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211532 · Beschlussvorlage

Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg

Nummer
211532
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung
  5. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 211532-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg Antrag zur Vorlage 211532

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Beschlussvorlage
öffentlich
211532
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und
Radwegbrücke über die A 565 zwischen
Immenburgstraße und An der Immenburg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über
die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.
Begründung
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 (DS-Nr. 1810928, Punkt
2) wurde die Verwaltung beauftragt, „die Realisierung einer Fußgänger- und
Radfahrerbrücke im Zuge oder nach dem Neubau der A 565 zwischen dem AK
Bonn Nord und der AS Bonn Endenich zwischen Immenburgstraße und An der
Immenburg weiter planerisch voranzutreiben und den Ratsgremien Vorschläge
zur Planung und Finanzierung zu unterbreiten“.
Die Brücke ist Teil einer perspektivisch wichtigen Ost-West-Achse des
Radverkehrs, die in Verbindung mit Maßnahmen im Bereich des Campus
Endenich im Westen, und im Osten durch die umzubauende Unterführung Alter
Friedhof sowie ein angestrebtes Brückenbauwerk zur Haltestelle Bonn West
entsteht.
Da die Planungen für die Brücke Immenburgstraße eine enge planerische und
bauzeitliche Abstimmung mit der Baumaßnahme zum Ausbau der A 565
erfordern, wurde dem durch Straßen NRW (jetzt Autobahn GmbH) beauftragten
Ingenieurbüro durch die Stadt am 11.01.2019 der 1. Teilauftrag (Objekt- und
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 „Grundlagenermittlung“ und 2
„Vorplanung“) für die Brücke Immenburgstraße erteilt. Als Ergebnis wird hiermit
der beigefügte Vorplanungsentwurf zur Beschlussfassung vorgestellt, um auf
dieser Grundlage die weiteren Planungsphasen fortführen zu können.
VorplanungsentwurfSeite 1 von 21
Seite 2
Gemäß Vorplanungsentwurf ist eine einfeldrige Stahlfachwerkbrücke
(Stützweite ca. 47 m, Konstruktionshöhe ca. 4,77 m, lichte Höhe innerhalb des
geschlossenen Fachwerks ca. 4,00 m) geplant, um eine möglichst geringe
Bauhöhe realisieren zu können. Die Widerlager werden als Pfeilerscheiben
ausgebildet, die auf einer Pfahlkopfplatte errichtet werden. Die Tiefgründung
erfolgt durch jeweils zwei Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,00 m.
Die Brücke wurde zunächst mit einer nutzbaren Breite von 5,00 m geplant. Die
Beratungen zur Freigabe der Vorplanung der Brücke mit einer nutzbaren Breite
von 5,00 m führten im Frühjahr 2021 zu der Entscheidung, dass bei der
weiteren Planung der Brücke eine nutzbare Breite von 6,50 m zugrunde gelegt
werden soll (4,00 m für den Zweirichtungsradweg und 2,50 m für den Gehweg).
Die entsprechende Verbreiterung der Brücke ist nun in dem aktuellen
Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021 berücksichtigt. Durch die erforderliche
Verbreiterung und Höherlegung der Brücke ergibt sich eine Verlängerung der
Rampe in der Immenburgstraße sowie zusätzlicher Grunderwerb der
betroffenen Flurstücke 883 und 2096.
Auch der Vorentwurf mit nutzbarer Breite von 5,00 m erforderte für die geplante
Rampenbrücke östlich der A 565 die Inanspruchnahme und den Grunderwerb
von Teilen von Privatflächen (Flurstück 2096 „Immenburgstraße“ und des
Flurstück 883 „Immenburgstraße 42/ Parkplatz REWE“ und des Grünstreifens
entlang der Immenburgstraße). Amt 03-4 steht mit den Eigentümern daher in
Kontakt, um den erforderlichen Grunderwerb abzustimmen. Der nun zusätzlich
erforderliche Grunderwerb aufgrund der Verbreiterung auf 6,50 m ist den
Grundstückseigentümern noch vorzustellen.
Auf der Rampenbrücke wird der Regelquerschnitt des Brückenüberbaus ohne
Ausbildung des Fachwerks fortgesetzt. Die Stützweite der Rampenbrücke liegt
bei 8,41 m im ersten und 7,50 m in allen weiteren Feldern. Die minimale
Durchfahrtshöhe beträgt 2,50 m, so dass PKW-Durchfahrten zwischen dem
REWE-Parkplatz und der Immenburgstraße ermöglicht werden. Dazu erfolgt
eine geringfügige Absenkung des Straßenniveaus.
Der Anschluss an den Brückenüberbau westlich der A 565 (Bereich An der
Immenburg) befindet sich im Planungsbereich des Masterplans “Universitäts-
Campus Endenich”, für den durch den Bau des Bau- und Liegenschaftsbetriebs
NRW (BLB) in Abstimmung mit der Universität Bonn und der Verwaltung ein
Bebauungsplanverfahren vorbereitet wird. Die Schnittstelle zwischen den
Planungsbereichen Campusgelände und der Brücke Immenburgstraße ist in
dem beigefügten Plan dargestellt. Die Planung der Brückenanschlussstelle “An
der Immenburg” ist im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen und der
BLB über die weiteren Planungserfordernisse zu informieren.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der
Autobahn A 565 wurde ermittelt, dass westlich und östlich der A 565
Lärmschutzwände erforderlich sind. Damit durch die neue Brücke keine
Verschlechterung der Lärmsituation entsteht, ist im Bereich der
Fachwerkbrücke eine durchgehende Glasfassade geplant. Die Glasfassade
wird effektiv gegen Vogelschlag gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zur
Minimierung der Gefährdungsquellen werden für Glasflächen daher bereits
bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen ergriffen.
Das im Innenbereich gelegene Planvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich
eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000-, Natur- oder
Landschaftsschutzgebiet, außerhalb von festgesetzten Schutzgebieten oderSeite 2 von 21
Seite 3
gesetzlich geschützten Biotopen. Die geplante Brücke überquert das im
Biotopkataster des LANUVs erfasste schutzwürdige Biotop “Autobahn,
nordwestliche Abschnitte”. Insbesondere die Randbereiche entlang der
Autobahn sind durch linearen Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der
satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Im weiteren
Verfahren wird der Baumbestand erfasst und bewertet und zur
Berücksichtigung des Artenschutzes eine Artenschutzprüfung durchgeführt.
Das Beleuchtungskonzept des Brücke soll die Belange des Artenschutzes
berücksichtigen.
Zeithorizont / Planungsverfahren
Die Herstellung der neuen Brücke Immenburgstraße kann nach dem
derzeitigen Planungsstand erst nach der Fertigstellung des 6-streifigen
Ausbaus der A 565 inkl. angrenzender Stütz- und Lärmschutzwände im Bereich
der Immenburgstraße erfolgen, da der Verkehr auf der A 565 vor dem Bau der
Brücke in Endlage geführt werden muss.
Derzeitig läuft das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der
A565 im Auftrag der Autobahn GmbH. Die geplante Brücke Immenburgstraße
erfordert ebenfalls eine Prüfung der Planfeststellung. Hierzu ist der
Planfeststellungsantrag durch die Stadt Bonn zu stellen.
Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im
Zuge der Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber
ohne die Kosten für den Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die
Kosten für die Herstellung der Rampenbrücke auf der Westseite betragen
gemäß Kostenschätzung ca. 2.392.000,- EUR netto.
Die Maßnahme wird voraussichtlich mit 80 % gefördert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 2.846.480 € Noch nicht
veranschlagt
2023/2024
Einzahlungen 2.277.184 €
Investiver
Finanzsaldo
569.296 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 3 von 21
Seite 4
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Plan (öffentlich)
2 Erläuterungsbericht (öffentlich)Seite 4 von 21
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ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR VORPLANUNG
Ingenieurgemeinschaft A 565 Bonn
c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf
Auftraggeber:
Stadt Bonn – Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn – Ingenieurbau
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Düsseldorf, den 05.08.2021
GEH- UND RADWEGÜBERFÜHRUNG
IM ZUGE DER IMMENBURGSTRAßE ÜBER DIE A 565Seite 6 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Inhaltsverzeichnis
1. Veranlassung 4
2. Bestandssituation 4
Lage im Netz 4
Bauliche Anlagen im Brückenbereich 6
3. Planungsgrundlagen 6
4. Aufgabenstellung in Kurzform 7
5. Planungsparameter 7
Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt 7
Baugrundsituation 8
6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung 10
7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante 11
Allgemeines 11
Gründung 12
Unterbauten 13
Überbauten 13
Lagerung 13
Fahrbahnübergänge 14
Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz 14
Entwässerung 14
Schutzeinrichtungen 14
Lärmschutzwände 15
Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen 15
Herstellung / Bauzeit 15
Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen 16
8. Kostenschätzung 16Seite 7 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Anlagen:
Anlage 1 Bauwerksskizze
Anlage 2 KostenschätzungSeite 8 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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1. Veranlassung
Die bestehende Autobahn A 565 verläuft zwischen der Anschlussstelle Bonn-Hardtberg (AS BN-
Hardtberg) und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (AK BN-Nord) in Süd-Nord-Richtung durch das
Bonner Stadtgebiet. Aufgrund der Höhensituation der Autobahntrasse ist bislang keine
Verbindung der Straßen Immenburgstraße und An der Immenburg möglich, so dass diese aktuell
unmittelbar vor der Autobahn enden.
Die im Bestand 4-streifige Autobahn soll im Abschnitt zwischen der AS BN-Endenich und dem
AK BN-Nord 6-streifig ausgebaut werden. Die Planung zum Ausbau der Autobahn wird durch
Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel koordiniert. Im Zuge der Variantenuntersuchung
der Verkehrsanlage für den Autobahnausbau wurde die Variante H1T1c als Vorzugsvariante
ermittelt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt. Die
Vorzugsvariante weist eine gegenüber dem Bestand tieferliegende Gradientenführung im Bereich
der Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg auf. Hieraus ergibt sich die
Möglichkeit eine Geh- und Radwegüberführung in Verlängerung der Immenburgstraße mit
barrierefreien Rampen anzuordnen.
Da es sich bei der Geh- und Radwegüberführung um eine innerstädtische Verbindung handelt,
wurde die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco von der Stadt Bonn mit der Planung der
östlichen Rampe und der Brücke über die A565 beauftragt. Der westliche Anschluss ist nicht
Bestandteil der Planung, da zurzeit die Randbedingungen für den Anschluss an den Campus
Endenich und an das innerstädtische Radverkehrsnetz noch nicht festgelegt sind.
In diesem Dokument wird die Vorplanung der beauftragten Ingenieurleistungen für die Geh- und
Radwegüberführung über die Autobahn dargestellt.
2. Bestandssituation
Lage im Netz
Die Baumaßnahme befindet sich im Stadtgebiet Bonn zwischen den Stadtteilen Endenich und
Weststadt, die durch die Autobahn A 565 getrennt werden.
Im Bestand enden die beiden Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg aktuell
unmittelbar an der Autobahn. Die nächstgelegene Verbindung der beiden Stadtteile besteht über
die nördlich gelegene Gerhard-Domagk-Straße oder den südlich gelegenen Hermann-
Wandersleb-Ring bzw. die Endenicher Straße (s. Abbildung 2.1 und Abbildung 2.2).Seite 9 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Abbildung 2.1 Lage zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
(Quelle: Google Maps, Karte)
Abbildung 2.2 Luftbild zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
(Quelle: Google Earth, Satellit)Seite 10 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Bauliche Anlagen im Brückenbereich
Für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße sind die
nachfolgenden bestehenden baulichen Anlagen:
 Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg,
 Zufahrt zum Rewe-Supermarkt über die Immenburgstraße,
 Ver- und Entsorgungsleitungen und Kanäle
und die nachfolgenden in der Planung befindlichen Anlagen zu berücksichtigen:
 6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn A 565 inkl. angrenzender Ingenieurbauwerke:
o Stützwände östlich und westlich der Bundesautobahn,
o Mischwasserunterführung unter der Bundesautobahn inkl. Schachtbauwerke,
o Medientunnel,
 Entwicklungsgebiet „Campus“ des BLB (Planungen sind in Abstimmung),
 Anschlüsse an das innerstädtische Radverkehrsnetz (Randbedingungen liegen nicht vor)
Weitere Zwangspunkte infolge baulicher Anlagen sind im Brückenbereich nach aktuellem
Kenntnisstand nicht vorhanden.
3. Planungsgrundlagen
Als Planungsgrundlagen liegen der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco zur
Vorplanung nachstehende Unterlagen vor:
 Topographische Aufnahme des Geländes durch eine vermessungstechnische Aufnahme,
übergeben durch Straßen.NRW.
 Angaben zu den Ver- und Entsorgungsleitungen, infolge einer Leitungsabfrage durch die
INGE
 Angaben zur Planung am „Campus“-Gelände, übergeben durch HJP Planer.
 Angaben zur Ausbildung des Brückenquerschnitts (u.a. Festlegungen der
Fahrbahnbreite). Die Angaben sind in Abstimmung mit der Ingenieurgemeinschaft
Schüßler-Plan | Sweco durch die Stadt Bonn festgelegt worden.
Für die Vorplanung liegt ein geotechnischer Bericht des Baugrundgutachters ICG Düsseldorf
GmbH & Co.KG inkl. einer Gründungsempfehlung vom 31.03.2020 [1] vor, welcher auf Basis
einer Baugrunderkundung erstellt wurde.Seite 11 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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4. Aufgabenstellung in Kurzform
Im Rahmen der Vorplanung werden von der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco eine
Vorzugsvariante für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße
ausgearbeitet, untersucht und bewertet. Bestandteil des Auftrags sind die Brücke über die
Autobahn A 565 und die Rampenbrücke zur Erschließung auf der Ostseite.
Für die Vorzugsvariante ist eine Kostenschätzung zu erstellen. Die Vorzugsvariante wird in
Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt.
5. Planungsparameter
Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt
Die Planung der Verkehrsanlagen für das Brückenbauwerk und die Anschlussbereiche erfolgt
durch die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco. Der geplante Regelquerschnitt inkl. der
Fahrbahnbreite wurde in Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt. Der Querschnitt
berücksichtigt einen Zweirichtungsradweg mit 4,0 m und einen Gehweg mit 2,50 m. Die
Querschnittsbreite wurde zu 6,50 m zwischen den Geländern bzw. Handläufen festgelegt.
Die neu geplante Geh- und Radwegbrücke beginnt westlich der Autobahn an der Straße An der
Immenburg, überquert die Autobahn A 565 und schließt östlich der Autobahn mittels einer
Rampenzuwegung an die Immenburgstraße an.
Als Zwangspunkte der Lagetrassierung werden die folgenden Bereiche definiert:
- Achsverlauf des 6-streifigen Ausbaus der A 565
- Stützwände westlich und östlich der A 565
- Lage der Mischwasserunterführung und des Medientunnels unter der Autobahn inkl. der
zugehörigen Schachtbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565
- Östliche Gewerbebebauung an der Immenburgstraße (Rewe-Supermarkt inkl.
Zufahrtsituation von der Immenburgstraße)
- Lage der Immenburgstraße
- Planungen des westlich gelegenen „Campus“-Entwicklungsgebiets
Für die Höhentrassierung der Brücke stellt die einzuhaltende Durchfahrtshöhe der
unterquerenden Autobahn von mindestens 4,80 m den maßgebenden Zwangspunkt dar. Für die
Rampenbrücke auf der Ostseite ergibt sich ein weiterer Höhenzwangspunkt aufgrund der
Einfahrtsituation zum Rewe-Supermarkt. Hier wurde eine Durchfahrtshöhe von 2,50 m für PKW-
Durchfahrten als Zwangspunkt definiert Die Zufahrt des Anlieferungsverkehrs zum Rewe-
Supermarkt muss auf dem Grundstück verlegt werden.
Zur Ermittlung einer verträglichen Linienführung wurden die oben aufgelisteten Zwangspunkte
berücksichtigt. Um weiterhin einen Verkehr auf zwei Fahrstreifen auf der Immenburgstraße zu
ermöglichen, wird der Anschluss der Rampenbrücke an die Immenburgstraße über den
bisherigen Gehweg bzw. einen Teil des Parkplatzes des Rewe-Supermarkts ausgebildet.Seite 12 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Die Geh- und Radwegeverbindung wird barrierefrei ausgeführt. Die Rampenbrücke auf der
Ostseite der Autobahn wird abschnittsweise mit einer Längsneigung von 6 % auf einer Länge von
6,00 m und Podesten mit einer Längsneigung von 2,5 % auf einer Länge von 1,50 m ausgebildet.
Die Rampe erhält keine Querneigung. Die Längsneigung der Brücke über die Autobahn beträgt
3,0 %. Die Anschlussrampe auf der Westseite der Autobahn wird in Abstimmung mit den
Planungen zum „Campus“-Gelände ausgearbeitet und ist nicht Bestandteil der in diesem Bericht
beschriebenen Vorplanung.
Auf der Brücke ist eine Querneigung von 1,5 % ausgehend von einem mittig liegenden Hochpunkt
zu beiden Seiten vorgesehen. Die Ausbildung erfolgt über eine Dickenanpassung der
Gussasphalt-Deckschicht.
Baugrundsituation
Der grundsätzliche Bodenaufbau ist in [1] ausführlich beschrieben. Anhand des in Abbildung 5.1
dargestellten, vereinfachten geologischen Längsschnitts lässt der Aufbau des Baugrunds (von
oben nach unten) erkennen:
- Anschüttung (Schicht 1)
- Hochflutablagerungen (Schicht 2)
- Niederterrasse (Quartär, Schicht 3)
- Siegen-Schichten, devonisches Grundgebirge (Schicht 5).Seite 13 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Abbildung 5.1 Vereinfachter geologischer Längsschnitt entlang der A 565, Auszug aus [1]
Die Auffüllung im Bereich der Brücke Immenburgstraße resultiert aus einer Altablagerung, bei der
es sich um eine ehemalige Kiesgrube handelt. Diese wurde vermutlich in den 50er Jahren des
20. Jahrhunderts ausgekiest und wieder verfüllt [1].
Aufgrund der geringen Tragfähigkeit sowie einer großen Zusammendrückbarkeit ist die
Anschüttung (Schicht 1) für die Aufnahme von Bauwerkslasten nicht geeignet.
Die Hochflutablagerungen (Schicht 2) sind gemäß [1] für das Aufnehmen von Bauwerkslasten
nur bedingt geeignet.
Die Niederterrasse (Schicht 3) hingegen ist aufgrund ihrer guten bis sehr guten Tragfähigkeit und
geringen Zusammendrückbarkeit gut bzw. sehr gut für die Aufnahme von Bauwerkslasten
geeignet.
Der Bemessungswasserstand wird in [1] für den Endzustand mit +51,0 m NHN angegeben.
Bauzeitlich liegt der maßgebliche Wasserstand bei +50 m NHN.
Das Baugebiet liegt nach Einstufung gem. DIN EN 1998-1/NA:2011-01 in der Erdbebenzone 1.
Für den Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße wird aufgrund der militärischen
Vorbelastung vom Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
empfohlen.Seite 14 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung
Das neue Brückenbauwerk überquert die untenliegende Autobahntrasse etwa bei Bau-
km 10+390. Der Kreuzungswinkel zwischen der A 565 und der geplanten Trassenlage der neuen
Brücke Immenburgstraße beträgt ca. 76 gon. Die Stützweite der Einfeldbrücke liegt bei ca. 47 m.
Aus der Trassierung der Brücke Immenburgstraße ergibt sich für die Tragwerkslösung die
technische Randbedingung einer maximalen Konstruktionshöhe von 0,50 m. In dieser
Konstruktionshöhe ist bereits die Aufbauhöhe des Oberbaus enthalten. Mit einer verbleibenden
Bauhöhe von ca. 35 cm für den Überbau sind nur Konstruktionen mit einem obenliegenden
Tragwerk ausführbar. Möglich ist daher die Ausführung von Stahlbrücken in Form von Fachwerk-
oder Stabbogenbrücken. Diese Konstruktionen tragen die Lasten in Querrichtung über
Querträger in die Längsträger des obenliegenden Tragwerks ein.
Als maßgebliches Kriterium für die Wahl des Brückensystems (Fachwerk- / Bogenbrücke) ist die
Einbindung in die Planungen zum Autobahnausbau der A 565 anzusehen. Im Bereich der neuen
Brücke Immenburgstraße befinden sich beidseits der Autobahn Stützwände mit
Lärmschutzwänden mit einer Höhe von ca. 5,0 m im Westen und ca. 9,0 m im Osten. Die Höhe
der vorgesehenen Lärmschutzwände beidseits der Autobahn zeigt, dass es sich um einen
schalltechnisch gesehen sensiblen Bereich handelt. Folglich darf die schalltechnische Situation
durch die neue Brücke Immenburgstraße für die angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete nicht
verschlechtert werden. Um eine schalltechnisch vergleichbare Situation mit der neuen Brücke
Immenburgstraße zu erzielen, muss die Lärmschutzwand auf beiden Seiten der neuen Brücke
weitergeführt und ohne Zwischenraum angeschlossen werden. Da das Tragsystem einer
Fachwerkbrücke die Weiterführung der Lärmschutzwand optisch verträglicher gestaltet, wurde
die Ausbildung der neuen Brücke als Fachwerkbrücke gewählt und die Variante der Bogenbrücke
verworfen.
Außerdem befinden sich zwischen der Geh- und Radwegüberführung und den benachbarten
Brücken am Endenicher Ei und der Gerhard-Domagk-Straße Verkehrszeichenbrücken, die über
die gesamte 6-streifige A565 ohne Mittelstreifenauflagerung spannen und ebenfalls eine
fachwerkartige Tragkonstruktion aufweisen.
Für die beiden Brückenwiderlager östlich und westlicher der Autobahn A 565 sind gemäß [1]
aufgrund der geringen Mächtigkeit der Anschüttungen sowohl eine Flach- als auch eine
Tiefgründung möglich. Eine Flachgründung erfordert einen Bodenaustausch bis zur tragfähigen
Niederterrasse. Die Niederterrasse eignet sich aber ebenfalls zum Absetzen der Pfähle bei einer
Tiefgründung. Bei der Tiefgründung ist ein ausreichender Abstand zum devonischen
Grundgebirge (mind. 2,0 m bei ØPfahl ≤ 1,2 m) erforderlich, da die Quartärbasis aufgrund von
Verwitterungserscheinungen entfestigt sein kann.
Die neue geplante Brücke Immenburgstraße befindet sich direkt zwischen zwei weiteren
Ingenieurbauwerken, die im Zuge des 6-streifigen Autobahnausbaus erforderlich werden. Da die
neue Gradiente der Autobahn tiefer liegt als im Bestand, wird eine Umlegung aller Ver- und
Entsorgungsleitungen erforderlich, die in der Flucht der Immenburgstraße die Autobahn queren.
Hierfür wird nördlich der Brücke ein Medientunnel inkl. beidseitig der Autobahn erforderlicher
Schachtbauwerke angeordnet. Der Medientunnel nimmt alle Versorgungsleitungen auf. Südlich
der Brücke wird eine Unterführung für die Mischwasserleitung inkl. beidseitig der Autobahn
erforderlicher Schachtbauwerke hergestellt (s. Abbildung 6.1).Seite 15 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Um eine Beeinflussung der angrenzenden Ingenieurbauwerke (Rohrvortriebe, Schachtbauwerke)
durch die Brückenlasten infolge der neuen Brücke Immenburgstraße auszuschließen, wurde die
Tiefgründung als Vorzugsvariante definiert. Hierdurch ergeben sich auch keine Zwänge bzw.
Abhängigkeiten in der Herstellungsreihenfolge.
Abbildung 6.1 Ingenieurbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565 im Bereich der
Immenburgstraße (Medientunnel – rot / Mischwasserunterführung – braun)
Die auf der Ostseite anschließende Rampenbrücke zur Überbrückung der Differenzhöhe
zwischen Brücke und Straßenniveau wird als aufgeständerte Konstruktion mit deutlich geringeren
Stützweiten von in der Regel 7,50 m weitergeführt. Die Stützen werden aufgrund der geringeren
Lasten flach gegründet (frostfrei). Von den fünf Feldern der Rampenbrücke sind nur die ersten
beiden durchfahrbar, die weiteren Felder werden durch Rankgitter eingefasst und begrünt.
7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante
Allgemeines
Die neue Geh- und Radwegbrücke über die Autobahn A 565 im Zuge der Immenburgstraße wird
als einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit einer Stützweite von ca. 47 m ausgebildet. Die
Widerlager werden als tiefgegründete Pfeilerscheiben konzipiert. Der Regelquerschnitt ist in
Abbildung 7.1 dargestellt. Die Hauptparameter des neuen Brückenbauwerks werden im
Folgenden übersichtlich zusammengefasst:
Hauptparameter des Brückenbauwerks:
Brückenquerschnitt: 6,50 m Breite zw. Geländern/Handlauf
Querneigung Fahrbahn: 1,5 % je Querschnittshälfte
Kleinste lichte Höhe: ≥ 4,80 mSeite 16 von 21
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Lichte Weite zw. den Widerlagern: 43,15 m orthogonal
Stützweite: 46,80 m
Konstruktionshöhe: 4,77 m
Brückenfläche: 283,34 m²
Kreuzungswinkel: 76 gon
Die Verkehrslasten der Geh- und Radwegbrücke werden gemäß DIN EN 1991-2, Abschnitt 5
angesetzt. Dabei sind grundsätzlich vertikale und horizontale Lasten durch Fußgänger- und
Radverkehr, durch während des Baus auftretende Lasten, durch Sonderfahrzeuge und durch
außergewöhnliche Lasten anzusetzen.
Abbildung 7.1 Regelquerschnitt Fachwerkbrücke Immenburgstraße
Der Regelquerschnitt wird auf der östlich anschließenden Rampenbrücke ohne Ausbildung des
Fachwerks fortgesetzt. Die Stützweite der Rampenbrücke liegt bei 8,41 m im ersten und 7,50 m
in allen weiteren Feldern. Die minimale Durchfahrtshöhe liegt bei 2,50 m, so dass PKW-
Durchfahrten ermöglicht werden können. Um die angegebene Durchfahrtshöhe zu ermöglichen,
wird eine geringfügige Absenkung des Straßenniveaus erforderlich.
Gründung
Unter Berücksichtigung der Baugrundsituation und der örtlichen Gegebenheiten wird wie in
Kapitel 6 näher erläutert eine Tiefgründung für die Brücke über die Autobahn vorgesehen. Es wird
eine Bohrpfahlgründung mit jeweils zwei Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 1,00 m
gewählt.Seite 17 von 21
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Die Widerlager in Form von Pfeilerscheiben werden auf einer Pfahlkopfplatte errichtet. Die
Gründungskote der Pfahlkopfplatte auf der Westseite der Autobahn A 565 liegt bei +59,7 mNN,
auf der Ostseite bei +58,77 mNN.
Für die Rampenbrücke auf der Ostseite wird entsprechend der Empfehlung in [1] eine frostfreie
Flachgründung der Stützen gewählt. Aufgrund der in diesem Bereich anstehenden, nur bedingt
tragfähigen Bodenschichten wird ein Bodenaustausch mit einer Dicke von 1,0 m und der Einbau
einer entsprechenden Polsterschicht erforderlich.
Unterbauten
Die neue Fuß- und Radwegbrücke schließt sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite der
Autobahn A 565 an Rampenbrücken zur Aufrechterhaltung der Zuwegung zum Rewe-
Supermarkt und der Überführung eines in der Planung befindlichen Radschnellweg an.
Hierdurch ist die Ausbildung eines Kastenwiderlagers mit Parallelflügeln nicht möglich. Die
Widerlager werden stattdessen als Pfeilerscheibe ausgebildet, die auf der Pfahlkopfplatte
errichtet werden. Die Pfeilerscheibe wird als massive Stahlbetonscheibe mit der Festigkeitsklasse
C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B ausgeführt.
Da sich die Pfeilerscheiben in direkter Nähe zu den Stützwänden und Lärmschutzwänden der
A565 befinden, sind die Planungen aufeinander abzustimmen. Es wird im Vorentwurf davon
ausgegangen, dass die Bauwerkteile der Autobahn und der Stadt Bonn getrennt hergestellt
werden können.
Für die Rampenbrücken erfolgt die Ausbildung des Widerlagers als Kastenwiderlager mit
Parallelflügeln mit der Festigkeitsklasse C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B. Die
Stützen werden als Stahlbauteile mit einem Querschnitt RO 219 aus Stahl S355 ausgebildet
Überbauten
Der Überbau wird als Fachwerk aus Stahl mit einer Konstruktionshöhe von 4,77 m konzipiert. Die
lichte Höhe innerhalb des geschlossenen Fachwerks beträgt ca. 4,00 m, die lichte Breite
ca. 6,80 m. Der Ober- und Untergurt der Tragwerkkonstruktion wird als quadratisches Hohlprofil
QRO 350 x 350, die Querriegel oben und unten als QRO 300 x 300 und das Fachwerk selbst als
QRO 200 x 200 ausgebildet. Die Feldweite der Fachwerkträger wurde zu 2,60 m gewählt. Als
Fahrbahnträgerplatte wird eine orthotrope Platte vorgesehen.
Die Stahlbauteile werden aus Stahl S 355 J2 hergestellt.
Die Tragwerkskonstruktion wird im Bereich der Rampenbrücke ohne Fachwerk entsprechend
fortgeführt.
Lagerung
Der Überbau der Fachwerkbrücke wird als Einfeldträger zwangsfrei aufgelagert. Es sind vier
Lager vorgesehen, ein Festlager, zwei einachsig bewegliche Lager mit Bewegungsrichtung zum
Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen.
Die Auflagerung der Rampenbrücke auf den Rohrstützen erfolgt über die Anordnung von
Kopfplatten. Die Rohrstützen werden in Querrichtung in jeder Stützenachse und in LängsrichtungSeite 18 von 21
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in einem Feld auf beiden Seiten ausgesteift. Auf dem Widerlager sind zwei Lager vorgesehen,
ein Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen.
Fahrbahnübergänge
Der Überbau der Fachwerkbrücke erhält auf beiden Seiten einen wasserdichten
Fahrbahnübergang und das Rampenbauwerk einen Fahrbahnübergang am Widerlager. Über die
Fahrbahnübergänge werden die Verformungen der Konstruktion in der Fahrbahn überbrückt.
Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz
Die Überbauabdichtung erfolgt entsprechend den Anforderungen gemäß ZTV-ING, Teil 7,
Abschnitt 4, mit einer Abdichtungsschicht auf dem Deckblech bestehend aus einer
Bitumenschweißbahn auf einer Reaktionsharzgrundierungsschicht mit einer Dicke von 0,50 cm
und einer darüberliegenden 3,50 cm dicken Gussasphalt-Schutzschicht.
Der Fahrbahnbelag besteht aus der 3,50 cm dicken Schutzschicht aus Gussasphalt und einer
4,00 cm dicken Deckschicht aus Gussasphalt.
Die Dicke des Gesamtaufbaus beträgt ca. 9 cm.
Die Stahlkonstruktion des Überbaus sowie die Stahlstützen der Rampenbrücke erhalten einen
Korrosionsschutzaufbau nach ZTV-ING 2017, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2. Aus
gestalterischen Gründen können die Stahlträger mit einer Deckbeschichtung mit einem
gewünschten Farbton ausgeführt werden.
Entwässerung
Die Entwässerung der Fahrbahnebene erfolgt über das Quergefälle und die Längsneigung der
Brücke. Für die Entwässerung sind seitlich entlang der Längsträger Entwässerungsrinnen
vorgesehen.
Das gesammelte Wasser wird auf der Ostseite der Brücke am Widerlager in Achse 20 über
Fallleitungen abgeschlagen und über Entwässerungsleitungen in die städtische Kanalisation
geleitet.
Die Entwässerung der Rampenbrücke erfolgt nur über das Längsgefälle. Am Ende der Rampe
wird eine ACO-Drainrinne mit verschraubtem Gitter angeordnet, deren Schacht mit Auslass über
eine Entwässerungsleitung an die städtische Kanalisation angeschlossen wird.
Schutzeinrichtungen
Die auf der Brücke über die Autobahn beidseitig angeordnete Glasfassade wird so ausgebildet,
dass sie gleichzeitig die Funktion der Absturzsicherung übernehmen kann. Für die Nutzung als
barrierefreier Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m)
und Radabweiser anzuordnen.
Auf der Rampenbrücke hingegen wird ein Füllstabgeländer entsprechend RiZ-ING Gel 4
vorgesehen. Das Geländer wird aus Stahl S235 JR hergestellt. Für die Nutzung als barrierefreier
Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m) und
Radabweiser anzuordnen.Seite 19 von 21
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Lärmschutzwände
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 565
wurde ermittelt, dass westlich und östlich der A 565 Lärmschutzwände erforderlich sind. Diese
schalltechnische Untersuchung berücksichtigt die neu geplante Brücke im Zuge der
Immenburgstraße noch nicht. Da sich durch die neue Brücke keine Verschlechterung der
Lärmsituation der angrenzenden sensiblen Gebäude ergeben darf, müssen die
Lärmschutzwände auf den an die neue Brücke angrenzenden Stützwänden auf der Brücke
weitergeführt werden.
Hierzu ist eine durchgehende Glasfassade im Bereich der Fachwerkträger geplant. Diese
ermöglicht zum einen den Lärmschutz, zum anderen lässt sie weiterhin die Sichtbeziehung zu.
Die Glasfassade wird an der Innenseite der Fachwerkträger über Punktlager befestigt.
Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen
Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und zugänglich. Die Prüfung der
Fachwerkbrücke ist innen von der Brücke aus möglich. Außen und von unten ist eine
Besichtigung von der Autobahn mit Hubsteigern auszuführen. Hierfür sind temporär einzelnen
Fahrstreifen der Autobahn zu sperren. Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und
zugänglich.
Die Pfeilerscheiben sind autobahnseitig vom Seitenstreifen der Autobahn aus und anliegerseitig
von den Straßenseiten der Immenburgstraße und an der Immenburg zugänglich.
Die Rampenbrücke inkl. der Unterbauten ist von der Immenburgstraße und dem Rewe-
Supermarkt aus zugänglich.
Herstellung / Bauzeit
Die Herstellung der neuen Brücke Immenburgstraße erfolgt nach derzeitigem Planungsstand
nach der Fertigstellung 6-streifiger Ausbaus inkl. angrenzender Stütz- und Lärmschutzwände im
Bereich der Immenburgstraße, da der Verkehr auf der A565 vor dem Bau der Brücke in Endlage
geführt werden muss.
Die Andienung der Baustelle kann über die Stadtstraßen Immenburgstraße und an der
Immenburgstraße sowie die weiteren Verbindungsstraßen erfolgen.
Die Herstellung der Widerlager kann klassisch außerhalb des Verkehrsraums ggf. mit einer
Einschränkung des Seitenstreifens auf der Autobahn erfolgen. Als BE-Fläche wird auf der
Westseite der Autobahn A 565 eine größere Fläche in Anspruch genommen werden, um die
Fachwerkbrücke dort vorzumontieren und dann anschließend mittels Vorbauschnabel längs
einzuschieben. Die Fahrbahnplatte und die Glasfassade werden in Endlage hergestellt. Für das
Einschieben und die Arbeiten an der Fahrbahnplatte sowie der Glasfassade sind einzelne oder
mehrere Fahrstreifen der A565 zeitweise zu sperren.
Die Unterbauten und das Widerlager der Rampenbrücke auf der Ostseite werden im Schatten
der Brücke über die Autobahn hergestellt. Der Überbau inkl. Fahrbahn werden im Anschluss an
den Verschub hergestellt.
Die Bauzeit wird insgesamt auf ca. 9 Monate geschätzt.Seite 20 von 21
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Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen
Die bestehenden baulichen Anlagen werden durch den Neubau der Brücke Immenburgstraße
teilweise verändert. Die Zufahrtsituation zum Rewe-Supermarkt wird in der Höhe eingeschränkt,
so dass der Anlieferungsverkehr über eine alternative Zufahrt auf dem Grundstück gewährleistet
werden muss.
Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern oder
gegebenenfalls zu verlegen.
8. Kostenschätzung
Die Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im Zuge der
Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber ohne die Kosten für den
Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die Kosten für die Herstellung der Rampenbrücke
auf der Westseite betragen gemäß Kostenschätzung:
ca. 2.392.000 € (Netto)
Aufgestellt: 05.08.2021
gez. M. Diegmann, R. WallusSeite 21 von 21

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Datenstand: 02.11.2026, 18:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de