211461 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in den Jahren 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 211461
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.662 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211461 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in den Jahren 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Frauen gegen sexualisierte Gewalt e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Bonn eine Förderung in Höhe von maximal: 189.000,00 EUR im Jahr 2021 und 195.400,00 EUR im Jahr 2022. Begründung Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt ist die einzige spezialisierte Anlaufstelle für die Themen Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und andere sexualisierte Übergriffe. Das Kernangebot umfasst ein breites Spektrum von Hilfeleistungen mit den zentralen Modulen psychosozialer Beratung, Trauma- Behandlung, Prävention, Information sowie Opferschutz und Vernetzung. Grundlegend für die Arbeit der Beratungsstelle sind die Beratungsangebote für betroffene Erwachsene, Jugendliche und Kinder sowie für Angehörige, Freunde und Fachkräfte. Diese beinhalten - telefonische und persönliche Beratungsgespräche, - akute Krisenhilfen, - Gruppenangebote und - langfristige psychotherapeutische Unterstützung, die sich - je nach Fall - über mehrere Monate erstrecken können. In den letzten Jahren ist eine zunehmende Komplexität der BeratungsanlässeSeite 1 von 4 Seite 2 zu verzeichnen. Missbrauchsdynamiken umfassen häufig das ganze Familiensystem (Missbrauch der Mütter in der Kindheit und akuter Missbrauch der Kinder). Dies erfordert ganzheitliche und umfassende Betreuungsansätze. Trauma-Behandlung und psychische Stabilisierung der Betroffenen und der anderen Familienmitglieder sind ebenso erforderlich wie praktische Alltagshilfen, Hilfen im Umgang mit Problemen in der Familie, Klärung von Fragen des Kindeswohls, der Erziehung oder der schulischen Ausbildung der Kinder. Neben der angebotenen kurzfristigen Krisenintervention und Beratung werden eine intensive psychosoziale Begleitung und Betreuung angeboten. Eine weitere wichtige Säule des Leistungsangebotes ist die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung sexualisierter Gewalttaten. Auch durch die öffentliche Diskussion und die bekannt gewordenen Fälle von Missbrauch in Institutionen wird eine verstärkte Nachfrage an Fortbildung und Information verzeichnet. Die Beratungsstelle hat daher das Angebot an Fortbildungen für alle Berufsgruppen erweitert und ist auch in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, Hebammen, Kranken- und Gesundheitspflegerinnen und -pflegern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Institutionen fest etabliert. Die Schulung dieses Personals trägt dazu bei, dass Gefährdungen früher erkannt und Strategien vermittelt werden, die es Betroffenen erleichtern, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Dies kann mögliche langfristige und chronische Folgen von Traumatisierungen mit massiven gesundheitlichen und sozialen Folgekosten verhindern. Durch die Corona-Pandemie wurden bestehende Ängste, Problemlagen und Belastungen erheblich verstärkt. In der Corona-Pandemie wurde die gesamte Beratung zunächst auf Telefon, Videotelefonie und ins Freie verlagert. Zeitnah konnten Trennwände aus Plexiglas und Luftreinigungsgeräte angeschafft werden, die persönliche Kontakte in der Beratungsstelle wieder ermöglichten. Die sechs Mitarbeiterinnen waren in 3er Teams abwechselnd im Büro, um eine kontinuierliche Beratung sicherzustellen. Die Telefonanlage wurde erneuert, um auch Beratungen aus dem Homeoffice anbieten zu können. Fortbildungsveranstaltungen wurden in digitalisierten interdisziplinären Formaten angeboten und mit hoher Reichweite sehr gut angenommen. Die Internetseite und die Social Media Präsenz der Beratungsstelle wurden erneuert und ausgebaut. Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt engagiert sich seit vielen Jahren für den Opferschutz. So wurde zusammen mit dem Opferschutzbeauftragten der Polizei Bonn der Arbeitskreis Opferschutz gegründet. Der Arbeitskreis Opferschutz ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von rund 50 Institutionen und Fachkräften in der Region Bonn/Rhein-Sieg, der mit Gewaltopfern arbeitet und sich für deren Belange einsetzt. Der Arbeitskreis Opferschutz hat u.a. das Projekt ASS - Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten – in Zusammenarbeit mit Kliniken in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Institut für Rechtsmedizin erarbeitet und führt dieses Verfahren seit 2006 erfolgreich durch. Das Thema Opferschutz wurde als dauerhafter Aufgabenbereich in die Förderung übernommen, dies auch vor dem Hintergrund des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPGG), das zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Für die Beratungsstelle kam hierdurch die Aufgabe derSeite 2 von 4 Seite 3 Psychosozialen Prozessbegleitung (PsychPBG) ab dem 01.01.2017 hinzu. Für diesen Aufgabenbereich hat die Beratungsstelle ihre Mitarbeiterinnen weiter qualifiziert. Mit Präventionsprojekten und Aufklärungsveranstaltungen leistet die Beratungsstelle einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Kindern und Sensibilisierung von Eltern und Fachkräften für sexuelle Gewalt. In diesem Zusammenhang wurde das Theaterstück „Mein Körper gehört mir“ entwickelt. Mit der Förderung werden Personalkosten für 3 Stellen von Psychologinnen/Pädagoginnen zzgl. Sachkosten gefördert. Für die Förderung in den Jahren 2021 und 2022 wurde neben der üblichen Personalkostensteigerung von rd. 2 % pro Jahr tarifbedingte Stufensteigerungen anerkannt. Bei der Berechnung der Förderhöhe wurden Mittel weiterer Fördergeber (Land, Rhein-Sieg-Kreis) und Eigenmittel berücksichtigt. Der Verein Frauen gegen sexualisierte Gewalt e. V. ist der einzige Anbieter seiner Art und aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Er hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2018 2019 2020 176.900 EUR 179.700 EUR 183.300 EUR Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab in vollem Umfang eine ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Unterstützung der Opfer von sexueller Gewalt in Bonn durch die Beratungsstelle aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 bis zu einer Höhe von 80% der maximalen Fördersumme. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger Investive Kosten der MaßnahmeSeite 3 von 4 Seite 4 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 189.000,00 Euro für 2021; 195.400,00 Euro für 2022 1.50.00.05.06/ 73.300 189.000,00 Euro für 2021; 195.400,00 Euro für 2022 0,00 Euro für 2021; 0,00 Euro für 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 189.000,00 Euro in 2021; 195.400,00 Euro in 2022 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de