211527-04 · Mitteilungsvorlage
Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211527-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211527-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Gemäß Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 28.10.2021 wird die o.g. Vorlage (211527) den Bezirksvertretungen hiermit ebenfalls zur Kenntnis gegeben. Anlage/n 1 211527 (öffentlich)Seite 1 von 21 Beschlussvorlage öffentlich 211527 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn Beratungsfolge Schulausschuss 07.10.2021 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 27.10.2021 Empfehlung Rat 28.10.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Eine fristgemäße Einbringung der Beschlussvorlage war aufgrund intensiver verwaltungsinterner Abstimmungen leider nicht möglich. Die Notwendigkeit der Befassung in der kommenden Sitzung ergibt sich grundsätzlich aus der Verpflichtung der Bundesstadt Bonn als Schulträger, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Der Neubau des Schulzentrums Tannenbusch und die damit verbundene Erhöhung der Zügigkeit der beiden Schulen ist zwingend notwendig, um den steigenden Bedarf an zusätzlichem Schulraum, hier: im Bereich des Bonner Nordens, abdecken zu können. Eine spätere Befassung und Beschlussfassung würde zu einer Verzögerung in der Planung führen, die im weiteren Planungs- und Bauprozess möglicherweise nicht mehr aufgeholt werden kann. Beschlussvorschlag 1. Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Realisierung des Bauvorhabens „Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3,53119 Bonn“, die die Erhöhung der Zügigkeit der Freiherr- vom-Stein-Realschule sowie des Tannenbusch-Gymnasiums in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge sowie in der Sekundarstufe II des Tannenbusch-Gymnasiums auf 6 Züge berücksichtigt, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erstellen und diese zusammen mit der Kostenberechnung den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzustellen. Begründung Mit Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. Euro vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.Seite 11 von 2200Seite 2 von 21 Seite 2 Im September/Oktober 2018 wurde die Programmstudie „Planungsphase 0“ im Rahmen einer Mitteilung im Schulausschuss und im Betriebsausschuss vorgestellt (DS-Nr.1812223). Daraufhin wurde vom SGB ein sogenanntes VgV- Verfahren durchgeführt und in der Folge verschiedene Planungsbüros mit den Planungen beauftragt. Auf Grundlage der ermittelten Bedarfe aus der „Planungsphase 0“ wurde die Grundlagenermittlung und Vorplanung für den Neubau des Schulzentrums Tannenbusch durchgeführt. Das Schulzentrum Tannenbusch besteht aus dem Tannenbuschgymnasium und der Freiherr-vom-Stein-Realschule. Nach Auswertung der Programmstudie und des dazugehörigen Raumprogramms wurde im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung eine benötigte Gesamtfläche von 23.454 m² BGF (Bruttogeschossfläche) ermittelt. Die auf dieser Basis erstellte Vorplanung sieht den Neubau im Bereich des heutigen Schulhofgeländes zwischen dem bestehenden Altbau des Schulzentrums Tannenbusch, dem Gebäude der Carl-Schurz-Grundschule sowie der Dreifachsporthalle des Schulzentrums vor. Die Planung beinhaltet zwei Baukörper für die beiden Schulen, die durch die „gemeinsame Mitte“ verbunden sind und durch diese erschlossen werden. Die gemeinsam zu nutzende Aula ist im Erdgeschoss des Gymnasiums verortet und als Versammlungsstätte auch für Veranstaltungen von Externen ausgelegt. Beide Schulen sind als Clusterschulen ausgelegt; die Clustermitten des Gymnasiums orientieren sich zu den Innenhöfen, die der Realschule befinden sich an den Außenfassaden. Die Vorplanung wurde mit dem Schulamt und den Nutzern abgestimmt. Ebenso wurde die Planung mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung erhält behindertengerechte Toiletten. Die Barrierefreiheit der Obergeschosse wird durch einen Aufzug gewährleistet. Der Altbau des Schulzentrums soll bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt und nach Umzug der Schulen dann zurückgebaut werden. In diesem Bereich wird dann nach dem Abriss des Altbaus der Großteil der Schulhofflächen liegen. Bis zur Gesamtfertigstellung aller Außenanlagen können verschiedene Bereiche des Grundstücks als Interimsschulhofflächen genutzt werden. Die notwendigen PKW-Stellplätze werden am Waldenburger Ring und an der Hirschberger Straße, die Fahrradstellplätze an der Hirschberger Straße sowie teilweise im Fahrradkeller im Untergeschoss des Neubaus angeordnet. Die Gestaltung der Außenanlagen sieht vor, dass diese sich hauptsächlich in Richtung der Agnetendorfer Straße orientieren, auf deren Niveau sie sich mit schwachem Gefälle absenken. Ein Bereich ist funktional mit Aufenthalts- und Bewegungsbereichen, den Fahrradstellplätzen, Zuwegungen, Schul- und Kunstgarten und einer zentralen überdachten Bühnenfläche (Aufenthaltsdeck) direkt der Schule zugeordnet und wird von einem 1,8 m hohen Zaun mit 5 großen Toren zur Schülerlenkung und notfalls –entfluchtung, aber auch als Vandalismus- und Einbruchsschutz eingefriedet. Im Außengürtel sind neben den erforderlichen Zuwegungen auch Spiel- und Sportbereiche untergebracht mit dem Ziel, dass dieser Bereich nach Schulschluss auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Bereich wird lediglich durch einen niedrigen Zaun als Schulbereich markiert. Ein Teilbereich der zurzeit nicht für die Schulnutzung benötigten Grundstücksfläche (ca. 1.150 qm) wird vorerst der angrenzenden Kindertagesstätte im Gustav-Heinemann-Haus zur Nutzung überlassen. Bestandteil der weiteren Planungen wird auch die Schaffung einerSeite 22 von 2200Seite 3 von 21 Seite 3 Hol- und Bringzone für die Schüler*innen des Schulzentrums Tannenbusch sein, die im Zusammenhang mit der im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Tannenbusch“ beschlossenen städtebaulichen Umgestaltung der Agnetendorfer Straße ausgeführt werden soll. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgt in zwei Schritten für die Neubau- und Abbruchphase. Auf der Liegenschaft ist umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes. Dennoch lassen sich zur Umsetzung des Vorhabens Baumfällungen nicht vermeiden. Der vorhandene Baumbestand wird kartiert und in einer Gründatenliste zusammengestellt. Der Umfang der Fällungen wird auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Der satzungsgeschützte Baumbestand wird ermittelt und in Relation zu Planung zu bewertet. Basierend auf dieser Vorentwurfsplanung müssen für die Maßnahme insgesamt 143 Bäume entfernt werden, wovon 91 satzungsgeschützt sind. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen gem. §7 der Baumschutzsatzung werden zunächst politisch und dann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses erteilt. Alle Ersatzpflanzungen können vollumfänglich auf dem Schulgrundstück erfolgen. Während der gesamten Baumaßnahme werden Maßnahmen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 eingehalten. Eine Kombination des Schulneubaus mit der Schaffung zusätzlichen Wohnraums wird, wie schon in der o.g. Mitteilungsvorlage beschrieben, nicht vorgesehen. Die Errichtung von Wohnungen ist auch ohne Änderung des Bebauungsplanes nicht möglich, da es sich um ein Grundstück für Gemeinbedarf (Schule) handelt. Im Zuge des Neubaus wird in den Außenanlagen eine Fernwärmeübergabestation gebaut, über die dann neben dem Neubau des Schulzentrums auch der geplante Neubau der Turnhalle mit Fernwärme versorgt wird. Weiterhin werden in den Außenanlagen die benötigten Versickerungsanlagen für Regenwasser, da dieses aus Kapazitätsgründen nicht in den Straßenentwässerungskanal eingeleitet werden darf, erstellt. Diese müssen auch für Regenwasserversickerung der bestehenden Dreifachsporthalle ausgelegt und angeschlossen werden, da die hierfür vorhandene Regenwasserversickerung nicht mehr weiter genutzt werden darf. Die Vorplanung kann in der Sitzung anhand von Plänen erläutert werden. Gemäß Ratsbeschluss zu DS 211039 erfolgt die Planung unter Berücksichtigung des KfW-Standards 40, soweit wirtschaftliche und technische Voraussetzungen deren Durchführung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulassen. Bei Bedarf werden große Fensterscheiben effektiv gegen Vogelschlag gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten sowie die Leuchtintensität werden so geringSeite 33 von 2200Seite 4 von 21 Seite 4 wie möglich gewählt. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, werden an geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Fledermauskästen werden bauseitig bereits miteingeplant. Die Kosten für den Rückbau des alten Schulgebäudes und die Wiederherstellung der Außenanlagen sind in den Kostenangaben enthalten; ebenso die Errichtung einer Fernwärmeübergabestation, die jedoch auch für die Wärmeversorgung weiterer sich auf dem Grundstück befindender Gebäude vorgesehen ist. Für die Flachdächer des Neubaus sind eine Extensivbegrünung und eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Sollte die PV-Anlage nicht durch die Stadtwerke Bonn errichtet werden, sondern durch das SGB, kommen noch einmal Kosten in Höhe von ca. 300.000 € hinzu, die in den angegebenen Kosten noch nicht enthalten sind. Die Abstimmungen hierzu werden in der nächsten Planungsphase geführt. Diverse Einsparpotentiale, wie zum Beispiel die Verortung der Lüftungsanlagen auf dem Dach (hierdurch konnte eine Vollunterkellerung des Gebäudes vermieden werden) und die Materialität der Fassade (Verzicht auf eine Klinkervorsatzschale zugunsten von geklebten Klinkerriemchen) wurden bereits berücksichtigt. Auf die Errichtung von provisorischen Containerklassen als Interimslösung konnte verzichtet werden, da der Altbau der Schule bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt werden kann. Hinsichtlich der geplanten Erhöhung der Zügigkeit hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Sanierung vs. Neubau des Schulzentrums Tannenbusch die perspektivisch erforderliche Erhöhung der Zügigkeit der beiden Schulen, insbesondere an der Freiherr-vom- Stein-Realschule, thematisiert (s. DS-Nr. 1511870EB3 und 1511870ST6), um vorrangig im Bonner Norden aber auch stadtweit der steigenden Nachfrage nach Realschul- und Gymnasialplätzen entsprechen zu können und Anmeldeüberhänge zukünftig nach Möglichkeit zu vermeiden (im vergangenen Schuljahr wurden bereits 3 Jahrgangsstufen an der Freiherr-vom-Stein- Realschule vierzügig geführt, das Tannenbusch-Gymnasium musste mangels verfügbarer Raumressourcen Anmeldeüberhänge ablehnen). Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt, dem Schulausschuss ein gemeinsam mit den Schulen entwickeltes Konzept zu den damaligen Raumnutzungen, sowie den sich aus den bereits begonnenen oder aber perspektivisch zu erwartenden Änderungen in den Bereichen: - Erweiterung der Zügigkeit von Realschule und Gymnasium - Angebote des Gemeinsamen Lernens (Inklusion) - Einführung des gebundenen Ganztags am Tannenbusch-Gymnasium vorzulegen. In der Mitteilungsvorlage mit der DS.Nr. 1812223 „Neubau Schulzentrum Tannenbusch Phase 0“ hatte die Verwaltung über das Ergebnis der sog. „Planungsphase 0“ durch Vorlage der entsprechenden Programmstudie berichtet. Die mit den Schulgemeinden abgestimmten Raumprogramme beinhalteten auch die Erhöhung der Zügigkeit der Freiherr-vom-Stein- Realschule von einer Drei- auf eine Vierzügigkeit sowie eine Erhöhung derSeite 44 von 2200Seite 5 von 21 Seite 5 Zügigkeit des Gymnasiums in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge sowie in der Sekundarstufe II auf 6 Züge. Die vorliegende Vorplanung spiegelt dies entsprechend wider, weswegen die Erhöhung der Zügigkeit nunmehr formal beschlossen werden kann. Die Verwaltung wird die Bezirksregierung Köln, wie mit dieser abgestimmt, darüber nachlaufend informieren. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 135.250.000 €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 20% und die Baukostensteigerung von 5% pro Jahr berücksichtigt. Hierbei ist zu beachten, dass die Baukostensteigerungen sich zurzeit sehr dynamisch entwickeln. Grundlage für die Berechnung ist die Kostenschätzung vom Mai 2021. Der Finanzbedarf in Höhe von 135,25 Mio. € soll über ein Förderdarlehen der KfW-Bank sowie den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW-Bank sieht bei Neubauten im KfW-40 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ sein. Die Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche und maximal 30 Mio. € begrenzt. Somit können 30 Mio. € (Tilgungszuschuss 6 Mio. €) über dieses Programm finanziert werden. Der weitere Finanzbedarf in Höhe von 105,25 Mio. € wird voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus dem Programm „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert. Weitere Möglichkeiten zur Förderung werden geprüft. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Neubau und Abbiss Schulzentrum Tannenbusch 637.000 604300 2020 -1.363.000 2.925.000 604300 2021 -3.075.000 3.764.000 604300 2022 -2.736.000 39.352.000 604300 2023 29.352.000 68.439.000 604300 2024 -11.561.000 15.684.000 604300 2025 7.934.000 4.449.000 604300 2026 -3.301.000 EinzahlungenSeite 55 von 2200Seite 6 von 21 Seite 6 LVR Investiver Finanzsaldo 135.250.000 15.250.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 1.623.000 604400 Betriebskosten (Strom,…) 485.135 600100 Abschreibungen(80Jahre) 1.690.625 650000 Zinsen(1,5%) 2.028.750 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 5.827.512 Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich) 2 Untergeschoss (öffentlich) 3 Erdgeschoss (öffentlich) 4 1. Obergeschoss (öffentlich) 5 2. Obergeschoss (öffentlich) 6 3. Obergeschoss (öffentlich) 7 Dachaufsicht (öffentlich) 8 Ansicht (öffentlich) 9 Schnitt 1 (öffentlich) 10 Schnitt 2 (öffentlich) 11 Folgelastenberechnung (öffentlich) 12 Baubeschreibung (öffentlich)Seite 66 von 2200Seite 7 von 21 Seite 77 von 2200Seite 8 von 21 OK Gelände - 3,80m Gefälle Rampe 10% Rampenlänge = 38m OK FFB - 4,30m lichte Raumhöhe 3,80m 2 7,8 23,3 1,7 55,7 12,2 31 43,1 51,74 55,71 1 2 2 A A 3 3 B B RLT 8m² +2m² RLT 9m² HS/RLT 8m² +1m² Aufzug Typ 3 5,31m² Pumi 8m² UV allg. 4m² R.1 R.2 R.3 R.4 R.5 R.6 R.7 R.8 R.9 R.1 R.2 R.3 R.4 R.5 R.6 R.7 R.8 R.9 R.B R.C R.A R.D R.E R.F G.1 G.2 G.3 G.4 G.5 G.6 G.7 G.8 G.A G.B G.C G.D G.E G.F G.G G.H G.I G.J G.1 G.2 G.3 G.4 G.5 G.6 G.7 G.8 8,5 8,50 8,5 8,5 8,5 8,5 8,5 8,75 10 8,75 9,00 9,00 8,75 10 8,75 8,58,58,5148,58,58,58,5 8,5 8,5 8,588,58,5 REALSCHULEGYMNASIUM HAR TW 40 m² RS Server Verwaltung 15m²+1m² SAA - Raum 7 m² +3m² SiBe - Raum 7 m² +3m² HAR ELT / NSHV 14m²+1m² HAR Erdgas19m² BMZ - Raum 7 m² +2m² RLT GYM 80m² + 295 m² GYM Server Verwaltung 15m²+1m² RS Lager Schulbedarf 75m² GYM Lager Schulbedarf 75m² RLT 5m² Lager Sozial- arbeit 20m² Lager Hausmeister 30m² Hausmeister- Werkstatt 76 m² + 4m² HA WC mit 2. Rettungsweg über Fenster Lager Streumittel 150m² + 10m² Fahrradkeller 372 m²; 100 Stellplätze Verbindung UV allg. 10m² Flur 103m² OK FFB - 3,80 m lichte Raumhöhe 3,30m Lager Aula 95m² -1m² GYM Lehrmittel NaWi 35 m² HAR FW 39 m² zentrale Wärmeverteilung 81m² ZBV 45 m² OK FFB - 3,80 m lichte Raumhöhe 3,30m OK FFB - 3,80 m lichte Raumhöhe 3,30m ZBV 10m² ZBV 68 m² ZBV 13m² BOS - Raum 7 m² +4m² ZBV 9m² ZBV 55m² Hebea. 3m² TRH B 47m² 25 Stg. 16,4 / 30 Flur für Technik ca. 42 m² 2_A_10_GR_UG_2021-03-02 Vorentwurf Schulzentrum Tannenbusch Adresse: Hirschberger Str. 3, 53119 Bonn 08.2019ber,hal,zc Grundriss Untergeschoss . . Städt. Gebäudemanagement Bonn SGB/85-321 Neubau 2A_10_UG 1:200 22.02.2021hal Bauherr 1 196856 Nr. Änderungen geänd. Autor gepr. Autor Berliner Platz 2 53111 Bonn Alle Masse sind verantwortlich vom Auftragnehmer zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung zu benachrichtigen. Änderungen nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers. Allgemeiner Hinweis: 1. Dieser Plan ist nur mit Unterschrift zur Ausführung freigegeben 2. Installationspläne gelten ausschliesslich für die entspr. Gewerke 3. Alle Türhöhen beziehen sich auf Oberkante Fertigfussboden 4. Alle Masse sind Rohbaumasse, wenn nicht besonders gekennzeichnet. 5. Sämtliche Brüstungshöhen beziehen sich auf Oberkante FFB EG +/-0.00 gepr. gez. Planinhalt: Vorhabensträger: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entwurfsverfasser: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maßstab:Plan-Nr.: Leistungsphase: Projekt: Datum Unterschrift Anlage: m, cm Proj.Nr.: ±0,00 = 58,60 m NHNSeiteSeite 9 von 21 Seite 99 von 2200Seite 10 von 21 Seite 1100 von 2200Seite 11 von 21 Seite 1111 von 2200Seite 12 von 21 Seite 1122 von 2200Seite 13 von 21 Seite 1133 von 2200Seite 14 von 21 Seite 1144 von 2200Seite 15 von 21 Seite 1155 von 2200Seite 16 von 21 Seite 1166 von 2200Seite 17 von 21 SeiteSeite 18 von 21 SeiteSeite 19 von 21 SeiteSeite 20 von 21 SeiteSeite 21 von 21
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