211524-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bonner Weihnachtsmarkt 2021
Kerndaten
- Nummer
- 211524-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211524-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bonner Weihnachtsmarkt 2021 Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1: Der Weihnachtsmarkt kann im Rahmen der geltenden Coronaschutzverordnung stattfinden. Dynamische Veränderungen und Anpassungen können natürlich nicht ausgeschlossen werden. Zu 2: Alternativszenarien wie z.B. eine Einzäunung des Weihnachtsmarktgeländes wurden geprüft, sind aber aus technischen und wegebezugstechnischen Gründen nicht möglich; auch eine Reduzierung der Standanzahl löst keine pandemischen Problemstellungen. Der Weihnachtsmarkt soll daher in dem von der Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Umfang stattfinden. Zu 3: Eine Abstimmung mit der Landesregierung oder dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist systemisch nicht vorgesehen. Alle vorgesehenen Mechanismen der Coronaschutzverordnung und deren Anlagen werden genutzt und umgesetzt. Zudem wird ein Hygienekonzept erstellt. Zu 4: Gem. § 4 der Coronaschutzverordnung (Stand 02.09.2021) dürfen Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2 500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden bei dem Wert von 35 oder darüber, in dem jeweiligen Gebiet die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden (3G-Regelung). Hierzu gehört auch der Weihnachtsmarkt Bonn. Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nichtSeite 1 von 2 Seite 2 erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen. Der Stadtordnungsdienst wird im Rahmen seiner Streifen die stichprobenartigen Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt datenschutzkonform durchführen und entsprechend dokumentieren.Auf den Zuwegungen sowie auf den Veranstaltungsflächen wird per Beschilderung auf die verpflichtende 3 G-Regelung auf dem Bonner Weihnachtsmarkt hingewiesen. Zu 5: Das Zulassungsgremium hat entsprechend der Zulassungsrichtlinien der Bundesstadt Bonn für den Bonner Weihnachtsmarkt entschieden. Zur Zeit werden die Verträge an die Weihnachtsmarktbewerber*innen verschickt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de