211492 · Mitteilungsvorlage
Controllingbericht Amt 50 zum Stichtag 30.06.2021
Kerndaten
- Nummer
- 211492
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211492
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Controllingbericht Amt 50 zum Stichtag 30.06.2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit -
wie vereinbart - halbjährig einen Controlling-Bericht vor. Dieser informiert über
die jeweiligen Entwicklungen auf Ebene der Produktgruppen. Das Controlling
hat vor dem Hintergrund bestehender Prioritäten Handlungsschwerpunkte
entwickelt, die sich in den Berichtsinhalten widerspiegeln.
Anlage/n
1 Controllingbericht z. 30.06.2021 Amt 50 (öffentlich)Seite 1 von 37
Produktgruppen des Berichtes:
1.05.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
1.05.02 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
1.05.03 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
1.05.06 Förderung der freien Wohlfahrtspflege, der Vereine
und der sonstigen Träger
1.05.07 Unterhaltsvorschussleistungen
1.05.08 Betreuungsstelle
1.05.10 Sonstige soziale Leistungen [Bonn-Ausweis; Bildungs- und
Teilhabepaket; bürgerschaftliches Engagement]
1.05.11 Schwerbehindertenrecht
1.10.05 Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Anlage: Glossar
Amt für Soziales und Wohnen
Controlling
Controllingbericht zum 30.06.2021
43.834 43.015 40.775 41.108 41.661
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
2017 2018 2019 2020 2021
SGB II [RLB hochgerechnet] Asylbewerberleistungsgesetz
Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege [nur öSHT]
Grundsicherung Alter/Erwerbsmind. Hilfe zum Lebensunterhalt
Anzahl der Empfänger/-innen von Sozialtransferleistungen nach den
Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB XII und dem
Asylbewerberleistungsgesetz
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Zielsetzung
Methodische Anmerkungen
Als Anhang zu diesem Bericht ist ein Glossar beigefügt, das kurze Beschreibungen / Definitionen der gebildeten Kennzahlen enthält. Es dient dem
besseren Verständnis der dargestellten Ergebnisse.
Der Controllingbericht informiert über die Ziele des Amtes für Soziales und Wohnen und dokumentiert die Zielerreichung. Controlling versteht sich
dabei als Steuerungsunterstützung. Es gilt, den Entscheidungsprozess durch Bereitstellung von Informationen zu begleiten und zu unterstützen,
Zielabweichungen aufzuzeigen sowie deren Ursachen zu analysieren.
In der Regel handelt es sich bei der Ermittlung der Anzahl von Personen, Bedarfsgemeinschaften und deren Strukturmerkmalen um Daten aus den im
Amt genutzten EDV Fachverfahren. Im SGB II kommen die Daten aus den unterschiedlichen Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit. Diese Daten
werden zentral durch die Bundesagentur erhoben und ausgewertet.
Amt für Soziales und Wohnen
Controlling
Controllingbericht zum 30.06.2021
Grundlage für den Controllingbericht sind die im Amt für Soziales und Wohnen definierten und vereinbarten Ziele und Kennzahlen. Nach wie vor wird
der Zielbaum des Amtes diskutiert und sukzessive weiterentwickelt. Oftmals zeigt sich, dass die definierten Ziele und Kennzahlen nicht ausreichen, den
Prozess und die Ergebnisse in Gänze zu beurteilen. Rahmenbedingungen und / oder Prozesse verändern sich. Daher ist die Weiterentwicklung der Ziele
ein dynamischer und transparenter Prozess.
Vorbemerkungen
Es wird nicht auf alle Produktgruppen des Amtes in diesem Controllingbericht eingegangen. Einige Produktgruppen spielen in ihrer inhaltlichen und
finanziellen Bedeutung eine deutlich untergeordnete Rolle, so dass eine detaillierte Berichterstattung entbehrlich ist.
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1.1 Erträge -81.133.402 -52.626.970 -35,1% -33.157.554
1.2 Aufwendungen 129.516.086 126.921.734 -2,0% 246.728.228
davon Transferaufwand 96.522.726 96.306.647 -0,2% 112.286.172
1.3 Ergebnis 48.382.684 74.294.764 53,6% 213.570.673
2.1 Erträge -32.769.888 -27.294.287 -16,7% -13.624.584
2.2 Aufwendungen 47.352.300 45.989.501 -2,9% 45.058.340
davon Transferaufwand 45.127.650 43.798.325 -2,9% 42.061.965
2.3 Ergebnis 14.582.412 18.695.214 28,2% 31.433.756
3.1 Erträge -25.024.435 -14.800.837 -40,9% -8.914.440
3.2 Aufwendungen 43.671.200 44.537.181 2,0% 62.113.949
davon Transferaufwand 43.428.950 44.414.312 2,3% 61.939.897
3.3 Ergebnis 18.646.765 29.736.344 59,5% 53.199.510
Die Minderung bei den Erträgen resultiert hauptsächlich durch die zum Stichtag 30.06.2021 noch nicht verbuchte Landeserstattung Wohngeld gem. § 7 AG-SGB II NRW (rund
4,9 Mio. Euro). Die Aufwendungen liegen trotz des coronabedingten Fallzahlenanstiegs noch unterhalb des Planansatzes. Ursächlich hierfür waren die zuvor stetig sinkenden
Fallzahlen, welche im Februar 2020 ihren langjährig niedrigsten Stand erreichten.
Die entsprechenden Erstattungen durch das Land (LVR als überörtlicher Träger im Bereich HzP) bzw. Amt 51 (Integrationsassistenz) wurden zum Stichtag erst teilweise geleistet
und mindern die aktuellen Erträge.
1.05.02 - Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Teilergebnis Finanzkennzahl
Alle Produktgruppen Amt 50
1.05.01 - Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
In den Finanzdaten sind nur die Werte berücksichtigt, die in die Budgetverantwortung des Amtes 50 fallen. Leistungen anderer Ämter wie z.B. Personalauszahlungen durch
Amt 10, bilanzielle Abschreibungen, interne Verrechnungen oder nicht budgetrelevante Mieten sind nicht berücksichtigt.
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020Teilergebnis Finanzkennzahl
4.1 Erträge -4.514.000 -996.673 -77,9% -1.281.617
4.2 Aufwendungen 3.686.126 2.970.404 -19,4% 3.475.078
davon Transferaufwand 3.666.126 2.967.114 -19,1% 3.462.918
4.3 Ergebnis -827.874 1.973.731 -338,4% 2.193.461
5.1 Erträge -71.800 -6.570 -90,8% -50.492
5.2 Aufwendungen 62.025 22.626 -63,5% 28.925
5.3 Ergebnis -9.775 16.056 -264,3% -21.568
6.1 Erträge -181.250 -187.531 3,5% -174.410
6.2 Aufwendungen 4.015.648 3.454.045 -14,0% 4.292.742
6.3 Ergebnis 3.834.398 3.266.514 -14,8% 4.118.332
7.1 Erträge -3.540.100 -4.757.658 34,4% -4.765.540
7.2 Aufwendungen 4.625.000 5.364.095 16,0% 5.108.642
davon Transferaufwand 4.300.000 5.126.897 19,2% 4.821.393
7.3 Ergebnis 1.084.900 606.437 -44,1% 343.101
1.05.03 - Leistungen nach dem AsylblG
1.05.04 - Soziale Einrichtungen
Das Ergebnis ist Folge sinkender Zuweisungen von Flüchtlingen nach Bonn und die beschleunigte Durchführung von Asylverfahren. Dadurch verringern sich einerseits die
Erträge aus der Landeserstattung gem. § 4 FlüAG massiv und andererseits mindert sich der Transferaufwand im Leistungsbereich gem. AsylbLG. Das Ausgabeniveau liegt jedoch
insgesamt wegen erhöhter Krankenhilfekosten und der sukzessiven Unterbringung in eigene Wohnungen nicht ganz so deutlich unter dem Planwert. In der zweiten
Jahreshälfte ist mit zusätzliche Erträgen aus Bundeserstattung für Duldungsfälle zu rechnen.
1.05.06 - Förderung Wohlfahrtspflege, Vereine
1.05.07 - Unterhaltsvorschussleistungen
Das Ergebnis spiegelt die finanziellen Änderungen aufgrund der UVG-Reform wider. Der kommunale Anteil der Einnahmen beläuft sich auf 50 % und der kommunale
Ausgabenanteil wurde von 53,33 % auf 30 % reduziert.
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020Teilergebnis Finanzkennzahl
Das Ergebnis spiegelt die finanziellen Änderungen aufgrund der UVG-Reform wider. Der kommunale Anteil der Einnahmen beläuft sich auf 50 % und der kommunale
Ausgabenanteil wurde von 53,33 % auf 30 % reduziert.
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Produktgruppe 1.05.00 - 1.05.11; 1.10.05
Produktverantwortung Amt für Soziales und Wohnen; Frau Ramos
Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020Teilergebnis Finanzkennzahl
8.1 Erträge -4.700 -865 -81,6% -514
8.2 Aufwendungen 34.100 2.493 -92,7% 2.354
8.3 Ergebnis 29.400 1.627 -94,5% 1.840
9.1 Erträge -2.685.150 -2.778.483 3,5% -2.267.189
9.2 Aufwendungen 4.668.412 2.639.263 -43,5% 3.113.592
9.3 Ergebnis 1.983.262 -139.220 -107,0% 846.403
10.
1
Erträge -10.442.325 -197.270 -98,1% -440.916
10.
2
Aufwendungen 17.415.500 18.701.302 7,4% 506.446
10.
3
Ergebnis 6.973.175 18.504.032 165,4% 65.530
11.
1
Erträge -1.899.754 -1.606.767 -15,4% -1.637.853
11.
2
Aufwendungen 3.912.150 3.223.646 -17,6% 2.935.484
11.
3
Ergebnis 2.012.397 1.616.879 -19,7% 1.297.631
Bis auf einige wenige Zuweisungen kommen aktuell keine Flüchtlinge nach Bonn, so dass sich die Wohnsituation der Flüchtlinge in den Unterkünften entspannt hat. Die
niedrigeren Flüchtlingszahlen führen somit zu einem geringeren Aufwandssaldo im Bereich der Sach- und Dienstleistungen.
1.05.08 - Betreuungsleistungen
1.05.11 - Schwerbehindertenrecht
1.10.05 - Wohnen
1.05.10 - Sonstige Soziale Hilfen und Leistungen
Zu den gringen Aufwendungen ist anzumerken, dass die Rechnungslegung der SWB zum Bonnausweis für das zweite Quartal erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgt. Zudem
wurden durch die Corona-Pandemie deutlich weniger BuT-Leistungen und Bonn-Ausweis-Leistungen abgerufen bzw. in Rechnung gestellt.
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Produktgruppe 1.05.01
Produkt 1.05.01.01
Ziel
1
1.1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) -
hochgerechnet [zum Stichtag] 15.000 14.697 -2% 14.898
2. Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB)* -
hochgerechnet [zum Stichtag] 30.000 30.628 2% 31.293
3. Dichte RLB je 1.000 Einwohner unter 65 Jahre 110,1 112,6 2% 109,3
4. Anzahl der Eingliederungsmaßnahmen § 16a SGB II
[zum Stichtag] 2.075 1.801 -13% 0
4.1 davon Anzahl Maßnahmen der Kinderbetreuung 40 29 -28% 0
4.2 davon Anzahl Maßnahmen der Schuldnerberatung 415 512 23% 0
4.3 davon Anzahl Maßnahmen der psychosozialen
Betreuung 1.300 1.042 -20% 0
4.4 davon Anzahl Maßnahmen der Suchtberatung 320 218 -32% 0
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Erläuterungen Abweichungen
Amt 50 unterstützt die Integration in Arbeit von Langzeitarbeitslosen im Leistungsprozess SGB II (arbeitsmarktpolitischer Ansatz) und sichert die soziale Teilhabe
(sozialpolitischer Ansatz)
Bereitstellung, Koordination und Steuerung von geeigneten kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II zum Abbau von Vermittlungshemmnissen und
der Möglichkeit der sozialen Teilhabe
Aufgrund der hohen Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Integrationskursen ist seit 2017 das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge in die Finanzierung eingestiegen. Ab diesem Zeitpunkt wurden von Amt 50 keine neuen
Maßnahmen bewilligt. Bewilligte Maßnahmen laufen sukzessive aus.
Die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung wird seitens des Jobcenters und der Klienten selbst iniziiert. Wie im
Vorjahr, stieg der Beratungsbedarf in der ersten Jahreshälfte weiter an.
Die Inanspruchnahme der psychosozialen Betreuung wird seitens des Jobcenters und der Klienten selbst iniziiert.
Entgegen dem Vorjahrestrend, war der Beratungsbedarf in der ersten Jahreshälfte rückläufig.
Die Inanspruchnahme der Suchtberatung wird seitens des Jobcenters und der Klienten selbst initiiert. Im
Jahresverlauf sind die SGB II-Zahlen in den beiden Angeboten Substitutionsambulanz Heerstraße und Fallpool der
Fachambulanz Sucht (beides: Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie) rückläufig gewesen. Gründe sind die
Verlagerung von Kapazitäten in den SGB XII-Bereich und die Aufgabe der Einrichtung Substitutionsambulanz
Heerstraße zum 31.07.2019.
* Die gewünschte Zahl der Leistungsberechtigten (LB) ist zu den Stichtagen dieser Berichtsreihe von der BA nicht lieferbar, da die darin enthaltene Anzahl der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) nicht hochgerechnet
wird. Die revidierten Daten, mit dreimonatiger Verzögerung geliefert, würden das Berichtsergebnis zu sehr verzerren. Zudem liegt die monatlich durchschnittliche Anzahl der SLB bei ca. 50 Personen. Daher werden nun
die hochgerechneten Regelleistungsberechtigten (RLB) zu den Stichtagen abgebildet und nachträglich nicht durch die revidierten Zahlen ersetzt. Die dem Diagramm auf dem Titelblatt zugrunde liegenden SGB II-
Fallzahlen wurden entsprechend angepasst, damit die Vergleichbarkeit gewahrt bleibt.
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Das Ergebnis ergibt sich aus den Erläuterungen zu 4.1 bis 4.4.
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
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Produktgruppe 1.05.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Produkt 1.05.01.01
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
5.
In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften, die durch das Jobcenter zum
Umzug aufgefordert wurden [Jahreswert]
15 7 -53% 10
6. Summe Ausgaben für Unterkunft und Heizung 44.122.500 43.029.726 -2% 40.610.202
7. Ausgaben für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft / Monat [Jahresmittel in EUR] 490 489 0% 470
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Erläuterungen Abweichungen
Bereitstellung angemessenen Wohnraums für Leistungsberechtigte nach dem SGB II unter Berücksichtigung eines effizienten Mitteleinsatzes
Aus Mangel an frei werdendem geförderten Wohnraum konnte das Soll nicht erfüllt werden.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
(HLU) [zum Stichtag] 1.250 1.100 -12% 1.211
2.
Transferausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt
pro Person avE pro Jahr örtlicher Träger [in
EUR]
4.128 4.509 9% 3.372
3. Anzahl Personen Grundsicherung im Alter /
bei Erwerbsminderung [zum Stichtag] 6.790 6.637 -2% 6.524
4. Transferausgaben Grundsicherung pro
Person avE pro Jahr örtlicher Träger [in EUR] 3.655 3.442 -6% 3.216
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Grundversorgung nach dem SGB XII
Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts von Personen ohne ausreichendes Einkommen
Erläuterungen Abweichungen
Während der Anstieg der Fallzahlen in der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII in "normalen" Zeiten ein linearer
und kontinuierlicher ist, lässt sich zu der Entwicklung unter Pandemie-Bedingungen keine verlässliche Aussage treffen.
Hilfe bei Einkommensdefiziten (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Die rückläufige Fallzahl der letzten Monate findet ihre Ursache darin, dass die Fallübergabe bei Wechsel der Zuständigkeit
vom Jobcenter auf Amt 50 in der Zeit des Lockdowns seit November 2020 nach wie vor nur stark reduziert stattfindet.
Gleichzeitig wachsen weiterhin Fälle der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Alters- oder Gesundheitsgründen der
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu. Außerdem sind Zuwachsraten, vergleichbar denen der Grundsicherung,
im 3. Kapitel des SGB XII ohnehin nicht zu verzeichnen, auch deshalb nicht, weil alle zuständigkeitshalber übernommenen
Fälle umgehend dem medizinischen Dienst des Rententrägers übermittelt werden, dessen Feststellungen dann für die
weitere Hifegewährung maßgebend sind. Vielfach wechseln die Personen dann ins 4. Kapitel des SGB XII, in einigen Fällen
werden sie auch an das Jobcenter zurückgespielt, weil der medizinische Dienst, anders als zuvor der Arbeitsmediziner,
verbindlich Arbeitsfähigkeit attestiert hat. Verlässlichere Prognosen zur Fallzahlentwicklung werden aber wohl erst nach
Beendigung der Corona-Pandemie wieder möglich sein.
Immer weniger Menschen verfügen über eine Erwerbsbiographie, welche die Basis einer Erwerbsminderungsrente und
somit anrechenbaren Einkommens darstellen könnte. Gleichzeitig steigen Regelsätze sowie die Aufwendungen für die
Kosten der Unterkunft und Krankenkassenbeiträge.
Leistungen des SGB XII sind durch den Gesetzgeber wie auch durch Gerichtsentscheidungen definiert. Dadurch wird der Steuerungsspielraum für die Kommunen zunehmend enger. Darüber hinaus sind soziale
Transferausgaben in hohem Maße von exogenen Faktoren wie der demografischen Entwicklung, der wirtschaftlichen und regionalen Entwicklung oder dem Arbeitsmarkt abhängig. Aus diesem Grund entzieht sich
dieser Bereich weitestgehend kurzfristigen kommunalen Steuerungs- und Konsolidierungsmaßnahmen. Präventive Maßnahmen, wie die Förderung alternativer Wohnformen, die schnelle Vermittlung in Arbeit, die
frühzeitige Erkennung von Problemlagen / Defiziten und deren Beseitigung, könnten idealerweise langfristig zu Konsolidierungspotentialen führen, wenn hierdurch ggf. weniger Menschen auf Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt keine Rentenversicherungsbeiträge mehr für ALG II Empfänger. Daraus könnten mittel- bis langfristig
vermehrt Leistungsansprüche auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII resultieren, da nicht genügend Rentenbeiträge eingezahlt wurden.
Die Gewährung von Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII findet seit 2014 als Bundesauftragsverwaltung statt; der Bund erstattet 100% der Aufwendungen. In der Praxis sind bisher nur geringe
Auswirkungen der Bundesauftragsverwaltung (etwa durch steuerungsrelevante Maßnahmen wie den Erlass von Verwaltungsvorschriften oder sonstiger Weisungen) erkennbar.Der Nachweis erstattungsfähiger
Kosten jedoch ist mit Verwaltungsaufwand verbunden.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.01
Grundversorgung nach dem SGB XII
Hilfe bei Einkommensdefiziten (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
5. In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften [Jahreswert] 5 2 -60% 2
6. Bedarf für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft pro Jahr [in EUR] 2.525 2.442 -3% 2.455
Erläuterungen Abweichungen
Aus Mangel an frei werdendem geförderten Wohnraum konnte das Soll nicht erfüllt werden.
Bereitstellung angemessenen Wohnraums für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII unter Berücksichtigung eines effizienten Mitteleinsatzes
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.02
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1.
Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte
gem. § 264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit
(Krankenschein) erhalten haben [Jahresmittel]
750 730 -3% 750
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
30.06.2021 2020 2019 2018 2017 2016
Durchschnittliche Transferaufwendungen pro Person 2.983 € 6.620 € 7.746 € 8.354 € 8.394 € 6.829 €
Eine Krankenversichertenkarte im Rahmen der Bestimmungen des § 264 SGB V erhalten grundsätzlich nicht krankenversicherte Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB
XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe in besonderen und anderen Lebenslagen). Nicht krankenversicherte Personen,
die voraussichtlich für weniger als einen Monat ununterbrochen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, sowie auch nicht krankenversicherte Nichtsesshafte, von denen man zwar annnimmt, dass
sie längere Zeit Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII haben, aber nicht weiß, ob sie sich längere Zeit in Bonn aufhalten werden, erhalten dagegen Leistungen der Hilfen zur
Gesundheit (Krankenhilfe) nach dem V. Kapitel des SGB XII in Form eines Krankenscheins.
Die Ausgaben für Leistungen der Krankenhilfe sind durch die Kommune nicht steuerbar und entwickeln sich nicht analog zu den Fallzahlen, da Abrechnungen der Krankenkassen oder kassenärztlichen
Vereinigungen zum Teil mit erheblichem Zeitverzug einhergehen und unterschiedliche Krankheitsverläufe stark schwankende Kosten verursachen. Siehe hierzu die folgende Tabelle.
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Hilfe bei Krankheit
Sicherstellung einer adäquaten und gleichberechtigten Gesundheitsversorgung nicht krankenversicherter Menschen
Erläuterungen Abweichungen
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.04
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1.
Anzahl leistungsberechtigte Personen Hilfe zur
Plfege örtlicher Träger innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen [zum Stichtag]
1.080 1.273 18% 1.111
2.
Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person
außerhalb von Einrichtungen pro Jahr örtlicher
Träger [in EUR]
3.854 3.041 -21% 4.110
3. Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person in
Einrichtungen pro Jahr örtlicher Träger [in EUR] 5.357 6.361 19% 5.069
4. Anteil Personen mit ambulanten Pflegeleistungen an
allen pflegebedürftigen Personen [zum Stichtag in %] 22,2 25,7 16% 19,3
Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Hilfe zur Pflege
Sicherstellung einer adäquaten Versorgung von pflegebedürftigen Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe "ambulant vor stationär" und deren
Finanzierung
Nach wie vor gilt der Grundsatz: "ambulant vor stationär". Pandemiebedingte, ausgefallene oder vorläufige
Pflegebegutachtungen werden sukzessive abgearbeitet.
Erläuterungen Abweichungen
Ende 2020 erfolgten im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege Nacharbeiten im Bereich der Statistik, so dass die
tatsächlichen höheren Fallzahlen erst zukünftig abgebildet werden. Da die Planwertstellung für das Jahr 2021 vor der
Korrektur erfolgte, weicht der Planwert von Istwert deutlich ab und bedingt die prozentuale Abweichung.
Bei den ADV-Eingaben der Bestandsfälle (GruSi, HLU) wurden bislang keine Hilfeartenschlüssel zur Pflegestatistik
eingetragen. Diese Umstellung in der statistischen Auswertung wurde zum ADV-Lauf 2021-01 nachgeholt. Somit werden
die tatsächlichen und vollständig ausgezahlten Transferleistungen durch mehr Personen dividiert und lassen die Pro-Kopf-
Ausgaben entsprechend sinken. Die Absenkung der Planzahl der Personen mit ambulanter Pflegehilfe ab 2021 verstärkt die
Plan-Ist-Abweichung zusätzlich. Seit Dezember 2020 sinken die Fallzahlen jedoch stetig. Dennoch verursacht die allgemeine
Kostensteigerung im Bereich der ambulanten Pflege - bei gleichem Leistungsangebot - eine stetige Ausgabensteigerung, da
die Leistungen nach dem SGB XI nicht analog steigen. Das qualitativ hochwertige ambulante Pflegeangebot wird stetig
ausgeweitet und bedingt u.a. die Nutzung von kostenintensiven Wohnformen mit angegliederter Pflege, sowie die
zunehmende Nutzung von Assistenz/Arbeitgebermodellen.
Für die Pflegesatzverhandlungen wurde der Landschaftsverband Rheinland von der Bundesstadt Bonn mandatiert. Durch
den Fachbereich besteht hinsichtlich der Höhe der anfallenden Transferausgaben kein Steuerungspotential.
Seite 12 von 36Seite 13 von 37
Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.04
Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Hilfe zur Pflege
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
5. Anzahl Personen mit Pflegewohngeld [zum Stichtag] 1.000 938 -6% 941
6. Transferausgaben Pflegewohngeld pro Person und
Jahr [in EUR] 3.025 3.435 14% 3.258
7. Anzahl leistungsberechtigte Personen in Tages-,
Nacht- und Kurzzeitpflege 1.050 893 -15% 1.024
8. Durchschnittliche Anzahl Belegungstage in Tages-,
Nacht- und Kurzzeitpflege pro Person 11,4 15,1 32% 17,0
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die ursprünglich erwartete Steigerung im Bereich Pflegewohngeld ist nicht eingetreten. Eventuell ergibt sich im weiteren
Verlauf des Jahres, oder im nächsten Jahr eine Fallzahlsteigerung aufgrund des Ausstieges einzelner Einrichtungen aus dem
Pflegewohngeld. Aktuell laufen in Bonn zwei Ausstiegsverhandlungen. Die Anzahl der Einrichtungen, die aus dem
Pflegewohngeld aussteigen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzbar.
Die Höhe des Pflegewohngeldes wird durch den Landschaftsverband festgesetzt. Eine Steurungsmöglichkeit der Kommune
existiert hier nicht.
Der deutliche Rückgang der Leistungsberechtigten ist darauf zurückzuführen, dass Corona-bedingt, die Heime nicht
geöffnet hatten.
Bedingt durch die neue Zählweise der Leistungsbezieher ab 2019 (ohne Doppelnennungen) ist diese Kennzahl stark
angestiegen.
Sicherstellung einer adäquaten Versorgung von pflegebedürftigen Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe "ambulant vor stationär" und deren
Finanzierung
Erläuterungen Abweichungen
In Bonn stehen den Bürgerinnen und Bürgern derzeit 44 ambulante Pflegedienste und rd. 3.040 stationäre Pflegeplätze in 38 Einrichtungen zur Verfügung. 2 Einrichtungen ('Haus am Stadtwald' und 'Am alten
Poststadion') sind speziell für jüngere Pflegebedürftige eingerichtet. Stationäre Einrichtungen öffnen sich in das Quartier und bieten neben Kurz- und Vollzeitpflege auch Service-Wohnen oder barrierefreie Wohnungen an,
während einige Wohnungsgesellschaften ihr Angebot um z.B. Demenz-Wohngruppen (zurzeit gibt es 53 Plätze in Bonn) erweitern.
Aktuell ergänzen 175 Tagespflegeplätze (in 12 Einrichtungen) die Pflege zuhause. Der Bedarf in allen Bereichen der Pflege wird unverändert als hoch eingeschätzt. Pflegewohngeld ist eine ausschließlich kommunale
Leistung, über die Investitionen der Pflegeheime refinanziert werden. Die Bewilligung von Pflegewohngeld ist nicht an den Bezug von Sozialleistungen gekoppelt, so dass auch Selbstzahler Pflegewohngeld erhalten
können. Unter den Beziehern von Pflegewohngeld beläuft sich der Anteil der Selbstzahler im Jahresmittel 2020 auf 16,3 %.
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Produktgruppe 1.05.02
Produkt 1.05.02.04
Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Hilfe zur Pflege
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
9. Anzahl der Beratungen Alter und Pflege 1.025 1.387 35% 1.382
Bei diesem Angebot handelt es sich um ein „offenes“ Angebot. Aktuell besteht ein erhöhter Beratungsbedarf; die
Entwicklung wird weiter beobachtet.
Erläuterungen Abweichungen
Sicherstellung einer optimalen und am Einzelfall orientierten trägerunabhängigen Pflegefachberatung
Seite 14 von 36Seite 15 von 37
Produktgruppe 1.05.03
Produkt 1.05.03.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl der Leistungsberechtigten [zum Stichtag] 780 798 2% 829
2. Transferausgaben bei Einkommensdefiziten pro
Person pro Jahr [in EUR] 3.205 3.044 -5% 2.671
Nachdem die Pro-Kopf-Transferausgaben in den letzten Jahren durchweg über dem jeweiligen Planwert lag,
wurde dieser ab 2021 auf diese Entwicklung angepasst. Dem Trend der stetigen Kostensteigerung folgend,
wird der neue Planwert schon bald erreicht sein.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hilfe bei Einkommensdefiziten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zeitnahe und sachgerechte Sicherstellung des Lebensunterhalts bei Einkommensdefiziten sowie in besonderen Bedarfslagen
Erläuterungen Abweichungen
Seite 15 von 36Seite 16 von 37
Produktgruppe 1.05.03 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Produkt 1.05.03.02
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
3.
Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte
gem. § 264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit
(Krankenschein) erhalten haben [zum Stichtag]
450 433 -4% 501
30.06.2021 2020 2019 2018 2017 2016
1.307 € 4.733 € 3.664 € 5.211 € 5.848 € 3.231 €
Hinweis: Die laufenden Transferauszahlungen berücksichtigen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die am Ende des Jahres vorzunehmende Verrechnung mit den Vorschusszahlungen an die Krankenkassen. Die
Ausgaben werden sich am Ende des Jahres entsprechend erhöhen.
Durchschnittliche Transferaufwendungen Krankenhilfe pro Person
Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Erläuterungen Abweichungen
Sicherstellung einer adäquaten Gesundheitsversorgung nicht krankenversicherter Bonner Bürger, die Leistungen nach dem AsylBlG erhalten (< 15
Monate Leistungsbezug).
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Produktgruppe 1.05.06
Produkt 1.05.06.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Summe der Transferauszahlungen in Form von
Zuschüssen [in EUR] 4.039.340 3.395.910 -16% 3.364.937
2. Transferauszahlungen je Einwohnerin und
Einwohner pro Jahr [in EUR] 12,10 10,17 -16% 9,72
3. Anzahl der geförderten Angebote 64 62 -3% 60
3.1 davon für die Zielgruppe der Suchterkrankten incl.
Präventionsmaßnahmen 10 10 0% 9
3.2 davon für die Zielgruppe der Wohnungslosen 4 4 0% 4
3.3 davon für die Zielgruppe der Seniorinnen und
Senioren 11 11 0% 13
3.4 davon für die Zielgruppe der Menschen mit
Behinderung 5 5 0% 6
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Entwicklung einer differenzierten, aufeinander abgestimmten Trägerlandschaft und Angebotsstruktur
Erläuterungen Abweichungen
Zur Halbjahresfrist wurden noch nicht alle anteiligen Gelder abgerufen (z. B. gem. des Behindertenplans -
siehe 3.4) bzw. werden einige Maßnahmen erfahrungsgemäß erst in der zweiten Jahreshälfte beantragt.
Siehe 1.
Hierbei handelt es sich um Mittel für freiwillige Leistungen, die für Politik und Verwaltung ein hohes Steuerungspotential beinhalten. Die Mittel werden für unterschiedliche Zielgruppen eingesetzt, wie z.B.
Suchterkrankte, Wohnungslose, Senioren, Menschen mit Behinderung, Bewohnerinnen und Bewohner von Hospizen und Frauen. Darüber hinaus werden auch Angebote der Gemeinwesenarbeit gefördert, die
sich zielgruppenübergreifend an ein breites Spektrum von Bürgerinnen und Bürgern richten.
Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Vereine und sonstige Träger
Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Vereine und sonstige Träger
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Produktgruppe 1.05.07
Produkt 1.05.07.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl der Leistungsberechtigten [zum Stichtag] 4.200 3.887 -7% 3.774
2. Dichte - UVG Leistungsberechtigte je 1.000
altersgleiche Einwohner [in %] 11,6 11,3
3.
Anteil der leistungsberechtigten Kinder an allen
Kindern in alleinerziehenden Haushalten in Bonn [in
%]
35,7 38,0
4. Heranziehungs- bzw. Rückholquote aus Unterhalt [in
%] 15,6 13,8
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Unterhaltsvorschussleistungen
Unterhaltsvorschussleistungen
Sicherung des Mindestlebensunterhalts der Kinder alleinstehender Mütter und Väter durch Vorschüsse und Ausfallleistungen
Zu den Kennzahlen 2., 3. und 4. wurden nicht festgelegt. Hinweis zu Kennzahl 4.: Als erstattungsunfähig gelten die Fälle, in denen der zahlungspflichtige Elternteil seit mindestens
einem Jahr ununterbrochen nicht zahlungsfähig ist.
Erläuterungen Abweichungen
Zum 01.07.2021 298 (7,7 %) offene Anträge. Die Fallzahlensteigerung verläuft weiterhin langsamer als
geplant.
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Produktgruppe 1.05.08
Produkt 1.05.08.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl der Unterbringungen nach BGB 65 52 -20% 50
2. Anzahl der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen
nach BGB 18 17 -6% 21
3. Anzahl der Betreuungsgerichtshilfen 825 1.011 23% 813
4. Anzahl der rechtlich betreuten Personen [zum
Stichtag] 4.300 4.548 6% 4.359
5. Anzahl der Betreuungsbeziehungen [zum Stichtag] 4.450 4.733 6% 4.539
6. Dichte - rechtlich betreute Menschen je 1.000
Einwohner [in %] 13,5 13,5 0% 13,2
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen
Sicherstellung der Qualität und Quantität der Betreuungsleistungen
Es handelt sich um 1 Maßnahme mehr im Plan als tatsächlich durchgeführt! Ähnlich wie bei den
"Unterbringungen" kann im Bereich der "freiheitsbeschränkenden Maßnahmen" nur präventiv von Seiten
der Betreuungsstelle gearbeitet werden. Auf Grund dieser Arbeit und nicht zuletzt durch die Anwendung
des Werdenfelser Weges, wurden und werden die Anzahl der Maßnahmen erheblich reduziert.
Kann von hier aus nicht gesteuert werden.
Erläuterungen Abweichungen
Auf die Anzahl der Unterbringungen nach BGB kann von Seiten der Betreuungsstelle nur im Vorfeld zur
Anordnung der Maßnahme durch den rechtlichen Betreuer Unterstützung zur Vermeidung geleistet
werden. Darüber hinaus leistet individ. Unterstützung, Information und Schulung im Rahmen der
Querschnittsangebote sowie gegenüber Multiplikatoren (Ärzten, Pflege) einen Beitrag zur Verringerung
der Zahlen.
Vorausgesetzt, dass die Betreuungsstelle und die flankierenden sozialen Angebote gut ausgestattet sind,
kann die Zahl der rechtlichen Betreuungen nicht beeinflusst werden.
Die Anzahl der Betreuungsbeziehungen, eine Betreuung kann durch mehrere Personen geführt werden,
kann von hier aus nicht beeinflusst werden. Eine erhöhte Zahl von Betreuungsbeziehungen ist für die
praktische Umsetzung beispielsweise in Familien von großer Bedeutung und somit positiv zu sehen. Für
die Betreuungsstelle bedeutet dieses oftmals ein erhöhten Bedarf an Unterstützung.
Das Betreuungsrecht umfasst die rechtliche Vertretung volljähriger Menschen durch rechtliche Betreuung und vorsorgende Verfügungen (z.B. Vollmacht und Patientenverfügung). Steuerung durch die
Betreuungsstelle ist vorrangig in folgenden Aufgabengebieten möglich:
1. Bei der Prüfung "des Erforderlichkeitsgrundsatzes" (Nachrangigkeit der Betreuung gegenüber anderen Hilfen)
2. Betreuervorschlag: a) "Ehrenamt vor Berufsbetreuung"; zielgerichtete, durch die Betreuungsbehörde koordinierte und aus städtischen Mitteln finanzierte Werbung, Schulung, Beratung von
ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten durch die 3 Bonner Betreuungsvereine. b) Erstvorschläge der Berufsbetreuer gegenüber dem Amtsgericht. (Steuerung hinsichtich der vor Ort benötigten
Fachlichkeit bzw. des Bedarfs. (Fortbildung, Schulung, Jahresgespräche für Berufsbetreuer werden angestrebt.)
3. Unterstützung der "Betreuungsinfrastruktur" durch gezielte Fortbildungs- und Informationsangebote für Fachleute, beispielsweise Pflegefachkräfte, Einrichtungsleiter/-innen, teilweise in Verbindung
mit Berufsbetreuung, zu Themen wie: "Freiheitsentziehende Maßnahmen" und anderes. (Aufgrund der Personalsituation derzeit nur eingeschränkt möglich!)
4. Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards durch Arbeitskreise, Vernetzung der unterschiedlichen "Akteure".
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Produktgruppe 1.05.08
Produkt 1.05.08.01
Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
7. Anzahl der Nutzer von Querschnittsangeboten 338 77 -77% 85
8. Anzahl der Einzelfallberatungen und
Unterstützungen 350 364 4% 341
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Unter dem Begriff der Querschnittsaufgaben werden allgemein die Tätigkeiten der Betreuungsbehörde verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Behördenbetreuer und auch nichts
mit der Sachverhaltsaufklärung (Vormundschaftsgerichtshilfe) seitens der Betreuungsbehörde zu tun haben. Beschrieben werden die Aufgaben in den §§ 4, 5 und 6 des Betreuungsbehördengesetzes
(BtBG). Es handelt sich im Einzelnen um die Suche nach geeigneten Betreuern (und deren Benennung ggü. dem Gericht), die Beratung und Unterstützung von Betreuern (incl. Zuführung zur
Unterbringung), die Beratung von Bevollmächtigten, die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, die Förderung von Einzelpersonen
und Vereinen im Bereich der Betreuung, das Sicherstellen von Aus- und Fortbildungsangeboten und ggf. nach Landesrecht: Organisation einer Betreuungsarbeitsgemeinschaft.
Auf Grund der Corona Pandemie musste auf Präsensveranstaltungen verzichtet werden. Einige geplante
Veranstaltungen wurden in Form von Videokonferenzen durchgeführt.
Erläuterungen Abweichungen
Sachgerechte Beratung, Unterstützung, Information, Förderung der Aufklärung / Aktivierung und Teilhabe von Inklusion innerhalb der Kommune
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Produktgruppe 1.05.10
Produkt 1.05.10.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1.
Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz
eines Bonn-Ausweises sind [Mittelwert zum
Stichtag]
30.500 27.991 -8% 29.953
2. Höhe der Transferausgaben für den Bonn-Ausweis
[in EUR] 542.269 388.765
3. Transferausgaben je Inhaber eines Bonn-Ausweises
pro Jahr in Zuständigkeit Amt 50 [in EUR] 51,00 19,37 -62% 13,00
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Da die Corona-Pandemie das gesamte Kalenderjahr 2020 und das erste Halbjahr 2021 solcher Art geprägt
hat, dass das gesellschaftliche Leben gewissermaßen zum Stillstand gekommen ist, steht zu vermuten, dass
viele Inhaber von Bonn-Ausweisen darauf verzichtet haben, einen eigentlich fälligen Verlängerungsantrag zu
stellen, weil sie ohnehin keine Möglichkeit sahen, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Ursächlich für die im Vergleich zu Vorjahren deutlich niedrigeren Transferausgaben dürften die für den
Verlustausgleich Sozialticket an die SWB noch nicht geleisteten Abschlagszahlungen für das 1. und 2. Quartal
2021 sein.
Bonn-Ausweis: Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Personen, die BAföG Leistungen erhalten und Personen,
deren Einkommen das 1,72 fache des Eckregelsatzes SGB II / XII nicht übersteigt.
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch durch Gewährung von Vergünstigungen über den Bonn-Ausweis
Erläuterungen Abweichungen
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Produktgruppe 1.05.10
Produkt 1.05.10.01
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
4. Anzahl der Einzelleistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket 5.500 4.146 -25% 5.832
4.1 Schülerbeförderung 39 58
4.2 Essen 1.439 1.946
4.3 Klassenfahrten 571 1.307
4.4 Nachhilfe 219 313
4.5 Schulbedarf 945 854
4.6 Teilhabe 933 1.354
5. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Wochen
[zum Stichtag] 1,83 0,46 0,23
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die Planwerte zu den Einzelleistungen nach 4.1 bis 4.6 wurden nicht erhoben. Die auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE neu aufgenommene Kennzahl 5 ist unterjährig größeren Schwankungen ausgesetzt. Dies
begründet sich hauptsächlich aus den beiden Antragsspitzen in Februar und August, also jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre.
Erläuterungen Abweichungen
Sicherstellung der Bildung und der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen
Familien
Ein verbesserter Informationsstand unter den Anspruchsberechtigten, aber auch eine organisiertere
Beantragung mit Hilfestellung vor allem der Schulen und der dort unterstützenden Sozialarbeiterinnen und
schließlich die Leistungsverbesserungen durch das "Starke-Familien-Gesetz, führten in den letzten Jahren zu
einer erhöhten Inanspruchnahme und einer entsprechenden Anpassung der Planzahlen. Der zuletzt
deutliche Rückgang dürfte der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen geschuldet
sein. Es bleibt abzuwarten, ob im Zuge der Öffnung nach dem Abflauen der Pandemie - evtl. nach den
Sommerferien - eine erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen das Jahresergebnis 2021 auf einen dem Jahr
2020 vergleichbaren Wert kompensieren wird.
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Produktgruppe 1.05.10
Produkt 1.05.10.01
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Sonstige Soziale Leistungen (Bonn-Ausweis, bürgerschaftliches Engagement)
Ziel
3
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
6.
Anzahl der Freiwilligen, denen
Vermittlungsangebote durch die
Freiwilligenagentur ausgehändigt wurden
250 376 50% 304
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die Freiwilligenagentur kooperiert mittlerweile mit über 200 Trägern. Sowohl durch regelmäßige und vielfältige Öffentlichkeitsarbeit, die Akquise neuer Träger in Verbindung mit der stetigen Aufnahme
weiterer interessanter Angebote als auch der Weiterentwicklung im Bereich der Datenbank (Suche nach und Vermittlung von Freiwilligengruppen) konnten viele Freiwillige konkret angesprochen werden. Die
einmal erfassten Freiwilligen bleiben im Fokus der Freiwilligenagentur (Nachhaltigkeit) und erhalten bei Interesse ebenso neue Vermittlungsangebote.
Aufgrund der Tatsache, dass sich diese Kennzahl schon länger auf ein bestimmtes Niveau einzupendeln
scheint, wurde für 2021 als SOLL der Wert wieder bewusst vorsichtig mit 500 angesetzt. Dass im ersten
Halbjahr im IST der erfreulich hohe Wert von 376 erzielt werden konnte, ist vor allem auf den großen Einsatz
bei der Anzahl der absolvierten Beratungstermine zurückzuführen. Aufgrund von absehbaren personellen
Veränderungen und damit einer Verringerung der Ressourcen wird sich voraussichtlich der IST-Wert zum
Ende des Jahres dem SOLL-Wert annähern.
Erläuterungen Abweichungen
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
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Produktgruppe 1.05.11
Produkt 1.05.11.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl der Erstanträge 1.400 1.327 -5% 1.447
2. Anzahl der Änderungsanträge 1.550 1.369 -12% 1.606
3. Anzahl der Nachprüfungen 850 742 -13% 793
4. Anzahl der Widersprüche 550 542 -1% 679
5. Durchschnittliche Bearbeitsungsdauer in Monaten 3,0 4,3 43% 6,5
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit reduziert sich kontinuierlich. Seit November 2020 ist eine signifikante
Reduzierung der Berabeitungszeiten sichtbar. Sukzessive konnten die Rückstände abgearbeitet werden.
Dadurch wurden viele "Alt"-Fälle beendet, die insgesamt eine lange Bearbeitungszeit zu verzeichnen haben.
Perspektivisch wird die Bearbeitungsdauer weiterhin sinken. Eine durchschnittliche Berabeitungsdauer von
3 Monaten ist derzeit jedoch unrealisitisch. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer setzt sich aus der
Bearbeitungsdauer für Widersprüche, Erst- und Änderungsanträge zusammen. Widersprüche haben durch
die Einholung der Begründungen und die Vorlage bei der Bezirskregierung Münster (wenn keine Abhilfe
möglich ist) von Natur aus eine längere Bearbeitungszeit als Erst- und Änderungsanträge. Bei den
Erstanträgen lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Juni 2021 bei 3,92 Monaten und bei
Änderungsanträgen bei 3,81 Monaten. Eine weitergehende Reduzierung der Laufzeiten ist vor Einführung
der eAkte in 2022 kaum realisierbar.
Die Zahl der Anträge geht von den Leistungsberechtigten aus und kann kommunal nicht beeinflusst werden.
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Menschen mit Behinderung soll durch eine sachgerechte Entscheidung die Durchsetzung ihrer gesetzlichen Rechtsansprüche auf Nachteilsausgleiche
ermöglicht werden (Schwerbehindertenausweis)
Erläuterungen Abweichungen
Die Kennzahl ist abhängig von den Erkrankungen, die dem festgestellten Grad der Behinderung zugrunde
liegen. Somit ist sie kommunal ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer auskömmlichen
Personalgestellung und der damit einhergehenden Möglichkeit zur Steuerung der quantitativen und
qualitativen Bearbeitung beeinflussbar.
Im Schwerbehindertenrecht besteht nur ein eingeschränktes kommunales Steuerungspotential, da die Leistungserbringung antragsabhängig ist. Beteiligte am Verfahren sind, neben den Antragstellern und
dem Amt für Soziales und Wohnen, niedergelassene Ärzte, der ärztliche Dienst sowie sonstige Gutachter. Alle Prozessbeteiligten können die Bearbeitungsdauer erheblich beeinflussen, so dass trotz der
Planunterschreitungen bei der Anzahl der Anträge und Vorgänge, die geplante durchschnittliche Bearbeitungsdauer nicht annähernd eingehalten werden kann. Seit der Kommunalisierung des
Schwerbehindertenrechts haben sich einige Rahmenbedingungen verändert, die Auswirkungen auf die Personalbedarfsbemessung haben können. Der Personalbedarf wurde im Rahmen einer
Personalbedarfsberechnung ermittelt. Derzeit läuft ein Bewerbungsverfahren zur Besetzung der vakanten Stellen.
Die Zahl der Anträge geht von den Leistungsberechtigten aus und kann kommunal nicht beeinflusst werden.
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Produktgruppe 1.05.11
Produkt 1.05.11.01
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
6. Anzahl durchgeführter Kündigungsschutzverfahren 42 49 17% 34
7. Anzahl der gütlichen Einigungen im
Kündigungsschutzverfahren 3 17 467% 3
8. Anzahl der Präventionsmaßnahmen § 84 SGB IX 23 2 -91% 15
9. Anzahl Verfahren betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) 5 9 80% 7
10. Personen, die einen behindertengerechten
Arbeitsplatz erhalten haben 75 76 1% 102
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Erläuterungen Abweichungen
Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
Ziel der Fachstelle ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Verfahrensbeteiligten herbeizuführen, d.h. Hinwirken auf die Rücknahme des Kündigungsantrages, einen Änderungsvertrag oder auf einen
Aufhebungsvertrag. In Fällen, in denen der Kündigungsgrund mittelbar im Zusammenhang mit der anerkannten Schwerbehinderung steht und der Arbeitgeber seiner Präventionsverpflichtung nicht
nachgekommen ist, kann die Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (d.h. finanzielle Hilfen in Form von personeller Unterstützung, Arbeitsplatzbetreuung, leidensgerechte
Arbeitsplatzausstattung, Minderleistungsausgleich durch das Integrationsamt) das Verfahren positiv beeinflussen und den Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung bewegen. Der Arbeitgeber wird
grundsätzlich darauf hingewiesen, dass vor einer Kündigung alle zumutbaren Maßnahmen (z.B. Arbeitsplatzanpassung, Arbeitsplatzwechsel, Umorganisation von Arbeitsabläufen) ergriffen sein müssen,
um das Arbeitsverhältnis zu erhalten.
Die Anzahl der durchzuführenden Kündigungsschutzverfahren hängt von der Anzahl der beim
Integrationsamt Köln eingehenden Anträge ab und ist daher nicht planbar. Eine gütliche Einigung wird
jedoch immer angestrebt. Die Corona Pandemie hat zu einem Anstieg der Kündigungen beigetragen, jedoch
nicht so hoch wie geplant, da mehr Arbeitsplätze bedarfsgerecht ausgestattet wurden und dies zu weniger
Ausfallzeiten und folglich zu weniger Kündigungen führt.
Die Kennzahl ist nicht plan- bzw.- beeinflussbar. BEM-Verfahren werden durch die Arbeitgeber mitgeteilt.
Aufgrund der niedrigen Plandaten wirken sich Abweichungen prozentual sehr hoch aus. Ein Anstieg bei den
Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) steht im Zusammenhang mit einem
fortschrittlicheren Gesundheitsmanagement bei den Arbeitgebern.
Die Anzahl der Präventionsmaßnahmen und BEM-Verfahren sind nicht planbar. Aufgrund der Corona
Pandemie wurden jedoch von Arbeitgeberseite aus weniger Verfahren eingeleitet. Ein Grund könnten die
vermehrten Arbeitsplatzausstattungen sein, die die Ausfallzeiten der Arbeitnehmer sinken lassen. Außerdem
konnte die Fachstelle nicht immer teilnehmen, da manche Arbeitgeber eine telefonische oder Teilnahme per
Videocall nicht gewährleisten konnten.
siehe 6.
Seite 25 von 36Seite 26 von 37
Produktgruppe 1.05.11
Produkt 1.05.11.01
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Produkt 1.05.11.02
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl der leistungsberechtigten Personen der
Eingliederungshilfe [zum Stichtag] 1.000 1.225 23% 1.663
Durch noch zu erfolgende Abgaben in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes, u.a. im Bereich der
Frühförderung, wird erwartet, dass bis zum Ende des Jahres der Planwert erreicht wird.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem BTHG
Eingliederungshilfe: Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie Vermeidung und Entgegenwirken
von Benachteiligungen im Rahmen einer individuellen Gesamtplanung
Erläuterungen Abweichungen
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Produktgruppe 1.10.05
Produkt 1.10.05.01
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
1. Anzahl Wohnungssuchender [zum Stichtag] 2.000 1.702 -15% 2.421
2. Anzahl der Vermittlungen von Wohnungssuchenden 200 136 -32% 116
3. Bestand geförderter Wohnungen 10.000 10.069 1% 10.490
4. Neu geschaffene geförderte Mietwohnungen 4 26
5. Anzahl der ausgegebenen
Wohnberechtigungsscheine 1.500 1.729 15% 1.542
Steuerungsansätze / Handlungsempfehlungen / Hinweise
Die Anzahl der Haushalte, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht mehr aus eigener Kraft mit
angemessenem Wohnraum versorgen kann, steigt, was sich sukzessiv erhöhend auf die Anzahl der zu
bewilligenden Wohnberechtigungsscheine auswirkt. In Auswirkung der Coronakrise hat sich durch
Einnahmewegfall wahrscheinlich der Kreis der Berechtigten vergrößert. Die Mehrleistung wurde im Rahmen
der coronabedingten Telearbeit ermöglicht.
Die Kennzahl Nr. 4 wird rein statistisch nur im Ist-Wert erhoben. Bis 2019 wurde der Bestand geförderter Wohnungen – intern aufgrund einer Absprache zwischen dem Controlling und der Abteilung
Wohnen - in der Form erhoben, wie die Wohnungen dem Wohnungsmarkt realistisch und für breite Bevölkerungsschichten nutzbar zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass Wohnungen, die nach der
Einkommensgruppe B gefördert wurden und gefördertes, selbstgenutztes Wohneigentum außer Betracht blieben, da diese nicht über die Wohnungsvermittlung belegt wurden bzw. werden. Des Weiteren
wurden irreführende Zählweisen bereinigt; Zimmer in Gruppenwohnungen wurden tlw. je als eine Wohneinheit gezählt etc.
Im Umkehrschluss heißt das, dass bisher fast ausnahmslos die der Wohnungsvermittlung zur Verfügung stehenden Mietwohnungen für die Einkommensgruppe A in die Statistik eingeflossen sind.
Ab 2020 wird, damit von einheitlichen Zahlen ausgegangen wird, vom statistischen Gesamtbestand geförderten Wohnraums ausgegangen. Diese Zahl ist wohnungsgenau und beinhaltet nunmehr
Mietwohnungen für die Einkommensgruppen A und B (nach wie vor ohne gefördertes selbstgenutztes Wohneigentum) und entspricht den Werten aus dem Jahresbericht an die NRW Bank.
So soll außerdem sichergestellt werden, dass die Statistik des Landes und der Stadt Bonn deckungsgleich sind und Rückfragen vermieden werden.
Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Wohnraumversorgung
Versorgung von Haushalten mit Wohnraum, die sich am Markt nicht angemesssen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind
Erläuterungen Abweichungen
Die geringen Aussichten eine geförderte Wohnung zu erhalten, führt vermutlich dazu, dass sich weniger
Haushalte als wohnungssuchend bei der Wohnungsvermittlung vormerken lassen.
Generell gibt es eine geringe Fluktuation im geförderten Wohnungsbestand, so dass auch weniger frei
werdende Wohnungen vermittelt werden konnten. Zudem fehlt es an geförderten Neubauwohnungen mit
städtischem Besetzungsrecht, so dass das Soll nicht erfüllt werden konnte.
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Produktgruppe 1.10.05 Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Produkt 1.10.05.02
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
6. Anzahl der Wohngeldberechnungen 3.150 3.610 15% 3.772
7. Anzahl der Wohngeldbewilligungen 2.200 2.661 21% 2.588
8. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten 2,00 2,73 37% 2,55
Siehe vorstehende Erläuterung zu Ziff. 6
Im Vergleich zum Ergebnis des 2. Quartals 2019 (2,9 Monate durchschn. Bearbeitungsdauer/1.962
Wohngeldbewilligungen), konnte die durchschn. Bearbeitungsdauer trotz der seitdem um ein Drittel
gestiegenen Anzahl der Wohngeldbewilligungen um rund 6 % auf derzeit 2,73 Monate gesenkt werden.
Diese Reduzierung wurde trotz des zunehmend komplexer werdenden Beratungsbedarfs im Rahmen der
coronabedingten Telearbeit erreicht. Die leichte Erhöhung der durchschn. Bearbeitungsdauer (7%) im
Vergleich zum Halbjahresergebnis 2020 (2,55 Monate) resultiert auch aus der zum Vorjahr nochmals
gestiegenen Anzahl der Wohngeldbewilligungen (+ 73 Bewilligungen). Die Planzahl der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer muss zukünftig angepasst werden, da diese zum größten Teil Faktoren unterliegt, die
von der Fachstelle nicht beeinflusst werden können. Der gesellschaftliche Wandel bringt zunehmend neue
Wohn- und Lebensformen mit sich, welche oftmals aufgrund komplexerer Lebenssachverhalte einen
erhöhten Beratungsaufwand erfordern, z.B. durch die Zusammenstellung von Einkunftsgemeinschaften
oder Ähnliches. Der zunehmende Anteil an Einkünften aus selbständiger Arbeit, z.B. Ich-AG´s, führt
ebenfalls zu einem erhöhten Berechnungs- und Beratungsaufwand. Weiterhin hatten, bzw. haben
gesetzliche Novellierungen des Wohngeldrechts (Stichwort Berücksichtigung der CO2-Abgabe) und die VZÄ-
Bemessung Einfluss auf die Bearbeitungsdauer.
Wohngeld
Wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens
Erläuterungen Abweichungen
Das Ergebnis (Wohngeldberechnungen und Wohngeldbewilligungen) für das II. Quartal 2021 resultiert
weiterhin aus der Wohngeldnovellierung zum 01.01.2020 sowie der gestiegenen Zahl an Wohngeldanträgen
in Verbindung mit der Corona-Krise (Verlust an Mini-Jobs sowie deutliche Zunahme an Kurzarbeitergeld).
Diese Kennzahlen können kommunal nicht gesteuert werden.
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Produktgruppe 1.10.05 Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Produkt 1.10.05.03
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
9. Anzahl der Wohnungssicherungsmaßnahmen 400 216 -46% 226
10. Belegungsquote städtischer
Obdachlosenunterkünfte [in %] 80,0 71,0 -11% 90,9
Produkt 1.10.05.03
Ziel
2
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
11. Belegungsquote städtischer Übergangsheime
[Stichtag in %] 80,0 62,6 -22% 72,5
Die Belegungsquote hat sich im Vergleich zum Halbjahresergebnis des Vorjahres um 13,7 % reduziert. Die
Maximalkapazität der freien Unterbringungsplätze ist auf einen möglichst realistischen Wert bei
entspannter Belegung ausgelegt. Dies dient der notwendigen Reduzierung möglicher Konfrontationen bei
nur geringer Privatsphäre.
Unterbringung in Übergangsheimen, Nutzung anderer Unterbringungsmöglichkeiten und Vermittlung in Wohnraum
Erläuterungen Abweichungen
Wohnraumsicherung und Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit
Die Belegungsquote ist im Vergleich zum Ergebnis des ersten Quartals dieses Jahres (80,8 %) seitdem um
12,1 % gesunken, was auf die milderen Wetterbedingungen im zweiten Quartal und die demzufolge
verminderte Inanspruchnahme der Obdachlosenunterkünfte zurückzuführen ist. Die Belegung erfolgt
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung und muss auch weiterhin kurzfristig ermöglicht werden.
Verhinderung von drohender Obdachlosigkeit durch Erhalt einer persönlichen und wirtschaftlich angemessenen Wohnung, bei Bedarf Unterbringung in einer
Notunterkunft
Erläuterungen Abweichungen
Prognosen für den Bereich Wohnungssicherung sind grundsätzlich schwierig, da von hier nicht steuerbar
und von vielen externen Faktoren abhängig.
Wohnraumsicherung und Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit
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Produktgruppe 1.10.05 Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung
Produkt 1.10.05.04
Ziel
1
Kennzahlen Plan Ist Abweichung Ist
30.06.2021 30.06.2021 Plan/Ist zum
30.06.2021
30.06.2020
12. Anzahl durchgeführter Bestands- und
Nutzungskontrollen 500 715 43% 348
Erläuterungen Abweichungen
Aufgrund der Coronapandemie und gemäß eines, noch bis Ende dieses Jahres gültigen Erlasses des MHKBG,
sind die Bestands- und Nutzungskontrollen bis Ende 2021 (ausschließlich) in Form von Meldeabgleichen
durchzuführen, was die Verdopplung der Anzahl an Kontrollen im Vergleich zum Halbjahresergebnis des
Vorjahres erklärt. Ob im kommenden Jahr wieder örtliche Kontrollen durchzuführen sind, bleibt einer noch
ausstehenden, ministeriellen Regelung vorbehalten.
Steuerung im (sozialen) Wohnungsbau
Kontrolle des Wohnungsbestandes
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Stand: August 2021
1.05.01 1. Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine
BG (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten (LB).
Datenquelle ist die Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Bedarfsgemeinschaften und deren
Mitglieder bzw. Kreisreport, vorläufige Daten.
Erfasst werden alle Personen, die Anspruch auf Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) nach dem SGB II haben. Dazu
zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis
Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die RLB sind untergliedert in
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF).
Datenquelle ist die Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Bedarfsgemeinschaften und deren
Mitglieder bzw. Kreisreport, vorläufige Daten.
Die Kennzahl stellt die Summe der hilfebedürftigen Personen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahre.
[Anzahl Regelleistungsberechtigte am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Einwohnerzahl unter 65 Jahre am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres × 1000]
4. Anzahl der Eingliederungsmaßnahmen § 16 a SGB II Maßnahmen im Sinne des § 16 a SGB II dienen der umfassenden Betreuung und der Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Dazu
gehören die Kinderbetreuung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung und die Schuldnerberatung.
Die Kennzahl stellt die Gesamtzahl der anspruchsberechtigten Personen dar, die im Jahresverlauf eine der vorgenannten Leistungen erhalten
haben.
4.1 davon Anzahl Maßnahmen der Kinderbetreuung Abgebildet werden die Fälle der Kinderbetreuung, die im Sinne des § 16 a Nr. 1 SGB II beraten werden.
4.2 davon Anzahl Maßnahmen der Schuldnerberatung Abgebildet werden die Fälle der Schuldnerberatung, die im Sinne des § 16 a Nr. 2 SGB II beraten werden.
4.3 davon Anzahl Maßnahmen der psychosozialen Betreuung Abgebildet werden die Fälle der psychosozialen Betreuung, die im Sinne des § 16 a Nr. 3 SGB II beraten werden.
4.4 davon Anzahl Maßnahmen der Suchtberatung Abgebildet werden die Fälle der Suchtberatung, die im Sinne des § 16 a Nr. 4 SGB II beraten werden.
Die Beurteilung der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Größe der Wohnung als auch auf den Preis.
Es werden nur die Fälle als unangemessen wohnend bei der Abteilung Wohnen erfasst, die durch das Jobcenter Bonn benannt werden.
Die Zählung erfolgt nach Umzug in angemessenen Wohnraum.
6. Summe Ausgaben für Unterkunft und Heizung Die Kennzahl stellt die im Jahresverlauf ausgezahlten gesamten Transferausgaben für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II dar.
[Produktgruppe 1.05.01 SGB II; Sachkonto 546100]
Datenquelle für die geleisteten Ausgaben ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP).
Die Kennzahl stellt die im Jahresdurchschnitt geleisteten monatlichen Transferausgaben für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II ins
Verhältnis zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl an Bedarfsgemeinschaften. Das Ergebnis entspricht dem jahresdurchschnittlichen
Monatswert.
[Jahresdurchschnittliche Ausgaben für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II pro Monat ÷ jahresdurchschnittliche Anzahl
Bedarfsgemeinschaften]
Datenquelle für die geleisteten Ausgaben ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP), für die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften die
Berichte der Bundesagentur für Arbeit.
7. Ausgaben für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft / Monat [Jahresmittel in EUR]
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
2. Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB)
[hochgerechnet zum Stichtag 30.06. bzw. 31.12. des
Jahres]
3. Dichte RLB je 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
5. In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften die durch das Jobcenter Bonn
zum Umzug aufgefordert wurden.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) [hochgerechnet
zum Stichtag 30.06. bzw. 31.12. des Jahres]
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Stand: August 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
1.05.02.01 Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII zum
Stichtag erhalten.
Anspruchsberechtigt nach dem 3. Kapitel SGB XII sind Personen unter 65 Jahre, die zeitweise erwerbsunfähig sind und eine EU-Rente auf Zeit
erhalten, die vorübergehend weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und keine Rente beziehen, über deren dauerhafte
Erwerbsunfähigkeit von über 3 Stunden pro Tag noch nicht entschieden ist oder die Altersrente beziehen und nicht über ausreichendes
Einkommen verfügen. Darüber hinaus sind Kinder unter 15 Jahren anspruchsberechtigt, die bei Verwandten oder Pflegeeltern leben.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben außerhalb von Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für
Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte
(01.01. - 30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002000, Sachkonto 533110)
[Summe der Ausgaben 3. Kapitel SGB XII avE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte avE]
Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem 4. Kapitel SGB XII zum Stichtag erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18
Jahre alt sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbständig sicherstellen können.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben außerhalb von Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte
(01.01. - 30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002001, Sachkonto 533110)
[Summe der Ausgaben 4. Kapitel SGB XII avE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte avE]
Die Beurteilung der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Größe der Wohnung als auch auf den Preis.
Es werden nur die Fälle als unangemessen wohnend bei der Abteilung Wohnen erfasst, die durch die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen
benannt werden.
Die Zählung erfolgt nach Umzug in angemessenen Wohnraum.
Die Kennzahl bildet die um den Mietanteil Dritter bereinigten Jahresbedarf für Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit
Leistungsanspruch nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe Zum Lebensunterhalt) und dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) im Jahresmittel ab.
[Jahressumme der um Mietanteile Dritter bereinigten Ausgaben für Unterkunft und Heizung ÷ Jahresmittelwert Anzahl
Bedarfsgemeinschaften nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII]
Anzahl Personen, die anspruchsberechtigt nach dem 5. Kapitel SGB XII zum Stichtag sind.
Eine Chipkarte nach § 264 SGB V erhalten grundsätzlich nicht krankenversicherte Empfänger von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten
Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe in
besonderen und anderen Lebenslagen). Nicht anspruchsberechtigt sind im Wesentlichen Personen, die voraussichtlich für weniger als einen
Monat ununterbrochen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Bei nicht krankenversicherten Nichtsesshaften, von denen man zwar
annimmt, dass sie längere Zeit Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII haben, aber nicht weiß, ob sie sich
längere Zeit in Bonn aufhalten, erhalten ebenfalls keine Chipkarte. Diese Personenkreise erhalten einen Krankenschein.
1. Anzahl Personen Hilfe zum Lebensunterhalt [Stichtag
30.06 bzw. 31.12. des Jahres]
2. Transferausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtunen pro Person p.a. örtlicher Träger [in EUR]
3. Anzahl Personen Grundsicherung im Alter / bei
Erwerbsminderung [Stichtag 30.06 bzw. 31.12. des
Jahres]
4. Transferausgaben Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen pro
Person p.a. örtlicher Träger [in EUR]
5. In angemessenen Wohnraum vermittelte
Bedarfsgemeinschaften [Jahreswert]
6. Bedarf für Unterkunft und Heizung pro
Bedarfsgemeinschaft p.a. [in EUR]
1.05.02.02 1. Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte
gem. § 264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit
(Krankenschein) erhalten haben [Jahresmittel]
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Stand: August 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen in Form von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII zum
Stichtag erhalten. Es wird nur der Personenkreis in Zuständigkeit des örtlichen Trägers berücksichtigt.
Mit der Hilfe zur Pflege werden pflegebedürftige Personen unterstützt, indem die mit der Pflege verbundenen Kosten, die nicht durch die
Pflegekasse gedeckt sind und nicht selbst finanziert werden können, ganz oder teilweise übernommen werden. Leistungen der Pflegekasse
sind vorrangig gegenüber den kommunalen Leistungen.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben außerhalb von Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für
Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte
(01.01. - 30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002033, Sachkonto 533110)
[Summe der Ausgaben 7. Kapitel SGB XII avE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte avE]
3. Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person in Einr. p.a.
örtlicher Träger [in EUR]
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben in Einrichtungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für Leistungen
nach dem 7. Kapitel SGB XII ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte (01.01. -
30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002032, Sachkonto 533210)
[Summe der Ausgaben 7. Kapitel SGB XII iE ÷ durchschnittl. Anzahl Leistungsberechtigte iE]
Die Kennzahl stellt die Anzahl der ambulant Pflegebedürftigen ins Verhältnis zu allen (ambulanten und stationären, örtlichen und
überörtlichen) Pflegebedürftigen.
[ambulante Pflegebedürftige am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Summe aller Pflegebedürftigen am 31.12. des Jahres × 100]
5. Anzahl Personen mit Pflegewohngeld [zum Stichtag] Anzahl Personen innerhalb von Einrichtungen, die zum Stichtag Leistungen in Form von Pflegewohngeld nach dem Landespflegesetz NRW
erhalten haben.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben für Leistungen Pflegewohngeld nach dem Landespflegegesetz NRW ins Verhältnis
zu der durchschnittlichen Anzahl an Leistungsberechtigten in der ersten Jahreshälfte (01.01. - 30.06.) bzw. im laufenden Jahr (01.01. - 31.12.).
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5002034, Sachkonto 533990)
[Summe der Ausgaben Pflegewohngeld ÷ durchschnittliche Anzahl Leistungsberechtigte ]
7. Anzahl leistungsberechtigte Personen in Tages-, Nacht-,
Kurzzeitpflege im Jahresverlauf
Anzahl Personen, die zum Stichtag bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss (Investitionskosten) zur Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
nach dem Landespflegegesetz NRW iVm der Pflegeförderverordnung NRW erhalten haben.
Die Kennzahl beschreibt, wie lange durchschnittlich die Bezieher von Leistungen in Form von Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege in der
Einrichtung verbleiben. Der Wert wird in Tagen ausgewiesen.
[Anzahl der Berechnungstage ÷ Anzahl der Leistungsberechtigten Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres]
1.05.02.04 1. Anzahl der Leistungsberechtigten Hilfe zur Pflege
örtlicher Träger innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen [Stichtag 30.06 bzw. 31.12. des Jahres]
2. Transferausgaben Hilfe zur Pflege pro Person außerhalb
von Einr. p.a. örtlicher Träger [in EUR]
4. Anzahl Personen mit ambulanten Pflegeleistungen an
allen pflegebedürftigen Personen [Stichtag 30.06 bzw.
31.12. des Jahres]
6. Transferausgaben Pflegewohngeld pro Person und Jahr
[in EUR]
8. Durchschnittliche Anzahl Belegungstage in Tages-, Nacht-,
Kurzzeitpflege pro Person
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Stand: August 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
Anzahl Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen nach dem AsylbLG zum Stichtag erhalten.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist in § 1 AsylblG festgelegt.
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben für Leistungen nach dem AsylblG ins Verhältnis zu der jahresdurchschnittlichen
Anzahl an Leistungsberechtigten. Berücksichtigt werden nur Finanzen und Personen in Zuständigkeit des örtlichen Trägers, sowohl innerhalb
als auch außerhalb von Einrichtungen.
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenaufträge 5003000 - 5003003, Sachkonten 533110 und 533210)
[Summe der Ausgaben ÷ durchschnittliche Anzahl Leistungsberechtigte]
Anzahl Personen, die analog anspruchsberechtigt nach dem 5. Kapitel SGB XII zum Stichtag sind.
Seit dem 01.01.2016 erhalten grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG eine Chipkarte nach
§ 264 SGB V (Personenkreis mit analoger Anwendung des SGB XII). Einschließlich der familienversicherten Personen (Angehörigen).
In der Kennzahl wird die Jahressumme der Transferauszahlungen für Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände, Träger und Vereine ausgewiesen, die
aus dem Teilergebnis 1.05.06 geleistet wurden.
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Produktgruppe 1.05.06, Sachkonto 531800)
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Ausgaben für Zuschüsse in der Produktgruppe 1.05.06 ins Verhältnis zur Einwohnerzahl am 30.06.
bzw. 31.12. des Jahres. Das Ergebnis entspricht dem Jahreswert pro Person.
[Gesamtsumme der Auszahlungen für Zuschüsse im TE 1.05.06 ÷ Einwohner am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres]
3. Anzahl der geförderten Angebote In diesen drei Kennzahlen wird die Anzahl der freiwilligen sozialen Angebote, die das Amt 50 bei Dritten wie den Wohlfahrtsverbänden
bezuschusst, dargestellt.
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Produktgruppe 1.05.06, Sachkonten 531500 bis 531800)
3.1 davon für die Zielgruppe der Suchterkrankten incl.
Präventionsmaßnahmen
wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Suchterkrankten
3.2 davon für die Zielgruppe der Wohnungslosen wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Wohnungslosen
3.3 davon für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren
3.4 davon für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung wie Kennzahl 3., Zielgruppe der Menschen mit Behinderung
Anzahl der Kinder, für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt werden.
Anspruchsberechtigt ist jedes Kind bis zum 12. Lebensjahr, das bei einem seiner Elternteile lebt und nicht oder nicht regelmäßig von seinem
anderen Elternteil Unterhalt erhält. Der Unterhaltsvorschuss stellt folglich eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende dar.
Die Kennzahl stellt die Summe der leistungsberechtigten Personen ins Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl.
[Anzahl leistungsberechtigte Personen am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Einwohnerzahl am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres × 1000]
Mit dieser Kennzahl soll die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder am 31.12. des Jahres ins Verhältnis mit allen Kindern in
alleinerziehenden Haushalten am 31.12. des Jahres gesetzt werden. Die Bildung dieser Kennzahl erscheint notwendig, da beide Bezugsgrößen
in einem sinnvollen Zusammenhang stehen.
[Anzahl der leistungsberechtigten Personen am 30.06. bzw. 31.12. des Jahres ÷ Anzahl der Kinder in alleinerziehenden Haushalten am 30.06.
bzw. 31.12. des Jahres]
4. Heranziehungs- bzw. Rückholquote aus Unterhalt Die Kennzahl stellt das Verhältnis aus erzielten Einnahmen aus Unterhalt zu den getätigten Auszahlungen unter Anrechnung von Erstattungen
anderer Gemeinden und Rückzahlungen dar.
1.05.03 1. Anzahl der Leistungsberechtigten [Stichtag 30.06. bzw.
31.12. des Jahres]
2. Transferausgaben bei Einkommensdefiziten pro Person
pro Jahr [in EUR]
3. Anzahl Personen, die eine Krankenversichertenkarte
gem. § 264 SGB V bzw. Hilfen zur Gesundheit
(Krankenschein) erhalten haben [zum Stichtag]
1.05.06 1. Summe der Transferauszahlungen in Form von
Zuschüssen [in EUR]
2. Transferauszahlungen je Einwohnerin und Einwohner pro
Jahr [in EUR]
1.05.07 1. Anzahl der Leistungsberechtigten [Stichtag 30.06 bzw.
31.12. des Jahres]
2. Dichte – UVG Leistungsberechtigte je 1.000 altersgleiche
Einwohner
3. Anteil der leistungsberechtigten Kinder an allen Kindern
in alleinerziehenden Haushalten in Bonn
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Stand: August 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
1.05.08 1. Anzahl der Unterbringungen nach BGB Die Unterbringung im Sinne des § 1906 BGB regelt die geschlossene Unterbringung eines rechtlich betreuten Menschen in einer geeigneten
Einrichtung. Sie schützt davor sich selbst zu töten oder einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zuzufügen bzw. ermöglicht eine
vergleichbar dringliche Untersuchung des Gesundheitszustands, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs. Die Unterbringung ist
nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig.
2. Anzahl der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach
BGB
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen (§ 1906 BGB) durch beispielsweise mechanische Vorrichtungen oder Medikamente hindern den
betreuten Menschen über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig daran sich frei und selbstbestimmt zu bewegen. Die
Freiheitsbeschränkung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig.
3. Anzahl der Betreuungsgerichtshilfen Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht – auf Anforderung – im Hinblick auf die Feststellung eines Sachverhaltes und für
die Gewinnung eines geeigneten rechtlichen Betreuers bzw. schlägt für den Einzelfall eine geeignete Betreuungsperson vor (§ 8 BtBG)).
4. Anzahl der rechtlich betreuten Personen [Stichtag 30.06.
bzw. 31.12. des Jahres]
Rechtlich betreute Personen können auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlich, geistig oder seelischen Behinderung ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen und haben hierfür einen rechtlichen Betreuer durch das Betreuungsgericht zur Seite
gestellt bekommen (§§ 1896ff BGB).
5. Anzahl der Betreuungsbeziehungen [Stichtag 30.06. bzw.
31.12. des Jahres]
Die Betreuungsbeziehung erfasst die gerichtliche Bestellung einer Person als Betreuer/Betreuerin für einen nach dem Betreuungsgesetz
betreuten Menschen. Da zum Teil Vertreter oder für spezielle Anforderungen zusätzliche Betreuer in einer Betreuungsangelegenheit bestellt
werden, kann eine Betreuung mehrere Betreuungsbeziehungen umfassen.
6. Dichte – rechtlich betreute Menschen je 1000 Einwohner Die Betreuungsdichte setzt die Zahl der rechtlich betreuten Menschen ins Verhältnis zu je 1000 Einwohnern.
7. Anzahl der Nutzer von Querschnittsangeboten Querschnittsangebote sind Angebote für ehrenamtliche rechtliche Betreuer zur Einführung in Aufgaben und Pflichten sowie zur Fortbildung.
Weiter beinhalten sie die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
8. Anzahl der Einzelfallberatungen und Unterstützungen Die Kennzahl umfasst die Anzahl der Unterstützungen und Beratungen von Betreuerinnen und Betreuern und Bevollmächtigten in ihrer
Arbeit im Einzelfall gem. §§ 4 und 6 Betreuungsbehördengesetz.
Anzahl der Inhaber eines Bonn-Ausweises im Jahresdurchschnitt. Die Kennzahl wird als Monatswert ausgewiesen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sowie der Leistungsumfang ergeben sich aus den städtischen Richtlinien zum Bonn Ausweis.
In der Kennzahl wird die Jahressumme der Transferauszahlungen für den Bonn Ausweis dargestellt.
Datenquelle ist das städtische Fachverfahren für Finanzen (SAP, Innenauftrag 5005108, Sachkonto 529100)
Die Kennzahl stellt die im Jahr geleisteten Transferausgaben für den Bonn Ausweis ins Verhältnis zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der
Inhaber eines Bonn Ausweises. Das Ergebnis entspricht dem Jahreswert pro Person.
[Gesamtsumme der Transferauszahlungen ÷ jahresdurchschnittliche Anzahl der Inhaber eines Bonn Ausweises]
4. Anzahl der Einzelleistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT)
Gegenstand der Kennzahl ist die Summe alle Einzelbewilligungen von BuT-Leistungen. Dazu zählt die Übernahme von Mittagessen,
Beförderungsentgelten, Tagesausflüge von Kindertageseinrichtungen und Schulen, Klassenfahrten von Kindertageseinrichtungen und
Schulen, Nachhilfeunterricht, Schulbedarf zum Schuljahreswechsel, Teilhabeleistungen wie Vereinsmitgliedschaften.
4.1 Schülerbeförderung wie Kennzahl 4., Anzahl der Schülerbeförderungen
4.2 Essen wie Kennzahl 4., Anzahl der Essen
4.3 Klassenfahrten wie Kennzahl 4., Anzahl der Klassenfahrten
4.4 Nachhilfe wie Kennzahl 4., Anzahl der Nachhilfe
4.5 Schulbedarf wie Kennzahl 4., Anzahl der Schulbedarfe
4.6 Teilhabe wie Kennzahl 4., Anzahl der Teilhaben
5. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Wochen [zum
Stichtag 30.06. bzw. 31.12.]
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Fachstelle im Amt für Soziales und Wohnen zur Bewilligung von Einzelleistungen aus dem BuT von
Antrageingang bis Bescheiderteilung in Wochen.
6. Anzahl der Freiwilligen, denen Vermittlungsangebote
durch die Freiwilligenagentur ausgehändigt wurden
Anzahl der Freiwilligen, denen Vermittlungsangebote durch die Freiwilligenagentur ausgehändigt wurden.
1.05.10 1. Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz eines
Bonn-Ausweises sind [Jahresmittel]
2. Höhe der Transferausgaben für den Bonn-Ausweis [in
EUR]
3. Transferausgaben je Inhaber eines Bonn-Ausweises p.a.
[in EUR]
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Stand: August 2021
Glossar
Produktgruppe /
Produkt
Kennzahl Beschreibung
1.05.11.01 1. Anzahl der Erstanträge In der Kennzahl wird die Anzahl der Erstanträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung ausgewiesen.
2. Anzahl der Änderungsanträge Die Kennzahl bildet die Anzahl der Anträge auf Änderung und Anerkennung des Schwerbehindertengrades ab.
3. Anzahl der Nachprüfungen Anzahl der Nachprüfungen von Amts wegen bei befristeten Schwerbehindertenausweisen oder Ausweisen mit Heilungsbewährung (bei
Krankheiten mit Aussicht auf Heilung oder Genesung).
4. Anzahl der Widersprüche Anzahl der Widersprüche gegen Entscheidungen über Erstanträge, Änderungsanträge, Nachprüfungen und Verfahren nach dem SGB X
5. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten
[Jahresmittel]
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Fachstelle im Amt für Soziales und Wohnen zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises von
Antrageingang bis Bescheiderteilung in Monaten.
6. Anzahl durchgeführter Kündigungsschutzverfahren Die Kennzahl bildet die Anzahl der durchgeführten Kündigungsschutzverfahren unter Beteiligung der Fachstelle für Menschen mit
Behinderung im Beruf ab.
7. Anzahl der gütlichen Einigungen im
Kündigungsschutzverfahren
Die Kennzahl ist eine Teilmenge zur Kennzahl Nr. 5. Sie stellt die Anzahl der Verfahren dar, die mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen
wurden.
8. Anzahl der Präventionsmaßnahmen § 84 SGB IX Anzahl der Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von behindertenbedingten Benachteiligungen am Arbeitsplatz, an denen die Fachstelle
für Menschen mit Behinderung im Beruf beteiligt war.
9. Anzahl Verfahren betriebliches
Eingliederungsmanagement
Anzahl der Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement bei langer oder häufiger Erkrankung durch den Arbeitgeber nach dem
SGB IX, an denen die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf beteiligt war.
10. Personen, die einen behindertengerechten Arbeitsplatz
erhalten haben
Anzahl der Personen, die Fördermaßnahmen zur Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes erhalten haben.
1.05.11.02 1. Anzahl der Leistungsberechtigten Eingliederungshilfe
[Stichtag 30.06 bzw. 31.12. des Jahres]
Anzahl Personen, die Leistungen nach dem 2. Teil SGB IX zum Stichtag erhalten. Nicht berücksichtigt wird der Personenkreis, der aufgrund
einer Suchterkrankung Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil SGB IX erhält, da diese nicht im Fachverfahren AKDN erfasst
werden.
1.10.05 1. Anzahl Wohnungssuchender [Stichtag 30.06 bzw. 31.12.
des Jahres]
Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die zum 30.06. bzw. 31.12. des Jahres beim Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen, als
wohnungssuchend registriert sind.
2. Anzahl der Vermittlungen von Wohnungssuchenden Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die beim Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen, als wohnungssuchend registriert sind und
denen im Jahresverlauf geeigneter Wohnraum vermittelt werden konnte.
3. Bestand geförderter Mietwohnungen Bestand öffentlich geförderter Mietwohnungen zum 30.06. bzw. 31.12. des Jahres. Mit der Einführung des Gesetzes zur Förderung und
Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) zum 01.01.2010 wurden nahezu alle bisherigen Förderwege in dem Landesgesetz zusammengefasst.
Daher wird ab dem Berichtsjahr 2010 nicht mehr nach Förderwegen unterschieden.
4. Neu geschaffene geförderte Mietwohnungen Neu geschaffene und bezugsfertige öffentlich geförderte Mietwohnungen des jeweiligen Betrachtungsjahres.
5. Anzahl der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine Jahressumme der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine.
6. Anzahl der Wohngeldberechnungen Jahressumme der Wohngeldberechnungen nach dem Wohngeldgesetz
7. Anzahl der Wohngeldbewilligungen Jahressumme der Wohngeldbewilligungen nach dem Wohngeldgesetz
8. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten
[Jahresmittel]
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Fachstelle im Amt für Soziales und Wohnen zur Bewilligung von Wohngeld oder Lastenzuschuss von
Antrageingang bis Bescheiderteilung in Monaten.
9. Anzahl der Wohnungssicherungsmaßnahmen Maßnahmen der Wohnungssicherung dienen dem Erhalt der Wohnung. So können beispielhaft bei bestehenden Mietrückstände Darlehen
oder Beihilfen gewährt werden, um den Erhalt der Wohnung zu sichern und (drohende) Obdachlosigkeit zu verhindern.
10. Belegungsquote städtischer Obdachloseneinrichtungen
[in%]
Diese Kennzahl bildet die Auslastung der städtischen Obdachloseneinrichtungen zu einem bestimmten Stichtag [in der Regel der 30.06. bzw.
der 31.12.) dar.
11. Belegungsquote städtischer Übergangsheime [in%] Diese Kennzahl bildet die Auslastung der Übergangsheime zu einem bestimmten Stichtag [in der Regel der 30.06. bzw. der 31.12.) dar. Nicht
erfasst von dieser Kennzahl werden die in Bonn befindlichen Erstaufnahmeeinrichtungen.
12. Anzahl durchgeführten Bestands- und
Nutzungskontrollen
Anzahl der auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum und der Wohnraumnutzungsbestimmungen
durchgeführten Bestands- und Nutzungskontrollen. Pro Jahr sollen 10% des Bestandes an geförderten Wohnungen überprüft werden.
Seite 36 von 36Seite 37 von 37 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de