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211461 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in den Jahren 2021/2022

Nummer
211461
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211461
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte
Gewalt in den Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Frauen gegen sexualisierte Gewalt e. V. erhält zu den
nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten
zum Betrieb der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Bonn eine
Förderung in Höhe von maximal:
189.000,00 EUR im Jahr 2021 und
195.400,00 EUR im Jahr 2022.
Begründung
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt ist die einzige spezialisierte
Anlaufstelle für die Themen Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und andere
sexualisierte Übergriffe. Das Kernangebot umfasst ein breites Spektrum von
Hilfeleistungen mit den zentralen Modulen psychosozialer Beratung, Trauma-
Behandlung, Prävention, Information sowie Opferschutz und Vernetzung.
Grundlegend für die Arbeit der Beratungsstelle sind die Beratungsangebote für
betroffene Erwachsene, Jugendliche und Kinder sowie für Angehörige, Freunde
und Fachkräfte. Diese beinhalten
- telefonische und persönliche Beratungsgespräche,
- akute Krisenhilfen,
- Gruppenangebote und
- langfristige psychotherapeutische Unterstützung,
die sich - je nach Fall - über mehrere Monate erstrecken können.
In den letzten Jahren ist eine zunehmende Komplexität der BeratungsanlässeSeite 1 von 4
Seite 2
zu verzeichnen. Missbrauchsdynamiken umfassen häufig das ganze
Familiensystem (Missbrauch der Mütter in der Kindheit und akuter Missbrauch
der Kinder). Dies erfordert ganzheitliche und umfassende Betreuungsansätze.
Trauma-Behandlung und psychische Stabilisierung der Betroffenen und der
anderen Familienmitglieder sind ebenso erforderlich wie praktische
Alltagshilfen, Hilfen im Umgang mit Problemen in der Familie, Klärung von
Fragen des Kindeswohls, der Erziehung oder der schulischen Ausbildung der
Kinder.
Neben der angebotenen kurzfristigen Krisenintervention und Beratung werden
eine intensive psychosoziale Begleitung und Betreuung angeboten. Eine
weitere wichtige Säule des Leistungsangebotes ist die Präventions- und
Öffentlichkeitsarbeit als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung
sexualisierter Gewalttaten. Auch durch die öffentliche Diskussion und die
bekannt gewordenen Fälle von Missbrauch in Institutionen wird eine verstärkte
Nachfrage an Fortbildung und Information verzeichnet. Die Beratungsstelle hat
daher das Angebot an Fortbildungen für alle Berufsgruppen erweitert und ist
auch in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern,
Hebammen, Kranken- und Gesundheitspflegerinnen und -pflegern sowie den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Institutionen fest etabliert. Die Schulung
dieses Personals trägt dazu bei, dass Gefährdungen früher erkannt und
Strategien vermittelt werden, die es Betroffenen erleichtern, sich frühzeitig Hilfe
zu holen. Dies kann mögliche langfristige und chronische Folgen von
Traumatisierungen mit massiven gesundheitlichen und sozialen Folgekosten
verhindern.
Durch die Corona-Pandemie wurden bestehende Ängste, Problemlagen und
Belastungen erheblich verstärkt. In der Corona-Pandemie wurde die gesamte
Beratung zunächst auf Telefon, Videotelefonie und ins Freie verlagert. Zeitnah
konnten Trennwände aus Plexiglas und Luftreinigungsgeräte angeschafft
werden, die persönliche Kontakte in der Beratungsstelle wieder ermöglichten.
Die sechs Mitarbeiterinnen waren in 3er Teams abwechselnd im Büro, um eine
kontinuierliche Beratung sicherzustellen. Die Telefonanlage wurde erneuert, um
auch Beratungen aus dem Homeoffice anbieten zu können.
Fortbildungsveranstaltungen wurden in digitalisierten interdisziplinären
Formaten angeboten und mit hoher Reichweite sehr gut angenommen. Die
Internetseite und die Social Media Präsenz der Beratungsstelle wurden
erneuert und ausgebaut.
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt engagiert sich seit vielen
Jahren für den Opferschutz. So wurde zusammen mit dem
Opferschutzbeauftragten der Polizei Bonn der Arbeitskreis Opferschutz
gegründet. Der Arbeitskreis Opferschutz ist ein interdisziplinärer
Zusammenschluss von rund 50 Institutionen und Fachkräften in der Region
Bonn/Rhein-Sieg, der mit Gewaltopfern arbeitet und sich für deren Belange
einsetzt. Der Arbeitskreis Opferschutz hat u.a. das Projekt ASS - Anonyme
Spurensicherung nach Sexualstraftaten – in Zusammenarbeit mit Kliniken in
Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Institut für Rechtsmedizin erarbeitet
und führt dieses Verfahren seit 2006 erfolgreich durch. Das Thema Opferschutz
wurde als dauerhafter Aufgabenbereich in die Förderung übernommen, dies
auch vor dem Hintergrund des Gesetzes über die psychosoziale
Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPGG), das zum 01.01.2017 in Kraft
getreten ist. Für die Beratungsstelle kam hierdurch die Aufgabe derSeite 2 von 4
Seite 3
Psychosozialen Prozessbegleitung (PsychPBG) ab dem 01.01.2017 hinzu. Für
diesen Aufgabenbereich hat die Beratungsstelle ihre Mitarbeiterinnen weiter
qualifiziert.
Mit Präventionsprojekten und Aufklärungsveranstaltungen leistet die
Beratungsstelle einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Kindern und
Sensibilisierung von Eltern und Fachkräften für sexuelle Gewalt. In diesem
Zusammenhang wurde das Theaterstück „Mein Körper gehört mir“ entwickelt.
Mit der Förderung werden Personalkosten für 3 Stellen von
Psychologinnen/Pädagoginnen zzgl. Sachkosten gefördert. Für die Förderung
in den Jahren 2021 und 2022 wurde neben der üblichen
Personalkostensteigerung von rd. 2 % pro Jahr tarifbedingte
Stufensteigerungen anerkannt. Bei der Berechnung der Förderhöhe wurden
Mittel weiterer Fördergeber (Land, Rhein-Sieg-Kreis) und Eigenmittel
berücksichtigt.
Der Verein Frauen gegen sexualisierte Gewalt e. V. ist der einzige Anbieter
seiner Art und aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Er hat sich
seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2018 2019 2020
176.900 EUR 179.700 EUR 183.300 EUR
Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab in vollem Umfang eine
ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Unterstützung der Opfer von sexueller Gewalt in Bonn durch die
Beratungsstelle aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden
eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des
Haushaltes 2021/2022 bis zu einer Höhe von 80% der maximalen
Fördersumme.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereinen, sonstige
Träger
1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen,
sonstige Träger
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 3 von 4
Seite 4
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
189.000,00
Euro für 2021;
195.400,00
Euro für 2022
1.50.00.05.06/
73.300
189.000,00 Euro
für 2021;
195.400,00 Euro
für 2022
0,00 Euro für
2021;
0,00 Euro für
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
189.000,00
Euro in 2021;
195.400,00
Euro in 2022
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de