211511-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Teilnahme am Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des BMI
Kerndaten
- Nummer
- 211511-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (10.851 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211511-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Teilnahme am Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des BMI Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Stellungnahme Die Verwaltung erachtet ebenfalls eine Bewerbung als sinnvoll und ist derzeit dabei, kurzfristig eine Interessensbekundung zu formulieren. Für die Sitzung des Hauptausschusses können die Ideen leider noch nicht vorgelegt werden, da auch neue Erkenntnisse im Hinblick auf Landes- und Bundesförderung zu berücksichtigen sind. Nach positiver Prüfung werden die Mittel parallel zum Städtebauförderantrag ISEK BAGO beantragt. Begründung Die Verwaltung hat das Förderprogramm nach der Veröffentlichung im Kreise der fachlich betroffenen Dienststellen geprüft und kommt hierbei zu folgenden Erkenntnissen: Das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ist textlich nahezu deckungsgleich mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“, aus dem – befristet bis Ende 2022 - bereits die drei Zentrenmanagements in Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg finanziert werden. Für die Bonner Innenstadt wurde ein Zentrenmanagement mit erweitertem Profil im Rahmen des Masterplans Innere Stadt 2.0 für 4 bisSeite 1 von 5 Seite 2 5 Jahre bewilligt (DS201300 – Projektnr. 12). Den Förderbescheid hat die Verwaltung am 25.08.2021 erhalten, so dass die Ausschreibung zeitnah veröffentlicht werden kann. Die in den vier Bonner Stadtbezirkszentren laufenden und/oder geplanten Maßnahmen werden bereits durch Mittel der Städtebauförderung bzw. des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW finanziert. Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 1. des Programms) „die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien zur Bewältigung des Strukturwandels in Innenstädten, Stadt-und Ortsteilzentren: - durch Erarbeitung neuer Konzepte - durch Weiterentwicklung / Vertiefung bestehender Konzepte. Dabei müssen die konzeptionelle gesamtstädtische Einbettung, der städtebauliche Zusammenhang und der integrierte Ansatz sowie die Teilhabe und Beteiligung von relevanten Akteuren deutlich werden.“ In Bonn wird die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien seit vielen Jahren und wurden durch Mittel der Städtebauförderung gefördert: Für die Bonner Innenstadt existiert mit dem Masterplan Innere Stadt seit seiner Verabschiedung im Jahr 2013 ein Konzept, welches – durch Mittel der Städtebauförderung – seit dem Jahr 2014 umgesetzt wird. Für Bad Godesberg existiert nach Durchführung des Leitbildprozesses ein Konzept im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Innenstadt Bad Godesbergs, welches sich in der Umsetzung befindet. Für Beuel startet ein Konzept im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Quartier östlich des Beueler Bahnhofs, das die Verknüpfung mit der Beueler Innenstadt („Scharnierfunktion des Bahnhofes“) ausdrücklich vorsieht. Für den Hardtberg ist die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes innerhalb der nächsten Jahre vorgesehen. Es wird geprüft ob im Förderzeitraum angedachte Konzepterstellungen anstelle über die Städtebauförderung durch Projektaufruf finanziert werden könnte. Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 2. des Programms) „Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung der vom Wandel betroffenen Standorte, insbesondere bei leerstehenden „Einzelhandelsgroßimmobilien“ und ähnlichenSeite 2 von 5 Seite 3 zentrumsprägenden Gebäuden.“ Im Rahmen des Sofortprogramms zu Stärkung der Innenstädte und Zentren NRW hatte die Verwaltung diesen möglichen Fördertatbestand bereits geprüft und mit den wenigen Eigentümern möglicher in Frage kommenden Einzelhandelsgroßimmobilien abgestimmt. Die Sinnhaftigkeit einer Förderung für die o.g. Leistungen wurde von den Beteiligten nicht gesehen. Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 3. des Programms) „der Aufbau von neuen oder der Ausbau bestehender innenstadtbezogener Kooperationen (z.B. Zentrenmanagement), die die unterschiedlichen Anforderungen und Potentiale aller relevanten Akteure zur Entwicklung des Ortes zusammenführen und moderieren (z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Planspielen, Moderationsprozessen mit breiter Akteursbeteiligung, Workshops, Beratung von Eigentümern und Gründungsinteressierten, Gründung eines lokalen „Beirats Innenstadt“ usw.). Die Verwaltung fördert bereits seit vielen Jahren die Zusammenarbeit verschiedenster Akteursgruppen (Gründung und Beratung von Werbegemeinschaften, Immobilien- und Standortgemeinschaften) sowie die Kooperation der Akteure untereinander und mit der Verwaltung. Um innenstadtbezogene Kooperationen zwischen einzelnen Unternehmen, Kulturschaffenden etc. zu befördern, wurde im Rahmen des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW ein bis Ende 2022 befristetes Zentrenmanagement für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg eingerichtet. Für Bad Godesberg befindet sich die Weiterförderung eines Zentrenmanagements bis 2025 aus Mitteln der Städtebauförderung in der Beantragungsphase. Da die Förderantragsunterlagen hierfür bereits vorliegen (s. DS Nr. 211222) wird geprüft, ob eine Förderung auch über den Projektaufruf erfolgen kann. Für Beuel wird ein Zentrenmanagement im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes „Kulturquartier“ ebenfalls vorgesehen. Auch Rahmen des kommenden Integrierten Handlungskonzeptes Hardtberg ist die Beantragung eines Zentrenmangements vorgesehen. Für alle drei Projekte liefert das derzeit laufende Zentrenmanagement im Rahmen des Sofortprogramms wichtige Vorarbeiten für die erfolgreiche Weiterführung. Das Zentrenmanagement für die Bonner Innenstadt wurde im Rahmen des Masterplans Innere Stadt bis einschließlich 2025 bewilligt. Gründungsberatung und Beratung von Eigentümer*innen sind tägliches Geschäft der Verwaltung. Nach der City-Konferenz im Herbst 2020 hat die Verwaltung einen Arbeitskreis und eine verwaltungsinterne Task Force eingerichtet, um sowohl strategische Überlegungen anzustellen, aber auch um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können. Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 4. des Programms) „die Einrichtung eines Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums, der sich zu mindestensSeite 3 von 5 Seite 4 50 v.H. aus Mitteln der Wirtschaft, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde finanziert. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium.“ Für noch nicht bewilligte Förderanträge wird geprüt inwieweit durch den Projektaufruf eine Förderung erfolgen kann. Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 5. des Programms) „die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesondere Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Kultur-und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen) in der Startphase zu unterstützen. Bei der Neuvermietung an die Kommune hat der Vermieter die bisherige Miete im Interesse der kooperativen Stadtentwicklung grundsätzlich um mindestens 15 % zu reduzieren. Förderfähig sind die Ausgaben der reduzierten Weitervermietung an die neuen, oben genannten Nutzer bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm für die Dauer von bis zu zwei Jahren.“ Bonn hat insgesamt eine stark unterdurchschnittliche Leerstandsquote im einstelligen Prozentbereich. Nach übereinstimmender Meinung – abgefragt während einer NRW-weiten Innenstadtkonferenz – ist (dringender) Handlungsbedarf ab einem Leerstandszeitraum von ein bis zwei Jahren und einer Leerstandsquote von rund 30 Prozent gegeben. Beides trifft im Wesentlichen auf die Bonner Zentren nicht zu. Für einen funktionierenden Immobilienmarkt wäre dieses Instrument aus Sicht der Verwaltung auch ein deutlicher Markteingriff und in die Gewerbefreiheit. Dennoch soll geprüfte werden ob die Anmietung von Räumlichkeiten zur Unterstützung der Transformation in den Innenstädten förderfähig wäre. Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 6. des Programms) „der Zwischenerwerb für die Dauer von drei Jahren bei Immobilien, die durch Lage oder Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für das Zentrum haben und in der Erdgeschosszone und darüber hinaus seit mindestens i.d.R. 12 Monaten leer stehen und durch neue Nutzungen zur Belebung in der Innenstadt beitra- gen sollen. Förderfähig sind hier – abzüglich laufender Mieteinnahmen und zuzüglich anfallender Grunderwerbsnebenkosten – 1. die Ausgaben für den Zwischenerwerb (Zinsausgaben) des Gebäudes auf Basis des Verkehrswertes 2. Maßnahmen zur Verkehrssicherung in Höhe von 0,20 Euro pro Quadratmeter und Monat. Nicht förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie.“ 3. Bonn hat insgesamt eine stark unterdurchschnittliche Leerstandsquote im einstelligen Prozentbereich. Nach übereinstimmender Meinung – abgefragte während einer NRW-weiten Innenstadtkonferenz – ist (dringender) Handlungsbedarf ab einem Leerstandszeitraum von zwei Jahren und einer Leerstandsquote von rund 30 Prozent gegeben.Seite 4 von 5 Seite 5 Beides trifft im Wesentlichen auf die Bonner Zentren nicht zu. Für einen funktionierenden Immobilienmarkt wäre dieses Instrument aus Sicht der Verwaltung auch ein deutlicher Markteingriff und in die Gewerbefreiheit. Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 7. des Programms) „Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit.“ Im Rahmen der o.g. Zentrenmanagements sind Mittel für Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dies gilt ebenfalls auf für das einzurichtende Zentrenmanagement für die Bonner Innenstadt, welches im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn gefördert wird. Somit wird dies in allen vier Zentrenmanagements im Rahmen des Projektbausteines „Marketing- und Image-Konzept“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ Anwendung finden. Es wird geprüft, ob der Projektaufruf die Chance birgt, zur Verstetigung eines der bis 2022 befristeten Zentrenmanagements beizutragen. Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 8. des Programms) „geringfügige baulich-investive Maßnahmen für eine zukunftsfähige Transformation der Innenstadt / des Zentrums, z.B. Umgestaltungen / Aufwertungen von Gebäuden, Plätzen, Freiflächen zur kreativen, temporären Zwischennutzung. Das Volumen dieser Maßnahmen soll pro Zuwendungsempfänger grundsätzlich nur einen geringfügigen Anteil (30 %) betragen.“ Im Rahmen der durch die Städtebauförderung finanzierten Integrierten Stadtentwicklungskonzepte sind nicht nur geringfügige baulich-investive Maßnahmen bereits enthalten. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de