211528-02 · Mitteilungsvorlage
Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211528-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211528-02 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 23.11.2021 hat die Verwaltung gebeten, den Bezirksvertretungen die nachfolgende Große Anfrage und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu geben: Große Anfrage Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind. 1. Wie viele Haltestellen sind in Bonn noch nicht barrierefrei ausgebaut? 2. Wie viele Haltestellen wurden in Bonn bereits barrierefrei ausgebaut? 3. Was würde es kosten, die noch fehlenden Haltestellen barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)? 4. Unseres Wissens gibt es eine Prioritätenliste, nach der die Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste. Stellungnahme der Verwaltung In Bonn wird seit dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 prioritätsbezogen an der Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestellen im Stadtgebiet im Sinne des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gearbeitet.Seite 1 von 6 Seite 2 — — Gemäß PBefG gilt: “Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.” In diesem Zusammenhang hat die „Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW“ eine Definition mit Mindestanforderungen zur „Vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr“ veröffentlicht. Hierin enthalten sind u. a. Empfehlungen für zeitliche Priorisierungen, die wie folgt gefasst sind: „Da die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit mit planerischem Vorlauf und teils erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, sollte eine Anpassung der Einrichtungen mit den nachfolgenden Prioritäten erfolgen. Die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen soll vorrangig in Abhängigkeit von der Zahl der ein- und aussteigenden Personen vollzogen werden, wobei vorzusehen ist, dass möglichst in jedem Ortsteil/Siedlungsbereich mindestens eine Haltestelle jeder Linie bis zum 1. Januar 2022 den Mindestanforderungen genügt. Davon unabhängig sind Haltestellen mit einem besonderen Bedarf sowie an Umsteigepunkten vorrangig barrierefrei zu gestalten. Wenn absehbar ist, dass Einrichtungen aus anderweitigen Gründen baulich verändert werden, sollte die Herstellung der Barrierefreiheit zeitlich auf diese Maßnahme abgestimmt werden.“ In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn wird die Barrierefreiheit diesen Empfehlungen folgend umgesetzt. Dies vorweggeschickt nimmt die Verwaltung zu den Fragen wie folgt Stellung: Bushaltestellen/Bussteige Der Unterschied zwischen der umgangssprachlichen Bushaltestelle und dem Bussteig ist zu beachten. Ein Bussteig stellt die tatsächliche Ankunfts- bzw. Abfahrtsposition eines Fahrzeugs dar, wohingegen die Bushaltestelle im eigentlichen Sinne alle Bussteige einer Haltestelle umfasst und eine übergeordnete Kategorie bildet. Diese Differenzierung ist notwendig um Verzerrungen des Ausbaugrades zu vermeiden, da an einer Bushaltestelle ggfs. nicht alle Bussteige barrierefrei ausgebaut sind, was dann wiederum keine eindeutige Zuordnung zuließe. Dementsprechend werden nachfolgend die Zahlen für Bussteige angegeben. Zu 1. und 2. Von 1078 Bussteigen (ohne ZOB) sind derzeit 439 Bussteige barrierefrei ausgebaut (ca. 41 %).Seite 2 von 6 Seite 3 — — Stadtbezirk Anzahl Bussteige Anzahl barrierefrei ausgebauter Bussteige Ausbaugrad Bad Godesberg 244 74 31 % Beuel 222 99 45 % Bonn 478 217 46 % Hardtberg 133 49 37 % Dementsprechend sind 739 Bussteige noch nicht barrierefrei ausgebaut. In den als Anlage beigefügten Listen sind die Bonner Bushaltestellen (Bussteige) je Stadtbezirk aufgeführt. Zu 3. Für die Tiefbauarbeiten zum barrierefreien Umbau eines Bussteigs (Hochbord, taktile Elemente, Anpassung von Gehweg, Rinne und Fahrbahn etc.) sind derzeit ca. 40.000 Euro netto (= 47.600 Euro brutto) aufzuwenden – somit ca. 35 Mio. Euro für die bisher nicht ausgebauten Bussteige). Zu 4. Die derzeit in Ausführung befindliche Prioritätenliste für den Umbau von Bushaltestellen wurde vom Rat am 18.04.2013 beschlossen (DS 1310548EB8, Beschlusspunkt 2 – siehe Anlage). Stadtbahn-/Straßenbahnhaltestellen Zu 1. Stadtbahnhaltestellen: Noch nicht barrierefrei ausgebaut sind folgende Haltestellen: Juridicum Bundesrechnungshof/ Auswärtiges Amt Ramersdorf (Fahrtrichtung Bonn) Oberkassel-Nord Oberkassel-Mitte Oberkassel-Süd Es sind somit 6 Stadtbahnhaltestellen noch nicht barrierefrei nutzbar; davon Ramersdorf nur Fahrtrichtung Bonn. Straßenbahnhaltestellen: Noch nicht barrierefrei ausgebaut sind folgende Haltestellen: Chlodwigplatz Rosental Königstraße Poppelsdorfer Allee HauptbahnhofSeite 3 von 6 Seite 4 — — Thomas-Mann-Straße Stadthaus (Fahrtrichtung Auerberg bzw. Oberkassel) Beuel Rathaus Obere Wilhelmstraße Es sind somit 9 Straßenbahnhaltestellen noch nicht barrierefrei ausgebaut worden. Zu 2. Stadtbahnhaltestellen: Barrierefrei ausgebaut sind: Buschdorf Tannenbusch-Mitte Tannenbusch-Süd Propsthof-Nord Bonn-West Bonn-Hauptbahnhof Uni/ Markt Museum Koenig Heussallee Ollenhauerstraße Olof-Palme-Allee Max-Löbner-Straße Hochkreuz Wurzerstraße Plittersdorfer Straße Bad Godesberg Bahnhof Stadthalle Robert-Schuman-Platz Rheinaue Ramersdorf (Fahrtrichtung Bad Honnef) Stadthaus Bertha-von-Suttner-Platz Konrad-Adenauer-Platz Adelheidisstraße Vilich Vilich-Müldorf Brühler Straße Robert-Kirchhoff-Straße Dransdorf Es sind somit 28 Stadtbahnhaltestellen zuzüglich Ramersdorf (Richtung Bad Honnef) barrierefrei nutzbar.Seite 4 von 6 Seite 5 — — Straßenbahnhaltestellen: Barrierefrei ausgebaut sind: Quirinusplatz Hindenburgplatz Bergstraße Pützstraße Eduard-Otto-Straße Haus der Jugend Rittershausstraße Weberstraße Stadthaus (Fahrtrichtung Hauptbahnhof) Bertha-von-Suttner-Platz Konrad-Adenauer-Platz Beuel Bahnhof Limperich-Nord Limperich Küdinghoven Schießbergweg Ramersdorf Oberkassel-Nord Oberkassel-Mitte Oberkassel-Süd Wilhelmsplatz LVR-Klinik Husarenstraße Innenministerium Heinrich-Hertz-Berufskolleg Herseler Straße An der Josefshöhe Pariser Straße Kopenhagener Straße Es sind somit 29 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei nutzbar. Zu 3. Die Planungen für den barrierefreien Ausbau von Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen sind noch nicht abgeschlossen, so dass nicht zu jedem Haltestellenausbau konkrete Kosten beziffert werden können. Je nach erforderlichem baulichem Aufwand differieren die Kosten sehr stark. Auf Basis der von Bund und Land bereitgestellten Fördermöglichkeiten werden meist über 80 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben bezuschusst. Es verbleiben nach Abzug der Zuschüsse der zu finanzierende Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Bauausgaben, die nicht zuwendungsfähigen Bauausgaben sowie der nicht durch die Planungskostenpauschale abgedeckte Anteil der Planungsausgaben.Seite 5 von 6 Seite 6 — — Zu 4. Für die barrierefreie Anpassung der Stadtbahnhaltestellen in Bonn hat der Rat am 26.05.2011 folgendes Prioritätenprogramm beschlossen (DS 1110651NV5). 1. Stadthaus - ausgeführt 2. Buschdorf - ausgeführt 3. Robert-Kirchhoff-Straße - ausgeführt 4. Juridicum (Aufzugsnachrüstung) 5. Ramersdorf (fehlender Hochbahnsteig, Fahrtrichtung Bonn) 6. Bundesrechnungshof (Aufzugsnachrüstung) 7. Oberkassel-Nord (fehlende Hochbahnsteige) 8. Oberkassel-Mitte (fehlende Hochbahnsteige) 9. Oberkassel-Süd (fehlende Hochbahnsteige) Zusätzlich ist an der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof der Einbau von Aufzügen an der Thomas-Mann-Straße für 2022 geplant. Anlage/n 1 Stadtbez Bo (öffentlich) 2 Stadtbez Go (öffentlich) 3 Stadtbez Be (öffentlich) 4 Stadtbez Ha (öffentlich) 5 1310548EB8 (öffentlich)Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de