211504-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Kerndaten
- Nummer
- 211504-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211504-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Beratungsfolge In der Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz wurde zur Beschlussvorlage DS 211504 - Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe - eine ausführlichere Darstellung und Erläuterung des Sachverhaltes in schriftlicher Form angefordert. Diese erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme. Ergänzende Stellungnahme Einleitung Die Feuerwehr Bonn betreibt seit vielen Jahrzehnten einen Feuerwehrkran. Das aktuelle Fahrzeug ist technisch überaltert, entspricht nicht mehr den Leistungsanforderungen und muss durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Gemäß aktuellem Brandschutzbedarfsplan (Stand 2018, DS 1811905) war diese Beschaffung für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Maßnahme muss aus zwei Gründen vorgezogen werden. Zum einen hat sich die mangelnde Leistungsfähigkeit bei einem Baustellenunfall am 27.04.2021 gezeigt. Die Menschenrettung von zwei eingeklemmten Personen war mit dem aktuellen Feuerwehrkran nicht möglich, ein gewerblicher Kran stand nicht in der benötigten Zeit zur Verfügung. Zum anderen läuft bereits die Neubeschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen durch die Stadtwerke Bonn. Diese können mit dem aktuell vorhandenen Fahrzeug nicht angehoben werden. Mit der Auslieferung der ersten Fahrzeuge dieses Typs wird ab Mitte nächsten Jahres gerechnet. Für die BeschaffungsmaßnahmeSeite 1 von 23 Seite 2 des neuen Feuerwehrkrans muss mit etwa einem Jahr gerechnet werden. Im Folgenden werden alle Randbedingungen der anstehenden Ersatzbeschaffung ausführlich beschrieben. Rechtsgrundlagen Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2015 regelt hierzu unter anderem: in § 1 Ziele und Anwendungsbereich: „(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten…2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und….“ In § 2 Aufgabenträger: „(1) Aufgabenträger sind 1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung,…“ In § 3 Aufgaben der Gemeinden: „(1) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen.“ „(3) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.“ Aus dem Kommentar zum Gesetz hierfür unter anderem zu § 3 BHKG relevant (Dr. Klaus Schneider, 9. Auflage, 2016): „Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die aufgestellten Einheiten in angemessener Zeit am Einsatzort eintreffen.“ „Ob die aufgestellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist, muss für jede Gemeinde gesondert festgestellt werden, da die Feuerwehr den jeweiligen örtlichen Verhältnissen entsprechen muss. …. Einer Gemeinde ist es daher verwehrt, auf die Anschaffung von erforderlichem Gerät von vorherein deswegen zu verzichten, weil sie im Schadenfall beabsichtigt, im Wege der überörtlichen Hilfe aufSeite 2 von 23 Seite 3 Ausrüstungsgegenstände zuzugreifen, die eine andere Gemeinde in Erfüllung ihrer Aufgaben angeschafft hat.“ Zur Einordnung ist hier zu betrachten, inwieweit sich die in Bonn regelmäßig abzudeckenden Risiken in der Ausstattung berücksichtigt sind, damit von einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr auszugehen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorliegenden Risiken immer wieder zu Unfallereignissen führen, aus denen gemäß § 1 und § 2 BHKG die Notwendigkeit einer unmittelbaren Hilfeleistung folgt. Die Erläuterungen dazu sind in den Kapiteln zu Einsatzstatistiken, Einsatzkonzepten und Einsatzszenarien aufgeführt. Weiterhin ist sicherlich zu berücksichtigen, inwieweit die Ausstattung der Feuerwehren in Gemeinden mit hierfür vergleichbaren Risiken vorhanden ist. Die Erläuterungen dazu sind im Kapitel zum interkommunalen Vergleich aufgeführt. Technische Vorschriften und Normen DIN EN 1846-1 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 1: Nomenklatur und Bezeichnung E DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 2: Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3 DIN 14502-3 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnungen DIN 14584 Feuerwehrfahrzeuge - Zugeinrichtungen mit maschinellem Antrieb - Anforderungen, Prüfung DIN 14505 Feuerwehrfahrzeuge - Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern - Ergänzende Anforderungen zu DIN EN 1846-3Seite 3 von 23 Seite 4 Technische Spezifikationen des Bestandsfahrzeugs Beim derzeit eingesetzten Feuerwehrkran handelt es sich um einen Kran der Leistungsklasse 25 t. Die technischen Daten des Fahrzeugs lauten wie folgt: KW 25 Max. Traglast 25 t bei Ausladung 2,5 0m Teleskopausleger von 8,40 m Teleskopausleger bis 26,00 m Max. Hubhöhe 26,00 m Max. Ausladung 24,00 m Gitterspitze von 8,20 m Gitterspitze bis 14,40 m Anzahl der Achsen 2 Antrieb/Lenkung Standard 2 x 2 Fahrgeschwindigkeit 71 km/h Gesamtballast 3,3 t Gesamtlänge 9,658 m Fahrzeugbreite 2,50 m Gesamthöhe 3,30 m (Fahrerhausausschnitt) Abstützbreite 2,114 - 5,6 m Stützenabstand 6,254 m Baujahr 1992 Ende Ersatzteilversorgung 2012 Der aktuell eingesetzte Feuerwehrkran sollte bereits 2013 ersatzbeschafft werden und wurde schließlich aufwendig saniert, um doch noch eine längere Nutzungsdauer ermöglichen zu können. Neben dieser fehlenden technischen Eignung des Bestandsfahrzeuges erweisen sich die Unterhaltskosten ebenfalls zunehmend als unwirtschaftlich, da die Ersatzteilversorgung seitens des Herstellers bereits im Jahr 2012 ausgelaufen ist. Ersatzteile sind daher nicht mehr erhältlich und es müssen teure Einzelanfertigungen beauftragt werden. Hierdurch entstehen neben den hohen laufenden Kosten auch hohe Ausfallzeiten, in denen kurzfristig auf kein Kranfahrzeug zugegriffen werden kann.Seite 4 von 23 Seite 5 An der maximalen Traglast lässt sich am besten ableiten, warum der Kran den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann. Nachfolgende Tabelle zeigt die maximale Traglast in Abhängigkeit von Auslegerlänge und Ausladung. Traglast in t nach Auslegerlänge (l) und Ausladung (h) KW 25 h / l in m 8,4 14,3 20,1 24,2 26 2,5 3 25 22 15,5 12 3,5 4 20 18 15,5 15,5 11,9 11,7 9 4,5 5 16,5 15 15,4 14,8 11,5 11,3 9 9 9 6 7 12 12 9,7 10,8 8,9 9 8,3 8,3 7,5 8 9 7,8 6,5 7,4 6,4 7,1 6,1 6,9 5,9 10 12 5,4 4 5,5 4 5,2 3,9 5,2 3,9 14 16 3,1 2,4 3 2,3 3 2,3 18 20 1,9 1,8 1,5 1,8 1,4 22 24 1,2 1,2 1 Für die neuen Niederflur-Straßenbahnen wird zum Anheben der Bahnköpfte eine Hubkraft von mindestens 12 t benötigt. Ein Aufstellort zwischen 10 und 15 m ist eine praxisnahe Annahme. Für geringere Werte müsste der Kran unmittelbar nehmen der verunfallten Bahn stehen was in der Regel nicht möglich ist. Der aktuelle Kran ist daher nicht mehr für diese Einsätze geeignet.Seite 5 von 23 Seite 6 Technische Spezifikationen des neu geplanten Fahrzeugs Bei dem zu beschaffenden Feuerwehrkran handelt es sich im einen für die Aufgaben der Feuerwehr konzipierten Mobilkran der Leistungsklasse 70 t. Der Kran verfügt über die folgenden technischen Daten: KW 70 Max. Traglast 70 t bei Ausladung 2,50 m Teleskopausleger von 11,00 m Teleskopausleger bis 50,00 m Max. Hubhöhe 65,00 m Max. Ausladung 48,00 m Gitterspitze von 3,20 m Gitterspitze bis 16,00 m Anzahl der Achsen 4 Antrieb/Lenkung Standard 8 x 4 x 8 Antrieb/Lenkung Option 8 x 6 x 8 Fahrgeschwindigkeit 85,00 km/h Gesamtballast 14,50 t Gesamtlänge 12,409 m Fahrzeugbreite 2,55 m Gesamthöhe 3,90 – 3,95 m Abstützbreite 2,32 – 6,30 m Stützenabstand 8,009 m Essenziell für den Einsatz bei der Feuerwehr ist eine möglichst große Hubkraft bei möglichst weiter Ausladung. Bei vielen Einsatzstellen muss der Feuerwehrkran weiter von seinem idealen Hubpunkt entfernt in Stellung gebracht werden, da zum Beispiel bei einer unter einer Straßenbahn eingeklemmten Person die offenen Schienen, der Bahnsteig, Befestigungsmasten oder die Oberleitungen des Bahnbetriebs oder der Straßenbeleuchtung im Weg sein können. Ist der Kran nun nicht entsprechend leistungsfähig, kann nicht von einem weiter entfernten Aufstellort ohne die oben genannten Restriktionen gearbeitet und die Last dann nicht angehoben und die Person befreitSeite 6 von 23 Seite 7 werden. In der nachfolgenden Tabelle kann die mögliche Traglast in Abhängigkeit von Auslegerlänge und Ausladung abgelesen werden. Traglast in t nach Auslegerlänge (l) und Ausladung (h) KW 70 h / l in m 11 14,6 18,2 21,8 25,4 28,9 32,5 36,1 39,7 43,3 46,9 50 2,5 3 70 61,4 51,1 50,9 48,8 3,5 4 54,3 48,7 46,4 24,4 46,3 42,4 46,5 42,5 38,9 38,1 31,9 31,4 25,6 4,5 5 44 39,3 38,9 35,7 38,9 35,8 39,1 35,9 37,4 35,6 31 30,4 25,3 25,1 20,6 20,5 16,3 6 7 32,2 27,1 30,5 26,3 30,9 26,7 31 26,9 31 26,9 28,9 27,2 24,5 24 20,1 19,6 16,1 16 13 10,2 8 9 23 22,6 23,1 20,4 23,3 20,4 23,6 20,8 23,6 20,7 22,7 19,6 18,3 17 15,8 15,1 12,8 12,6 10,1 9,9 8 7,9 6,7 10 12 17,8 13,4 18,1 13,9 18,2 13,9 18,1 13,8 17 13,4 15,7 13,1 14,2 12,4 12,2 11,1 9,7 9,1 7,8 7,5 6,6 6,5 14 16 10,8 8,7 11 8,9 11 8,9 10,9 8,9 10,7 8,8 10,4 8,6 9,7 8 8,4 7,7 7,1 6,6 6,2 5,9 18 20 7,4 7,5 6,4 7,4 6,2 7,4 6,2 7,2 6,2 7,2 6 6,6 5,7 6,1 5,5 5,5 5,1 22 24 5,4 5,4 4,8 5,4 4,7 5,3 4,6 5 4,5 5,1 4,3 4,8 4 4,6 3,9 26 28 4,2 4,1 3,6 4 3,5 3,9 3,4 3,7 3,2 3,4 2,9 3,4 2,9 30 32 3,1 3 2,6 2,9 2,5 2,7 2,3 2,5 2,1 2,5 2,1 34 36 2,1 11,8 2 1,7 1,7 1,4 1,7 1,4 38 40 1,4 1,2 1,1 0,9 1,2 0,9 Im Jahr 2013 sollte der bisher verwendete Feuerwehrkran durch einen mit max. 50 t Hubkraft ersetzt werden. Mittlerweile sind jedoch 70 t für einen Feuerwehrkran Standard. Anhand der Leistungsdaten ist leicht erkennbar, dass der kleinere Kran dem größeren leistungsmäßig deutlich unterlegen ist, sich insbesondere in seinen äußeren Abmessungen jedoch kaum unterscheidet.Seite 7 von 23 Seite 8 KW 50 Max. Traglast 50 t bei Ausladung 3,00 m Teleskopausleger von 11,40 m Teleskopausleger bis 38,00 m Max. Hubhöhe 54,00 m Max. Ausladung 44,00 m Gitterspitze von 1,40 m Gitterspitze bis 16,00 m Anzahl der Achsen 3 Antrieb/Lenkung Standard 6 x 4 x 6 Antrieb/Lenkung Option 6 x 6 x 6 Fahrgeschwindigkeit 85,00 km/h Gesamtballast 9,00 t Gesamtlänge 12,391 m Fahrzeugbreite 2,55 m Gesamthöhe 3,785 – 3,835 m Abstützbreite 2,339 – 6,40 m Stützenabstand 7,151 m Die geringere Leistungsfähigkeit des 50 t Krans zeigt sich bei genauem Vergleich der maximalen Traglast in Abhängigkeit von Auslegerlänge und Ausladung. Traglast in t nach Auslegerlänge (l) und Ausladung (h) KW 50 h / l in m 11,4 16,7 22 27,3 32,6 35,8 38 3 4 50 41,3 42 36,5 24,7 26,5 24,6 25,1 17 16,6 11,5 5 6 34,1 29 30,6 25,5 27,8 26 24,2 22,7 16 15,3 11,3 11 9,5 9,4 7,5 7 8 24,5 16,8 21,5 16,8 21,8 18,5 21 18,6 14,4 13,4 10,7 10,2 9,2 8,9 7,2 7 9 10 15,5 13,1 15,6 13,4 12,5 11,6 9,7 9,2 8,5 8,1 6,7 6,5 11 12 11,4 10 11,5 10,1 10,8 10,1 8,6 8 7,7 7,3 6,2 6 14 7,8 7,8 7,1 6,7 5,6Seite 8 von 23 Seite 9 16 6,3 6,4 6,4 6,1 5,2 18 20 5,2 5,3 4,3 5,4 4,4 5,4 4,3 4,8 4,3 22 24 3,6 3 3,7 3,1 3,7 3,1 3,7 3,2 26 28 2,7 2,2 2,7 2,3 2,7 2,3 30 32 1,9 1,6 1,9 1,6 34 1,4 Die zu hebende Last muss gegenüber dem KW 70 mindestens einen halben Meter weiter entfernt vom Drehpunkt des Krans liegen (2,5 / 3 m). Im Schnitt kann das leistungsfähigere Modell rund 4 t größere Lasten anheben. Darüber hinaus besitzt es eine um 12 m höhere Hubhöhe sowie eine um 6 m längere Ausladung. Hinsichtlich der Abmessungen sind am ehesten die derzeit verwendeten Drehleitern mit Rettungskorb vergleichbar. Sie weisen folgende Abmaße auf (LxHxB): 10,30 m, 3,30 m, 2,50 m. Dieser zweiachsige Fahrzeugtyp ist in der Lage auch in enge Altstadtbebauung einzufahren und eingesetzt zu werden. Die Wendigkeit wird insbesondere durch die lenkbare Hinterachslenkung erreicht, die ein nahezu seitliches Fahren ermöglicht. Auch die Kräne verfügen über lenkbare Achsen, was auch deren Wendigkeit trotz der größeren Länge stark erhöht. Durch die um 2 m größere Länge und das Eigengewicht von rund 40 t wird weder mit dem KW 50 noch dem KW 70 jede innerstädtische Straße befahren werden können. Dies ist auch beim bisherigen Kran bereits nicht gegeben, jedoch auch nicht erforderlich, da der hauptsächliche Einsatzzweck in anderen Bereichen des Stadtgebiets liegt, wie nachfolgend dargestellt wird. Einsatzstatistik Der aktuelle Feuerwehrkran wird derzeit zwischen 40- und 50-mal im Jahr zu Einsätzen alarmiert. 2019: 45 2020: 47 1. Halbjahr 2021: 19 Ein Einsatz vor Ort erfolgt hierbei in durchschnittlich fünf bis zehn Fällen jährlich. 2019: 9 2020: 5 1. Halbjahr 2021: 2Seite 9 von 23 Seite 10 Diese Zahlen werden sich mit einem neuen Kran voraussichtlich erhöhen, da einerseits ein Großteil der Kraneinsätze im Zuge von tendenziell zunehmenden Unwetterereignissen erfolgen und andererseits die Einsatzgrenzen aktueller Feuerwehrkräne deutlich oberhalb des alten Fahrzeugs liegen. Einsatzkonzepte, einschließlich Eingleisungen SWB Sowohl die Standard-Einsatz-Regel Technische Hilfeleistung, als auch die damit korrespondierenden Regelungen in der Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr Bonn sehen für Rüsteinsätze ein zweistufiges Vorgehen vor. Jede Löscheinheit der Berufsfeuerwehr führt hierzu auf den dort stationierten Fahrzeugen die Gerätschaften mit, um Lagen zu stabilisieren, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, erste Rettungsmaßnahmen einzuleiten und Einsätze bis zu einer gewissen Komplexität selbständig abzuarbeiten. Letzteres ist zum Beispiel in der Regel der Fall, wenn ausschließlich PKW am Unfall beteiligt sind. Für komplexere Einsatzlagen ist an der Feuerwache 1 die sogenannte „Rüsteinheit“ stationiert, die sowohl Spezialgerät als auch besonders ausgebildetes Einsatzpersonal zur Einsatzstelle bringt. Solche Lagen sind zum Beispiel bei Beteiligung von Bahnen, Bussen, LKW, Hoch- und Tiefbauunfällen anzutreffen. Aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Jahren und in der daraus folgenden Umsetzung der Maßnahmen des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes befindet sich diese in Bezug auf die Technik gerade in der Anpassung. Eine wesentliche Änderung ist die kommunale Beschaffung eines Rüstwagens mit einem Straßenfahrgestell (Allradantrieb). Bisher steht hier nur ein Rüstwagen-Schiene zur Verfügung der gleichzeitig über einen Schienenfahrsatz verfügt. Die damit verbundene Bauweise bei Fahrgestell und Aufbau hat für Einsätze außerhalb des Gleisbereichs zu viele und erhebliche Nachteile. In der Umsetzung dieser Erfahrungen ist die Maßnahme des Brandschutzbedarfsplanes, Beschaffung eines Rüstwagens nach Feuerwehr-Norm in der Umsetzung. Das Fahrzeug steht in nächster Zeit zur Auslieferung an. Für Einsätze im Gleisbereich, hier sind solche im Bereich der U-Bahn und im freien Gleisbett gemeint, wird der aktuelle Rüstwagen-Schiene durch die Stadtwerke neu beschafft. Dieser wird auch wieder auf den Gleisen fahren können und so das teilweise sehr schwere und umfangreiche Material für das Anheben der Bahnen mit Hydraulikstempeln nahe an die Unfallstellen bringen können. Perspektivisch könnte dann der im Moment vorhandene Abrollbehälter Schiene entfallen. Dort sind zurzeit noch Aufgleismaterialien für dieSeite 10 von 23 Seite 11 verschiedenen Bahntypen untergebracht. Durch das Konzept des neuen Rüstwagen Schiene mit einer freien Ladefläche können diese mit dem Fahrzeug entsprechend des verunfallten Bahntyps an die Einsatzstellen gebracht werden. Der Kran kommt immer mit dem Rüstwagen zum Einsatz. Zusammen mit weiteren Fahrzeugen der Löscheinheit der Feuerwache 1 wird so die Rüsteinheit gebildet. Damit stehen weitere Materialien zur Rettung und Sicherung und weitere Einsatzoptionen zur Verfügung. Außerdem verfügen Kranwagen und Rüstwagen nur über je einen Platz für Fahrer und Beifahrer. Für die komplexen und gleichzeitig notwendigen Arbeiten an einer solchen Einsatzstelle ist aber deutlich mehr Personal notwendig. Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Dies gegen die Gefahren des weiteren Straßen- und Bahnverkehrs, gegen Stromgefahren durch Oberleitungen, hier sind in der Regel unmittelbar Erdungsarbeiten notwendig, gegen Wegrollen oder Kippen von Unfallfahrzeugen. Die Lage der Verletzten muss erkundet und diese betreut und medizinisch erstversorgt werden. Für das Instellungbringen und Anschlagen von Hebegeräten wird Personal benötigt. Auf einem Ablageplatz wird Material und Werkzeug bereitgelegt. Vor und während des Hebevorganges muss die Bewegung gegen Absacken, Kippen und seitliche Bewegung gesichert werden. Dafür ist weiteres Personal notwendig. Der mit dem neuen Feuerwehrkran zu beschaffende Abrollbehälter ist in der initialen Phase der beschriebenen Standardeinsätze im Regelfall nicht erforderlich. Er würde zum Einsatz gebracht, wenn weitere Anschlagmaterialien oder vor allem der Personenkorb benötigt wird. Wenn der Abrollbehälter Schiene wie beabsichtigt nach Indienststellung des neuen Rüstwagen Schiene entfallen kann, vergrößert sich der Fahrzeugpark hierdurch nicht. Für Tiefbauunfälle steht ein weiterer Abrollbehälter zur Verfügung. Dieser wird im weiteren Verlauf der Umsetzung der hier beschriebenen Veränderungen noch weiter auf diese Aufgabe fokussiert. Durch die besonders geschulten Einsatzkräfte der Feuerwache 1 werden für die Stadtwerke Bonn auch entgleiste Stadt- und Straßenbahnen wieder eingegleist. Material und Ausbildung für diesen Bereich ist in der obigen Aufstellung enthalten und stellen die SWB zur Verfügung. Positiver Nebeneffekt dieser Vereinbarung ist, dass die Einsatzkräfte der Feuerwache 1 regelmäßig mit den Bahntypen der Stadtwerke arbeiten und so auch für zeitkritische Einsätze über ein hohes Maß an Kenntnissen und Routine im Umgang hiermit verfügen.Seite 11 von 23 Seite 12 Personelle Besetzung, Aus- und Fortbildung Die Besetzung der Rüsteinheit mit ihren unterschiedlichen Komponenten erfolgt vor allem durch die Einsatzkräfte des Sonderfahrzeugpools der Feuerwache 1. Hier werden derzeit ständig vier Einsatzkräfte vorgehalten, von denen zwei bei Bedarf auch einen Rettungswagen des Spitzenbedarfs besetzen. Im aktuellen Brandschutzbedarfsplans ist der Prüfauftrag enthalten, in Abhängigkeit der Entwicklung bei den Schutzzielerreichungsgraden bei Bedarf an der Feuerwache 1 ein weiteres Tanklöschfahrzeug zur Besetzung durch den dann um eine Funktion zu erweiterten Sonderfahrzeugpool vorzuhalten. Im Detail wird hierzu in Kürze im Rahmen des Zwischenberichts zum Brandschutzbedarfsplan berichtet werden. Auch mit einem erweiterten Sonderfahrzeugpool können aber nicht in allen Situationen alle erforderlichen Fahrzeuge der Rüsteinheit in den Einsatz gebracht werden. Der hohe Personalbedarf bei solchen Einsatzlagen ist im obigen Kapitel bei den Einsatzkonzepten bereits beschrieben. Die Großfahrzeuge einschließlich des Feuerwehrkrans werden in der Regel im Einsatz immer mit zwei Einsatzkräften besetzt. Dazu muss auf Personal der Löscheinheit der Feuerwache 1 zurückgegriffen werden. Bei den anderen beiden großen Sonderaufgaben ist dies ebenso der Fall. Der Einsatz der Wasserrettung von der Feuerwache 2 oder der Gefahrguteinheit von der Feuerwache 3 ist nur mit wesentlicher Unterstützung der jeweiligen Löscheinheiten möglich. Diese stehen dann für ihre Grundaufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung. Wegen der vergleichsweise geringen Einsatzfrequenz bei den Sonderaufgaben erscheint dies nach wie vor verhältnismäßig und vertretbar. Die Nachführung von Abrollbehältern zur Einsatzstelle kann darüber hinaus auch über die Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen, die für die Besetzung der Wachen der Berufsfeuerwehr besonders ausgebildet sind. Um die komplexen Aufgabenstellungen im Bereich der einzelnen Sonderaufgaben bewältigen zu können, sind für das Personal aller Feuer- und Rettungswachen umfangreiche Ausbildungen erforderlich, die jeweils bedarfsgerecht im Abstand von wenigen Jahren in Form von entsprechenden Lehrgängen durchgeführt werden. Für die Rüsteinheit an der Feuerwache 1 sind dies vor allem die Maschinistenausbildung für den Rüstwagen Schiene (ca. 250 Stunden) und für den Feuerwehrkran (ca. 40 Stunden, davon 50% im Rahmen der Einsatzdienstschichten). Dazu kommen Seminare zur Aktualisierung des Wissenstandes, wie zum Beispiel alternative Antriebstechniken, technische Rettung aus aktuellen Fahrzeuggenerationen, technische Rettung aus LKW und Bussen undSeite 12 von 23 Seite 13 Wiederholungsschulungen für einzelne Qualifikationen. Die Ausbildung für den Rüstwagen Schiene vermittelt die wesentlichen Kenntnisse für das Fahren und den Betrieb der Bahnen um den Rüstwagen im Gleisbereich bewegen zu können. Dadurch werden viele Grundkenntnisse des Bahnbetriebes und der Bahnen vermittelt, die bei der Hilfeleistung nach Unfällen von großem Vorteil sind. Zur schnellen und sicheren Bedienung der zahlreichen Spezialgeräte im Bereich der Technischen Hilfe ist kontinuierliche Aus- und Fortbildung unter geeigneten Randbedingungen erforderlich. Diese wird im Regelfall durch die Fachkoordinatoren Technische Hilfeleistung durchgeführt, die jeder Wachabteilung auf der Feuer- und Rettungswache 1 als Multiplikatoren zur Verfügung stehen. Hierzu ist bereits in den letzten Brandschutzbedarfsplänen der Bedarf für geeignete Ausbildungseinrichtungen zum Beispiel für Hoch- und Tiefbauunfälle aber auch für den Kranbetrieb aufgezeigt worden. Diese sollen am Standort der Feuerwache 1 im Zuge des geplanten wesentlichen Neubaus geschaffen werden. Zurzeit müssen dafür mit hohem Aufwand Übungsmöglichkeiten erschlossen werden. Mit der Indienststellung von neuen Fahrzeugen und Geräten werden jeweils initiale Einweisungen und Ausbildungen durchgeführt. Einsatzszenarien mit Beispielen Die Einsatzszenarien für den Feuerwehrkran sind vielfältig und werden in diesem Kapitel nach ihrer Art unterschieden. Bei fast allen Fällen geht es darum, dass eine Last gehoben werden muss, durch die eine oder mehrere Personen eingeschlossen oder eingeklemmt sind. Neben dem Hochziehen von oben ist dies grundsätzlich auch durch Drücken von unten möglich. Beim Drücken von unten sind allerdings wieder eigene Randbedingungen zu erfüllen. Die verwendeten Hebegeräte haben alle ihre eigenen Einsatzgrenzen. So sind Hebekissen zwar vergleichsweise flach, benötigen für eine große Hubkraft allerdings beidseitig auch große und ebene Auflageflächen. Diese sind in vielen Unfallszenarien nicht vorhanden. Hydraulikpressen gibt es in vielen Ausführungsvarianten. Insbesondere leistungsstarke Pressen haben aber eine große Einbauhöhe. Diese ist bei Unfallszenarien oftmals ebenfalls nicht vorhanden. Diese sind weiterhin aufgrund ihres Eigengewichtes unter Lasten nur sehr schwer zu bewegen und in Stellung zu bringen. Beim Einsatz aller Hebegeräte besteht die Voraussetzung, dass Auflagepunkte zugänglich sein müssen und diese nicht verlegt sein dürften. Zu befreiende Patienten befinden sich oft dort oder in unmittelbarer Nähe. Gleiches gilt für Auflagepunkte, die von der Last aufgrund des Unfallereignisses belegt sind oder die bestimmungsgemäß die verunfallte Last halten.Seite 13 von 23 Seite 14 Beim Ziehen der Last von oben mit einem Kran bestehen diese Einschränkungen nicht. Gleichwohl müssen aber auch hier Voraussetzungen erfüllt sein. Für das Kranfahrzeug müssen eine Zugänglichkeit und eine Aufstellfläche vorhanden sein. Die meisten Szenarien spielen sich im für Fahrzeuge zugänglichen Bereich ab, so dass dies zumeist gegeben ist. Allerdings kann durch das Unfallereignis selbst die Zugänglichkeit eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Außerdem muss der Luftraum oberhalb des Kranauslegers frei sein. Für die Befestigungsschlaufen oder –ketten müssen an der Last Anschlagpunkte vorhanden sein oder diese muss von unterhalb umschlungen werden können. Bei allen Hebevorgängen durch Drücken von unten oder Ziehen von oben muss die Last in der Bewegung grundsätzlich immer gegen Zurücksacken, Wegkippen oder Wegrutschen gesichert werden. Dies geschieht in der Regel durch kontinuierliches Unterbauen mit Massivholzplatten und –keilen. Wo dies wegen des fehlenden Raumes nicht möglich ist, kann auch durch gleichzeitiges Drücken und Ziehen eine Absicherung erreicht werden. Das Ziehen von oben mit einem Kran ist, wo dies möglich ist, die sicherere und oft auch schnellere Möglichkeit. Die Hubhöhe ist im Vergleich zum Drücken von unten weitgehend unbegrenzt, ein Abkippen der Last ist nicht möglich. Einsatzszenario Heben nach Straßenbahn- oder Stadtbahnunfall Dieses Szenario ist das mit der vermutlich höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei ist die noch größere Häufigkeit des damit verbundenen Einsatzstichwortes (siehe Kapitel Statistik) differenziert zu bewerten. Die meisten Unfälle und Suizide im Gleisbereich ereignen sich auf den Zugstrecken der DB AG. Die Unfallstellen sind in der Regel nicht für Fahrzeuge unmittelbar zugänglich. Außerdem sind insbesondere die Loks zu schwer, um mit gängigen Kranfahrzeugen angehoben zu werden. Unfälle mit Straßenbahnen und Stadtbahnen sind dagegen vergleichsweise häufig, da sich diese mit anderen Verkehrsteilnehmern zusammen im Verkehrsraum bewegen. Bei den hier unter anderem verwendeten Niederflur-Straßenbahnen ist der Raum unter dem Fahrzeug sehr beengt. Dies erschwert alle Maßnahmen, die unterhalb der Bahnen durchgeführt werden. Das Heben von oben ist dabei einfacher, schneller und sicherer. Die Bahnen verfügen über Bolzen-Anschlagpunkte in die, über eine Traverse, zur Umgehung der Oberleitung und Vermeiden von Schäden am Bahnfahrzeug, die Seilschlaufen schnell und einfach eingehangen werden. Die Person wird unter der Bahn betreut und medizinisch versorgt. Während des Hubvorgangs wird die Bahn vonSeite 14 von 23 Seite 15 unten mit Holzelementen unterbaut und somit gesichert. Das aktuelle Kranfahrzeug muss unmittelbar neben der Bahn aufgestellt werden, um diese am Kopf anheben zu können. Bei diesem Szenario gibt es auch vielfältige Variationen, wenn zum Beispiel andere Bahnen oder Straßenfahrzeuge beteiligt sind. Einsatzbeispiel Unfall Straßenbahn und PKW: Am 30.10.2015 wurde ein schwerer Verkehrsunfall zwischen Straßenbahn und PKW an der Pariser Straße gemeldet. Dort war ein PKW zwischen die Bahn und einen Oberleitungsmast geraten und die Fahrerin massiv eingeklemmt. Die Bahn konnte mit dem Feuerwehrkran angehoben und die bereits verstorbene Fahrerin des PKW geborgen werden. Einsatzbeispiel vom 12.06.2018: Bei diesem Einsatzbeispiel aus Berlin handelt es sich um ein typisches Szenario. Wegen des Folgegeschehens während der Rettungsmaßnahmen war dies aber besonders. Im Bereich einer Haltestelle war ein junges Mädchen mit dem Rad von der Niederflur- Straßenbahn getroffen worden und lag unter dem ersten Wagen ansprechbar, aber eingeklemmt. Der Eingleiskran der Verkehrsbetriebe stand nicht rechtzeitig zur Verfügung und der Feuerwehrkran konnte wegen zu weit entferntem Aufstellort nicht genutzt werden. Die Straßenbahn wurde daraufhin mittels hydraulischer Hubwinden angehoben. Das gehobene Vorderteil schwenkte in der Folge zur Seite und sackte von den Winden ab. Das Mädchen erlitt dabei tödliche und zwei Feuerwehrbeamte schwere Verletzungen. Einsatzszenario Heben nach LKW-oder Busunfall Diese Fälle kommen vor allem im ländlichen Raum und auf Autobahnen immer wieder vor. Auch dabei handelt es sich in der Regel um komplexe und immer wieder unterschiedliche konkrete Einsatzszenarien. Sie sind dadurch geprägt, dass verunfallte Fahrzeuge durch den Hergang teilweise stark verformt, ineinander verkeilt und in ihrer noch vorhandenen Struktur und Belastbarkeit nicht immer klar zu erkennen sind. In diesen stark beschädigten Fahrzeugstrukturen sind dann Personen eingeklemmt, entweder durch die Fahrzeugstrukturen selbst oder unterhalb der Fahrzeuge. Ein weiteres Einsatzszenario im Zusammenhang mit solchen Unfallereignissen ist die Sicherung vor Absturz oder Abrutschen. Es sind mehrere Beispiele bekannt, bei denen Fahrzeuge von Brücken abzustürzen drohen. Hier ist der Kran mit seinem hohen Eigengewicht von Vorteil, um unmittelbare Sicherungen durchführen zu können undSeite 15 von 23 Seite 16 so an den Fahrzeugen zur Versorgung und Befreiung von Verletzten arbeiten zu können. Neben dem Heben von Lasten nach oben ist es in diesen Fällen auch immer wieder erforderlich, dass Fahrzeuge in der Horizontalen auseinandergezogen werden. Dafür werden zum einen leistungsstarke Seilwinden benötigt, wie sie auch an einem Feuerwehrkran und an Rüstwagen zusätzlich verbaut sind. Zum anderen werden möglichst schwere Fahrzeuge für diesen Windeneinsatz und als Festpunkte benötigt. Ein leistungsfähiger Feuerwehrkran erfüllt hier beide Voraussetzungen. Einsatzbeispiel LKW-Unfall am 18.06.2016: Auf der Autobahn A1 in Höhe Erftstadt ereignete sich ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten LKW. Dabei wurden zwei LKW- Fahrer eingeklemmt. Um die Rettung eines der Fahrer durchführen zu können, musste ein Sattelauflieger mit dem Feuerwehrkran der Feuerwehr Köln vom betreffenden Fahrerhaus heruntergehoben werden. Einsatzbeispiel umgekippter Sattelschlepper am 21.08.2020: In Jüchen kommt ein Sattelschlepper von der Straße ab und kippt um. Der Fahrer wird in seinem umgestürzten Fahrzeug eingeklemmt. Es werden zwei Feuerwehrkräne aus Köln und Düsseldorf benötigt, um das verunfallte Fahrzeug anzuheben und den Fahrer zu befreien. Für diesen Einsatz wurden wir ebenfalls angefragt, konnten dort aber aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit des vorhandenen Kranfahrzeuges nicht helfen. Einsatzbeispiel Bus auf PKW am 27.02.2014: Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist ein Linienbus in Oberhausen über einen Graben auf das Grundstück eines Gebrauchtwagenhändlers geflogen und hat dort ein Auto zerdrückt. Im Bus wurden mehrere Personen verletzt. Der Bus konnte mit dem Feuerwehrkran schnell angehoben werden. Im Auto unter dem Bus waren keine Personen. Einsatzszenario Heben nach Bau- oder Maschinenunfall Bei diesem Einsatzszenario werden Personen zum Beispiel durch Maschinenteile oder durch schwere Bauteile eingeklemmt. Hierbei kommt es darauf an, zunächst die in der Regel schwierige Zugänglichkeit herzustellen und geeignete Auflageflächen oder Anschlagpunkte für das notwendige Bewegen der Lasten zu finden. Dabei ist es aufgrund der Vielfältigkeit und Komplexität der möglichen Einsatzsituationen wichtig, verschiedene und variabel einsetzbare Gerätschaften zur Verfügung zu haben. Beide Optionen, das DrückenSeite 16 von 23 Seite 17 und das Ziehen können hier wichtig sein. Gleichzeitig müssen auch in diesen Fällen die betroffenen Personen, in der Regel unter sehr beengten Verhältnissen, medizinisch versorgt und wenn sie bei Bewusstsein sind auch betreut werden. Einsatzbeispiel Baustellenunfall am 27.04.2021: An der Poppelsdorfer Allee waren zwei Bauarbeiter über mehrere Stunden unter einer Betonplatte eingeklemmt. Der aktuelle Feuerwehrkran konnte aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit nicht zur Rettung der Personen eingesetzt werden. Da das Eintreffen eines leistungsfähigen Mobilkrans eines Fachunternehmens auf Grund des bei dieser Beauftragungsform notwendigen Vorlaufs erst etwa zwei Stunden nach Anforderung erfolgte, musste für die Rettung eine improvisierte und hinsichtlich des Erfolgs und der Sicherheit von Patienten und Einsatzkräften schwierige Kombination aus unterschiedlichen Feuerwehrgeräten und einem auf der Baustelle vorhandenen Kettenbagger eingesetzt werden. Einsatzbeispiel Maschinenunfall am 03.06.2015: Auf dem Gelände eines Wasserkraftwerks in Pfullingen wurden zwei Arbeiter von einem Turbinenlaufrad eingeklemmt. Während sich einer der Beiden selbst befreien konnte musste der zweite Arbeiter mit Hilfe eines Feuerwehrkranes aus Reutlingen durch verschiedene, parallele Maßnahmen in einem komplexen Einsatzablauf gerettet werden. Einsatzszenario Personen – oder Verletztentransport mit Krankorb Mit dem zur Beschaffung vorgeschlagenen Feuerwehrkran besteht auch die Möglichkeit zur Menschenrettung, zum Personentransport und zum Transport von Verletzten und schwergewichtigen Patienten. Das neue Kranfahrzeug hat eine deutlich größere Ausladung und größere erreichbare Höhe als die bisher verfügbaren Drehleitern. Damit können in seltenen Situationen auch Menschenrettungen durchgeführt werden, Einsatzkräfte haben in großen Höhen zum Beispiel bei Dachstuhlbränden oder anderen Arbeiten einen sicheren Arbeitsplatz und auch Verletzte können mit dem Krankorb über Hindernisse transportiert werden. Bei der zunehmenden Zahl von sehr schwergewichtigen Patienten im Rettungsdienst ist der Krankorb eine weitere nützliche Einsatzoption zu deren Transport aus Wohnungen. Einsatzszenario Eingleisung Mit den Stadtwerken Bonn besteht eine zuletzt im Jahr 2005 angepasste Vereinbarung, aufgrund der die Feuerwehr Bonn im Gleisnetz der SWB sowie der Elektrischen Schienenbahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) die Technische HilfeleistungSeite 17 von 23 Seite 18 (und damit vor allem die Eingleisung entgleister Bahnen) übernehmen. Durch die „Richtlinien über den Einsatz von Hilfsfahrzeugen beim Aufgleisen von BOStraB-Fahrzeugen auf den Strecken der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK AG)“ wird diese Zuständigkeit auch auf deren Strecken außerhalb des Stadtgebietes Bonn erweitert. Den Übergang in die Zuständigkeit der Feuerwehr Köln stellen hierbei die Bahnübergänge Urfelder Straße in Wesseling (Linie 16) und Bonnstraße in Brühl (Linie 18) dar. Einsatzbeispiel Stadtbahn entgleist: Am 04.08.2016 wurde ein Verkehrsunfall zwischen Stadtbahn und einem PKW an der B9 in Höhe Heinemannstraße gemeldet. In Folge des Unfalls wurde nur eine Person verletzt, es war niemand eingeklemmt. Allerdings war die Stadtbahn dabei entgleist. Nach dem Stromlosschalten der Fahrdrähte wurde die Bahn am vorderen Kopf mit dem Feuerwehrkran angehoben und wieder eingegleist. Die B9 musste zu Einsatzbeginn gesperrt werden. Dies konnte nach erfolgreicher Eingleisung nach einer guten Stunde bereits wieder aufgehoben werden. Interkommunaler Vergleich Im interkommunalen Vergleich aller Städte > 300.000 Einwohnern betreiben 20 von 22 Feuerwehren mindestens einen Feuerwehrkran.Seite 18 von 23 Seite 19 Stadt Anz. Klasse Typ In Dienst Straßenb. Zubehör Berlin 3 KW50 Liebherr LTM 1050- 3.1 2010 Ja Hamburg 1 KW60 Liebherr LTM 1060/2 2002 Ja München 2 KW50 Liebherr LTM 1050/4 1992 Ja GW- Kran Köln 2 KW40 Liebherr LTM 1040/1 1999 Ja Frankfurt Main 1 KW30 Krupp KMK 3045 1992 Ja AB-Mulde Korb Stuttgart 2 KW70 Liebherr LTM 1070- 4.2 2021 Ja AB-Kran, Korb Düsseldorf 1 KW45 Liebherr LTM 1045/1 2002 Ja AB-Kran, Korb Leipzig 1 KW45 Liebherr LTM 1045/1 2003 Ja Dortmund 1 KW70 Liebherr LTM 1070- 4.2 2016 Ja AB-Kran, Korb Essen 1 KW40 Liebherr LTM 1040/1 1999 Ja Bremen 1 KW70 Liebherr LTM 1070- 4.2 2016 Ja Dresden Ja Hannover 1 KW60 Faun ATF60-4 2006 Ja Löschmon., Korb Nürnberg 1 KW70 Liebherr LTM 1070/1 1999 Ja Duisburg 1 KW40 Liebherr LTM 1040/1 Ja Bochum 1 KW70 Liebherr LTM 1070- 4.2 2009 Ja AB-Kran, Korb Wuppertal 1 KW40 Tadano Faun BKF 40-4 2003 Ja Bielefeld Ja Bonn 1 KW25 LTM 1025 S 1992 Ja Münster 1 KW45 Liebherr LTM 1045/1 2004 Nein Mannheim 1 KW60 Liebherr LTM 1060/2 2002 Ja Löschmon., Korb Karlsruhe 1 KW55 Liebherr LTM 1055/1 2002 Ja Darüber hinaus betreiben zahlreiche Feuerwehren in Städten < 300.00 Einwohnern eigene Feuerwehrkräne. Beispiele hierfür sind:Seite 19 von 23 Seite 20 Mönchengladbach, Aachen, Braunschweig, Chemnitz, Freiburg, Kassel, Solingen, Darmstadt, Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen und Offenbach. Interkommunale Zusammenarbeit und überörtliche Hilfe Die Berufsfeuerwehr Köln ist die nächstgelegene Feuerwehr mit einem Feuerwehrkran. Dort stehen zwei Fahrzeuge jeweils fest besetzt an zwei verschiedenen Standorten zur Verfügung. Aufgrund der räumlichen Distanz werden von der dortigen, südlicheren Feuerwache etwa 30 Minuten reine Fahrzeit bis zur geografischen Mitte des Bonner Stadtgebietes benötigt (Bundeskanzlerplatz). Dazu sind etwa 15 Minuten für die Einsatzübermittlung und Einweisung zur Einsatzstelle in Bonn zu rechnen. Die gesetzte Hilfsfrist kann damit nicht annähernd erreicht werden. Gleichwohl ist dieser Standort die nächste Wahl für die Fälle des Ausfalls des eigenen Fahrzeugs aufgrund von Paralleleinsätzen oder Werkstattaufenthalten und auch zur Ergänzung, wenn mehr als ein Kranfahrzeug an einer Einsatzstelle benötigt wird. Die Stadt Bonn hat auch im Bereich der Gefahrenabwehr die Aufgabe, im Rahmen der sogenannten überörtlichen Hilfe angrenzenden Gemeinden und Kreisen und auch darüber hinaus Unterstützung zu leisten. Die Einsatzwahrscheinlichkeit ist in Ortslagen mit geringerem Risiko nicht so hoch wie in Bonn, die Vorhaltung in weitgehend ehrenamtlich getragenen Feuerwehren auch eine deutlich größere Herausforderung. Mit dem Rhein-Sieg-Kreis bestehen Absprachen und Einsatzplanungen für den Einsatz an verunfallten Stadtbahnen der SWB auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises. Betrachtung der Nutzung gewerblicher Fahrzeuge Der Brandschutzbedarfsplan schreibt für das Erreichen des jeweiligen Einsatzortes bei technischen Hilfeleistungen größeren Umfanges eine Hilfsfrist von 15 Minuten vor. Hintergrund ist unter anderem, dass bei Personen mit traumatischen (unfallbedingten) Verletzungen das Eintreffen in einem geeigneten Krankenhaus so schnell wie möglich, spätestens aber nach einer Stunde erfolgen sein soll. Vorlaufend zu der hier genannten Hilfsfrist ab Alarmierung der Einsatzkräfte müssen etwa 10 Minuten kalkuliert werden, die Ersthelfer benötigen, um die Situation zu bemerken, einzuschätzen und einen qualifizierten Notruf abzusetzen. Nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle werden unter besten Bedingungen etwa 20 Minuten benötigt, bis die Erkundung und Beurteilung sowie die Umsetzung der Rettungsmaßnahmen erfolgen kann. Für den Transport in ein Krankenhaus der Maximalversorgung sind weitere 15 Minuten einzurechnen.Seite 20 von 23 Seite 21 Wenn die Frage der Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr geklärt werden kann, dann ist auch bei entsprechendem Aufwand die Leistung durch einen gewerblichen Anbieter zu erbringen. Der dafür notwendige Aufwand wird in der Folge unten kalkuliert. Neben der Frage des Aufwandes ist aber auch die fachliche Eignung für die Menschenrettung in Frage zu stellen. Ein hauptberuflicher Kranmaschinist, der bei einem gewerblichen Leistungserbringer täglich mit den Fahrzeugen arbeitet, hat mehr Erfahrung mit dem Gerät. Diese haben allerdings keine Erfahrung mit Einsätzen zur Menschenrettung. Hier kommt es entscheidend darauf an, Gefahren der Einsatzstelle zu erkennen und das Zusammenwirken von technischer und medizinischer Rettung zu beherrschen. Die Einsätze gehen dabei teilweise unvermeidlich mit einer erheblichen Gefährdung für die beteiligten Einsatzkräfte einher. Dazu zählen neben physischen Gefahren auch die mögliche Traumatisierung beim Erleben dieser oft sehr belastenden Einsatzsituationen. Er ist nicht möglich, einer Fremdfirma zeitgerecht eine gefahrenfreie Einsatzstelle zu schaffen. Aus qualitativen Gründen ist feuerwehrtechnisches Personal hier deutlich bevorzugt und in machen Einsatzsituationen unabdingbar. Durch Kraneinsätze für andere Ämter der Stadtverwaltung können dort Kosteneinsparungen realisiert werden und dass Personal der Feuerwehr bekommt so praktische Übungsmöglichkeiten. Mit einem leistungsfähigeren Kran erweitern sich die Optionen für solche Arbeitseinsätze noch. Intensiv geübt wird mit den SWB das Anheben und Eingleisen von Bahnen. Im Rahmen der im Jahr 2013 vorgeschlagenen Beschaffung eines Neufahrzeuges wurden auch die Kosten für eine Nutzung eines gewerblich zur Verfügung gestellten Fahrzeug kalkuliert. Unter Berücksichtigung der geforderten Hilfsfristen käme aufgrund der örtlichen Nähe als einziger privater Anbieter die Firma Baumann für eine Kooperation in Frage, wenn man von einem Einsatz ab dem Standort des Anbieters ausgeht. Die Bereitstellung an einem Standort der Feuerwehr Bonn wäre theoretisch auch möglich. Damit könnten auch anderen Anbieter die Leistung erbringen. Für die Kostenbetrachtung spielt das keine Rolle, da in der folgenden Betrachtung die Kosten der Bereitstellung der Liegenschaft ohnehin noch nicht berücksichtigt sind. Für eine ständige Bereitstellung eines entsprechenden Kranes inklusive Personal würden pro Werktag etwa 3000 Euro und an Wochenenden und Feiertagen etwa 3650 Euro pro Tag an Kosten, gerechnet nach dem Mietsatz, für die Stadt Bonn entstehen. Bei der Ausschreibung einer solchen Leistung wären, da es sich kalkulatorischSeite 21 von 23 Seite 22 um eine 100 % Auslastung dieses Kranes handeln würde, so die Aussage der Firma Baumann, etwa 1.600 Euro pro Tag als realistisches Ausschreibungsergebnis anzusehen. Ohne die Effekte der Preissteigerung zu berücksichtigen wären dies auf eine 20-jährige Nutzugsdauer etwa 11,68 Mio. Euro. Hilfsweise kann auch eine Berechnung erfolgen, indem die Annahme getroffen wird, dass der Feuerwehrkran von einer Person rund um die Uhr fest besetzt ist. Dies ist hier im Betrieb der Feuerwehr Bonn nicht der Fall, da die Funktion in Doppelbesetzung von anderen Einsatzkräften erfolgt und keine Funktion ausschließlich für den Betrieb des Fahrzeugs vorgehalten wird. Wäre dies mit einer Funktion rund um die Uhr der Fall müssten dafür fünf Planstellen angesetzt werden, was über die Nutzungsdauer etwa 7,50 Mio. Euro entspricht (gerechnet A8 mit etwa 75.000 Euro pro Jahr). Werden dazu noch die Kosten des Fahrzeuges, der Aus- und Fortbildungen, der technische Prüfungen und Instandhaltungen und der Unterbringung addiert, dürften etwa die vom gewerblichen Anbieter genannten Kosten erreicht werden. Betrachtung des Kaufs eines Gebrauchtfahrzeugs Von anderen Berufsfeuerwehren sind zwei Fälle von Beschaffungen eines Gebrauchtfahrzeuges und Umrüstung und Ausbau zu einem Feuerwehrkran bekannt (Aachen in 2010, Kassel in 2013). Die Fahrzeuge hatten beim Ankauf ein Alter von sechs und von zehn Jahren. Nach dem Ankauf erfolgten jeweils umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durch den Hersteller. Die vom Baugewerbe zum Kauf angebotene Krane sind in der Regel bereits abgeschrieben. Sie werden dann aus wirtschaftlichen Gründen veräußert, da auf Grund der hohen Laufleistung die Reparaturbedürftigkeit und damit die Kosten deutlich steigen. Auch geben die meisten Hersteller eine maximal 20-jährige Ersatzteilverfügbarkeit ab Modelleinsatz. Bei einem Gebrauchtkran sind bereits viele Jahre dieser Garantie verstrichen. Um einem zivilen Mobilkran zu einem Feuerwehrkran umzubauen sind vielfältige Maßnahmen erforderlich. Neben den allgemeinen Sanierungsmaßnahmen müssen unter anderem eine Seilwinde, eine Abschleppvorrichtung, feuerwehrtechnische Einbauten wie Sondersignalanlage und Funktechnik eingebaut sowie Vorrüstungen für die feuerwehrtechnische Beladung eingebaut werden. Die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Beschaffung ist stark von der Marktsituation abhängig. Die Möglichkeit, einen gebrauchten Kran günstig zu erwerben, ist zwar grundsätzlich gegeben. Allerdings ist dies nur unter günstigen Umständen wirtschaftlich. Dazu muss dieSeite 22 von 23 Seite 23 Frage des Aufwandes in Bezug auf die Beschaffung, Umrüstung, Schulungsmaßnahmen und Einrichtung auf die neue Technik, bei der dann immer nur noch anteiligen Restlaufzeit berücksichtigt werden. Eine Marktrecherche würde unmittelbar vor Einleitung der Vergabe durch die Verwaltung durchgeführt. Sofern diese ein gut geeignetes Fahrzeug hervorbringt, könnte der Weg versucht werden. Eine weitere Voraussetzung wäre dann ein schneller Abschluss und ein zügiger Umbau und Sanierung. Nach den schon in 2013 umfangreich durchgeführten Recherchen zu dieser Option muss die Realisierungswahrscheinlichkeit als sehr gering eingestuft werden. Schlussfolgerung Aus den kalkulierten Investitionskosten für die Maßnahme ergibt sich bei linearer Abschreibung und 20 Jahren Nutzungsdauer ein Jahreswert von etwa 75.000 Euro. Die Verzinsung kann bei den aktuellen Zinssätzen vernachlässigt werden. Jährliche Betriebskosten dürften beim Neufahrzeug zunächst unter den Kosten des überalterten Bestandsfahrzeugs liegen. Im Vergleich zu den Kosten des unabhängig vom Kranfahrzeug ohnehin vorhandenen Personals, mit dem etwa fünffachen dieses Wertes, erscheint die Relation in einem grundsätzlich guten Verhältnis. In der Betrachtung des Nutzens sind vielfache Vorteile zu erkennen. Neben der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der beschriebenen Einsatzszenarien ist vor allem auch das Dilemma jedes Einzelfalls zu vermeiden, sofern dies mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Bei jedem einzelnen der beschriebenen Einsätze würden die notwendigen Kosten für die Vorhaltung eines Feuerwehrkrans kaum je in Frage gestellt. Für die eingeklemmten Personen, deren Angehörige, die Unfallbeteiligten und vor allem auch die Einsatzkräfte bedeutet die Ohnmacht, nicht helfen zu können immer ein traumatisches Erlebnis. Weiterhin ist zu betrachten, ob die Vorhaltung eines Feuerwehrkrans aufgrund der gesetzlichen Obliegenheiten für die Stadt Bonn zur Erhaltung eines leistungsfähigen Status geboten ist. Dies ist neben den geschilderten Risiken und Anwendungen auch im interkommunalen Vergleich hier festzustellen. Anlage/n KeineSeite 23 von 23
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de