211476-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand zur Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Kerndaten
- Nummer
- 211476-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211476-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Sachstand zur Sanierung der Bertolt-Brecht- Gesamtschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme Stellungnahme: 1. Die Verwaltung wird gebeten den Sachstand der Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule darzustellen: a. Wann wurde dies erstmalig in den politischen Gremien beschlossen? Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Sanierung der Bauteile A, B, C des Hauptgebäudes und die Turnhallen Bauteile F und G der Bertolt-Brecht Gesamtschule zugestimmt (DS-Nr. 1911543 ff.). Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wurde am 20.09.2021 (DS-Nr. 211249) beschlossen. b. Wann wird Baubeginn sein? Die Bauarbeiten (bzw. die Aufstellung des Containerprovisoriums) sollen Anfang des 2. Quartals 2022 beginnen, vorbehaltlich der Vorlage der Baugenehmigung. c. Welche objektiven Gründe führen zu den anhaltenden Verzögerungen? Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden weitreichende Untersuchungen des Bestandsgebäudes Bauteil A, B und C durchgeführt. Hierdurch wurde festgestellt, dass zusätzlich zur ursprünglich geplanten energetischen Ertüchtigung des Gebäudes umfangreiche Schadstoffsanierungen, brandschutztechnische Ertüchtigungen, Sanierungen der Trinkwasserleitungen und Kanäle erforderlich sind. Die Berücksichtigung dieser Erkenntnisse für die Planung hat einige Zeit in Anspruch genommen. 2. Welche Auswirkung hat die nicht begonnene Sanierung: a. den auf den Schulbetrieb Bei der avisierten Sanierung handelt es sich in erster Linie um eine energetische Ertüchtigung. Im Rahmen dessen sollen auch weitereSeite 1 von 2 Seite 2 aus baufachlicher Sicht erforderliche Maßnahmen mit umgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich das Lehr- und Lernumfeld nach erfolgreichem Abschluss der Gesamtmaßnahme dadurch verbessern wird. Inwieweit und in welcher Form die noch nicht begonnene Sanierung derzeit allerdings Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat, kann von der Verwaltung nicht eingeschätzt werden. b. die Sanierung des Sportplatzes und Umwandlung in einen Kunstrasenplatz, c. den Vereinssport in Tannenbusch? Mit Beschluss vom 20.05.2020 hatte der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Sportanlage und den Umbau zum Kunstrasenplatz in Auftrag zu geben (DS 200762). Bereits in der Begründung zu der Vorlage wurde ausgeführt, dass der Beginn der Sanierung abhängig von der geplanten Sanierung des Schulgebäudes ist und deshalb ein Bauzeitenplan abzustimmen ist. Die Sanierung des Sportplatzes kann allerdings erst nach Beendigung der Baumaßnahme (inkl. Abbau der Containeranlage) durchgeführt werden. Ohne die Umwandlung des Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz wird es nach Einschätzung der Sportverwaltung nicht möglich sein, das Vereinsleben des FC Tannenbusch wieder neu zu beleben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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