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211479 · Beschlussvorlage

Weiterführung des Programms „Kita-Helfer*innen“ zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher in der Corona-Pandemie für die Zeit vom 01.08.2021 bis 31.07.2022

Nummer
211479
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211479
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Weiterführung des Programms „Kita-Helfer*innen“
zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher in
der Corona-Pandemie für die Zeit vom 01.08.2021
bis 31.07.2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Bei der Fortsetzung des Programms „Alltagshelfer*innen in Kitas“ geht es
darum, den städtischen Kitas kurzfristig – und möglichst nahtlos an das letzte
Kita-Jahr anschließend – diese wichtige personelle Unterstützung weiterhin
zukommen zu lassen. Gerade angesichts der rasant steigenden
Infektionszahlen ist die Fortführung wichtig. Durch die Sommerpause war ein
reguläres Antragsverfahren nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn wird beauftragt, das bis zum 31.07.2021 vom Land NRW
finanzierte Alltagshelfer-Programm im Kita-Jahr 2021/2022 aus eigenen Mitteln
fortzuführen.
Begründung
Bis zum 31.07.2021 hatte die Landesregierung aus dem NRW-Rettungsschirm
im Rahmen der Corona-Krise kurzfristig und befristet Billigkeitsleistungen im
Bereich „Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas“ für die Anstellung von
Hilfskräften sowie für Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zur Verfügung
gestellt. Das Alltagshelfer-Programm wurde in allen Einrichtungen mit 2.100
Euro pro Monat gefördert. Der überwiegende Teil der Alltagshelfer*innen wurde
in den städtischen Kitas über den Anbieter „Studitemps“ gedeckt, der
insbesondere Studierende vermittelt. Über eigene Einstellungen bei der Stadt
oder durch Stundenerhöhungen von Hauswirtschaftskräften konnten weitere
Stunden abgedeckt werden.
Das Förderprogramm ist zum 31.07.2021 ausgelaufen, obwohl die
Rahmenbedingungen sich nicht grundlegend verbessert haben
(Fachkräftemangel und Mehraufwände durch Corona).
Nicht nur die steigenden Infektionszahlen zeigen, dass weiterhin Bedarf zurSeite 1 von 3
Seite 2
Unterstützung in städtischen Kitas besteht. Es müssen weiterhin
Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, Eltern können das An- und Ausziehen
in der Bring- und Abholsituation nicht übernehmen, Gruppentrennungen sind
weiterhin möglich etc.. In dieser Situation können Alltagshelfer*innen folgende
Aufgaben wahrnehmen:
 Unterstützung bei der aufgrund der durch die Pandemie erhöhten
hygienischen Versorgung der betreuten Kinder (häufigeres Händewaschen
etc.)
 Unterstützung bei der Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes in
den Gruppen
 Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere
Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung,
Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion u.a.
 Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen
 Materialbeschaffung
 Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen
 Unterstützung auf dem Außengelände
Vor dem Hintergrund der erheblichen Zahl an nicht besetzten Fachkraftstellen
(zurzeit ca. 65 Vollzeitstellen) werden weiterhin Alltagshelfer*innen in den Kitas
benötigt. Die Rückmeldung der Kita-Leitungen ist sehr positiv. Der Einsatz der
Alltagshelfer*innen wurde als sehr entlastend empfunden. Darum schlägt die
Verwaltung vor, das Programm fortzusetzen. Dies haben auch andere
Kommunen so in die Wege geleitet. Bekannt sind der Fachverwaltung
Wuppertal und Sankt Augustin. Die Finanzierung der entstehenden Kosten
erfolgt innerhalb des KiBiz-Budgets über die nichtgedeckten Fachkraftstellen.
Es wird mit einem Gesamtkostenbudget von ca. 882.000 Euro gerechnet.
Aufgrund des hohen Interesses der Kita-Teams, das bereits eingearbeitete
Personal einzusetzen und der guten und effizienten Zusammenarbeit mit der
Fa. „Studitemps“ soll die Firma auch den Folgeauftrag bis zum 31.07.2022
erhalten. Die Kinder in den Einrichtungen kennen „ihre“ Alltagshelfer*innen und
es besteht bereits ein Vertrauensverhältnis. Die Durchführung eines
Ausschreibungsverfahren würde viel Zeit in Anspruch nehmen, zeitliche Lücken
und einen Beziehungsabbruch entstehen lassen und bietet keine Garantie,
dass qualifizierte Personen gefunden werden.
Das Unternehmen „Studitemps“ erfüllt wesentliche Voraussetzungen, um den
Kindertageseinrichtungen mit qualitativen Alltagshelfern zusätzliche
Personalressourcen zur Verfügung zu stellen. Zum einen handelt es sich um
ein Unternehmen, welches vorrangig Studierende einsetzt. Es war und ist in der
Lage, sehr kurzfristig Personal, welches eine hohe Affinität zu Kindern hat, zur
Verfügung zu stellen. Da eine Reihe der bisher in den Kitas eingesetzten Kräfte
ein pädagogisches Studium absolvieren und/oder in ihrer Freizeit bereits
Erfahrung in der Kinderbetreuung sammeln konnte, lernen sie das Berufsfeld
„Kita“ kennen und entscheiden sich vielleicht langfristig dort arbeiten zu wollen.
Es erscheint nicht sinnvoll, Arbeitsverträge direkt zwischen der Stadt Bonn und
den Studierenden zu schließen, da dies aufgrund längerer
Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst ebenfalls zu einer deutlichen
Verzögerung führen würde. Auch trüge die Stadt Bonn durch den
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ein geringeres Arbeitgeberrisiko und es kannSeite 2 von 3
Seite 3
bei Ausfall eines/-r Alltagshelfer*in zeitnah Ersatz zur Verfügung gestellt
werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass – falls in einer Kita eine Fachkraftstelle
besetzt werden kann - die Stunden der Alltagshelfer*in zeitnah reduziert
werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung/ Fortführung des Projektes
und der aufgezeigten Finanzierung möglicherweise zu überplanmäßigen
Aufwendungen im Bereich des Personalkostenbudgets führen könnte, sofern
die derzeit vakanten Fachkraftstellen in einem größeren Umfang besetzt
werden könnten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
151000602 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.06/
5190201
Städt. Einrichtungen/ Städt. Kitas
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
(01.08.2021-31.12.2021)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
367.500 EUR 151000602/
74.1000
2021 367.500 EUR Personalbudget
Amt 10 (KiBiz-FK-
Stellen)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
367.500 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
(01.01.2022-31.07.2022)
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
514.500 EUR 151000602/
74.1000
2022 514.500 EUR Personalbudget
Amt 10 (KiBiz-
FK-Stellen)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
514.500 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de