211471 · Dringlichkeitsantrag
Herstellung der Verkehrssicherheit in der Quantiusstraße
Kerndaten
- Nummer
- 211471
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 17.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
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Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211471 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 16.08.2021 Herstellung der Verkehrssicherheit in der Quantiusstraße Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Aktuelle gefährliche Situation durch bereits erfolgte Aufnahme des SEV- Busverkehrs. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Verwaltung wird gebeten, sich bei NVR und DB-Regio für die umgehende (Wieder-)Betriebsaufnahme des S-Bahn-Verkehrs zwischen Bonn Hbf - BN-Duisdorf einzusetzen. 2. Der Radweg in der Quantiusstraße wird von der gegenläufigen Fahrbahn unverzüglich durch bauliche Elemente getrennt. Diese bauliche Trennung soll so gestaltet sein, dass sie in Ausnahmesituationen überfahren werden kann. Sie soll außerdem den Radverkehr nicht dabei behindern, an den haltenden Bussen vorbeizufahren. 3. Busse des Schienenersatzverkehrs haben ihre Endpunkte zukünftig nicht mehr in der Quantiusstraße, sondern am ZOB. Begründung Für die S 23 wurde ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der mehrfach pro Stunde in der Quantiusstraße endet und auch wieder beginnt. Erfahrungsgemäß stehen die SEV-Busse trotz einer zusätzlichen Blockumfahrt dort länger. Dies behindert nicht nur den innerstädtischen Linienverkehr, sondern gefährdet auch den Radverkehr in Richtung Endenicher Allee. Permanent überfahren Kraftfahrzeuge widerrechtlich die durchgezogene Linie und befahren den rot eingefärbten gegenläufigen Radweg, um die wartenden Busse zu überholen, siehe Fotos. Um die gefährliche Situation für den Radverkehr in der Quantiusstraße Richtung Endenicher Allee zu unterbinden, ist die sofortigeSeite 1 von 3 Seite 2 Anbringung von Trennelementen zw. Radweg und Fahrbahn notwendig (Beispiel: Welschnonnenstraße). Ansonsten könnte die Stadt sich zu Recht dem Vorwurf der potentiellen Verkehrsgefährdung durch Unterlassung aussetzen. Ausnahmen im Bereich der Ein-/Ausfahrten sind dabei möglich. Damit es in Ausnahmesituationen nicht zu Blockaden kommt, sollte diese bauliche Trennung aber überfahrbar sein, beispielsweise durch Einsatzfahrzeuge oder auf Anweisung der Polizei. Ein reiner Bahnpendelbetrieb lediglich mit einem Zug zw. Hauptbahnhof - Duisdorf wäre auch vor Wiederinbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks Euskirchen sicherheitstechnisch machbar. Damit könnte nicht nur die Situation in der Quantiusstraße entschärft, sondern auch die Reisezeit für die Pendlerinnen und Pendler aus dem Raum Euskirchen/Rheinbach verkürzt werden, da sich deren Schienenersatzbusse dann nicht mehr durch den Bonner Stadtverkehr quälen müssten. In Duisdorf wäre ein Umstieg zwischen Bahn und SEV-Bus an einem gemeinsamen Bahn- und Bussteig möglich. Eine andere Lösung wäre, die SEV-Busse am Busbahnhof enden und beginnen zu lassen. Beispielsweise ist am Bussteig D 2 des ZOB einer der beiden Halteplätze frei, weil die vier Linien 608 - 611 sich fahrplanmäßig dort nie treffen. Anlage/n 1 SEV_Quantiusstr. (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de