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211528-02 · Mitteilungsvorlage

Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn

Nummer
211528-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211528 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211528-02
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 23.11.2021 hat die Verwaltung
gebeten, den Bezirksvertretungen die nachfolgende Große Anfrage und die
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu geben:
Große Anfrage
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den
öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig
barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass
Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und
nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe
problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.
1. Wie viele Haltestellen sind in Bonn noch nicht barrierefrei ausgebaut?
2. Wie viele Haltestellen wurden in Bonn bereits barrierefrei ausgebaut?
3. Was würde es kosten, die noch fehlenden Haltestellen barrierefrei
auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?
4. Unseres Wissens gibt es eine Prioritätenliste, nach der die
Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie
dieser Liste.
Stellungnahme der Verwaltung
In Bonn wird seit dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom
19.12.1995 prioritätsbezogen an der Herstellung der Barrierefreiheit der
Haltestellen im Stadtgebiet im Sinne des § 8 Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) gearbeitet.Seite 1 von 6
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—
—
Gemäß PBefG gilt: “Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022
eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt
nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und
begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche
Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.”
In diesem Zusammenhang hat die „Beauftragte der Landesregierung für die
Belange der Menschen mit Behinderung in NRW“ eine Definition mit
Mindestanforderungen zur „Vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen
Personenverkehr“ veröffentlicht. Hierin enthalten sind u. a. Empfehlungen für
zeitliche Priorisierungen, die wie folgt gefasst sind:
„Da die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit mit planerischem Vorlauf
und teils erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, sollte eine
Anpassung der Einrichtungen mit den nachfolgenden Prioritäten erfolgen.
Die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen soll vorrangig in
Abhängigkeit von der Zahl der ein- und aussteigenden Personen
vollzogen werden, wobei vorzusehen ist, dass möglichst in jedem
Ortsteil/Siedlungsbereich mindestens eine Haltestelle jeder Linie bis
zum 1. Januar 2022 den Mindestanforderungen genügt.
Davon unabhängig sind Haltestellen mit einem besonderen Bedarf
sowie an Umsteigepunkten vorrangig barrierefrei zu gestalten.
Wenn absehbar ist, dass Einrichtungen aus anderweitigen Gründen
baulich verändert werden, sollte die Herstellung der Barrierefreiheit
zeitlich auf diese Maßnahme abgestimmt werden.“
In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn wird die Barrierefreiheit diesen
Empfehlungen folgend umgesetzt.
Dies vorweggeschickt nimmt die Verwaltung zu den Fragen wie folgt Stellung:
Bushaltestellen/Bussteige
Der Unterschied zwischen der umgangssprachlichen Bushaltestelle und dem
Bussteig ist zu beachten. Ein Bussteig stellt die tatsächliche Ankunfts- bzw.
Abfahrtsposition eines Fahrzeugs dar, wohingegen die Bushaltestelle im
eigentlichen Sinne alle Bussteige einer Haltestelle umfasst und eine
übergeordnete Kategorie bildet. Diese Differenzierung ist notwendig um
Verzerrungen des Ausbaugrades zu vermeiden, da an einer Bushaltestelle
ggfs. nicht alle Bussteige barrierefrei ausgebaut sind, was dann wiederum
keine eindeutige Zuordnung zuließe. Dementsprechend werden nachfolgend
die Zahlen für Bussteige angegeben.
Zu 1. und 2.
Von 1078 Bussteigen (ohne ZOB) sind derzeit 439 Bussteige barrierefrei
ausgebaut (ca. 41 %).Seite 2 von 6
Seite 3
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Stadtbezirk Anzahl
Bussteige
Anzahl barrierefrei
ausgebauter Bussteige
Ausbaugrad
Bad
Godesberg
244 74 31 %
Beuel 222 99 45 %
Bonn 478 217 46 %
Hardtberg 133 49 37 %
Dementsprechend sind 739 Bussteige noch nicht barrierefrei ausgebaut.
In den als Anlage beigefügten Listen sind die Bonner Bushaltestellen
(Bussteige) je Stadtbezirk aufgeführt.
Zu 3.
Für die Tiefbauarbeiten zum barrierefreien Umbau eines Bussteigs (Hochbord,
taktile Elemente, Anpassung von Gehweg, Rinne und Fahrbahn etc.) sind
derzeit ca. 40.000 Euro netto (= 47.600 Euro brutto) aufzuwenden – somit ca.
35 Mio. Euro für die bisher nicht ausgebauten Bussteige).
Zu 4.
Die derzeit in Ausführung befindliche Prioritätenliste für den Umbau von
Bushaltestellen wurde vom Rat am 18.04.2013 beschlossen (DS 1310548EB8,
Beschlusspunkt 2 – siehe Anlage).
Stadtbahn-/Straßenbahnhaltestellen
Zu 1.
Stadtbahnhaltestellen:
Noch nicht barrierefrei ausgebaut sind folgende Haltestellen:
Juridicum
Bundesrechnungshof/ Auswärtiges Amt
Ramersdorf (Fahrtrichtung Bonn)
Oberkassel-Nord
Oberkassel-Mitte
Oberkassel-Süd
Es sind somit 6 Stadtbahnhaltestellen noch nicht barrierefrei nutzbar; davon
Ramersdorf nur Fahrtrichtung Bonn.
Straßenbahnhaltestellen:
Noch nicht barrierefrei ausgebaut sind folgende Haltestellen:
Chlodwigplatz
Rosental
Königstraße
Poppelsdorfer Allee
HauptbahnhofSeite 3 von 6
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—
Thomas-Mann-Straße
Stadthaus (Fahrtrichtung Auerberg bzw. Oberkassel)
Beuel Rathaus
Obere Wilhelmstraße
Es sind somit 9 Straßenbahnhaltestellen noch nicht barrierefrei ausgebaut
worden.
Zu 2.
Stadtbahnhaltestellen:
Barrierefrei ausgebaut sind:
Buschdorf
Tannenbusch-Mitte
Tannenbusch-Süd
Propsthof-Nord
Bonn-West
Bonn-Hauptbahnhof
Uni/ Markt
Museum Koenig
Heussallee
Ollenhauerstraße
Olof-Palme-Allee
Max-Löbner-Straße
Hochkreuz
Wurzerstraße
Plittersdorfer Straße
Bad Godesberg Bahnhof
Stadthalle
Robert-Schuman-Platz
Rheinaue
Ramersdorf (Fahrtrichtung Bad Honnef)
Stadthaus
Bertha-von-Suttner-Platz
Konrad-Adenauer-Platz
Adelheidisstraße
Vilich
Vilich-Müldorf
Brühler Straße
Robert-Kirchhoff-Straße
Dransdorf
Es sind somit 28 Stadtbahnhaltestellen zuzüglich Ramersdorf (Richtung Bad
Honnef) barrierefrei nutzbar.Seite 4 von 6
Seite 5
—
—
Straßenbahnhaltestellen:
Barrierefrei ausgebaut sind:
Quirinusplatz
Hindenburgplatz
Bergstraße
Pützstraße
Eduard-Otto-Straße
Haus der Jugend
Rittershausstraße
Weberstraße
Stadthaus (Fahrtrichtung Hauptbahnhof)
Bertha-von-Suttner-Platz
Konrad-Adenauer-Platz
Beuel Bahnhof
Limperich-Nord
Limperich
Küdinghoven
Schießbergweg
Ramersdorf
Oberkassel-Nord
Oberkassel-Mitte
Oberkassel-Süd
Wilhelmsplatz
LVR-Klinik
Husarenstraße
Innenministerium
Heinrich-Hertz-Berufskolleg
Herseler Straße
An der Josefshöhe
Pariser Straße
Kopenhagener Straße
Es sind somit 29 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei nutzbar.
Zu 3.
Die Planungen für den barrierefreien Ausbau von Stadtbahn- und
Straßenbahnhaltestellen sind noch nicht abgeschlossen, so dass nicht zu
jedem Haltestellenausbau konkrete Kosten beziffert werden können. Je nach
erforderlichem baulichem Aufwand differieren die Kosten sehr stark. Auf Basis
der von Bund und Land bereitgestellten Fördermöglichkeiten werden meist über
80 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben bezuschusst. Es verbleiben nach
Abzug der Zuschüsse der zu finanzierende Eigenanteil an den
zuwendungsfähigen Bauausgaben, die nicht zuwendungsfähigen Bauausgaben
sowie der nicht durch die Planungskostenpauschale abgedeckte Anteil der
Planungsausgaben.Seite 5 von 6
Seite 6
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—
Zu 4.
Für die barrierefreie Anpassung der Stadtbahnhaltestellen in Bonn hat der Rat
am 26.05.2011 folgendes Prioritätenprogramm beschlossen (DS 1110651NV5).
1. Stadthaus - ausgeführt
2. Buschdorf - ausgeführt
3. Robert-Kirchhoff-Straße - ausgeführt
4. Juridicum (Aufzugsnachrüstung)
5. Ramersdorf (fehlender Hochbahnsteig, Fahrtrichtung Bonn)
6. Bundesrechnungshof (Aufzugsnachrüstung)
7. Oberkassel-Nord (fehlende Hochbahnsteige)
8. Oberkassel-Mitte (fehlende Hochbahnsteige)
9. Oberkassel-Süd (fehlende Hochbahnsteige)
Zusätzlich ist an der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof der Einbau von
Aufzügen an der Thomas-Mann-Straße für 2022 geplant.
Anlage/n
1 Stadtbez Bo (öffentlich)
2 Stadtbez Go (öffentlich)
3 Stadtbez Be (öffentlich)
4 Stadtbez Ha (öffentlich)
5 1310548EB8 (öffentlich)Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 02:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de