211478 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Gemeinwesenarbeit des Stadtteilvereins Dransdorf e.V. in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 211478
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211478 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Gemeinwesenarbeit des Stadtteilvereins Dransdorf e.V. in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Im Jahr 2021 wird die Gemeinwesenarbeit des Stadtteilvereins Dransdorf e.V. in einem Umfang von bis zu 211.600 Euro und in 2022 von bis zu 220.000 Euro finanziert. Mit dieser Finanzierung werden die angemessenen Personal- und Sachkosten für 2,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (davon 0,7 VZÄ Geschäftsführung, 1,5 VZÄ für Begegnungs-, Bildungs- und Seniorenarbeit sowie 0,3 VZÄ Verwaltung) abgedeckt. Der Stadtteilverein beschäftigt im Rahmen des § 16 i Sozialgesetzbuch II (SGB II) zwei Mitarbeitende mit insgesamt 1,27 VZÄ. Das Angebot der Allgemeinen Sozialberatung, welches ebenfalls vom Stadtteilverein Dransdorf e.V. vorgehalten wird, ist hiervon nicht berührt, da es weiterhin im Rahmen von Einzelfallhilfen aus Mitteln zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) vergütet wird. Begründung Das Amt für Soziales und Wohnen finanziert den Stadtteilverein Dransdorf e.V. bereits seit vielen Jahren. Dieser stellt eine kontinuierliche Anlaufstelle für Menschen des Stadtteils in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Problemlagen dar. Aus dem Selbstverständnis des Trägers heraus stehen die Anwohner und Anwohnerinnen im Mittelpunkt des sozialen Handelns des Vereins. Deren Beteiligung und Aktivierung trägt zu einer verstärkten Identifikation mit dem Wohnquartier bei, motiviert zu ehrenamtlichem Engagement und nutzt die vorhandenen Ressourcen.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Gemeinwesenarbeit des Stadtteilvereins Dransdorf e.V. besteht im Wesentlichen aus den umfangreichen Kernbereichen „Bildung“ und „Begegnung“. Der Bildungsbereich bietet sowohl Angebote für Kinder und Jugendliche (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse und Computerkurse) als auch für Erwachsene (z.B. Sprachkurse, Computerkurse, Bewerbungshilfe, Vorbereitungskurs für den Einbürgerungstest) sowie Seniorinnen und Senioren. Im Begegnungsbereich finden zum einen konstante und regelmäßige Veranstaltungen wie Frühstückstreff, Frauencafé und Seniorencafé statt sowie zum anderen Einzelprojekte. (Theaterprojekt, „Kultur für Neugierige“ – Ein Kooperationsprojekt mit dem LVR – Landesmuseum Bonn). Der Verein beschäftigt im Rahmen des § 16 i SGB II zwei Mitarbeitende, die mit einem Stundenumfang von 0,52 VZÄ im Café-Bereich und mit einem Stundenumfang von 0,75 VZÄ im Bildungsbereich eingesetzt sind. In den ersten beiden Jahren (2019-2020) erfolgte eine 100 %ige Förderung seitens des Jobcenters, die in drei weiteren Jahren um jeweils 10 % sinkt. Die jeweiligen verbleibenden Anteile (10%; 20% bzw. 30 %) sind dann vom Arbeitgeber sicherzustellen. Die Degression der Förderung durch das Jobcenter kommt ab dem 4. Quartal 2021 erstmals zum Tragen. Die Förderung nach § 16 i SGB II dient der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Die beiden Mitarbeitenden übernehmen zusätzliche Aufgaben, die sonst nicht geleistet werden könnten. Dabei entlasten sie einerseits die anderen Mitarbeitenden und können andererseits zusätzliche Angebote vorgehalten werden. Die Mitarbeiterin im Cafébereich organisiert eigenständig den Mittagstisch. Gerade in den Phasen des Lockdowns bot er eine gute Möglichkeit der Kontaktaufnahme, da die Kunden im Verein vorbeikamen und sich das Essen abholen konnten. Zusätzlich übernimmt die Mitarbeitende Reinigungsarbeiten und die Bereitstellung des Angebotes von Kaffee und Kuchen. Der Mitarbeiter im Bildungsbereich übernimmt vorwiegend die Einzelbetreuung der Kundinnen und Kunden, so dass sich die zuständige Mitarbeiterin verstärkt um die Organisation und Durchführung der Kursangebote kümmern kann. Außerdem übernimmt der Mitarbeiter Einzelbetreuungen von Kindern und Jugendlichen, für die eine herkömmliche Nachhilfe nicht in Frage kommt. Gerade durch den Lockdown haben viele Schülerinnen und Schüler Lücken im Lehrstoff, die sie nicht ohne Hilfe schließen können.Seite 2 von 4 Seite 3 Auswirkungen der Corona-Pandemie Es werden verstärkt Kontakte über Telefon und andere digitale Medien (z.B. Online-Konferenzen und -Kurse) initiiert. Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten können in Anspruch genommen werden. Der Mittagstisch wird zweimal wöchentlich zum Abholen angeboten, die Ausgabe der Bonner Tafel findet ebenfalls statt. Empfehlung der Verwaltung Zur Stabilisierung und zur Nachhaltigkeit der bisher mit den Mitteln des Amtes für Soziales und Wohnen finanzierten guten Vereinsarbeit und damit Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Stadtteil Dransdorf ist die weitere Finanzierung der Gemeinwesenarbeit in den Jahren 2021 und 2022 zu befürworten. Die anteilige Übernahme der Kräfte nach § 16 i SGB II dient neben der Erweiterung des Angebotes im Stadtteil auch dem Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und ist daher eine gesellschaftliche Aufgabe, die mehrere Aspekte der Teilhabe abdeckt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des vom Rat beschlossenen Doppelhaushaltes 2021/2022. In Zusammenhang mit dem Beschluss zu tätigende Auszahlungen entsprechen den Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung. Im Haushaltsjahr 2018 betrugen die Ausgaben für dieses Angebot 205.600,00 Euro und 2019 214.100,00 Euro und in 2020 210.550 EUR Euro. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 4 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 211.600 Euro in 2021 und 220.000 Euro in 2022 1.50.00.05.06/7 3.1000 211600 Euro in 2021 und 220.000 Euro in 2022 0 Euro Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de