← Vorlagen

211507 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Fahrbahnnägel in unübersichtlicher Kurve Höhe Adelheidisstraße 4

Nummer
211507
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
24.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.08.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 5,7 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211507-01 Bürgerantrag: Fahrbahnnägel in unübersichtlicher Kurve Höhe Adelheidisstraße 4

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.719 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211507
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
13.08.2021
Bürgerantrag: Fahrbahnnägel in unübersichtlicher
Kurve Höhe Adelheidisstraße 4
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Aufbringung von Fahrbahnnägeln zur
Abgrenzung der beiden Fahrspuren der Adelheidisstraße auf Höhe
Adelheidisstraße 4. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5
Bürgerantrag Online
Datum
13.08.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße
.
Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Farhbahnnägel in unübersichtlicher Kurve auf Höhe Adelheidisstr. 4
Ihr Antrag
Wir beantragen Fahrbahnnägel/Bodenmarkierungsnägel vor, in und nach der Kurve Adelheidisstr. 4. Details s. in
Rubrik "Begründung".
Begründung des Antrags
In Bonn Vilich auf der Adelheidisstr. Fahrtrichtung Geislar auf Höhe Hausnummer Adelheidisstr. 4 (kurz vor der
Schillerstr.) kommt es an der sehr unübersichtlichen Ecke immer wieder fast zu Unfällen, wenn Anwohner/Autos
die Schillerstr. verlassen und nach links auf die Adelheidisstr. biegen. Die entgegenkommenden Fahrzeuge auf
der Adelheidisstr. Fahrtrichtung Geislar erwarten hinter der 90 Grad-Ecke fast nie Gegenverkehr und schneiden
die Gegenfahrbahn, weil die Adelheidisstr. auf der Höhe Richtung Geislar zur Einbahnstraße wird. In der Kurve
gibt es bislang keine Fahrbahnmarkierung, welche die AutofahrerInnen daran erinnert, die eigene Fahrspur nicht
zu verlassen. Anwohner der Schillerstr. kommen ihnen aber regelmäßig auf der Gegenfahrbahn entgegen.
Besonders gefährlich ist es, wenn die Buslinien 540 und 640 kommend von der Haltestelle Vilich Kloster Richtung
Geislar um die Ecke biegen und dafür die Gegenfahrbahn komplett schneiden MÜSSEN, auf der dann die aus der
Schillerstr. kommenden Fahrzeuge fahren. Wir selbst wohnen in der Schillerstr. und sind einem Zusammenprall
oft nur knapp entgangen, wenn Busse und Autos regelmäßig an der 90 Grad-Biegung unsere Fahrspur
schneiden. Zum besseren Verständnis haben wir drei Fotos angehängt. Daher bitten wir um Fahrbahnnägel zur
klaren Abgrenzung beider Fahrspuren, welche optisch und akustisch daran erinnern, dass die
Verkehrsteilnehmer die eigene Fahrspur verlassen haben.
Weitere Datei hinzufügen
Weitere Datei hinzufügen
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
Ce5522cEaY
1133..0088..2211 1166::1122Seite 2 von 5
Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de