← Vorlagen

211504-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe

Nummer
211504-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 04.11.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 281,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211504 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (45.559 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211504-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung
eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters
sowie Bewilligung einer überplanmäßigen
Ausgabe
Beratungsfolge
In der Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz wurde zur Beschlussvorlage DS 211504 -
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines
Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer
überplanmäßigen Ausgabe - eine ausführlichere Darstellung und
Erläuterung des Sachverhaltes in schriftlicher Form angefordert. Diese
erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme.
Ergänzende Stellungnahme
Einleitung
Die Feuerwehr Bonn betreibt seit vielen Jahrzehnten einen
Feuerwehrkran. Das aktuelle Fahrzeug ist technisch überaltert,
entspricht nicht mehr den Leistungsanforderungen und muss durch ein
neues Fahrzeug ersetzt werden. Gemäß aktuellem
Brandschutzbedarfsplan (Stand 2018, DS 1811905) war diese
Beschaffung für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Maßnahme muss aus zwei Gründen vorgezogen werden. Zum
einen hat sich die mangelnde Leistungsfähigkeit bei einem
Baustellenunfall am 27.04.2021 gezeigt. Die Menschenrettung von
zwei eingeklemmten Personen war mit dem aktuellen Feuerwehrkran
nicht möglich, ein gewerblicher Kran stand nicht in der benötigten Zeit
zur Verfügung. Zum anderen läuft bereits die Neubeschaffung von
Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen durch die Stadtwerke Bonn. Diese
können mit dem aktuell vorhandenen Fahrzeug nicht angehoben
werden. Mit der Auslieferung der ersten Fahrzeuge dieses Typs wird
ab Mitte nächsten Jahres gerechnet. Für die BeschaffungsmaßnahmeSeite 1 von 23
Seite 2
des neuen Feuerwehrkrans muss mit etwa einem Jahr gerechnet
werden.
Im Folgenden werden alle Randbedingungen der anstehenden
Ersatzbeschaffung ausführlich beschrieben.
Rechtsgrundlagen
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen vom 17.
Dezember 2015 regelt hierzu unter anderem:
in § 1 Ziele und Anwendungsbereich:
„(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung
vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten…2. bei
Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch
Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht
werden (Hilfeleistung) und….“
In § 2 Aufgabenträger:
„(1) Aufgabenträger sind 1. die Gemeinden für den Brandschutz und
die Hilfeleistung,…“
In § 3 Aufgaben der Gemeinden:
„(1) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die
Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen.“
„(3) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen
Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben.“
Aus dem Kommentar zum Gesetz hierfür unter anderem zu § 3 BHKG
relevant (Dr. Klaus Schneider, 9. Auflage, 2016):
„Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die aufgestellten Einheiten
in angemessener Zeit am Einsatzort eintreffen.“
„Ob die aufgestellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist, muss für
jede Gemeinde gesondert festgestellt werden, da die Feuerwehr den
jeweiligen örtlichen Verhältnissen entsprechen muss. …. Einer
Gemeinde ist es daher verwehrt, auf die Anschaffung von
erforderlichem Gerät von vorherein deswegen zu verzichten, weil sie
im Schadenfall beabsichtigt, im Wege der überörtlichen Hilfe aufSeite 2 von 23
Seite 3
Ausrüstungsgegenstände zuzugreifen, die eine andere Gemeinde in
Erfüllung ihrer Aufgaben angeschafft hat.“
Zur Einordnung ist hier zu betrachten, inwieweit sich die in Bonn
regelmäßig abzudeckenden Risiken in der Ausstattung berücksichtigt
sind, damit von einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend
leistungsfähigen Feuerwehr auszugehen ist. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die vorliegenden Risiken immer wieder zu
Unfallereignissen führen, aus denen gemäß § 1 und § 2 BHKG die
Notwendigkeit einer unmittelbaren Hilfeleistung folgt. Die
Erläuterungen dazu sind in den Kapiteln zu Einsatzstatistiken,
Einsatzkonzepten und Einsatzszenarien aufgeführt. Weiterhin ist
sicherlich zu berücksichtigen, inwieweit die Ausstattung der
Feuerwehren in Gemeinden mit hierfür vergleichbaren Risiken
vorhanden ist. Die Erläuterungen dazu sind im Kapitel zum
interkommunalen Vergleich aufgeführt.
Technische Vorschriften und Normen
 DIN EN 1846-1 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 1:
Nomenklatur und Bezeichnung
 E DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 2: Zusätzliche
Festlegungen zu DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3
 DIN 14502-3 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 3: Farbgebung
und besondere Kennzeichnungen
 DIN 14584 Feuerwehrfahrzeuge - Zugeinrichtungen mit
maschinellem Antrieb - Anforderungen, Prüfung
 DIN 14505 Feuerwehrfahrzeuge - Wechselladerfahrzeuge mit
Abrollbehältern - Ergänzende Anforderungen zu DIN EN 1846-3Seite 3 von 23
Seite 4
Technische Spezifikationen des Bestandsfahrzeugs
Beim derzeit eingesetzten Feuerwehrkran handelt es sich um einen
Kran der Leistungsklasse 25 t. Die technischen Daten des Fahrzeugs
lauten wie folgt:
KW 25
Max. Traglast 25 t
bei Ausladung 2,5 0m
Teleskopausleger von 8,40 m
Teleskopausleger bis 26,00 m
Max. Hubhöhe 26,00 m
Max. Ausladung 24,00 m
Gitterspitze von 8,20 m
Gitterspitze bis 14,40 m
Anzahl der Achsen 2
Antrieb/Lenkung Standard 2 x 2
Fahrgeschwindigkeit 71 km/h
Gesamtballast 3,3 t
Gesamtlänge 9,658 m
Fahrzeugbreite 2,50 m
Gesamthöhe 3,30 m (Fahrerhausausschnitt)
Abstützbreite 2,114 - 5,6 m
Stützenabstand 6,254 m
Baujahr 1992
Ende Ersatzteilversorgung 2012
Der aktuell eingesetzte Feuerwehrkran sollte bereits 2013
ersatzbeschafft werden und wurde schließlich aufwendig saniert, um
doch noch eine längere Nutzungsdauer ermöglichen zu können.
Neben dieser fehlenden technischen Eignung des
Bestandsfahrzeuges erweisen sich die Unterhaltskosten ebenfalls
zunehmend als unwirtschaftlich, da die Ersatzteilversorgung seitens
des Herstellers bereits im Jahr 2012 ausgelaufen ist. Ersatzteile sind
daher nicht mehr erhältlich und es müssen teure Einzelanfertigungen
beauftragt werden. Hierdurch entstehen neben den hohen laufenden
Kosten auch hohe Ausfallzeiten, in denen kurzfristig auf kein
Kranfahrzeug zugegriffen werden kann.Seite 4 von 23
Seite 5
An der maximalen Traglast lässt sich am besten ableiten, warum der
Kran den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann.
Nachfolgende Tabelle zeigt die maximale Traglast in Abhängigkeit von
Auslegerlänge und Ausladung.
Traglast in t nach Auslegerlänge (l) und Ausladung (h) KW 25
h / l in m 8,4 14,3 20,1 24,2 26
2,5
3
25
22 15,5 12
3,5
4
20
18
15,5
15,5
11,9
11,7 9
4,5
5
16,5
15
15,4
14,8
11,5
11,3
9
9 9
6
7
12 12
9,7
10,8
8,9
9
8,3
8,3
7,5
8
9
7,8
6,5
7,4
6,4
7,1
6,1
6,9
5,9
10
12
5,4
4
5,5
4
5,2
3,9
5,2
3,9
14
16
3,1
2,4
3
2,3
3
2,3
18
20
1,9 1,8
1,5
1,8
1,4
22
24
1,2 1,2
1
Für die neuen Niederflur-Straßenbahnen wird zum Anheben der
Bahnköpfte eine Hubkraft von mindestens 12 t benötigt. Ein Aufstellort
zwischen 10 und 15 m ist eine praxisnahe Annahme. Für geringere
Werte müsste der Kran unmittelbar nehmen der verunfallten Bahn
stehen was in der Regel nicht möglich ist. Der aktuelle Kran ist daher
nicht mehr für diese Einsätze geeignet.Seite 5 von 23
Seite 6
Technische Spezifikationen des neu geplanten Fahrzeugs
Bei dem zu beschaffenden Feuerwehrkran handelt es sich im einen
für die Aufgaben der Feuerwehr konzipierten Mobilkran der
Leistungsklasse 70 t.
Der Kran verfügt über die folgenden technischen Daten:
KW 70
Max. Traglast 70 t
bei Ausladung 2,50 m
Teleskopausleger von 11,00 m
Teleskopausleger bis 50,00 m
Max. Hubhöhe 65,00 m
Max. Ausladung 48,00 m
Gitterspitze von 3,20 m
Gitterspitze bis 16,00 m
Anzahl der Achsen 4
Antrieb/Lenkung Standard 8 x 4 x 8
Antrieb/Lenkung Option 8 x 6 x 8
Fahrgeschwindigkeit 85,00 km/h
Gesamtballast 14,50 t
Gesamtlänge 12,409 m
Fahrzeugbreite 2,55 m
Gesamthöhe 3,90 – 3,95 m
Abstützbreite 2,32 – 6,30 m
Stützenabstand 8,009 m
Essenziell für den Einsatz bei der Feuerwehr ist eine möglichst große
Hubkraft bei möglichst weiter Ausladung. Bei vielen Einsatzstellen
muss der Feuerwehrkran weiter von seinem idealen Hubpunkt entfernt
in Stellung gebracht werden, da zum Beispiel bei einer unter einer
Straßenbahn eingeklemmten Person die offenen Schienen, der
Bahnsteig, Befestigungsmasten oder die Oberleitungen des
Bahnbetriebs oder der Straßenbeleuchtung im Weg sein können. Ist
der Kran nun nicht entsprechend leistungsfähig, kann nicht von einem
weiter entfernten Aufstellort ohne die oben genannten Restriktionen
gearbeitet und die Last dann nicht angehoben und die Person befreitSeite 6 von 23
Seite 7
werden. In der nachfolgenden Tabelle kann die mögliche Traglast in
Abhängigkeit von Auslegerlänge und Ausladung abgelesen werden.
Traglast in t nach Auslegerlänge (l) und Ausladung (h) KW 70
h / l
in m
11 14,6 18,2 21,8 25,4 28,9 32,5 36,1 39,7 43,3 46,9 50
2,5
3
70
61,4 51,1 50,9 48,8
3,5
4
54,3
48,7
46,4
24,4
46,3
42,4
46,5
42,5
38,9
38,1
31,9
31,4 25,6
4,5
5
44
39,3
38,9
35,7
38,9
35,8
39,1
35,9
37,4
35,6
31
30,4
25,3
25,1
20,6
20,5 16,3
6
7
32,2
27,1
30,5
26,3
30,9
26,7
31
26,9
31
26,9
28,9
27,2
24,5
24
20,1
19,6
16,1
16 13 10,2
8
9
23 22,6 23,1
20,4
23,3
20,4
23,6
20,8
23,6
20,7
22,7
19,6
18,3
17
15,8
15,1
12,8
12,6
10,1
9,9
8
7,9 6,7
10
12
17,8
13,4
18,1
13,9
18,2
13,9
18,1
13,8
17
13,4
15,7
13,1
14,2
12,4
12,2
11,1
9,7
9,1
7,8
7,5
6,6
6,5
14
16
10,8
8,7
11
8,9
11
8,9
10,9
8,9
10,7
8,8
10,4
8,6
9,7
8
8,4
7,7
7,1
6,6
6,2
5,9
18
20
7,4 7,5
6,4
7,4
6,2
7,4
6,2
7,2
6,2
7,2
6
6,6
5,7
6,1
5,5
5,5
5,1
22
24
5,4 5,4
4,8
5,4
4,7
5,3
4,6
5
4,5
5,1
4,3
4,8
4
4,6
3,9
26
28
4,2 4,1
3,6
4
3,5
3,9
3,4
3,7
3,2
3,4
2,9
3,4
2,9
30
32
3,1 3
2,6
2,9
2,5
2,7
2,3
2,5
2,1
2,5
2,1
34
36
2,1
11,8
2
1,7
1,7
1,4
1,7
1,4
38
40
1,4
1,2
1,1
0,9
1,2
0,9
Im Jahr 2013 sollte der bisher verwendete Feuerwehrkran durch einen
mit max. 50 t Hubkraft ersetzt werden. Mittlerweile sind jedoch 70 t für
einen Feuerwehrkran Standard. Anhand der Leistungsdaten ist leicht
erkennbar, dass der kleinere Kran dem größeren leistungsmäßig
deutlich unterlegen ist, sich insbesondere in seinen äußeren
Abmessungen jedoch kaum unterscheidet.Seite 7 von 23
Seite 8
KW 50
Max. Traglast 50 t
bei Ausladung 3,00 m
Teleskopausleger von 11,40 m
Teleskopausleger bis 38,00 m
Max. Hubhöhe 54,00 m
Max. Ausladung 44,00 m
Gitterspitze von 1,40 m
Gitterspitze bis 16,00 m
Anzahl der Achsen 3
Antrieb/Lenkung Standard 6 x 4 x 6
Antrieb/Lenkung Option 6 x 6 x 6
Fahrgeschwindigkeit 85,00 km/h
Gesamtballast 9,00 t
Gesamtlänge 12,391 m
Fahrzeugbreite 2,55 m
Gesamthöhe 3,785 – 3,835 m
Abstützbreite 2,339 – 6,40 m
Stützenabstand 7,151 m
Die geringere Leistungsfähigkeit des 50 t Krans zeigt sich bei
genauem Vergleich der maximalen Traglast in Abhängigkeit von
Auslegerlänge und Ausladung.
Traglast in t nach Auslegerlänge (l) und Ausladung (h) KW 50
h / l
in m
11,4 16,7 22 27,3 32,6 35,8 38
3
4
50
41,3
42
36,5
24,7
26,5
24,6
25,1
17
16,6 11,5
5
6
34,1
29
30,6
25,5
27,8
26
24,2
22,7
16
15,3
11,3
11
9,5
9,4 7,5
7
8
24,5
16,8
21,5
16,8
21,8
18,5
21
18,6
14,4
13,4
10,7
10,2
9,2
8,9
7,2
7
9
10
15,5
13,1
15,6
13,4
12,5
11,6
9,7
9,2
8,5
8,1
6,7
6,5
11
12
11,4
10
11,5
10,1
10,8
10,1
8,6
8
7,7
7,3
6,2
6
14 7,8 7,8 7,1 6,7 5,6Seite 8 von 23
Seite 9
16 6,3 6,4 6,4 6,1 5,2
18
20
5,2 5,3
4,3
5,4
4,4
5,4
4,3
4,8
4,3
22
24
3,6
3
3,7
3,1
3,7
3,1
3,7
3,2
26
28
2,7
2,2
2,7
2,3
2,7
2,3
30
32
1,9
1,6
1,9
1,6
34 1,4
Die zu hebende Last muss gegenüber dem KW 70 mindestens einen
halben Meter weiter entfernt vom Drehpunkt des Krans liegen (2,5 / 3
m). Im Schnitt kann das leistungsfähigere Modell rund 4 t größere
Lasten anheben. Darüber hinaus besitzt es eine um 12 m höhere
Hubhöhe sowie eine um 6 m längere Ausladung.
Hinsichtlich der Abmessungen sind am ehesten die derzeit
verwendeten Drehleitern mit Rettungskorb vergleichbar. Sie weisen
folgende Abmaße auf (LxHxB): 10,30 m, 3,30 m, 2,50 m. Dieser
zweiachsige Fahrzeugtyp ist in der Lage auch in enge
Altstadtbebauung einzufahren und eingesetzt zu werden. Die
Wendigkeit wird insbesondere durch die lenkbare Hinterachslenkung
erreicht, die ein nahezu seitliches Fahren ermöglicht. Auch die Kräne
verfügen über lenkbare Achsen, was auch deren Wendigkeit trotz der
größeren Länge stark erhöht. Durch die um 2 m größere Länge und
das Eigengewicht von rund 40 t wird weder mit dem KW 50 noch dem
KW 70 jede innerstädtische Straße befahren werden können. Dies ist
auch beim bisherigen Kran bereits nicht gegeben, jedoch auch nicht
erforderlich, da der hauptsächliche Einsatzzweck in anderen
Bereichen des Stadtgebiets liegt, wie nachfolgend dargestellt wird.
Einsatzstatistik
Der aktuelle Feuerwehrkran wird derzeit zwischen 40- und 50-mal im
Jahr zu Einsätzen alarmiert.
2019: 45
2020: 47
1. Halbjahr 2021: 19
Ein Einsatz vor Ort erfolgt hierbei in durchschnittlich fünf bis zehn
Fällen jährlich.
2019: 9
2020: 5
1. Halbjahr 2021: 2Seite 9 von 23
Seite 10
Diese Zahlen werden sich mit einem neuen Kran voraussichtlich
erhöhen, da einerseits ein Großteil der Kraneinsätze im Zuge von
tendenziell zunehmenden Unwetterereignissen erfolgen und
andererseits die Einsatzgrenzen aktueller Feuerwehrkräne deutlich
oberhalb des alten Fahrzeugs liegen.
Einsatzkonzepte, einschließlich Eingleisungen SWB
Sowohl die Standard-Einsatz-Regel Technische Hilfeleistung, als auch
die damit korrespondierenden Regelungen in der Alarm- und
Ausrückordnung der Feuerwehr Bonn sehen für Rüsteinsätze ein
zweistufiges Vorgehen vor. Jede Löscheinheit der Berufsfeuerwehr
führt hierzu auf den dort stationierten Fahrzeugen die Gerätschaften
mit, um Lagen zu stabilisieren, Sicherungsmaßnahmen
durchzuführen, erste Rettungsmaßnahmen einzuleiten und Einsätze
bis zu einer gewissen Komplexität selbständig abzuarbeiten. Letzteres
ist zum Beispiel in der Regel der Fall, wenn ausschließlich PKW am
Unfall beteiligt sind.
Für komplexere Einsatzlagen ist an der Feuerwache 1 die sogenannte
„Rüsteinheit“ stationiert, die sowohl Spezialgerät als auch besonders
ausgebildetes Einsatzpersonal zur Einsatzstelle bringt. Solche Lagen
sind zum Beispiel bei Beteiligung von Bahnen, Bussen, LKW, Hoch-
und Tiefbauunfällen anzutreffen.
Aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Jahren und in der daraus
folgenden Umsetzung der Maßnahmen des aktuellen
Brandschutzbedarfsplanes befindet sich diese in Bezug auf die
Technik gerade in der Anpassung. Eine wesentliche Änderung ist die
kommunale Beschaffung eines Rüstwagens mit einem
Straßenfahrgestell (Allradantrieb). Bisher steht hier nur ein
Rüstwagen-Schiene zur Verfügung der gleichzeitig über einen
Schienenfahrsatz verfügt. Die damit verbundene Bauweise bei
Fahrgestell und Aufbau hat für Einsätze außerhalb des Gleisbereichs
zu viele und erhebliche Nachteile. In der Umsetzung dieser
Erfahrungen ist die Maßnahme des Brandschutzbedarfsplanes,
Beschaffung eines Rüstwagens nach Feuerwehr-Norm in der
Umsetzung. Das Fahrzeug steht in nächster Zeit zur Auslieferung an.
Für Einsätze im Gleisbereich, hier sind solche im Bereich der U-Bahn
und im freien Gleisbett gemeint, wird der aktuelle Rüstwagen-Schiene
durch die Stadtwerke neu beschafft. Dieser wird auch wieder auf den
Gleisen fahren können und so das teilweise sehr schwere und
umfangreiche Material für das Anheben der Bahnen mit
Hydraulikstempeln nahe an die Unfallstellen bringen können.
Perspektivisch könnte dann der im Moment vorhandene Abrollbehälter
Schiene entfallen. Dort sind zurzeit noch Aufgleismaterialien für dieSeite 10 von 23
Seite 11
verschiedenen Bahntypen untergebracht. Durch das Konzept des
neuen Rüstwagen Schiene mit einer freien Ladefläche können diese
mit dem Fahrzeug entsprechend des verunfallten Bahntyps an die
Einsatzstellen gebracht werden.
Der Kran kommt immer mit dem Rüstwagen zum Einsatz. Zusammen
mit weiteren Fahrzeugen der Löscheinheit der Feuerwache 1 wird so
die Rüsteinheit gebildet. Damit stehen weitere Materialien zur Rettung
und Sicherung und weitere Einsatzoptionen zur Verfügung. Außerdem
verfügen Kranwagen und Rüstwagen nur über je einen Platz für
Fahrer und Beifahrer. Für die komplexen und gleichzeitig notwendigen
Arbeiten an einer solchen Einsatzstelle ist aber deutlich mehr Personal
notwendig.
Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Dies gegen die Gefahren
des weiteren Straßen- und Bahnverkehrs, gegen Stromgefahren durch
Oberleitungen, hier sind in der Regel unmittelbar Erdungsarbeiten
notwendig, gegen Wegrollen oder Kippen von Unfallfahrzeugen. Die
Lage der Verletzten muss erkundet und diese betreut und medizinisch
erstversorgt werden. Für das Instellungbringen und Anschlagen von
Hebegeräten wird Personal benötigt. Auf einem Ablageplatz wird
Material und Werkzeug bereitgelegt. Vor und während des
Hebevorganges muss die Bewegung gegen Absacken, Kippen und
seitliche Bewegung gesichert werden. Dafür ist weiteres Personal
notwendig.
Der mit dem neuen Feuerwehrkran zu beschaffende Abrollbehälter ist
in der initialen Phase der beschriebenen Standardeinsätze im
Regelfall nicht erforderlich. Er würde zum Einsatz gebracht, wenn
weitere Anschlagmaterialien oder vor allem der Personenkorb benötigt
wird. Wenn der Abrollbehälter Schiene wie beabsichtigt nach
Indienststellung des neuen Rüstwagen Schiene entfallen kann,
vergrößert sich der Fahrzeugpark hierdurch nicht.
Für Tiefbauunfälle steht ein weiterer Abrollbehälter zur Verfügung.
Dieser wird im weiteren Verlauf der Umsetzung der hier
beschriebenen Veränderungen noch weiter auf diese Aufgabe
fokussiert.
Durch die besonders geschulten Einsatzkräfte der Feuerwache 1
werden für die Stadtwerke Bonn auch entgleiste Stadt- und
Straßenbahnen wieder eingegleist. Material und Ausbildung für diesen
Bereich ist in der obigen Aufstellung enthalten und stellen die SWB zur
Verfügung. Positiver Nebeneffekt dieser Vereinbarung ist, dass die
Einsatzkräfte der Feuerwache 1 regelmäßig mit den Bahntypen der
Stadtwerke arbeiten und so auch für zeitkritische Einsätze über ein
hohes Maß an Kenntnissen und Routine im Umgang hiermit verfügen.Seite 11 von 23
Seite 12
Personelle Besetzung, Aus- und Fortbildung
Die Besetzung der Rüsteinheit mit ihren unterschiedlichen
Komponenten erfolgt vor allem durch die Einsatzkräfte des
Sonderfahrzeugpools der Feuerwache 1. Hier werden derzeit ständig
vier Einsatzkräfte vorgehalten, von denen zwei bei Bedarf auch einen
Rettungswagen des Spitzenbedarfs besetzen. Im aktuellen
Brandschutzbedarfsplans ist der Prüfauftrag enthalten, in Abhängigkeit
der Entwicklung bei den Schutzzielerreichungsgraden bei Bedarf an
der Feuerwache 1 ein weiteres Tanklöschfahrzeug zur Besetzung
durch den dann um eine Funktion zu erweiterten Sonderfahrzeugpool
vorzuhalten. Im Detail wird hierzu in Kürze im Rahmen des
Zwischenberichts zum Brandschutzbedarfsplan berichtet werden.
Auch mit einem erweiterten Sonderfahrzeugpool können aber nicht in
allen Situationen alle erforderlichen Fahrzeuge der Rüsteinheit in den
Einsatz gebracht werden. Der hohe Personalbedarf bei solchen
Einsatzlagen ist im obigen Kapitel bei den Einsatzkonzepten bereits
beschrieben.
Die Großfahrzeuge einschließlich des Feuerwehrkrans werden in der
Regel im Einsatz immer mit zwei Einsatzkräften besetzt. Dazu muss
auf Personal der Löscheinheit der Feuerwache 1 zurückgegriffen
werden. Bei den anderen beiden großen Sonderaufgaben ist dies
ebenso der Fall. Der Einsatz der Wasserrettung von der Feuerwache
2 oder der Gefahrguteinheit von der Feuerwache 3 ist nur mit
wesentlicher Unterstützung der jeweiligen Löscheinheiten möglich.
Diese stehen dann für ihre Grundaufgaben nicht mehr oder nicht mehr
vollständig zur Verfügung. Wegen der vergleichsweise geringen
Einsatzfrequenz bei den Sonderaufgaben erscheint dies nach wie vor
verhältnismäßig und vertretbar.
Die Nachführung von Abrollbehältern zur Einsatzstelle kann darüber
hinaus auch über die Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr
erfolgen, die für die Besetzung der Wachen der Berufsfeuerwehr
besonders ausgebildet sind.
Um die komplexen Aufgabenstellungen im Bereich der einzelnen
Sonderaufgaben bewältigen zu können, sind für das Personal aller
Feuer- und Rettungswachen umfangreiche Ausbildungen erforderlich,
die jeweils bedarfsgerecht im Abstand von wenigen Jahren in Form
von entsprechenden Lehrgängen durchgeführt werden. Für die
Rüsteinheit an der Feuerwache 1 sind dies vor allem die
Maschinistenausbildung für den Rüstwagen Schiene (ca. 250
Stunden) und für den Feuerwehrkran (ca. 40 Stunden, davon 50% im
Rahmen der Einsatzdienstschichten). Dazu kommen Seminare zur
Aktualisierung des Wissenstandes, wie zum Beispiel alternative
Antriebstechniken, technische Rettung aus aktuellen
Fahrzeuggenerationen, technische Rettung aus LKW und Bussen undSeite 12 von 23
Seite 13
Wiederholungsschulungen für einzelne Qualifikationen. Die
Ausbildung für den Rüstwagen Schiene vermittelt die wesentlichen
Kenntnisse für das Fahren und den Betrieb der Bahnen um den
Rüstwagen im Gleisbereich bewegen zu können. Dadurch werden
viele Grundkenntnisse des Bahnbetriebes und der Bahnen vermittelt,
die bei der Hilfeleistung nach Unfällen von großem Vorteil sind.
Zur schnellen und sicheren Bedienung der zahlreichen Spezialgeräte
im Bereich der Technischen Hilfe ist kontinuierliche Aus- und
Fortbildung unter geeigneten Randbedingungen erforderlich. Diese
wird im Regelfall durch die Fachkoordinatoren Technische
Hilfeleistung durchgeführt, die jeder Wachabteilung auf der Feuer- und
Rettungswache 1 als Multiplikatoren zur Verfügung stehen. Hierzu ist
bereits in den letzten Brandschutzbedarfsplänen der Bedarf für
geeignete Ausbildungseinrichtungen zum Beispiel für Hoch- und
Tiefbauunfälle aber auch für den Kranbetrieb aufgezeigt worden.
Diese sollen am Standort der Feuerwache 1 im Zuge des geplanten
wesentlichen Neubaus geschaffen werden. Zurzeit müssen dafür mit
hohem Aufwand Übungsmöglichkeiten erschlossen werden. Mit der
Indienststellung von neuen Fahrzeugen und Geräten werden jeweils
initiale Einweisungen und Ausbildungen durchgeführt.
Einsatzszenarien mit Beispielen
Die Einsatzszenarien für den Feuerwehrkran sind vielfältig und werden
in diesem Kapitel nach ihrer Art unterschieden. Bei fast allen Fällen
geht es darum, dass eine Last gehoben werden muss, durch die eine
oder mehrere Personen eingeschlossen oder eingeklemmt sind.
Neben dem Hochziehen von oben ist dies grundsätzlich auch durch
Drücken von unten möglich. Beim Drücken von unten sind allerdings
wieder eigene Randbedingungen zu erfüllen. Die verwendeten
Hebegeräte haben alle ihre eigenen Einsatzgrenzen. So sind
Hebekissen zwar vergleichsweise flach, benötigen für eine große
Hubkraft allerdings beidseitig auch große und ebene Auflageflächen.
Diese sind in vielen Unfallszenarien nicht vorhanden.
Hydraulikpressen gibt es in vielen Ausführungsvarianten.
Insbesondere leistungsstarke Pressen haben aber eine große
Einbauhöhe. Diese ist bei Unfallszenarien oftmals ebenfalls nicht
vorhanden. Diese sind weiterhin aufgrund ihres Eigengewichtes unter
Lasten nur sehr schwer zu bewegen und in Stellung zu bringen. Beim
Einsatz aller Hebegeräte besteht die Voraussetzung, dass
Auflagepunkte zugänglich sein müssen und diese nicht verlegt sein
dürften. Zu befreiende Patienten befinden sich oft dort oder in
unmittelbarer Nähe. Gleiches gilt für Auflagepunkte, die von der Last
aufgrund des Unfallereignisses belegt sind oder die
bestimmungsgemäß die verunfallte Last halten.Seite 13 von 23
Seite 14
Beim Ziehen der Last von oben mit einem Kran bestehen diese
Einschränkungen nicht. Gleichwohl müssen aber auch hier
Voraussetzungen erfüllt sein. Für das Kranfahrzeug müssen eine
Zugänglichkeit und eine Aufstellfläche vorhanden sein. Die meisten
Szenarien spielen sich im für Fahrzeuge zugänglichen Bereich ab, so
dass dies zumeist gegeben ist. Allerdings kann durch das
Unfallereignis selbst die Zugänglichkeit eingeschränkt oder nicht
verfügbar sein. Außerdem muss der Luftraum oberhalb des
Kranauslegers frei sein. Für die Befestigungsschlaufen oder –ketten
müssen an der Last Anschlagpunkte vorhanden sein oder diese muss
von unterhalb umschlungen werden können.
Bei allen Hebevorgängen durch Drücken von unten oder Ziehen von
oben muss die Last in der Bewegung grundsätzlich immer gegen
Zurücksacken, Wegkippen oder Wegrutschen gesichert werden. Dies
geschieht in der Regel durch kontinuierliches Unterbauen mit
Massivholzplatten und –keilen. Wo dies wegen des fehlenden Raumes
nicht möglich ist, kann auch durch gleichzeitiges Drücken und Ziehen
eine Absicherung erreicht werden.
Das Ziehen von oben mit einem Kran ist, wo dies möglich ist, die
sicherere und oft auch schnellere Möglichkeit. Die Hubhöhe ist im
Vergleich zum Drücken von unten weitgehend unbegrenzt, ein
Abkippen der Last ist nicht möglich.
Einsatzszenario Heben nach Straßenbahn- oder Stadtbahnunfall
Dieses Szenario ist das mit der vermutlich höchsten
Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei ist die noch größere Häufigkeit des
damit verbundenen Einsatzstichwortes (siehe Kapitel Statistik)
differenziert zu bewerten. Die meisten Unfälle und Suizide im
Gleisbereich ereignen sich auf den Zugstrecken der DB AG. Die
Unfallstellen sind in der Regel nicht für Fahrzeuge unmittelbar
zugänglich. Außerdem sind insbesondere die Loks zu schwer, um mit
gängigen Kranfahrzeugen angehoben zu werden.
Unfälle mit Straßenbahnen und Stadtbahnen sind dagegen
vergleichsweise häufig, da sich diese mit anderen
Verkehrsteilnehmern zusammen im Verkehrsraum bewegen. Bei den
hier unter anderem verwendeten Niederflur-Straßenbahnen ist der
Raum unter dem Fahrzeug sehr beengt. Dies erschwert alle
Maßnahmen, die unterhalb der Bahnen durchgeführt werden. Das
Heben von oben ist dabei einfacher, schneller und sicherer. Die
Bahnen verfügen über Bolzen-Anschlagpunkte in die, über eine
Traverse, zur Umgehung der Oberleitung und Vermeiden von
Schäden am Bahnfahrzeug, die Seilschlaufen schnell und einfach
eingehangen werden. Die Person wird unter der Bahn betreut und
medizinisch versorgt. Während des Hubvorgangs wird die Bahn vonSeite 14 von 23
Seite 15
unten mit Holzelementen unterbaut und somit gesichert. Das aktuelle
Kranfahrzeug muss unmittelbar neben der Bahn aufgestellt werden,
um diese am Kopf anheben zu können.
Bei diesem Szenario gibt es auch vielfältige Variationen, wenn zum
Beispiel andere Bahnen oder Straßenfahrzeuge beteiligt sind.
Einsatzbeispiel Unfall Straßenbahn und PKW:
Am 30.10.2015 wurde ein schwerer Verkehrsunfall zwischen
Straßenbahn und PKW an der Pariser Straße gemeldet. Dort war ein
PKW zwischen die Bahn und einen Oberleitungsmast geraten und die
Fahrerin massiv eingeklemmt. Die Bahn konnte mit dem
Feuerwehrkran angehoben und die bereits verstorbene Fahrerin des
PKW geborgen werden.
Einsatzbeispiel vom 12.06.2018:
Bei diesem Einsatzbeispiel aus Berlin handelt es sich um ein typisches
Szenario. Wegen des Folgegeschehens während der
Rettungsmaßnahmen war dies aber besonders. Im Bereich einer
Haltestelle war ein junges Mädchen mit dem Rad von der Niederflur-
Straßenbahn getroffen worden und lag unter dem ersten Wagen
ansprechbar, aber eingeklemmt. Der Eingleiskran der
Verkehrsbetriebe stand nicht rechtzeitig zur Verfügung und der
Feuerwehrkran konnte wegen zu weit entferntem Aufstellort nicht
genutzt werden. Die Straßenbahn wurde daraufhin mittels
hydraulischer Hubwinden angehoben. Das gehobene Vorderteil
schwenkte in der Folge zur Seite und sackte von den Winden ab. Das
Mädchen erlitt dabei tödliche und zwei Feuerwehrbeamte schwere
Verletzungen.
Einsatzszenario Heben nach LKW-oder Busunfall
Diese Fälle kommen vor allem im ländlichen Raum und auf
Autobahnen immer wieder vor. Auch dabei handelt es sich in der
Regel um komplexe und immer wieder unterschiedliche konkrete
Einsatzszenarien. Sie sind dadurch geprägt, dass verunfallte
Fahrzeuge durch den Hergang teilweise stark verformt, ineinander
verkeilt und in ihrer noch vorhandenen Struktur und Belastbarkeit nicht
immer klar zu erkennen sind. In diesen stark beschädigten
Fahrzeugstrukturen sind dann Personen eingeklemmt, entweder durch
die Fahrzeugstrukturen selbst oder unterhalb der Fahrzeuge.
Ein weiteres Einsatzszenario im Zusammenhang mit solchen
Unfallereignissen ist die Sicherung vor Absturz oder Abrutschen. Es
sind mehrere Beispiele bekannt, bei denen Fahrzeuge von Brücken
abzustürzen drohen. Hier ist der Kran mit seinem hohen Eigengewicht
von Vorteil, um unmittelbare Sicherungen durchführen zu können undSeite 15 von 23
Seite 16
so an den Fahrzeugen zur Versorgung und Befreiung von Verletzten
arbeiten zu können.
Neben dem Heben von Lasten nach oben ist es in diesen Fällen auch
immer wieder erforderlich, dass Fahrzeuge in der Horizontalen
auseinandergezogen werden. Dafür werden zum einen leistungsstarke
Seilwinden benötigt, wie sie auch an einem Feuerwehrkran und an
Rüstwagen zusätzlich verbaut sind. Zum anderen werden möglichst
schwere Fahrzeuge für diesen Windeneinsatz und als Festpunkte
benötigt. Ein leistungsfähiger Feuerwehrkran erfüllt hier beide
Voraussetzungen.
Einsatzbeispiel LKW-Unfall am 18.06.2016:
Auf der Autobahn A1 in Höhe Erftstadt ereignete sich ein
Verkehrsunfall mit drei beteiligten LKW. Dabei wurden zwei LKW-
Fahrer eingeklemmt. Um die Rettung eines der Fahrer durchführen zu
können, musste ein Sattelauflieger mit dem Feuerwehrkran der
Feuerwehr Köln vom betreffenden Fahrerhaus heruntergehoben
werden.
Einsatzbeispiel umgekippter Sattelschlepper am 21.08.2020:
In Jüchen kommt ein Sattelschlepper von der Straße ab und kippt um.
Der Fahrer wird in seinem umgestürzten Fahrzeug eingeklemmt. Es
werden zwei Feuerwehrkräne aus Köln und Düsseldorf benötigt, um
das verunfallte Fahrzeug anzuheben und den Fahrer zu befreien. Für
diesen Einsatz wurden wir ebenfalls angefragt, konnten dort aber
aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit des vorhandenen
Kranfahrzeuges nicht helfen.
Einsatzbeispiel Bus auf PKW am 27.02.2014:
Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist ein Linienbus in
Oberhausen über einen Graben auf das Grundstück eines
Gebrauchtwagenhändlers geflogen und hat dort ein Auto zerdrückt. Im
Bus wurden mehrere Personen verletzt. Der Bus konnte mit dem
Feuerwehrkran schnell angehoben werden. Im Auto unter dem Bus
waren keine Personen.
Einsatzszenario Heben nach Bau- oder Maschinenunfall
Bei diesem Einsatzszenario werden Personen zum Beispiel durch
Maschinenteile oder durch schwere Bauteile eingeklemmt. Hierbei
kommt es darauf an, zunächst die in der Regel schwierige
Zugänglichkeit herzustellen und geeignete Auflageflächen oder
Anschlagpunkte für das notwendige Bewegen der Lasten zu finden.
Dabei ist es aufgrund der Vielfältigkeit und Komplexität der möglichen
Einsatzsituationen wichtig, verschiedene und variabel einsetzbare
Gerätschaften zur Verfügung zu haben. Beide Optionen, das DrückenSeite 16 von 23
Seite 17
und das Ziehen können hier wichtig sein. Gleichzeitig müssen auch in
diesen Fällen die betroffenen Personen, in der Regel unter sehr
beengten Verhältnissen, medizinisch versorgt und wenn sie bei
Bewusstsein sind auch betreut werden.
Einsatzbeispiel Baustellenunfall am 27.04.2021:
An der Poppelsdorfer Allee waren zwei Bauarbeiter über mehrere
Stunden unter einer Betonplatte eingeklemmt. Der aktuelle
Feuerwehrkran konnte aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit
nicht zur Rettung der Personen eingesetzt werden. Da das Eintreffen
eines leistungsfähigen Mobilkrans eines Fachunternehmens auf Grund
des bei dieser Beauftragungsform notwendigen Vorlaufs erst etwa
zwei Stunden nach Anforderung erfolgte, musste für die Rettung eine
improvisierte und hinsichtlich des Erfolgs und der Sicherheit von
Patienten und Einsatzkräften schwierige Kombination aus
unterschiedlichen Feuerwehrgeräten und einem auf der Baustelle
vorhandenen Kettenbagger eingesetzt werden.
Einsatzbeispiel Maschinenunfall am 03.06.2015:
Auf dem Gelände eines Wasserkraftwerks in Pfullingen wurden zwei
Arbeiter von einem Turbinenlaufrad eingeklemmt. Während sich einer
der Beiden selbst befreien konnte musste der zweite Arbeiter mit Hilfe
eines Feuerwehrkranes aus Reutlingen durch verschiedene, parallele
Maßnahmen in einem komplexen Einsatzablauf gerettet werden.
Einsatzszenario Personen – oder Verletztentransport mit Krankorb
Mit dem zur Beschaffung vorgeschlagenen Feuerwehrkran besteht
auch die Möglichkeit zur Menschenrettung, zum Personentransport
und zum Transport von Verletzten und schwergewichtigen Patienten.
Das neue Kranfahrzeug hat eine deutlich größere Ausladung und
größere erreichbare Höhe als die bisher verfügbaren Drehleitern.
Damit können in seltenen Situationen auch Menschenrettungen
durchgeführt werden, Einsatzkräfte haben in großen Höhen zum
Beispiel bei Dachstuhlbränden oder anderen Arbeiten einen sicheren
Arbeitsplatz und auch Verletzte können mit dem Krankorb über
Hindernisse transportiert werden. Bei der zunehmenden Zahl von sehr
schwergewichtigen Patienten im Rettungsdienst ist der Krankorb eine
weitere nützliche Einsatzoption zu deren Transport aus Wohnungen.
Einsatzszenario Eingleisung
Mit den Stadtwerken Bonn besteht eine zuletzt im Jahr 2005
angepasste Vereinbarung, aufgrund der die Feuerwehr Bonn im
Gleisnetz der SWB sowie der Elektrischen Schienenbahnen der Stadt
Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) die Technische HilfeleistungSeite 17 von 23
Seite 18
(und damit vor allem die Eingleisung entgleister Bahnen) übernehmen.
Durch die „Richtlinien über den Einsatz von Hilfsfahrzeugen beim
Aufgleisen von BOStraB-Fahrzeugen auf den Strecken der Häfen- und
Güterverkehr Köln AG (HGK AG)“ wird diese Zuständigkeit auch auf
deren Strecken außerhalb des Stadtgebietes Bonn erweitert. Den
Übergang in die Zuständigkeit der Feuerwehr Köln stellen hierbei die
Bahnübergänge Urfelder Straße in Wesseling (Linie 16) und
Bonnstraße in Brühl (Linie 18) dar.
Einsatzbeispiel Stadtbahn entgleist:
Am 04.08.2016 wurde ein Verkehrsunfall zwischen Stadtbahn und
einem PKW an der B9 in Höhe Heinemannstraße gemeldet. In Folge
des Unfalls wurde nur eine Person verletzt, es war niemand
eingeklemmt. Allerdings war die Stadtbahn dabei entgleist. Nach dem
Stromlosschalten der Fahrdrähte wurde die Bahn am vorderen Kopf
mit dem Feuerwehrkran angehoben und wieder eingegleist. Die B9
musste zu Einsatzbeginn gesperrt werden. Dies konnte nach
erfolgreicher Eingleisung nach einer guten Stunde bereits wieder
aufgehoben werden.
Interkommunaler Vergleich
Im interkommunalen Vergleich aller Städte > 300.000 Einwohnern
betreiben 20 von 22 Feuerwehren mindestens einen Feuerwehrkran.Seite 18 von 23
Seite 19
Stadt Anz. Klasse Typ
In
Dienst Straßenb. Zubehör
Berlin 3 KW50
Liebherr LTM 1050-
3.1 2010 Ja
Hamburg 1 KW60
Liebherr LTM
1060/2 2002 Ja
München 2 KW50
Liebherr LTM
1050/4 1992 Ja GW- Kran
Köln 2 KW40
Liebherr LTM
1040/1 1999 Ja
Frankfurt Main 1 KW30 Krupp KMK 3045 1992 Ja
AB-Mulde
Korb
Stuttgart 2 KW70
Liebherr LTM 1070-
4.2 2021 Ja
AB-Kran,
Korb
Düsseldorf 1 KW45
Liebherr LTM
1045/1 2002 Ja
AB-Kran,
Korb
Leipzig 1 KW45
Liebherr LTM
1045/1 2003 Ja
Dortmund 1 KW70
Liebherr LTM 1070-
4.2 2016 Ja
AB-Kran,
Korb
Essen 1 KW40
Liebherr LTM
1040/1 1999 Ja
Bremen 1 KW70
Liebherr LTM 1070-
4.2 2016 Ja
Dresden Ja
Hannover 1 KW60 Faun ATF60-4 2006 Ja
Löschmon.,
Korb
Nürnberg 1 KW70
Liebherr LTM
1070/1 1999 Ja
Duisburg 1 KW40
Liebherr LTM
1040/1 Ja
Bochum 1 KW70
Liebherr LTM 1070-
4.2 2009 Ja
AB-Kran,
Korb
Wuppertal 1 KW40
Tadano Faun BKF
40-4 2003 Ja
Bielefeld Ja
Bonn 1 KW25 LTM 1025 S 1992 Ja
Münster 1 KW45
Liebherr LTM
1045/1 2004 Nein
Mannheim 1 KW60
Liebherr LTM
1060/2 2002 Ja
Löschmon.,
Korb
Karlsruhe 1 KW55
Liebherr LTM
1055/1 2002 Ja
Darüber hinaus betreiben zahlreiche Feuerwehren in Städten < 300.00
Einwohnern eigene Feuerwehrkräne. Beispiele hierfür sind:Seite 19 von 23
Seite 20
Mönchengladbach, Aachen, Braunschweig, Chemnitz, Freiburg,
Kassel, Solingen, Darmstadt, Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen und
Offenbach.
Interkommunale Zusammenarbeit und überörtliche Hilfe
Die Berufsfeuerwehr Köln ist die nächstgelegene Feuerwehr mit einem
Feuerwehrkran. Dort stehen zwei Fahrzeuge jeweils fest besetzt an
zwei verschiedenen Standorten zur Verfügung. Aufgrund der
räumlichen Distanz werden von der dortigen, südlicheren Feuerwache
etwa 30 Minuten reine Fahrzeit bis zur geografischen Mitte des
Bonner Stadtgebietes benötigt (Bundeskanzlerplatz). Dazu sind etwa
15 Minuten für die Einsatzübermittlung und Einweisung zur
Einsatzstelle in Bonn zu rechnen. Die gesetzte Hilfsfrist kann damit
nicht annähernd erreicht werden. Gleichwohl ist dieser Standort die
nächste Wahl für die Fälle des Ausfalls des eigenen Fahrzeugs
aufgrund von Paralleleinsätzen oder Werkstattaufenthalten und auch
zur Ergänzung, wenn mehr als ein Kranfahrzeug an einer Einsatzstelle
benötigt wird.
Die Stadt Bonn hat auch im Bereich der Gefahrenabwehr die Aufgabe,
im Rahmen der sogenannten überörtlichen Hilfe angrenzenden
Gemeinden und Kreisen und auch darüber hinaus Unterstützung zu
leisten. Die Einsatzwahrscheinlichkeit ist in Ortslagen mit geringerem
Risiko nicht so hoch wie in Bonn, die Vorhaltung in weitgehend
ehrenamtlich getragenen Feuerwehren auch eine deutlich größere
Herausforderung. Mit dem Rhein-Sieg-Kreis bestehen Absprachen
und Einsatzplanungen für den Einsatz an verunfallten Stadtbahnen
der SWB auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises.
Betrachtung der Nutzung gewerblicher Fahrzeuge
Der Brandschutzbedarfsplan schreibt für das Erreichen des jeweiligen
Einsatzortes bei technischen Hilfeleistungen größeren Umfanges eine
Hilfsfrist von 15 Minuten vor. Hintergrund ist unter anderem, dass bei
Personen mit traumatischen (unfallbedingten) Verletzungen das
Eintreffen in einem geeigneten Krankenhaus so schnell wie möglich,
spätestens aber nach einer Stunde erfolgen sein soll. Vorlaufend zu
der hier genannten Hilfsfrist ab Alarmierung der Einsatzkräfte müssen
etwa 10 Minuten kalkuliert werden, die Ersthelfer benötigen, um die
Situation zu bemerken, einzuschätzen und einen qualifizierten Notruf
abzusetzen. Nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle werden unter
besten Bedingungen etwa 20 Minuten benötigt, bis die Erkundung und
Beurteilung sowie die Umsetzung der Rettungsmaßnahmen erfolgen
kann. Für den Transport in ein Krankenhaus der Maximalversorgung
sind weitere 15 Minuten einzurechnen.Seite 20 von 23
Seite 21
Wenn die Frage der Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr
geklärt werden kann, dann ist auch bei entsprechendem Aufwand die
Leistung durch einen gewerblichen Anbieter zu erbringen. Der dafür
notwendige Aufwand wird in der Folge unten kalkuliert. Neben der
Frage des Aufwandes ist aber auch die fachliche Eignung für die
Menschenrettung in Frage zu stellen.
Ein hauptberuflicher Kranmaschinist, der bei einem gewerblichen
Leistungserbringer täglich mit den Fahrzeugen arbeitet, hat mehr
Erfahrung mit dem Gerät. Diese haben allerdings keine Erfahrung mit
Einsätzen zur Menschenrettung. Hier kommt es entscheidend darauf
an, Gefahren der Einsatzstelle zu erkennen und das Zusammenwirken
von technischer und medizinischer Rettung zu beherrschen. Die
Einsätze gehen dabei teilweise unvermeidlich mit einer erheblichen
Gefährdung für die beteiligten Einsatzkräfte einher. Dazu zählen
neben physischen Gefahren auch die mögliche Traumatisierung beim
Erleben dieser oft sehr belastenden Einsatzsituationen. Er ist nicht
möglich, einer Fremdfirma zeitgerecht eine gefahrenfreie Einsatzstelle
zu schaffen. Aus qualitativen Gründen ist feuerwehrtechnisches
Personal hier deutlich bevorzugt und in machen Einsatzsituationen
unabdingbar.
Durch Kraneinsätze für andere Ämter der Stadtverwaltung können dort
Kosteneinsparungen realisiert werden und dass Personal der
Feuerwehr bekommt so praktische Übungsmöglichkeiten. Mit einem
leistungsfähigeren Kran erweitern sich die Optionen für solche
Arbeitseinsätze noch. Intensiv geübt wird mit den SWB das Anheben
und Eingleisen von Bahnen.
Im Rahmen der im Jahr 2013 vorgeschlagenen Beschaffung eines
Neufahrzeuges wurden auch die Kosten für eine Nutzung eines
gewerblich zur Verfügung gestellten Fahrzeug kalkuliert. Unter
Berücksichtigung der geforderten Hilfsfristen käme aufgrund der
örtlichen Nähe als einziger privater Anbieter die Firma Baumann für
eine Kooperation in Frage, wenn man von einem Einsatz ab dem
Standort des Anbieters ausgeht. Die Bereitstellung an einem Standort
der Feuerwehr Bonn wäre theoretisch auch möglich. Damit könnten
auch anderen Anbieter die Leistung erbringen. Für die
Kostenbetrachtung spielt das keine Rolle, da in der folgenden
Betrachtung die Kosten der Bereitstellung der Liegenschaft ohnehin
noch nicht berücksichtigt sind.
Für eine ständige Bereitstellung eines entsprechenden Kranes
inklusive Personal würden pro Werktag etwa 3000 Euro und an
Wochenenden und Feiertagen etwa 3650 Euro pro Tag an Kosten,
gerechnet nach dem Mietsatz, für die Stadt Bonn entstehen. Bei der
Ausschreibung einer solchen Leistung wären, da es sich kalkulatorischSeite 21 von 23
Seite 22
um eine 100 % Auslastung dieses Kranes handeln würde, so die
Aussage der Firma Baumann, etwa 1.600 Euro pro Tag als
realistisches Ausschreibungsergebnis anzusehen. Ohne die Effekte
der Preissteigerung zu berücksichtigen wären dies auf eine 20-jährige
Nutzugsdauer etwa 11,68 Mio. Euro.
Hilfsweise kann auch eine Berechnung erfolgen, indem die Annahme
getroffen wird, dass der Feuerwehrkran von einer Person rund um die
Uhr fest besetzt ist. Dies ist hier im Betrieb der Feuerwehr Bonn nicht
der Fall, da die Funktion in Doppelbesetzung von anderen
Einsatzkräften erfolgt und keine Funktion ausschließlich für den
Betrieb des Fahrzeugs vorgehalten wird. Wäre dies mit einer Funktion
rund um die Uhr der Fall müssten dafür fünf Planstellen angesetzt
werden, was über die Nutzungsdauer etwa 7,50 Mio. Euro entspricht
(gerechnet A8 mit etwa 75.000 Euro pro Jahr). Werden dazu noch die
Kosten des Fahrzeuges, der Aus- und Fortbildungen, der technische
Prüfungen und Instandhaltungen und der Unterbringung addiert,
dürften etwa die vom gewerblichen Anbieter genannten Kosten
erreicht werden.
Betrachtung des Kaufs eines Gebrauchtfahrzeugs
Von anderen Berufsfeuerwehren sind zwei Fälle von Beschaffungen
eines Gebrauchtfahrzeuges und Umrüstung und Ausbau zu einem
Feuerwehrkran bekannt (Aachen in 2010, Kassel in 2013). Die
Fahrzeuge hatten beim Ankauf ein Alter von sechs und von zehn
Jahren. Nach dem Ankauf erfolgten jeweils umfangreiche Sanierungs-
und Umbaumaßnahmen durch den Hersteller.
Die vom Baugewerbe zum Kauf angebotene Krane sind in der Regel
bereits abgeschrieben. Sie werden dann aus wirtschaftlichen Gründen
veräußert, da auf Grund der hohen Laufleistung die
Reparaturbedürftigkeit und damit die Kosten deutlich steigen. Auch
geben die meisten Hersteller eine maximal 20-jährige
Ersatzteilverfügbarkeit ab Modelleinsatz. Bei einem Gebrauchtkran
sind bereits viele Jahre dieser Garantie verstrichen.
Um einem zivilen Mobilkran zu einem Feuerwehrkran umzubauen sind
vielfältige Maßnahmen erforderlich. Neben den allgemeinen
Sanierungsmaßnahmen müssen unter anderem eine Seilwinde, eine
Abschleppvorrichtung, feuerwehrtechnische Einbauten wie
Sondersignalanlage und Funktechnik eingebaut sowie Vorrüstungen
für die feuerwehrtechnische Beladung eingebaut werden.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Beschaffung ist stark von der
Marktsituation abhängig. Die Möglichkeit, einen gebrauchten Kran
günstig zu erwerben, ist zwar grundsätzlich gegeben. Allerdings ist
dies nur unter günstigen Umständen wirtschaftlich. Dazu muss dieSeite 22 von 23
Seite 23
Frage des Aufwandes in Bezug auf die Beschaffung, Umrüstung,
Schulungsmaßnahmen und Einrichtung auf die neue Technik, bei der
dann immer nur noch anteiligen Restlaufzeit berücksichtigt werden.
Eine Marktrecherche würde unmittelbar vor Einleitung der Vergabe
durch die Verwaltung durchgeführt. Sofern diese ein gut geeignetes
Fahrzeug hervorbringt, könnte der Weg versucht werden. Eine weitere
Voraussetzung wäre dann ein schneller Abschluss und ein zügiger
Umbau und Sanierung. Nach den schon in 2013 umfangreich
durchgeführten Recherchen zu dieser Option muss die
Realisierungswahrscheinlichkeit als sehr gering eingestuft werden.
Schlussfolgerung
Aus den kalkulierten Investitionskosten für die Maßnahme ergibt sich
bei linearer Abschreibung und 20 Jahren Nutzungsdauer ein
Jahreswert von etwa 75.000 Euro. Die Verzinsung kann bei den
aktuellen Zinssätzen vernachlässigt werden. Jährliche Betriebskosten
dürften beim Neufahrzeug zunächst unter den Kosten des überalterten
Bestandsfahrzeugs liegen. Im Vergleich zu den Kosten des
unabhängig vom Kranfahrzeug ohnehin vorhandenen Personals, mit
dem etwa fünffachen dieses Wertes, erscheint die Relation in einem
grundsätzlich guten Verhältnis.
In der Betrachtung des Nutzens sind vielfache Vorteile zu erkennen.
Neben der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der beschriebenen
Einsatzszenarien ist vor allem auch das Dilemma jedes Einzelfalls zu
vermeiden, sofern dies mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Bei jedem einzelnen der beschriebenen Einsätze würden die
notwendigen Kosten für die Vorhaltung eines Feuerwehrkrans kaum je
in Frage gestellt. Für die eingeklemmten Personen, deren Angehörige,
die Unfallbeteiligten und vor allem auch die Einsatzkräfte bedeutet die
Ohnmacht, nicht helfen zu können immer ein traumatisches Erlebnis.
Weiterhin ist zu betrachten, ob die Vorhaltung eines Feuerwehrkrans
aufgrund der gesetzlichen Obliegenheiten für die Stadt Bonn zur
Erhaltung eines leistungsfähigen Status geboten ist. Dies ist neben
den geschilderten Risiken und Anwendungen auch im
interkommunalen Vergleich hier festzustellen.
Anlage/n
KeineSeite 23 von 23

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de