211460-01 · Beschlussvorlage
Kapazitätserweiterung im Frauenhaus des Trägers Frauen helfen Frauen e.V. ab dem Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 211460-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 221038 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Kapazitätserweiterung im Frauenhaus des Trägers Frauen helfen Frauen e.V. ab dem Jahr 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag In Ergänzung des Beschlusses DS 211460 vom 21.09.2021 wird die Förderung des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. um 86.124,87 EUR zur Erweiterung der Kapazität des Frauenhauses aufgestockt. Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. erhält somit zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seines Frauenhauses eine Förderung in Höhe von insgesamt maximal: 226.889,87 EUR im Jahr 2022. Begründung Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. hat sich bereit erklärt, die Kapazitäten seines Frauenhauses zu erhöhen. Die Platzzahlerhöhung wird durch die Anmietung von weiterem Wohnraum möglich. Mit DS 211460 wurde bereits eine Finanzierung i.H.v. 140.765,00 EUR für das Frauenhaus im HJ 2022 bewilligt. Die zusätzlichen Kosten i.H.v. 86.124,87 Euro resultieren einerseits aus der Anmietung weiteren Wohnraums und andererseits aus der notwendigen Aufstockung des pädagogischen Personals zur Begleitung der Frauen. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass der Verein Kostensteigerungen aufgrund bereits um zwei Plätze erhöhte Kapazitäten noch nicht mit einem Antrag an die Stadt Bonn verbunden hatte, um eine Refinanzierung zu erreichen. Dieser Anteil ist in dem ausgewiesenen zusätzlichen Finanzierungsbetrag ebenfalls enthalten. Im Frauenhaus stehen nun insgesamt 26 Plätze (vorher 22) zur Verfügung.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Verein bringt in die Grundförderung einen hohen Eigenanteil ein. Im städtischen Haushalt wurden mit DS 201928-32 AA für das HJ 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 250.000,00 EUR zur Kapazitätserweiterung der Bonner Frauenhäuser bereitgestellt. Diese werden zur Deckung der zusätzlichen Haushaltsmittel herangezogen. Zu den weiteren Aspekten der Arbeit des Frauenhauses wird auf die Vorlage DS 211460 verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 226.889,87 EUR 150000506 / 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 226.889,87 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de