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211514 · Mitteilungsvorlage

Maßnahmen zum Mikroklima, Artenschutz und zur besseren Versickerung durch Umgestaltung von (Kleinst-) Flächen in der Bonner Innenstadt; fortgeschrittener Ergebnisstand zum Prüfauftrag DS-Nr. 1912296

Nummer
211514
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211514
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Maßnahmen zum Mikroklima, Artenschutz und zur
besseren Versickerung durch Umgestaltung von
(Kleinst-) Flächen in der Bonner Innenstadt;
fortgeschrittener Ergebnisstand zum Prüfauftrag
DS-Nr. 1912296
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Mitteilungsvorlage „Maßnahmen zum Mikroklima, Artenschutz und zur
besseren Versickerung durch Umgestaltung von (Kleinst-) Flächen in der
Bonner Innenstadt; Ergebnis zum Prüfauftrag der DS-Nr. 1912296“ (DS-Nr.
200572) schlägt die Verwaltung bereits Maßnahmen zur Verbesserung für die
konkret im Beschluss benannten Flächen im Innenhof zwischen Oxfordstraße
und Stiftsgasse, am Wilhelms- und Stiftsplatz, im Innenhof hinter der
Stiftsgarage (Am Marthashof) sowie im Umgebungsbereich der Oper vor. Zur
Umsetzung der in dieser Vorlage benannten Maßnahmen wurden Finanzmittel
in Höhe von 133.000€ für den Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldet. Die
Verwaltung hat sich im Rahmen einer AG weitergehend mit dem Thema
Entsiegelung befasst und stellt nachfolgend den Stand der erarbeiteten
Ergebnisse dar.
Bei der Ermittlung von Entsiegelungspotenzialen spielen insbesondere die
Eignung der Fläche zur Entsiegelung und Begrünung (z.B. im Hinblick auf
deren Nutzung), die Eigentumsverhältnisse sowie die anschließende Pflege der
begrünten Fläche eine Rolle. Die AG Entsiegelung hat mit Bezug auf den
Beschluss DS Nr. 200572, aber auch mit Blick auf das Leitbild der Stadt Bonn
zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS Nr. 190114) sowie die
Planungshinweiskarte aus dem ZURES-Projekt und die
Starkregengefahrenkarten Erfordernisse und Möglichkeiten zur Entsiegelung
und Begrünung geprüft und in laufende Vorhaben eingebracht:
 Auerberger Mitte: Das Thema Entsiegelung und Begrünung spielt auch
im Rahmen des Werkstattverfahrens zur Erhöhung der
Aufenthaltsqualität der Auerberger Mitte eine recht zentrale Rolle. Im
Rahmen eines verwaltungsinternen Begleitgremiums wurden
Möglichkeiten der Entsiegelung und Begrünung diskutiert – auch
beispielsweise vor dem Hintergrund freizuhaltender Wege für
Einsatzfahrzeuge. Die theoretisch vorhandenen Potenziale für eineSeite 1 von 14
Seite 2
Entsiegelung in der Auerberger Mitte werden in den weiteren Prozess
und in die Erarbeitung einer Konzeption eingebracht werden. Praktisch
werden sich die am Werkstattverfahren teilnehmenden Akteure
insbesondere mit der Frage der Flächenkonkurrenzen zwischen
gewünschten Nutzungen (z.B. Markt, Außengastronomie, Begrünung)
auseinandersetzen müssen. Das beauftragte Büro BASTA hat die
Ergebnisse des Werkstattverfahrens dokumentiert. Diese werden der
Politik in einer separaten Vorlage zu Verfügung gestellt.
 Innenstadt Bad Godesberg: Das im Januar 2020 beschlossene
Integrierte Stadtentwicklungskonzept Innenstadt Bad Godesberg
beinhaltet mit der Maßnahme A1 „Masterplan für den öffentlichen Raum
in der Bad Godesberger Innenstadt“ sowie mit der sich daran
anschließenden Maßnahme A2 „Detailplanung und Umsetzung der
Maßnahmen aus dem Masterplan für den öffentlichen Raum“ auch die
Aspekte „Vorschläge zur Reduktion von Hitzebelastungen im
öffentlichen Raum“ sowie „Vorschläge für eine ansprechende moderne
Bepflanzung unter stadtklimatischen und ökologischen
Gesichtspunkten“(siehe DS 190431). Im Rahmen des
Wettbewerbsverfahrens „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ wird
für den Teil der öffentlichen Freiräume das Thema Klimaanpassung
bzw. Entwicklung der blau-grünen Infrastruktur eine zentrale Rolle
spielen. Die Wettbewerbsauslobung ist unter www.bonn.de,
Suchbegriffe: Masterplan Innenstadt Bad Godesberg, abrufbar. Die
Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens werden öffentlich ausgestellt.
 Quartier östlich des Beueler Bahnhofs: Aufgrund des hohen Anteils
von gewerblichen und industriellen Nutzungen in diesem Bereich, ist der
Anteil an Grünanlagen im gesamten Gebiet sehr gering. Darüber hinaus
ist die Erreichbarkeit von kleinen Grünflächen in einem Radius von unter
500 m im Untersuchungsgebiet schlecht. Das integrierte
Stadtentwicklungskonzept Beuel Ost (DS Nr. 202312) benennt daher
mit dem „Hof- und Fassadenprogramm“ sowie der „Erstellung eines
integrierten quartiersbezogenen Klimaanpassungskonzeptes“ zunächst
zwei Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Aus dem
Integrierten Klimaanpassungskonzept werden nach eingehender
Analyse der vor Ort vorhandenen Handlungserfordernisse und
Potenziale weitere Maßnahmen hervorgehen. Berücksichtigt werden
muss dabei, dass große Teile des Quartiers als Altstandorte registriert
sind. Parallel wurden die Firma Gertec sowie der Wissenschaftsladen
Bonn e.V. gemeinsam mit der kurzfristigen Durchführung eines
Netzwerkprojektes zu Klimaschutz und Klimaanpassung im Bereich des
Gewerbegebietes Beuel-Ost beauftragt. Teil dieses Projektes werden
u.a. Beratungsleistungen sein, welche gewerbebezogene Maßnahmen
zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2035 sowie der
Verbesserung Klimafolgenanpassung betreffen. Zudem werden in
diesem Zusammenhang städtische Förderprogramme
(Gebäudebegrünung, Entsiegelung, Photovoltaik) beworben.
 Maarhofplatz: Als Alternative zur im Rahmen der DS Nr. 200572
vorgeschlagenen mobilen Begrünung, wird die Entsiegelung von bis zu
drei Parkplätzen und eine anschließende Bepflanzung mit Bäumen
geprüft. Dies würde eine Beschattung und Verdunstungskühle erzeugen
- ggf. können die Baumscheiben zudem zu einer örtlichen VersickerungSeite 2 von 14
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genutzt werden. Der Einsatz mobiler Begrünung geht nicht mit einer
Entsiegelung von Flächen einher und ist zudem sehr pflegeintensiv.
 Budapester Straße / Bereich Windeckbunker: Die Umgestaltung und
Entsiegelung im Bereich der Budapester Straße /Bereich
Windeckbunker wurde im Rahmen des Förderantrags Masterplan
Innere Stadt nachgemeldet (siehe DS Nr. 202217 Masterplan Innere
Stadt, Teilprojekt Grünfläche Budapester Straße Weiterführung zur
Entwurfsplanung). Zum Stand informiert die Verwaltung aktuell separat
in der DS Nr. 211107.
 Rathausvorplatz Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel beschloss am 24.
Februar 2021 die Verwaltung damit zu beauftragen, einen Förderantrag
zur Umsetzung von Klimaresilienz-Maßnahmen auf dem
Rathausvorplatz Beuel im Rahmen des Sonderprogramms
Klimaresilienz in Kommunen des Landes NRW zu stellen und vorab die
Umsetzbarkeit vorgeschlagener Maßnahmen zu prüfen. Wie in Anlage 1
aufgeführt bietet der Rathausvorplatz z.B. aufgrund der mehrmals in der
Woche stattfindenden Marktnutzung sowie der teilweisen Unterbauung
durch eine Tiefgarage kein großes Potenzial zur Entsiegelung zwecks
Begrünung. Im Beschluss der Bezirksvertretung werden jedoch weitere
im Rahmen des Sonderprogramms Klimaresilienz in Kommunen
förderfähige Maßnahmen, welche nicht zwingend mit einer Entsiegelung
einhergehen, genannt (z.B. Gebäudebegrünung, mobiles Grün,
Verschattungsanlagen, Wasserspiele; DS Nr. 202360). Derzeit läuft
hierzu die durch die Bezirksverwaltungsstelle Beuel koordinierte,
ämterübergreifende Abstimmung zur Umsetzbarkeit der
vorgeschlagenen Maßnahmen.
 Stiftsplatz: Um der wichtigen stadträumlichen und funktionalen
Bedeutung des Stiftsplatzes für das innerstädtische Quartier gerecht zu
werden, soll durch eine zusätzliche Freiraumgestaltung ein wichtiger
Beitrag zum Klima (Entsiegelung, Begrünung) geleistet werden. Konkret
werden folgende multifunktionalen Ziele angestrebt: Biodiversität durch
heimische & klimaresistente Bepflanzungen (insektenfreundlich), CO2-
Reduktion, Schaffung von Schattenspendern, Förderung von
nachhaltiger Mobilität (E-Ladesäulen für Autos und Räder;
Fahrradparkhaus), sozialer attraktiver Begegnungsort im Grünen. Die
Umgestaltung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Masterplan
Bonn Innere Stadt. Dabei werden auch die Bürger*innen beteiligt. Die
Verwaltung informiert hierzu gesondert (DS-Nr. 211463). Parallel hierzu
stellte die Verwaltung fristgerecht zum 15.03.2021 einen Antrag mit dem
Titel „*Klimaanpassungen für das Quartier* Entsiegelung und
klimaresiliente Umgestaltung des Stiftsplatzes unter Nutzung von
Potentialen der Schwammstadt (Bunkeranlage als Wasserreservoir)“
auf Förderung im Rahmen des „Bundesprogramm zur Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“. Der Projektantrag sah die
Prüfung von Entsiegelungsoptionen des Stiftsplatzes (z.B. durch
Wegfall von Parkplätzen) sowie die entsprechende Umgestaltung vor.
Bei der Neugestaltung sollten dabei im Sinne der Schwammstadt
Maßnahmen zur Begrünung und ortsnahen Regenwasserversickerung
bzw. Speicherung genutzt werden. Hierzu wurde geprüft, inwieweit
vorhandene alte unterirdische Bunker bzw. Wasserspeicher effektiv
integriert werden können. Es handelte sich in diesem Programm um einSeite 3 von 14
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zweistufiges Verfahren, in welchem nun zunächst die Projektskizze
eingereicht wurde. Der Antrag auf Förderung wurde am 21.07.2021
durch das Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
abgelehnt.
Öffentliche Plätze: Einige öffentliche Plätze in Bonn sind recht stark versiegelt,
daher oft Hitzehotspots und erwecken den Anschein großer bislang nicht
realisierter Entsiegelungspotenziale. Die Verwaltung hat vor diesem
Hintergrund einige Plätze geprüft, konnte im Ergebnis jedoch keine
nennenswerten Entsiegelungsmöglichkeiten identifizieren. Anlage 1 erläutert
das Prüfergebnis.
Losgelöst von räumlich-konkretisierten Flächenpotenzialen möchte die
Verwaltung auf folgende Maßnahmen zur Entsiegelung im Bestand sowie zur
Begrenzung der Neuversiegelung hinweisen:
Entsiegelung im Bestand:
 Grundsätzlich werden bei Neupflanzungen von Bäumen bereits
vorhandene Baumscheiben auf eine Größe von mindestens 2*4m
erweitert.
 Auf Basis des Ratsbeschlusses DS-Nr. 190500 „Begrünung von
Haltestellendächern“ legte die Verwaltung in der MV DS-Nr. 200303
die entsprechenden Optionen auf Basis einer Abstimmung mit den SWB
sowie der Firma Ströer dar. Demnach sind von derzeit 420 in Bonn
bestehenden Fahrgastunterständen 16 statisch geeignet, um die Auflast
einer wassergesättigten Dachbegrünung tragen zu können. Eine
mögliche Maßnahme wäre somit die nachträgliche Begrünung der
genannten 16 Fahrgastunterstände sowie die Begrünung von
Fahrgastunterständen, die künftig im Rahmen ggf. notwendiger
Ersatzmaßnahmen neu aufgestellt werden. Die Firma Ströer bietet ein
System aus Drainagematte, Substrat (8cm) und Sedum für 5.000€ je
Begrünung/Fahrgastunterstand an. Im Rahmen einer Kooperation mit
der Firma Ströer wurde bereits ein Haltestellendach in Bonn Bad
Godesberg (Löbestraße) exemplarisch begrünt.
 In Federführung der Leitstelle Klimaschutz beantragte die Stadt Bonn
das Projekt „mutabor“ im Rahmen der Deutschen
Anpassungsstrategie im Förderschwerpunkt kommunale
Leuchtturmvorhaben (siehe DS Nr. 190019). Die Bewilligung des
Projektes erfolgte im Dezember 2020 (siehe DS Nr. 202261). Inhalt des
Vorhabens wird u.a. eine gesamtstädtische Analyse des Potenzials zur
Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion von
Wärmebelastung sein. Da von der Entsiegelung und Begrünung von
Flächen eine kühlende Wirkung ausgeht, wird auch die Identifizierung
entsprechender Potenziale Thema im Rahmen des 2-jährigen Projektes
sein.
 Als eine der Maßnahmen aus dem Paket zum Klimanotstand (DS Nr.
200016) hat die Verwaltung ein Förderprogramm Begrünung (DS Nr.
201243) vorgeschlagen, welches am 01.09.2020 vom Rat beschlossenSeite 4 von 14
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wurde. Im Rahmen dieses Programms soll mit einem Budget von
insgesamt 100.000€ die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie
die Entsiegelung und anschließende Begrünung von Flächen gefördert
werden.
 Um das für Maßnahmen zur Gebäudebegrünung sowie zur
Entsiegelung und Begrünung zur Verfügung stehende Budget deutlich
zu erhöhen, den kommunalen Haushalt jedoch nicht weiter zu belasten,
stellte die Verwaltung im Dezember 2020 einen Förderantrag im
Rahmen des „Sonderprogramms Klimaresilienz in Kommunen“ des
Landes NRW. Beantragt wurde eine Summe i.H.v. 300.000€ zur
Weiterleitung an Dritte zur Förderung der Begrünung von Dächern und
Fassaden privat oder gewerblich genutzter Gebäude. Der Antrag auf
Förderung wurde Ende März durch den zuständigen Projektträger Jülich
bewilligt. Nach Beschlussfassung der Richtlinie startete das
Förderprogramm Gebäudebegrünung im Mai 2021. Die in den
städtischen Haushalt eingebrachte Summe von 100.000€ soll nun
vollständig für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung eingesetzt
werden. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie für ein
Programm zur Entsiegelung und Begrünung. Geplant ist ein Start des
Förderprogramms im Herbst 2021.
 Mobiles Grün kann eine Option zur Aufwertung von Flächen sein,
deren Nutzung eine Entsiegelung nicht zulässt. Zu beachten ist hierbei
u.a. der höhere Pflegeaufwand im Vergleich zu Grünanlagen mit
Bodenanschluss sowie die teils reduzierte Entwicklungsmöglichkeit der
Pflanzen aufgrund des geringeren Wurzelraums. Die Verwaltung hat die
temporäre Installation eines „Grünen Zimmers“ zur Bewerbung des
Förderprogramms Begrünung sowie einen Wettbewerb zur Vergabe
weiterer „Grüner Inseln“ vorgeschlagen (siehe DS Nr. 210250). Die
Vorlage wurde am 01.06.2021 geändert vom Ausschuss für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda beschlossen. Umgesetzt werden soll der
Wettbewerb um weitere „Grüne Inseln“, die Installation eines „Grünen
Zimmers“ wird nicht realisiert.
Begrenzung der Neuversiegelung:
Neben dem dieser Vorlage im Wesentlichen zu Grunde liegenden Bestreben
bereits versiegelte Flächen zu entsiegeln, weist die Verwaltung auf das
Erfordernis hin, parallel die Neuversiegelung von Flächen aus den gleichen
Gründen (Erhalt natürlicher Bodenfunktionen wie z.B. der Bodenkühlleistung)
nach Möglichkeit zu begrenzen.
Grundsätzlich regelt die Landesbauordnung NRW §8 bereits:
„(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen
überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die
Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der
Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung,
soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen
Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“Seite 5 von 14
Seite 6
Zudem erhielt die Verwaltung mit dem Beschluss des Antrages „Nachhaltiges
Bauen“ DS Nr. 190441 den vielschichtigen Auftrag, sich vor dem Hintergrund
der Nachhaltigkeitsstrategie u.a. mit den Themen umweltverträgliche
Flächenausweisung, flächenressourcenschonendes Bauen sowie doppelte
Innenentwicklung auseinanderzusetzen und ein entsprechendes Konzept
vorzulegen. Derzeit läuft hierzu ein umfangreicher ämterübergreifender
Abstimmungsprozess.
Anlage/n
1 Prüfergebnis Entsiegelungspotenziale (öffentlich)Seite 6 von 14
Anlage 1 Prüfergebnis Entsiegelungspotenziale
Rathausplatz Beuel
Abbildung 1: 100-jährl. Regenereignis Abbildung 2: Planungshinweiskarte (Hitze, Tagsituation)
Handlungserfordernis:
 Fläche bei Starkregen nur
punktuell betroffen (Einfahrt
Tiefgarage (TG) erscheint als
Regenwasser“sammelstelle“, liegt
an der Art der Modellierung)
 Fläche in sommerlichen
Hochdruckwetterlagen sehr stark
sonnenexponiert, daher sehr hohe
bis extreme bioklimatische
Belastung am Tag
Abbildung 3: Lufbild Rathausplatz Beuel
Situation
 Vorplatz ist Veranstaltungsfläche (Weihnachtsmarkt,
Brauchtum, Markt etc.)
 Flächen sind teils privat
 Fläche ist teils mit einer Tiefgarage unterbaut,
Baumpflanzungen sind in diesen Bereichen daher
aufgrund geringer Substrataufbauhöhen nicht möglich
 Keine nennenswerten Entsiegelungsmöglichkeiten
 aufgrund der TG im Untergrund kein
Versickerungspotential im Boden
Potenzial:
 Ggf. Aufwertung der
Dachbegrünung des Beueler
Rathauses + Fassadenbegrünung
(gesonderte Eignungsprüfung
durch SGB erforderlich)
 Ggf. Mobiles Grün – hier ist
allerdings der sehr hohe
Pflegeaufwand zu berücksichtigenSeite 7 von 14
Remigiusplatz
Abbildung 4: 100-jährl. Regenereignis Abbildung 5: Planungshinweiskarte (Hitze, Tagsituation)
Handlungserfordernis:
• Fläche bei Starkregen nur
punktuell betroffen
• während sommerlicher
Hochdruckwetterlagen extreme
bioklimatische Belastung
Abbildung 6: Luftbild Remigiusplatz
Situation
 Außengastronomie/ Sondernutzungen
 Baumbeet ist ein Hochbeet und kann nicht ohne
Weiteres vergrößert werden
 Teils unterirdische Gewölbekeller
 Lieferverkehr
 Nutzbarkeit der Verkehrsfläche erforderlich
 Platz wurde zuletzt unter Nutzung von
Städtebaufördermitteln umgestaltet weshalb eine
zeitliche Bindung vorliegt
 aufgrund von Bauten in Untergrund kein
Versickerungspotential im Boden für Regenwasser
Potenzial:
Begrünungspotenziale stellen die
Dachflächen der privat und
gewerblich genutzten Gebäude dar.Seite 8 von 14
Oper
Abbildung 7: 100-jährl. Regenereignis Abbildung 8: Planungshinweiskarte (Hitze, Tagsituation)
Handlungserfordernis
 Fläche bei Starkregen gering
betroffen
 Günstige bis sehr günstige
bioklimatische Situation
Abbildung 9: Luftbild Oper
Situation
 Nutzungen Strandbar/Außengastronomie
 Asphaltierte Fläche dient als Aufstellfläche für
Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr)
 41-9 und SGB arbeiten aktuell im Rahmen des Klimanotstands
eine Maßnahme zur insektenfreundlichen Begrünung der Oper
aus
 Der Opernbereich wird im Rahmen des Masterplans Innere
Stadt Bonn Projektes Rheinuferpromenade berücksichtigt. Ziel
ist diesen Bereich bei dem Wettbewerb als Ideenteil (Themen
Klimaanpassung, Vernetzung, Sport und Kultur) zur
Umgestaltung der Rheinuferpromenade mit zu betrachten und
in die zukünftigen Entwicklungen einzubeziehen.
 aufgrund der TG im Untergrund kein Versickerungspotential im
Boden
Potenzial
 kein nennenswertes Potenzial
zur Entsiegelung
 Enorm große Dachfläche, die
zur Begrünung genutzt werden
könnte (Eignungsprüfung SGB
erforderlich)Seite 9 von 14
Bahnhofsvorplatz
Abbildung 10: 100-jährl. Regenereignis Abbildung 11: Planungshinweiskarte (Hitze, Tagsituation)
Handlungserfordernis
 Fläche bei Starkregen wenig
betroffen  hier noch alte
Bebauung als Grundlage der
Modellierung der
Starkregengefahrenkarte
 Extrem starke bioklimatische
Belastung bei sommerlichen
Hochdruckwetterlagen
Abbildung 12: Luftbild Bahnhofsvorplatz
Situation
 Schmale, enge Häuserschluchten z.B. an der
Maximilianstraße sind für Baumpflanzungen
nicht gut geeignet
 aufgrund der Unterführung, U-Bahn, etc. im
Untergrund kein Versickerungspotential in den
Boden
 Bereich wurde gerade erst fertiggestellt,
Begrünung wurde nicht vorgesehen
Potenzial
Ggf. Mobiles Grün / Sitzgelegenheiten
Begrünung im Rahmen der
Umgestaltung ZOBSeite 10 von 14
Moltkeplatz
Abbildung 13: 100-jährl. Regenereignis Abbildung 14: Planungshinweiskarte (Hitze, Tagsituation)
Handlungserfordernis
 Moltkeplatz liegt in
HWgefahrenbereich bei einem
HQ100 und HQextrem  Bereich
wird im gesetzlich festgelegten Ü-
Gebiet des Godesberger Bachs
liegen (soll lt. Bezirksregierung
Köln in Frühjahr 2021 festgesetzt
werden)
 Extrem starke bioklimatische
Belastung bei sommerlichen
Hochdruckwetterlagen
Abbildung 15: Luftbild Moltkeplatz
Situation
• Außengastronomie / Sondernutzung
• Gänzjährige Nutzung durch den Markt
• Fläche bei Starkregen betroffen
• Leitungen im Untergrund
• Die zuletzt erfolgte Umgestaltung wurde über
Fördermittel realisiert weshalb hier noch eine
zeitliche Bindung existiert.
 Aufgrund der Wassermengen bei HQ100&HQextrem
können diese wahrscheinlich nicht über entsiegelte
Flächen versickert und erheblich reduziert werden
Potenzial
In Anbetracht der Situation kein
nennenswertes Potenzial zur
Entsiegelung ersichtlichSeite 11 von 14
Budapester Straße
Abbildung 16: 100-jährl. Regenereignis Abbildung 17: Planungshinweiskarte (Hitze, Tagsituation)
Handlungserfordernis
 Fläche bei Starkregen kaum betroffen
(dunkelblaue Färbung = Einfahrt TG)
 Starke bis extrem starke bioklimatische
Belastung bei sommerlichen
Hochdruckwetterlagen
Abbildung 18: Luftbild Budapester Straße
Situation
 Bereits naturnahe Staudenmischfläche und
Naschhecke an den Randbereichen der
Zufahrt zur Markgarage installiert
 aufgrund von TG, etc. in Untergrund kein
Versickerungspotential für Regenwasser
Potenzial
Im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn
wurde ein Förderantrag zur Umgestaltung der
Grünfläche Budapester Straße gestellt. Mit dem
Förderbescheid ist im Sommer 2021 zu
rechnen, so dass die Umgestaltung ab Ende
2021 vorgesehen ist. Mit dem Ziel, den Anteil
der entsiegelten und begrünten Fläche zu
erhöhen, Aufenthaltsqualitäten und attraktive
Spielflächen zu schaffen, sowie das Thema
Wasser(spiel) aufzugreifen. In diesem Rahmen
soll der Straßenraum Budapester Straße bis zur
Unterführung Haus der Bildung, wenn möglich
in Teilbereichen entsiegelt begrünt sowie
allgemein aufgewertet werden.Seite 12 von 14
Dreieck
Abbildung 19: 100-jährl. Regenereignis Abbildung 20: Planungshinweiskarte (Hitze, Tagsituation)
Handlungserfordernis
 Fläche bei Starkregen wenig betroffen
 Extrem starke bioklimatische Belastung bei
sommerlichen Hochdruckwetterlagen
Abbildung 21: Luftbild Dreieck
Situation
 Recht schmale Situation, die für Lieferverkehr
und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge
freigehalten werden muss
 Außengastronomie / Sondernutzungen
 kein Versickerungspotential für Regenwasser im
Untergrund
Potenzial
In Anbetracht der Situation kein nennenswertes
Potenzial zur Entsiegelung ersichtlichSeite 13 von 14
Legenden:
Abbildung 22: Legende der Starkregengefahrenkarte
Abbildung 23: Auszug aus der Legende der Planungshinweiskarte (Tagsituation) für die
SiedlungsflächenSeite 14 von 14

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Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de