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211524-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bonner Weihnachtsmarkt 2021

Nummer
211524-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211524 Bonner Weihnachtsmarkt 2021

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211524-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bonner Weihnachtsmarkt 2021
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Der Weihnachtsmarkt kann im Rahmen der geltenden
Coronaschutzverordnung stattfinden.
Dynamische Veränderungen und Anpassungen können natürlich nicht
ausgeschlossen werden.
Zu 2:
Alternativszenarien wie z.B. eine Einzäunung des
Weihnachtsmarktgeländes wurden geprüft, sind aber aus technischen
und wegebezugstechnischen Gründen nicht möglich; auch eine
Reduzierung der Standanzahl löst keine pandemischen
Problemstellungen. Der Weihnachtsmarkt soll daher in dem von der
Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Umfang stattfinden.
Zu 3:
Eine Abstimmung mit der Landesregierung oder dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales ist systemisch nicht vorgesehen.
Alle vorgesehenen Mechanismen der Coronaschutzverordnung und
deren Anlagen werden genutzt und umgesetzt. Zudem wird ein
Hygienekonzept erstellt.
Zu 4:
Gem. § 4 der Coronaschutzverordnung (Stand 02.09.2021) dürfen
Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2 500 aktiv
Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden bei
dem Wert von 35 oder darüber, in dem jeweiligen Gebiet die folgenden
Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von
immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen,
besucht oder ausgeübt werden (3G-Regelung). Hierzu gehört auch der
Weihnachtsmarkt Bonn. Wenn eine Zugangskontrolle bei
Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nichtSeite 1 von 2
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erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen
Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in
Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich
stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen. Der
Stadtordnungsdienst wird im Rahmen seiner Streifen die
stichprobenartigen Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt
datenschutzkonform durchführen und entsprechend dokumentieren.Auf
den Zuwegungen sowie auf den Veranstaltungsflächen wird per
Beschilderung auf die verpflichtende 3 G-Regelung auf dem Bonner
Weihnachtsmarkt hingewiesen.
Zu 5:
Das Zulassungsgremium hat entsprechend der Zulassungsrichtlinien der
Bundesstadt Bonn für den Bonner Weihnachtsmarkt entschieden. Zur
Zeit werden die Verträge an die Weihnachtsmarktbewerber*innen
verschickt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de