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211460-01 · Beschlussvorlage

Kapazitätserweiterung im Frauenhaus des Trägers Frauen helfen Frauen e.V. ab dem Jahr 2022

Nummer
211460-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 211460 Förderung der Frauenberatungsstelle und des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. in den Jahren 2021 und 2022

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Beschlussvorlage
öffentlich
221038
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Kapazitätserweiterung im Frauenhaus des Trägers
Frauen helfen Frauen e.V. ab dem Jahr 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
In Ergänzung des Beschlusses DS 211460 vom 21.09.2021 wird die Förderung
des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. um 86.124,87 EUR zur Erweiterung der
Kapazität des Frauenhauses aufgestockt. Der Verein Frauen helfen Frauen
e. V. erhält somit zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten
Personal- und Sachkosten seines Frauenhauses eine Förderung in Höhe von
insgesamt maximal:
226.889,87 EUR im Jahr 2022.
Begründung
Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. hat sich bereit erklärt, die Kapazitäten
seines Frauenhauses zu erhöhen. Die Platzzahlerhöhung wird durch die
Anmietung von weiterem Wohnraum möglich.
Mit DS 211460 wurde bereits eine Finanzierung i.H.v. 140.765,00 EUR für das
Frauenhaus im HJ 2022 bewilligt. Die zusätzlichen Kosten i.H.v. 86.124,87
Euro resultieren einerseits aus der Anmietung weiteren Wohnraums und
andererseits aus der notwendigen Aufstockung des pädagogischen Personals
zur Begleitung der Frauen. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass der
Verein Kostensteigerungen aufgrund bereits um zwei Plätze erhöhte
Kapazitäten noch nicht mit einem Antrag an die Stadt Bonn verbunden hatte,
um eine Refinanzierung zu erreichen. Dieser Anteil ist in dem ausgewiesenen
zusätzlichen Finanzierungsbetrag ebenfalls enthalten.
Im Frauenhaus stehen nun insgesamt 26 Plätze (vorher 22) zur Verfügung.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Verein bringt in die Grundförderung einen hohen Eigenanteil ein.
Im städtischen Haushalt wurden mit DS 201928-32 AA für das HJ 2022
zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 250.000,00 EUR zur
Kapazitätserweiterung der Bonner Frauenhäuser bereitgestellt. Diese werden
zur Deckung der zusätzlichen Haushaltsmittel herangezogen.
Zu den weiteren Aspekten der Arbeit des Frauenhauses wird auf die Vorlage
DS 211460 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
226.889,87
EUR
150000506 /
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
226.889,87
EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de