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211478 · Beschlussvorlage

Finanzierung der Gemeinwesenarbeit des Stadtteilvereins Dransdorf e.V. in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
211478
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211478
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der Gemeinwesenarbeit des
Stadtteilvereins Dransdorf e.V. in den Jahren 2021
und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Im Jahr 2021 wird die Gemeinwesenarbeit des Stadtteilvereins Dransdorf e.V.
in einem Umfang von bis zu 211.600 Euro und in 2022 von bis zu 220.000 Euro
finanziert. Mit dieser Finanzierung werden die angemessenen Personal- und
Sachkosten für 2,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (davon 0,7 VZÄ
Geschäftsführung, 1,5 VZÄ für Begegnungs-, Bildungs- und Seniorenarbeit
sowie 0,3 VZÄ Verwaltung) abgedeckt. Der Stadtteilverein beschäftigt im
Rahmen des § 16 i Sozialgesetzbuch II (SGB II) zwei Mitarbeitende mit
insgesamt 1,27 VZÄ.
Das Angebot der Allgemeinen Sozialberatung, welches ebenfalls vom
Stadtteilverein Dransdorf e.V. vorgehalten wird, ist hiervon nicht berührt, da es
weiterhin im Rahmen von Einzelfallhilfen aus Mitteln zur Erfüllung gesetzlicher
Pflichtaufgaben nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII
(SGB XII) vergütet wird.
Begründung
Das Amt für Soziales und Wohnen finanziert den Stadtteilverein Dransdorf e.V.
bereits seit vielen Jahren. Dieser stellt eine kontinuierliche Anlaufstelle für
Menschen des Stadtteils in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit
unterschiedlichen Problemlagen dar.
Aus dem Selbstverständnis des Trägers heraus stehen die Anwohner und
Anwohnerinnen im Mittelpunkt des sozialen Handelns des Vereins. Deren
Beteiligung und Aktivierung trägt zu einer verstärkten Identifikation mit dem
Wohnquartier bei, motiviert zu ehrenamtlichem Engagement und nutzt die
vorhandenen Ressourcen.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Gemeinwesenarbeit des Stadtteilvereins Dransdorf e.V. besteht im
Wesentlichen aus den umfangreichen Kernbereichen „Bildung“ und
„Begegnung“. Der Bildungsbereich bietet sowohl Angebote für Kinder und
Jugendliche (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse und Computerkurse)
als auch für Erwachsene (z.B. Sprachkurse, Computerkurse, Bewerbungshilfe,
Vorbereitungskurs für den Einbürgerungstest) sowie Seniorinnen und Senioren.
Im Begegnungsbereich finden zum einen konstante und regelmäßige
Veranstaltungen wie Frühstückstreff, Frauencafé und Seniorencafé statt sowie
zum anderen Einzelprojekte. (Theaterprojekt, „Kultur für Neugierige“ – Ein
Kooperationsprojekt mit dem LVR – Landesmuseum Bonn).
Der Verein beschäftigt im Rahmen des § 16 i SGB II zwei Mitarbeitende, die mit
einem Stundenumfang von 0,52 VZÄ im Café-Bereich und mit einem
Stundenumfang von 0,75 VZÄ im Bildungsbereich eingesetzt sind. In den
ersten beiden Jahren (2019-2020) erfolgte eine 100 %ige Förderung seitens
des Jobcenters, die in drei weiteren Jahren um jeweils 10 % sinkt.
Die jeweiligen verbleibenden Anteile (10%; 20% bzw. 30 %) sind dann vom
Arbeitgeber sicherzustellen. Die Degression der Förderung durch das
Jobcenter kommt ab dem 4. Quartal 2021 erstmals zum Tragen.
Die Förderung nach § 16 i SGB II dient der Integration langzeitarbeitsloser
Menschen in den ersten Arbeitsmarkt.
Die beiden Mitarbeitenden übernehmen zusätzliche Aufgaben, die sonst nicht
geleistet werden könnten. Dabei entlasten sie einerseits die anderen
Mitarbeitenden und können andererseits zusätzliche Angebote vorgehalten
werden. Die Mitarbeiterin im Cafébereich organisiert eigenständig den
Mittagstisch. Gerade in den Phasen des Lockdowns bot er eine gute
Möglichkeit der Kontaktaufnahme, da die Kunden im Verein vorbeikamen und
sich das Essen abholen konnten. Zusätzlich übernimmt die Mitarbeitende
Reinigungsarbeiten und die Bereitstellung des Angebotes von Kaffee und
Kuchen.
Der Mitarbeiter im Bildungsbereich übernimmt vorwiegend die Einzelbetreuung
der Kundinnen und Kunden, so dass sich die zuständige Mitarbeiterin verstärkt
um die Organisation und Durchführung der Kursangebote kümmern kann.
Außerdem übernimmt der Mitarbeiter Einzelbetreuungen von Kindern und
Jugendlichen, für die eine herkömmliche Nachhilfe nicht in Frage kommt.
Gerade durch den Lockdown haben viele Schülerinnen und Schüler Lücken im
Lehrstoff, die sie nicht ohne Hilfe schließen können.Seite 2 von 4
Seite 3
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Es werden verstärkt Kontakte über Telefon und andere digitale Medien (z.B.
Online-Konferenzen und -Kurse) initiiert. Hilfs- und
Unterstützungsmöglichkeiten können in Anspruch genommen werden. Der
Mittagstisch wird zweimal wöchentlich zum Abholen angeboten, die Ausgabe
der Bonner Tafel findet ebenfalls statt.
Empfehlung der Verwaltung
Zur Stabilisierung und zur Nachhaltigkeit der bisher mit den Mitteln des Amtes
für Soziales und Wohnen finanzierten guten Vereinsarbeit und damit
Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Stadtteil Dransdorf ist die
weitere Finanzierung der Gemeinwesenarbeit in den Jahren 2021 und 2022 zu
befürworten. Die anteilige Übernahme der Kräfte nach § 16 i SGB II dient
neben der Erweiterung des Angebotes im Stadtteil auch dem Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit und ist daher eine gesellschaftliche Aufgabe, die
mehrere Aspekte der Teilhabe abdeckt.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen
Genehmigung des vom Rat beschlossenen Doppelhaushaltes 2021/2022. In
Zusammenhang mit dem Beschluss zu tätigende Auszahlungen entsprechen
den Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung.
Im Haushaltsjahr 2018 betrugen die Ausgaben für dieses Angebot 205.600,00
Euro und 2019 214.100,00 Euro und in 2020 210.550 EUR Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereinen, sonstige
Träger
1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen,
sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 4
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
211.600 Euro
in 2021
und
220.000 Euro
in 2022
1.50.00.05.06/7
3.1000
211600 Euro
in 2021
und
220.000 Euro
in 2022
0 Euro
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de