← Vorlagen

211527 · Beschlussvorlage

Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn

Nummer
211527
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 27.10.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  3. Sondersitzung des Schulausschusses 27.10.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 11,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211527-04 Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn
  2. 211527-01 AA Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn Antrag zur Vorlage 211527
  3. 211527-02 AA Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn Antrag zur Vorlage 211527
  4. 211527-03 Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (17.611 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211527
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Neubau des Schulzentrums Tannenbusch,
Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn
Beratungsfolge
Schulausschuss 07.10.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 27.10.2021 Empfehlung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eine fristgemäße Einbringung der Beschlussvorlage war aufgrund intensiver
verwaltungsinterner Abstimmungen leider nicht möglich.
Die Notwendigkeit der Befassung in der kommenden Sitzung ergibt sich
grundsätzlich aus der Verpflichtung der Bundesstadt Bonn als Schulträger, die
für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude,
Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Der Neubau
des Schulzentrums Tannenbusch und die damit verbundene Erhöhung der
Zügigkeit der beiden Schulen ist zwingend notwendig, um den steigenden
Bedarf an zusätzlichem Schulraum, hier: im Bereich des Bonner Nordens,
abdecken zu können. Eine spätere Befassung und Beschlussfassung würde zu
einer Verzögerung in der Planung führen, die im weiteren Planungs- und
Bauprozess möglicherweise nicht mehr aufgeholt werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Realisierung des
Bauvorhabens „Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger
Straße 3,53119 Bonn“, die die Erhöhung der Zügigkeit der Freiherr-
vom-Stein-Realschule sowie des Tannenbusch-Gymnasiums in der
Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge sowie in der Sekundarstufe II des
Tannenbusch-Gymnasiums auf 6 Züge berücksichtigt, wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erstellen und
diese zusammen mit der Kostenberechnung den politischen Gremien
zur Beschlussfassung vorzustellen.
Begründung
Mit Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 werden Planungen
des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. Euro vorab dem
Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.Seite 1 von 20
Seite 2
Im September/Oktober 2018 wurde die Programmstudie „Planungsphase 0“ im
Rahmen einer Mitteilung im Schulausschuss und im Betriebsausschuss
vorgestellt (DS-Nr.1812223). Daraufhin wurde vom SGB ein sogenanntes VgV-
Verfahren durchgeführt und in der Folge verschiedene Planungsbüros mit den
Planungen beauftragt. Auf Grundlage der ermittelten Bedarfe aus der
„Planungsphase 0“ wurde die Grundlagenermittlung und Vorplanung für den
Neubau des Schulzentrums Tannenbusch durchgeführt.
Das Schulzentrum Tannenbusch besteht aus dem Tannenbuschgymnasium
und der Freiherr-vom-Stein-Realschule. Nach Auswertung der Programmstudie
und des dazugehörigen Raumprogramms wurde im Zuge der
Grundlagenermittlung und Vorplanung eine benötigte Gesamtfläche von 23.454
m² BGF (Bruttogeschossfläche) ermittelt. Die auf dieser Basis erstellte
Vorplanung sieht den Neubau im Bereich des heutigen Schulhofgeländes
zwischen dem bestehenden Altbau des Schulzentrums Tannenbusch, dem
Gebäude der Carl-Schurz-Grundschule sowie der Dreifachsporthalle des
Schulzentrums vor. Die Planung beinhaltet zwei Baukörper für die beiden
Schulen, die durch die „gemeinsame Mitte“ verbunden sind und durch diese
erschlossen werden. Die gemeinsam zu nutzende Aula ist im Erdgeschoss des
Gymnasiums verortet und als Versammlungsstätte auch für Veranstaltungen
von Externen ausgelegt. Beide Schulen sind als Clusterschulen ausgelegt; die
Clustermitten des Gymnasiums orientieren sich zu den Innenhöfen, die der
Realschule befinden sich an den Außenfassaden. Die Vorplanung wurde mit
dem Schulamt und den Nutzern abgestimmt. Ebenso wurde die Planung mit
der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt. Sämtliche Zugänge
werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung erhält behindertengerechte
Toiletten. Die Barrierefreiheit der Obergeschosse wird durch einen Aufzug
gewährleistet.
Der Altbau des Schulzentrums soll bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt
und nach Umzug der Schulen dann zurückgebaut werden. In diesem Bereich
wird dann nach dem Abriss des Altbaus der Großteil der Schulhofflächen
liegen. Bis zur Gesamtfertigstellung aller Außenanlagen können verschiedene
Bereiche des Grundstücks als Interimsschulhofflächen genutzt werden. Die
notwendigen PKW-Stellplätze werden am Waldenburger Ring und an der
Hirschberger Straße, die Fahrradstellplätze an der Hirschberger Straße sowie
teilweise im Fahrradkeller im Untergeschoss des Neubaus angeordnet.
Die Gestaltung der Außenanlagen sieht vor, dass diese sich hauptsächlich in
Richtung der Agnetendorfer Straße orientieren, auf deren Niveau sie sich mit
schwachem Gefälle absenken. Ein Bereich ist funktional mit Aufenthalts- und
Bewegungsbereichen, den Fahrradstellplätzen, Zuwegungen, Schul- und
Kunstgarten und einer zentralen überdachten Bühnenfläche (Aufenthaltsdeck)
direkt der Schule zugeordnet und wird von einem 1,8 m hohen Zaun mit 5
großen Toren zur Schülerlenkung und notfalls –entfluchtung, aber auch als
Vandalismus- und Einbruchsschutz eingefriedet. Im Außengürtel sind neben
den erforderlichen Zuwegungen auch Spiel- und Sportbereiche untergebracht
mit dem Ziel, dass dieser Bereich nach Schulschluss auch der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden kann. Dieser Bereich wird lediglich durch einen
niedrigen Zaun als Schulbereich markiert. Ein Teilbereich der zurzeit nicht für
die Schulnutzung benötigten Grundstücksfläche (ca. 1.150 qm) wird vorerst der
angrenzenden Kindertagesstätte im Gustav-Heinemann-Haus zur Nutzung
überlassen. Bestandteil der weiteren Planungen wird auch die Schaffung einerSeite 2 von 20
Seite 3
Hol- und Bringzone für die Schüler*innen des Schulzentrums Tannenbusch
sein, die im Zusammenhang mit der im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt
Tannenbusch“ beschlossenen städtebaulichen Umgestaltung der
Agnetendorfer Straße ausgeführt werden soll. Die Herstellung der
Außenanlagen erfolgt in zwei Schritten für die Neubau- und Abbruchphase.
Auf der Liegenschaft ist umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden,
der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die
Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen
Baumbestandes. Dennoch lassen sich zur Umsetzung des Vorhabens
Baumfällungen nicht vermeiden. Der vorhandene Baumbestand wird kartiert
und in einer Gründatenliste zusammengestellt. Der Umfang der Fällungen wird
auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Der satzungsgeschützte
Baumbestand wird ermittelt und in Relation zu Planung zu bewertet.
Basierend auf dieser Vorentwurfsplanung müssen für die Maßnahme
insgesamt 143 Bäume entfernt werden, wovon 91 satzungsgeschützt sind. Die
hierfür erforderlichen Genehmigungen gem. §7 der Baumschutzsatzung
werden zunächst politisch und dann im Rahmen des
Baugenehmigungsprozesses erteilt.
Alle Ersatzpflanzungen können vollumfänglich auf dem Schulgrundstück
erfolgen. Während der gesamten Baumaßnahme werden Maßnahmen zum
Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und
DIN 18920 eingehalten.
Eine Kombination des Schulneubaus mit der Schaffung zusätzlichen
Wohnraums wird, wie schon in der o.g. Mitteilungsvorlage beschrieben, nicht
vorgesehen. Die Errichtung von Wohnungen ist auch ohne Änderung des
Bebauungsplanes nicht möglich, da es sich um ein Grundstück für
Gemeinbedarf (Schule) handelt.
Im Zuge des Neubaus wird in den Außenanlagen eine
Fernwärmeübergabestation gebaut, über die dann neben dem Neubau des
Schulzentrums auch der geplante Neubau der Turnhalle mit Fernwärme
versorgt wird. Weiterhin werden in den Außenanlagen die benötigten
Versickerungsanlagen für Regenwasser, da dieses aus Kapazitätsgründen
nicht in den Straßenentwässerungskanal eingeleitet werden darf, erstellt. Diese
müssen auch für Regenwasserversickerung der bestehenden
Dreifachsporthalle ausgelegt und angeschlossen werden, da die hierfür
vorhandene Regenwasserversickerung nicht mehr weiter genutzt werden darf.
Die Vorplanung kann in der Sitzung anhand von Plänen erläutert werden.
Gemäß Ratsbeschluss zu DS 211039 erfolgt die Planung unter
Berücksichtigung des KfW-Standards 40, soweit wirtschaftliche und technische
Voraussetzungen deren Durchführung unter Beachtung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulassen.
Bei Bedarf werden große Fensterscheiben effektiv gegen Vogelschlag
gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zudem werden bei der Beleuchtung
des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur
Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet. Die
Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Die
Höhe und die Anzahl der Leuchten sowie die Leuchtintensität werden so geringSeite 3 von 20
Seite 4
wie möglich gewählt.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, werden an
geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und
Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte
Fledermauskästen werden bauseitig bereits miteingeplant.
Die Kosten für den Rückbau des alten Schulgebäudes und die
Wiederherstellung der Außenanlagen sind in den Kostenangaben enthalten;
ebenso die Errichtung einer Fernwärmeübergabestation, die jedoch auch für
die Wärmeversorgung weiterer sich auf dem Grundstück befindender Gebäude
vorgesehen ist.
Für die Flachdächer des Neubaus sind eine Extensivbegrünung und eine
Photovoltaikanlage vorgesehen. Sollte die PV-Anlage nicht durch die
Stadtwerke Bonn errichtet werden, sondern durch das SGB, kommen noch
einmal Kosten in Höhe von ca. 300.000 € hinzu, die in den angegebenen
Kosten noch nicht enthalten sind. Die Abstimmungen hierzu werden in der
nächsten Planungsphase geführt.
Diverse Einsparpotentiale, wie zum Beispiel die Verortung der Lüftungsanlagen
auf dem Dach (hierdurch konnte eine Vollunterkellerung des Gebäudes
vermieden werden) und die Materialität der Fassade (Verzicht auf eine
Klinkervorsatzschale zugunsten von geklebten Klinkerriemchen) wurden bereits
berücksichtigt. Auf die Errichtung von provisorischen Containerklassen als
Interimslösung konnte verzichtet werden, da der Altbau der Schule bis zur
Fertigstellung des Neubaus genutzt werden kann.
Hinsichtlich der geplanten Erhöhung der Zügigkeit hatte die Verwaltung bereits
im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Sanierung vs.
Neubau des Schulzentrums Tannenbusch die perspektivisch erforderliche
Erhöhung der Zügigkeit der beiden Schulen, insbesondere an der Freiherr-vom-
Stein-Realschule, thematisiert (s. DS-Nr. 1511870EB3 und 1511870ST6), um
vorrangig im Bonner Norden aber auch stadtweit der steigenden Nachfrage
nach Realschul- und Gymnasialplätzen entsprechen zu können und
Anmeldeüberhänge zukünftig nach Möglichkeit zu vermeiden (im vergangenen
Schuljahr wurden bereits 3 Jahrgangsstufen an der Freiherr-vom-Stein-
Realschule vierzügig geführt, das Tannenbusch-Gymnasium musste mangels
verfügbarer Raumressourcen Anmeldeüberhänge ablehnen).
Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt, dem Schulausschuss ein
gemeinsam mit den Schulen entwickeltes Konzept zu den damaligen
Raumnutzungen, sowie den sich aus den bereits begonnenen oder aber
perspektivisch zu erwartenden Änderungen in den Bereichen:
- Erweiterung der Zügigkeit von Realschule und Gymnasium
- Angebote des Gemeinsamen Lernens (Inklusion)
- Einführung des gebundenen Ganztags am Tannenbusch-Gymnasium
vorzulegen.
In der Mitteilungsvorlage mit der DS.Nr. 1812223 „Neubau Schulzentrum
Tannenbusch Phase 0“ hatte die Verwaltung über das Ergebnis der sog.
„Planungsphase 0“ durch Vorlage der entsprechenden Programmstudie
berichtet. Die mit den Schulgemeinden abgestimmten Raumprogramme
beinhalteten auch die Erhöhung der Zügigkeit der Freiherr-vom-Stein-
Realschule von einer Drei- auf eine Vierzügigkeit sowie eine Erhöhung derSeite 4 von 20
Seite 5
Zügigkeit des Gymnasiums in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge sowie in
der Sekundarstufe II auf 6 Züge.
Die vorliegende Vorplanung spiegelt dies entsprechend wider, weswegen die
Erhöhung der Zügigkeit nunmehr formal beschlossen werden kann.
Die Verwaltung wird die Bezirksregierung Köln, wie mit dieser abgestimmt,
darüber nachlaufend informieren.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 135.250.000 €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 20% und die
Baukostensteigerung von 5% pro Jahr berücksichtigt. Hierbei ist zu beachten,
dass die Baukostensteigerungen sich zurzeit sehr dynamisch entwickeln.
Grundlage für die Berechnung ist die Kostenschätzung vom Mai 2021.
Der Finanzbedarf in Höhe von 135,25 Mio. € soll über ein Förderdarlehen der
KfW-Bank sowie den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest
Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Die neue Bundesförderung für
effiziente Gebäude der KfW-Bank sieht bei Neubauten im KfW-40 Standard ein
Tilgungszuschuss in Höhe von 20% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen
wird voraussichtlich negativ sein. Die Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro
pro m2 Nettogrundfläche und maximal 30 Mio. € begrenzt. Somit können 30
Mio. € (Tilgungszuschuss 6 Mio. €) über dieses Programm finanziert werden.
Der weitere Finanzbedarf in Höhe von 105,25 Mio. € wird voraussichtlich
jeweils zur Hälfte aus dem Programm „Kommunal Invest“ und „Kommunal
Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert.
Weitere Möglichkeiten zur Förderung werden geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Neubau und Abbiss
Schulzentrum Tannenbusch 637.000 604300 2020 -1.363.000
2.925.000 604300 2021 -3.075.000
3.764.000 604300 2022 -2.736.000
39.352.000 604300 2023 29.352.000
68.439.000 604300 2024 -11.561.000
15.684.000 604300 2025 7.934.000
4.449.000 604300 2026 -3.301.000
EinzahlungenSeite 5 von 20
Seite 6
LVR
Investiver Finanzsaldo 135.250.000 15.250.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 1.623.000 604400
Betriebskosten (Strom,…) 485.135 600100
Abschreibungen(80Jahre) 1.690.625 650000
Zinsen(1,5%) 2.028.750 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 5.827.512
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)
2 Untergeschoss (öffentlich)
3 Erdgeschoss (öffentlich)
4 1. Obergeschoss (öffentlich)
5 2. Obergeschoss (öffentlich)
6 3. Obergeschoss (öffentlich)
7 Dachaufsicht (öffentlich)
8 Ansicht (öffentlich)
9 Schnitt 1 (öffentlich)
10 Schnitt 2 (öffentlich)
11 Folgelastenberechnung (öffentlich)
12 Baubeschreibung (öffentlich)Seite 6 von 20
Seite 7 von 20
OK Gelände
- 3,80m
Gefälle Rampe 10%
Rampenlänge = 38m
OK FFB
- 4,30m
lichte Raumhöhe 3,80m
2
7,8
23,3
1,7
55,7
12,2 31
43,1
51,74
55,71
1
2
2
A
A
3
3
B
B
RLT 8m² +2m²
RLT 9m²
HS/RLT 8m² +1m²
Aufzug
Typ 3
5,31m²
Pumi
8m²
UV
allg.
4m²
R.1 R.2 R.3 R.4 R.5 R.6 R.7 R.8 R.9
R.1 R.2 R.3 R.4 R.5 R.6 R.7 R.8 R.9
R.B
R.C
R.A
R.D
R.E
R.F
G.1 G.2 G.3 G.4 G.5 G.6 G.7 G.8
G.A
G.B
G.C
G.D
G.E
G.F
G.G
G.H
G.I
G.J
G.1 G.2 G.3 G.4 G.5 G.6 G.7 G.8
8,5 8,50 8,5 8,5 8,5 8,5 8,5 8,75 10 8,75 9,00 9,00 8,75 10 8,75
8,58,58,5148,58,58,58,5
8,5
8,5
8,588,58,5
REALSCHULEGYMNASIUM
HAR TW
40 m²
RS Server
Verwaltung
15m²+1m²
SAA -
Raum
7 m² +3m²
SiBe -
Raum
7 m² +3m²
HAR ELT
/ NSHV
14m²+1m²
HAR
Erdgas19m²
BMZ -
Raum
7 m² +2m²
RLT GYM
80m² + 295 m²
GYM Server
Verwaltung
15m²+1m²
RS
Lager
Schulbedarf
75m²
GYM
Lager
Schulbedarf
75m²
RLT
5m²
Lager
Sozial-
arbeit
20m²
Lager
Hausmeister
30m²
Hausmeister-
Werkstatt
76 m²
+ 4m² HA WC
mit 2.
Rettungsweg
über Fenster
Lager
Streumittel
150m² + 10m²
Fahrradkeller
372 m²;
100 Stellplätze
Verbindung UV allg.
10m²
Flur 103m²
OK FFB
- 3,80 m
lichte Raumhöhe 3,30m
Lager
Aula
95m² -1m²
GYM
Lehrmittel NaWi
35 m²
HAR FW
39 m²
zentrale
Wärmeverteilung
81m²
ZBV
45 m²
OK FFB
- 3,80 m
lichte Raumhöhe 3,30m
OK FFB
- 3,80 m
lichte
Raumhöhe
3,30m
ZBV
10m²
ZBV
68 m²
ZBV
13m²
BOS -
Raum
7 m² +4m²
ZBV 9m²
ZBV
55m²
Hebea.
3m²
TRH B
47m²
25 Stg.
16,4 / 30
Flur für
Technik
ca. 42 m²
2_A_10_GR_UG_2021-03-02
Vorentwurf
Schulzentrum Tannenbusch
Adresse: Hirschberger Str. 3, 53119 Bonn
08.2019ber,hal,zc
Grundriss Untergeschoss
.
.
Städt. Gebäudemanagement Bonn
SGB/85-321
Neubau
2A_10_UG 1:200
22.02.2021hal
Bauherr
1
196856
Nr. Änderungen geänd. Autor gepr. Autor
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Alle Masse sind verantwortlich vom Auftragnehmer zu prüfen.
Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung zu benachrichtigen.
Änderungen nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers.
Allgemeiner Hinweis:
1. Dieser Plan ist nur mit Unterschrift zur Ausführung freigegeben
2. Installationspläne gelten ausschliesslich für die entspr. Gewerke
3. Alle Türhöhen beziehen sich auf Oberkante Fertigfussboden
4. Alle Masse sind Rohbaumasse, wenn nicht besonders gekennzeichnet.
5. Sämtliche Brüstungshöhen beziehen sich auf Oberkante FFB EG +/-0.00
gepr.
gez.
Planinhalt:
Vorhabensträger:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Entwurfsverfasser:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Maßstab:Plan-Nr.:
Leistungsphase:
Projekt:
Datum Unterschrift
Anlage:
m, cm
Proj.Nr.:
±0,00 = 58,60 m NHNSeite 8 von 20
Seite 9 von 20
Seite 10 von 20
Seite 11 von 20
Seite 12 von 20
Seite 13 von 20
Seite 14 von 20
Seite 15 von 20
Seite 16 von 20
Seite 17 von 20
Seite 18 von 20
Seite 19 von 20
Seite 20 von 20

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de