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211513-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS-Organisationen auf Umweltspuren

Nummer
211513-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 04.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 08.11.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Hauptausschusses 26.10.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 30.09.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 211513 Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS-Organisationen auf Umweltspuren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211513-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS-
Organisationen auf Umweltspuren
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.09.2021 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.09.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 26.10.2021 Empfehlung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
04.11.2021 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung gibt es hierfür keine
Zusatzbeschilderung in der StVO. Hier ist lediglich der Zusatz
„Einsatzfahrzeuge frei“ vorhanden. Fraglich ist allerdings, ob das Anbringen
weiterer Zusatzzeichen nicht den Zweck der Spur unterläuft. Bei Sonderfahrten
darf der Streifen ohnehin mitbenutzt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de