211484-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Spielstraße "In der Langhecke", Bonn-Ückesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 211484-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.762 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211484-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Spielstraße "In der Langhecke", Bonn-Ückesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die entsprechende Straße, insbesondere durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, überwiegend eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion hat. Der verkehrsberuhigte Bereich muss daher so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße z.B. mit Fahrbahn und Gehweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch eine niveauausgleichende Mischfläche (meist in Pflasterbauweise), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Aufpflasterungen und Einengungen erreicht. Dementsprechend müsste die Straße „In der Langhecke“ baulich wie beschrieben umgestaltet werden. Eine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereich ohne Umgestaltung ist verkehrsrechtlich leider nicht möglich. Eine bauliche Umgestaltung könnte auch Beitragspflichten nach KAG NRW auslösen. Sofern von einer Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches Abstand genommen wird, könnte die Verwaltung alternativ durch Markierung einer „30“ an die Regelung der Tempo 30 Zone erinnern. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme und befürwortet den Verfahrensvorschlag der Verwaltung (Optimierung Fahrbahnmarkierung/Beschilderung). Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de