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211476-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand zur Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule

Nummer
211476-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211476 Sachstand zur Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211476-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Sachstand zur Sanierung der Bertolt-Brecht-
Gesamtschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
Stellungnahme:
1. Die Verwaltung wird gebeten den Sachstand der Sanierung der
Bertolt-Brecht-Gesamtschule darzustellen:
a. Wann wurde dies erstmalig in den politischen Gremien
beschlossen?
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 der Vorplanung und der
Kostenschätzung zur Sanierung der Bauteile A, B, C des Hauptgebäudes
und die Turnhallen Bauteile F und G der Bertolt-Brecht Gesamtschule
zugestimmt (DS-Nr. 1911543 ff.).
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wurde am 20.09.2021 (DS-Nr.
211249) beschlossen.
b. Wann wird Baubeginn sein?
Die Bauarbeiten (bzw. die Aufstellung des Containerprovisoriums) sollen
Anfang des 2. Quartals 2022 beginnen, vorbehaltlich der Vorlage der
Baugenehmigung.
c. Welche objektiven Gründe führen zu den anhaltenden
Verzögerungen?
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden weitreichende Untersuchungen
des Bestandsgebäudes Bauteil A, B und C durchgeführt. Hierdurch wurde
festgestellt, dass zusätzlich zur ursprünglich geplanten energetischen
Ertüchtigung des Gebäudes umfangreiche Schadstoffsanierungen,
brandschutztechnische Ertüchtigungen, Sanierungen der
Trinkwasserleitungen und Kanäle erforderlich sind. Die Berücksichtigung
dieser Erkenntnisse für die Planung hat einige Zeit in Anspruch genommen.
2. Welche Auswirkung hat die nicht begonnene Sanierung:
a. den auf den Schulbetrieb
Bei der avisierten Sanierung handelt es sich in erster Linie um eine
energetische Ertüchtigung. Im Rahmen dessen sollen auch weitereSeite 1 von 2
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aus baufachlicher Sicht erforderliche Maßnahmen mit umgesetzt
werden. Es ist davon auszugehen, dass sich das Lehr- und
Lernumfeld nach erfolgreichem Abschluss der Gesamtmaßnahme
dadurch verbessern wird. Inwieweit und in welcher Form die noch
nicht begonnene Sanierung derzeit allerdings Auswirkungen auf den
Schulbetrieb hat, kann von der Verwaltung nicht eingeschätzt
werden.
b. die Sanierung des Sportplatzes und Umwandlung in einen
Kunstrasenplatz,
c. den Vereinssport in Tannenbusch?
Mit Beschluss vom 20.05.2020 hatte der Sportausschuss die Verwaltung
beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Sportanlage und
den Umbau zum Kunstrasenplatz in Auftrag zu geben (DS 200762). Bereits
in der Begründung zu der Vorlage wurde ausgeführt, dass der Beginn der
Sanierung abhängig von der geplanten Sanierung des Schulgebäudes ist
und deshalb ein Bauzeitenplan abzustimmen ist. Die Sanierung des
Sportplatzes kann allerdings erst nach Beendigung der Baumaßnahme
(inkl. Abbau der Containeranlage) durchgeführt werden.
Ohne die Umwandlung des Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz wird es
nach Einschätzung der Sportverwaltung nicht möglich sein, das
Vereinsleben des FC Tannenbusch wieder neu zu beleben.
Anlage/n
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