfestigt sein kann. Die neue geplante Brücke Immenburgstraße befindet sich direkt zwischen zwei weiteren Ingenieurbauwerken, die im Zuge des 6-streifigen Autobahnausbaus erforderlich werden. Da die neue Gradiente der Autobahn tiefer liegt als im Bestand, wird eine Umlegung aller Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich, die in der Flucht der Immenburgstraße die Autobahn queren. Hierfür wird nördlich der Brücke ein Medientunnel inkl. beidseitig der Autobahn erforderlicher Schachtbauwerke angeordnet. Der Medientunnel nimmt alle Versorgungsleitungen auf. Südlich der Brücke wird eine Unterführung für die Mischwasserleitung inkl. beidseitig der Autobahn erforderlicher Schachtbauwerke hergestellt (s. Abbildung 6.1).Seite 15 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 11 von 16 Um eine Beeinflussung der angrenzenden Ingenieurbauwerke (Rohrvortriebe, Schachtbauwerke) durch die Brückenlasten infolge der neuen Brücke Immenburgstraße auszuschließen, wurde die Tiefgründung als Vorzugsvariante definiert. Hierdurch ergeben sich auch keine Zwänge bzw. Abhängigkeiten in der Herstellungsreihenfolge. Abbildung 6.1 Ingenieurbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565 im Bereich der Immenburgstraße (Medientunnel – rot / Mischwasserunterführung – braun) Die auf der Ostseite anschließende Rampenbrücke zur Überbrückung der Differenzhöhe zwischen Brücke und Straßenniveau wird als aufgeständerte Konstruktion mit deutlich geringeren Stützweiten von in der Regel 7,50 m weitergeführt. Die Stützen werden aufgrund der geringeren Lasten flach gegründet (frostfrei). Von den fünf Feldern der Rampenbrücke sind nur die ersten beiden durchfahrbar, die weiteren Felder werden durch Rankgitter eingefasst und begrünt. 7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante Allgemeines Die neue Geh- und Radwegbrücke über die Autobahn A 565 im Zuge der Immenburgstraße wird als einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit einer Stützweite von ca. 47 m ausgebildet. Die Widerlager werden als tiefgegründete Pfeilerscheiben konzipiert. Der Regelquerschnitt ist in Abbildung 7.1 dargestellt. Die Hauptparameter des neuen Brückenbauwerks werden im Folgenden übersichtlich zusammengefasst: Hauptparameter des Brückenbauwerks: Brückenquerschnitt: 6,50 m Breite zw. Geländern/Handlauf Querneigung Fahrbahn: 1,5 % je Querschnittshälfte Kleinste lichte Höhe: ≥ 4,80 mSeite 16 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 12 von 16 Lichte Weite zw. den Widerlagern: 43,15 m orthogonal Stützweite: 46,80 m Konstruktionshöhe: 4,77 m Brückenfläche: 283,34 m² Kreuzungswinkel: 76 gon Die Verkehrslasten der Geh- und Radwegbrücke werden gemäß DIN EN 1991-2, Abschnitt 5 angesetzt. Dabei sind grundsätzlich vertikale und horizontale Lasten durch Fußgänger- und Radverkehr, durch während des Baus auftretende Lasten, durch Sonderfahrzeuge und durch außergewöhnliche Lasten anzusetzen. Abbildung 7.1 Regelquerschnitt Fachwerkbrücke Immenburgstraße Der Regelquerschnitt wird auf der östlich anschließenden Rampenbrücke ohne Ausbildung des Fachwerks fortgesetzt. Die Stützweite der Rampenbrücke liegt bei 8,41 m im ersten und 7,50 m in allen weiteren Feldern. Die minimale Durchfahrtshöhe liegt bei 2,50 m, so dass PKW- Durchfahrten ermöglicht werden können. Um die angegebene Durchfahrtshöhe zu ermöglichen, wird eine geringfügige Absenkung des Straßenniveaus erforderlich. Gründung Unter Berücksichtigung der Baugrundsituation und der örtlichen Gegebenheiten wird wie in Kapitel 6 näher erläutert eine Tiefgründung für die Brücke über die Autobahn vorgesehen. Es wird eine Bohrpfahlgründung mit jeweils zwei Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 1,00 m gewählt.Seite 17 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 13 von 16 Die Widerlager in Form von Pfeilerscheiben werden auf einer Pfahlkopfplatte errichtet. Die Gründungskote der Pfahlkopfplatte auf der Westseite der Autobahn A 565 liegt bei +59,7 mNN, auf der Ostseite bei +58,77 mNN. Für die Rampenbrücke auf der Ostseite wird entsprechend der Empfehlung in [1] eine frostfreie Flachgründung der Stützen gewählt. Aufgrund der in diesem Bereich anstehenden, nur bedingt tragfähigen Bodenschichten wird ein Bodenaustausch mit einer Dicke von 1,0 m und der Einbau einer entsprechenden Polsterschicht erforderlich. Unterbauten Die neue Fuß- und Radwegbrücke schließt sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite der Autobahn A 565 an Rampenbrücken zur Aufrechterhaltung der Zuwegung zum Rewe- Supermarkt und der Überführung eines in der Planung befindlichen Radschnellweg an. Hierdurch ist die Ausbildung eines Kastenwiderlagers mit Parallelflügeln nicht möglich. Die Widerlager werden stattdessen als Pfeilerscheibe ausgebildet, die auf der Pfahlkopfplatte errichtet werden. Die Pfeilerscheibe wird als massive Stahlbetonscheibe mit der Festigkeitsklasse C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B ausgeführt. Da sich die Pfeilerscheiben in direkter Nähe zu den Stützwänden und Lärmschutzwänden der A565 befinden, sind die Planungen aufeinander abzustimmen. Es wird im Vorentwurf davon ausgegangen, dass die Bauwerkteile der Autobahn und der Stadt Bonn getrennt hergestellt werden können. Für die Rampenbrücken erfolgt die Ausbildung des Widerlagers als Kastenwiderlager mit Parallelflügeln mit der Festigkeitsklasse C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B. Die Stützen werden als Stahlbauteile mit einem Querschnitt RO 219 aus Stahl S355 ausgebildet Überbauten Der Überbau wird als Fachwerk aus Stahl mit einer Konstruktionshöhe von 4,77 m konzipiert. Die lichte Höhe innerhalb des geschlossenen Fachwerks beträgt ca. 4,00 m, die lichte Breite ca. 6,80 m. Der Ober- und Untergurt der Tragwerkkonstruktion wird als quadratisches Hohlprofil QRO 350 x 350, die Querriegel oben und unten als QRO 300 x 300 und das Fachwerk selbst als QRO 200 x 200 ausgebildet. Die Feldweite der Fachwerkträger wurde zu 2,60 m gewählt. Als Fahrbahnträgerplatte wird eine orthotrope Platte vorgesehen. Die Stahlbauteile werden aus Stahl S 355 J2 hergestellt. Die Tragwerkskonstruktion wird im Bereich der Rampenbrücke ohne Fachwerk entsprechend fortgeführt. Lagerung Der Überbau der Fachwerkbrücke wird als Einfeldträger zwangsfrei aufgelagert. Es sind vier Lager vorgesehen, ein Festlager, zwei einachsig bewegliche Lager mit Bewegungsrichtung zum Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen. Die Auflagerung der Rampenbrücke auf den Rohrstützen erfolgt über die Anordnung von Kopfplatten. Die Rohrstützen werden in Querrichtung in jeder Stützenachse und in LängsrichtungSeite 18 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 14 von 16 in einem Feld auf beiden Seiten ausgesteift. Auf dem Widerlager sind zwei Lager vorgesehen, ein Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen. Fahrbahnübergänge Der Überbau der Fachwerkbrücke erhält auf beiden Seiten einen wasserdichten Fahrbahnübergang und das Rampenbauwerk einen Fahrbahnübergang am Widerlager. Über die Fahrbahnübergänge werden die Verformungen der Konstruktion in der Fahrbahn überbrückt. Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz Die Überbauabdichtung erfolgt entsprechend den Anforderungen gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4, mit einer Abdichtungsschicht auf dem Deckblech bestehend aus einer Bitumenschweißbahn auf einer Reaktionsharzgrundierungsschicht mit einer Dicke von 0,50 cm und einer darüberliegenden 3,50 cm dicken Gussasphalt-Schutzschicht. Der Fahrbahnbelag besteht aus der 3,50 cm dicken Schutzschicht aus Gussasphalt und einer 4,00 cm dicken Deckschicht aus Gussasphalt. Die Dicke des Gesamtaufbaus beträgt ca. 9 cm. Die Stahlkonstruktion des Überbaus sowie die Stahlstützen der Rampenbrücke erhalten einen Korrosionsschutzaufbau nach ZTV-ING 2017, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2. Aus gestalterischen Gründen können die Stahlträger mit einer Deckbeschichtung mit einem gewünschten Farbton ausgeführt werden. Entwässerung Die Entwässerung der Fahrbahnebene erfolgt über das Quergefälle und die Längsneigung der Brücke. Für die Entwässerung sind seitlich entlang der Längsträger Entwässerungsrinnen vorgesehen. Das gesammelte Wasser wird auf der Ostseite der Brücke am Widerlager in Achse 20 über Fallleitungen abgeschlagen und über Entwässerungsleitungen in die städtische Kanalisation geleitet. Die Entwässerung der Rampenbrücke erfolgt nur über das Längsgefälle. Am Ende der Rampe wird eine ACO-Drainrinne mit verschraubtem Gitter angeordnet, deren Schacht mit Auslass über eine Entwässerungsleitung an die städtische Kanalisation angeschlossen wird. Schutzeinrichtungen Die auf der Brücke über die Autobahn beidseitig angeordnete Glasfassade wird so ausgebildet, dass sie gleichzeitig die Funktion der Absturzsicherung übernehmen kann. Für die Nutzung als barrierefreier Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m) und Radabweiser anzuordnen. Auf der Rampenbrücke hingegen wird ein Füllstabgeländer entsprechend RiZ-ING Gel 4 vorgesehen. Das Geländer wird aus Stahl S235 JR hergestellt. Für die Nutzung als barrierefreier Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m) und Radabweiser anzuordnen.Seite 19 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 15 von 16 Lärmschutzwände Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 565 wurde ermittelt, dass westlich und östlich der A 565 Lärmschutzwände erforderlich sind. Diese schalltechnische Untersuchung berücksichtigt die neu geplante Brücke im Zuge der Immenburgstraße noch nicht. Da sich durch die neue Brücke keine Verschlechterung der Lärmsituation der angrenzenden sensiblen Gebäude ergeben darf, müssen die Lärmschutzwände auf den an die neue Brücke angrenzenden Stützwänden auf der Brücke weitergeführt werden. Hierzu ist eine durchgehende Glasfassade im Bereich der Fachwerkträger geplant. Diese ermöglicht zum einen den Lärmschutz, zum anderen lässt sie weiterhin die Sichtbeziehung zu. Die Glasfassade wird an der Innenseite der Fachwerkträger über Punktlager befestigt. Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und zugänglich. Die Prüfung der Fachwerkbrücke ist innen von der Brücke aus möglich. Außen und von unten ist eine Besichtigung von der Autobahn mit Hubsteigern auszuführen. Hierfür sind temporär einzelnen Fahrstreifen der Autobahn zu sperren. Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und zugänglich. Die Pfeilerscheiben sind autobahnseitig vom Seitenstreifen der Autobahn aus und anliegerseitig von den Straßenseiten der Immenburgstraße und an der Immenburg zugänglich. Die Rampenbrücke inkl. der Unterbauten ist von der Immenburgstraße und dem Rewe- Supermarkt aus zugänglich. Herstellung / Bauzeit Die Herstellung der neuen Brücke Immenburgstraße erfolgt nach derzeitigem Planungsstand nach der Fertigstellung 6-streifiger Ausbaus inkl. angrenzender Stütz- und Lärmschutzwände im Bereich der Immenburgstraße, da der Verkehr auf der A565 vor dem Bau der Brücke in Endlage geführt werden muss. Die Andienung der Baustelle kann über die Stadtstraßen Immenburgstraße und an der Immenburgstraße sowie die weiteren Verbindungsstraßen erfolgen. Die Herstellung der Widerlager kann klassisch außerhalb des Verkehrsraums ggf. mit einer Einschränkung des Seitenstreifens auf der Autobahn erfolgen. Als BE-Fläche wird auf der Westseite der Autobahn A 565 eine größere Fläche in Anspruch genommen werden, um die Fachwerkbrücke dort vorzumontieren und dann anschließend mittels Vorbauschnabel längs einzuschieben. Die Fahrbahnplatte und die Glasfassade werden in Endlage hergestellt. Für das Einschieben und die Arbeiten an der Fahrbahnplatte sowie der Glasfassade sind einzelne oder mehrere Fahrstreifen der A565 zeitweise zu sperren. Die Unterbauten und das Widerlager der Rampenbrücke auf der Ostseite werden im Schatten der Brücke über die Autobahn hergestellt. Der Überbau inkl. Fahrbahn werden im Anschluss an den Verschub hergestellt. Die Bauzeit wird insgesamt auf ca. 9 Monate geschätzt.Seite 20 von 21 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 16 von 16 Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen Die bestehenden baulichen Anlagen werden durch den Neubau der Brücke Immenburgstraße teilweise verändert. Die Zufahrtsituation zum Rewe-Supermarkt wird in der Höhe eingeschränkt, so dass der Anlieferungsverkehr über eine alternative Zufahrt auf dem Grundstück gewährleistet werden muss. Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern oder gegebenenfalls zu verlegen. 8. Kostenschätzung Die Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im Zuge der Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber ohne die Kosten für den Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die Kosten für die Herstellung der Rampenbrücke auf der Westseite betragen gemäß Kostenschätzung: ca. 2.392.000 € (Netto) Aufgestellt: 05.08.2021 gez. M. Diegmann, R. WallusSeite 21 von 21
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de