211510 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in den Jahren 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 211510
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211510 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in den Jahren 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein TUBF e. V. (Therapie, Beratung und Coaching für Frauen) erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal: 235.600 € EUR im Jahr 2021 und 239.000 € EUR im Jahr 2022. Begründung Die Beratungsstelle wird seit vielen Jahren gefördert. Beratungsanlässe in den offenen Beratungszeiten sind z. B.: - - - Beziehungskonflikte und Trennungen, - - - Konflikte in Beruf oder Studium, - - - Ängste, Selbstunsicherheit und Überforderung, - - - problematisches Essverhalten, - - - seelische Krisen, - - - Verlust und Trauer, - - - Erfahrung von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit, - - - alle Formen von Gewalterfahrung, - - - eigenes gewalttätiges Verhalten und - - - berufsbezogene Themen. Parallel zu den offenen Beratungszeiten bietet TUBF e.V. Beratung für homosexuelle Frauen, transkulturelle Beratung und Beratung für Frauen mit Handicap an. Drei Juristinnen bieten zweimal im Monat juristische Informationen an zu familienrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Themen Trennung/Scheidung, Unterhaltsrecht und Sorgerecht. Darüber hinaus bietet TUBF e.V. verschiedene Arten von therapeutischerSeite 1 von 3 Seite 2 Unterstützung sowie die Beratung durch eine türkischsprachige Mitarbeiterin für Frauen mit Migrationshintergrund an. Bei den Zielgruppen handelt es sich um Bonnerinnen im Altersspektrum zwischen 20 und 50 Jahren. In 2020 konnte die Beratungsstruktur soweit umgestellt werden, dass neben Präsenzterminen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen, telefonische Beratung, Videotermine über ein datensicheres Videoportal auch Beratung über ein sicheres Mailprogramm möglich war. Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Landesmittel und andere Einnahmen werden bei der Ermittlung der städtischen Förderung angerechnet. Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab eine ordnungsgemäße Mittelverwendung. Nicht benötigte Mittel wurden zurückgefordert. In den Jahren 2019/ 2020 waren durch personelle Veränderungen und Personalfluktuation nicht alle Stellen in der Beratungsstelle besetzt. Die Förderung ab 2021 basiert auf einer Vollbesetzung aller bewilligten Stellen, dies begründet auch den erhöhten Anstieg der Zuschussmittel. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 212.350 EUR 216.050 EUR 235.600EUR 239.000 EUR Der Verein TUBF ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 235.600 Euro 2022: 239.000 Euro 1.50.00.05.06/73.1000 2021: 220.400 Euro 2022: 224.900 Euro 2021: 15.200 Euro 2022 14.100 Euro 1.05.10, 73.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de