211504-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Kerndaten
- Nummer
- 211504-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211504-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Empfehlung Rat 28.10.2021 Entscheidung Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda hat die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 23.09.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Vergabe die Besetzung des Feuerwehrkrans mit Einsatzkräften kurz ergänzend darstellt. Dies erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme. Ergänzende Stellungnahme Die Besetzung des Feuerwehrkrans erfolgt grundsätzlich aus dem Sonderfahrzeugpool der Feuer- und Rettungswache 1 am Lievelingsweg. Dieser Pool besteht ständig aus vier Mitarbeitenden, die je nach Bedarf unterschiedliche Fahrzeuge besetzen. Da es sich – mit Ausnahme eines Rettungswagens des Spitzenbedarfs – hierbei um Fahrzeuge handelt, die relativ geringe Einsatzzahlen zu verzeichnen haben, erscheint es auch weiterhin verhältnismäßig und vertretbar, deren Besatzungen in einem gemeinsamen Pool zusammenzufassen. Bei einem Einsatz der Rüsteinheit im Rahmen größerer technischer Hilfeleistungen sind zur Besetzung der zugehörigen Einsatzmittel fallweise auch mehr Einsatzkräfte erforderlich, als im Sonderfahrzeugpool vorgehalten werden. Insgesamt werden nach Abschluss der aktuell laufenden und nun vorgesehenen Beschaffungsmaßnahmen für diesen Einsatzbereich an der Feuerwache 1 zwei Rüstwagen, ein Feuerwehrkran und drei über Wechselladerfahrzeuge zu transportierende Abrollcontainer mit Spezialgerät für besondere Einsatzlagen vorgehalten. Es ist beabsichtigt im Zuge der noch anstehenden Ersatzbeschaffung des zweiten Rüstwagens für den Schienenbetrieb die Zahl der Abrollbehälter auf zwei zu reduzieren. Der Ersteinsatz der Rüsteinheit, bestehend aus dem Feuerwehrkran und einem Rüstwagen ist mit den vier Funktionen möglich. Um in seltenen Fällen auch alle diese Fahrzeuge zum Einsatz bringen zu können, erfolgt die Besetzung dann durch Einsatzkräfte aus der Löscheinheit. Die dazu erforderlichen Fahrzeuge verbleiben dann auf der Feuerwache 1 und werden vor Ort durch Fahrzeuge anderer Wachen kompensiert.Seite 1 von 2 Seite 2 In sehr seltenen Fällen ist es möglich, dass sowohl die Löscheinheit der Feuerwache 1, als auch der Rettungswagen des Spitzenbedarfs in Einsätzen gebunden sind und parallel eine technische Hilfeleistung an anderer Stelle erforderlich wird. Hier würde dann mit den verbliebenen zwei Kräften des Sonderfahrzeugpools zunächst nur der Feuerwehrkran besetzt. Weitere Fahrzeuge würden dann über Einsatzpersonal anderer Feuerwachen oder über Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr, die für die Wachbesetzung besonders ausgebildet sind, mit entsprechendem Zeitverzug nachgeführt. Für die Besetzung des Feuerwehrkrans stehen auf den drei Wachabteilungen der Feuerwache 1 aktuell insgesamt 23 dafür ausgebildete Einsatzkräfte zur Verfügung. Um die Besetzung des Feuerwehrkrans mit zwei hierfür besonders ausgebildeten Einsatzkräften sicherzustellen, wird voraussichtlich im Zuge der Einweisung auf den neuen Kran auch noch einmal eine Grundausbildung für weitere Kranmaschinisten durchgeführt. Vor Inbetriebnahme eines neuen Gerätes oder Fahrzeugs werden die bisher für die Aufgabe qualifizierten Mitarbeitenden unterwiesen und geschult. Das würde auch beim neuen Feuerwehrkran intensiv durchgeführt. Um auf unterschiedliche Einsatzsituationen vorbereitet zu sein und die erforderliche Routine zur Bedienung zu erhalten, ist darüber hinaus eine regelmäßige Fortbildung dieser Kräfte sowohl im Rahmen der täglichen Ausbildungseinheiten der Wachabteilungen, als auch im Rahmen von Wiederholungsschulungen durch das Ausbildungssachgebiet erforderlich. Im Rahmen des aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplans war eine zusätzliche Funktion für den oben genannten Sonderfahrzeugpool, die mit der möglichen Besetzung eines zusätzlichen Tanklöschfahrzeugs zur Erhöhung der Erreichungsgrade im Schutzziel „Grundschutz“ verbunden ist, seinerzeit unter den Vorbehalt des Nichterreichens einer Schwelle von 78% der relevanten Einsätze bei dieser Größe gestellt worden. Da diese Schwelle selbst unter den vergleichsweise günstigen Bedingungen der pandemiebedingt geringen Verkehrslast weiterhin verfehlt wurde – erreicht wurden jeweils nur etwa 75% - wird die Verwaltung in Kürze mit dem Zwischenbericht zum Brandschutzbedarfsplan voraussichtlich vorschlagen, dieses Fahrzeug zu beschaffen und die zusätzliche Funktion zu besetzen. Hierdurch würde der Sonderfahrzeugpool der Feuerwache 1 auf fünf Einsatzkräfte vergrößert, was für die Besetzung des Feuerwehrkrans nicht unbedingt erforderlich ist, den Betrieb für alle Sonderfahrzeuge aber vereinfacht. Auch weiterhin werden bei bestimmten Einsatzlagen nicht alle benötigten Fahrzeuge ohne Rückgriff auf die Löscheinheit besetzt werden können, was aber auch dem Vorgehen auf den anderen Feuerwachen bei Einsätzen entspricht, die in deren Sonderaufgabenbereich fallen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de