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211510 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in den Jahren 2021/2022

Nummer
211510
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211510
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in
den Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein TUBF e. V. (Therapie, Beratung und Coaching für Frauen) erhält zu
den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und
Sachkosten zum Betrieb der Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe
von maximal:
235.600 € EUR im Jahr 2021 und
239.000 € EUR im Jahr 2022.
Begründung
Die Beratungsstelle wird seit vielen Jahren gefördert. Beratungsanlässe in den
offenen Beratungszeiten sind z. B.:
- - - Beziehungskonflikte und Trennungen,
- - - Konflikte in Beruf oder Studium,
- - - Ängste, Selbstunsicherheit und Überforderung,
- - - problematisches Essverhalten,
- - - seelische Krisen,
- - - Verlust und Trauer,
- - - Erfahrung von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit,
- - - alle Formen von Gewalterfahrung,
- - - eigenes gewalttätiges Verhalten und
- - - berufsbezogene Themen.
Parallel zu den offenen Beratungszeiten bietet TUBF e.V. Beratung für
homosexuelle Frauen, transkulturelle Beratung und Beratung für Frauen mit
Handicap an.
Drei Juristinnen bieten zweimal im Monat juristische Informationen an zu
familienrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Themen
Trennung/Scheidung, Unterhaltsrecht und Sorgerecht.
Darüber hinaus bietet TUBF e.V. verschiedene Arten von therapeutischerSeite 1 von 3
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Unterstützung sowie die Beratung durch eine türkischsprachige Mitarbeiterin für
Frauen mit Migrationshintergrund an. Bei den Zielgruppen handelt es sich um
Bonnerinnen im Altersspektrum zwischen 20 und 50 Jahren.
In 2020 konnte die Beratungsstruktur soweit umgestellt werden, dass neben
Präsenzterminen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen, telefonische
Beratung, Videotermine über ein datensicheres Videoportal auch Beratung über
ein sicheres Mailprogramm möglich war.
Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Landesmittel und
andere Einnahmen werden bei der Ermittlung der städtischen Förderung
angerechnet.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab eine ordnungsgemäße
Mittelverwendung. Nicht benötigte Mittel wurden zurückgefordert.
In den Jahren 2019/ 2020 waren durch personelle Veränderungen und
Personalfluktuation nicht alle Stellen in der Beratungsstelle besetzt. Die
Förderung ab 2021 basiert auf einer Vollbesetzung aller bewilligten Stellen,
dies begründet auch den erhöhten Anstieg der Zuschussmittel.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020 2021 2022
212.350 EUR 216.050 EUR 235.600EUR 239.000 EUR
Der Verein TUBF ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet,
die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat
sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der
Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines
Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang
stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich
notwendig.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur
bis zu einer Höhe von 80%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereinen, sonstige Träger
1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereinen, sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3
Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021:
235.600
Euro
2022:
239.000
Euro
1.50.00.05.06/73.1000
2021:
220.400 Euro
2022:
224.900 Euro
2021:
15.200 Euro
2022
14.100 Euro
1.05.10,
73.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de