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211460 · Beschlussvorlage

Förderung der Frauenberatungsstelle und des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
211460
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211460-01 Kapazitätserweiterung im Frauenhaus des Trägers Frauen helfen Frauen e.V. ab dem Jahr 2022

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Beschlussvorlage
öffentlich
211460
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Frauenberatungsstelle und des
Frauenhauses von Frauen
helfen Frauen e. V. in den Jahren 2021 und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. erhält zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner
Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:
74.175,00 EUR im Jahr 2021 und
75.320,00 EUR im Jahr 2022
und
zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und
Sachkosten seines Frauenhauses eine Förderung in Höhe von maximal:
126.060,00 EUR im Jahr 2021 und
140.765,00 EUR im Jahr 2022
Begründung
Frauenberatungsstelle
Der Beratungsschwerpunkt der Frauenberatungsstelle liegt auf der Beratung
von gewaltbetroffenen Frauen. Die Beratung basiert auf einem
frauenspezifischen Ansatz und ist parteilich. Die individuelle Lebenssituation
und Problemlage der Rat suchenden Frau werden im Zusammenhang mit den
gesellschaftlichen Lebensbedingungen betrachtet. Die Beratungsstelle bietet
den Frauen einen geschützten Raum, in dem sie mit ihren Problemen
akzeptiert und verstanden werden. Sie ist offen für Frauen jeden Alters, jeder
Herkunft und jeder sozialen Schicht. Die Beratungen erfolgen kostenlos und auf
Wunsch anonym. Als niedrigschwelliges Angebot und für eine zeitnahe,
unkomplizierte Beratung bestehen an allen Wochentagen offene
Beratungsstunden. Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002
wird eine Beratung nach diesem Gesetz von der Beratungsstelle angeboten.Seite 1 von 5
Seite 2
Nach dem Gewaltschutzgesetz haben misshandelte und bedrohte Frauen mehr
Möglichkeiten, sich gegen ihren gewalttätigen Partner zu wehren. Die
Beratungsstelle arbeitet hierzu mit der Bonner Polizei zusammen. Die Polizei
kann gewalttätige Männer für 10 Tage der Wohnung verweisen und die Frau
kann in dieser Zeit beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen
Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter
erwirken. Die Frauenberatungsstelle hat ein mehrsprachiges Faltblatt
entwickelt, das die Polizei bei einem Einsatz den betroffenen Frauen direkt als
erste Information aushändigen kann. Ein weiterer Bestandteil ist die Beratung
von Bezugspersonen gewaltbetroffener Frauen oder ihrer Kinder. Dies sind oft
Familienangehörige, Freunde/Freundinnen oder
Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen, aber auch Lehrer und Lehrerinnen,
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen usw. Die Beratung von Bezugspersonen
macht ca. 10% der Beratungstätigkeit aus.
Beratungsthemen bei gewaltbetroffenen Frauen sind:
- - Aufklärung zum Thema Gewalt in der Beziehung
- - Akute Verletzungen und gegebenenfalls Notwendigkeit direkter
medizinischer Versorgung
- - Körperliche und psychische Verletzungsfolgen, auch langfristiger
Art
- - Versuch einer gemeinsamen Prognose zur akuten Gefährdung der
Frau durch den Misshandler mit Konsequenzen für das weitere
Vorgehen
- - Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
- - Folgen (mit)erlebter Gewalt für die Kinder
- - Strafrechtliche Bestimmungen und zivilrechtliche
Bestimmungen/Familienrecht
- - Ausländerrechtliche Folgen einer möglichen Trennung
- - Soziale Folgen, Umgang mit der Herkunftsfamilie
- - Sicherheitstipps für Frauen und Kinder
- - Vermittlung in weitergehende Hilfen.
Weitere Beratungsthemen:
- - Stalking
- - Allgemeine Probleme mit dem Partner/der Partnerin
- - Trennung, Scheidung, Unterhaltsfragen
- - Probleme mit den Kindern, Patchwork-Familien
- - Fragen zum Sorge- bzw. Umgangsrecht
- - Ausländerrechtliche Probleme
- - Sozialrechtliche Fragen
- - Beruf, Arbeit, Mobbing.
Pandemiebedingt konnte keine offene Sprechstunde stattfinden.
Beratungsgespräche wurden telefonisch geführt. Die telefonische Beratung
wird von den hilfesuchenden Frauen gut angenommen. Außerhalb der
Beratungszeit findet eine Rufumleitung von der Beratungsstelle ins Frauenhaus
statt, sodass die Anrufe nicht ins Leere laufen.
In der Frauenberatungsstelle arbeiten zurzeit zwei Sozialpädagoginnen, zwei
Sozialarbeiterinnen sowie eine Psychologin, die den Umfang von einer
Vollzeitäquivalente sicherstellen.
Der Verein erhält keine weiteren öffentlichen Gelder für dieSeite 2 von 5
Seite 3
Frauenberatungsstelle und ist auf Spenden und Geldbußen angewiesen.
Frauenhaus
Das autonome Frauenhaus bietet Frauen und ihren Kindern, die von
körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz
durch eine sichere Unterkunft und professionelle Beratung und Unterstützung.
Die Aufnahme erfolgt schnell und unbürokratisch rund um die Uhr. Die Dauer
des Aufenthaltes im Frauenhaus ist in erster Linie abhängig von Aspekten der
Sicherheit, vom Unterstützungsbedarf der Frau und ihrer Kinder sowie
zunehmend von der äußerst schwierigen Situation auf dem Bonner
Wohnungsmarkt.
Die Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen basiert auf dem Grundsatz
der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie umfasst die telefonische Beratung im Vorfeld
einer Aufnahme, die verschiedenen Beratungsangebote während des
Aufenthaltes sowie die nachgehende Beratung von Frauen nach dem
Frauenhausaufenthalt. Die Angebote orientieren sich jeweils an der
individuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen der betroffenen Frauen.
Mögliche Unterstützungsangebote sind:
- - Krisenintervention und Stabilisierung
- - Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und
ihrer praktischen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.)
- - Begleitung der Frauen zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei,
Gericht etc. (bei Bedarf)
- - Gruppenangebote und Gesprächskreise
- - Beratung zu Themenkomplexen wie gesundheitliche Folgen von
Gewalt, Folgen (mit)erlebter Gewalt für Kinder, zivilrechtliche
Möglichkeiten, Wege aus der Gewalt u.v.m.
Auch während der Corona-Pandemie war das Frauenhaus permanent für
schutzbedürftige Frauen und Kinder geöffnet. Das Aufnahmeverfahren musste
verändert werden. Die Stadt hat eine Wohnung in Bonn zur Verfügung gestellt,
in der die neuen Bewohnerinnen vor der Aufnahme den Corona-Test und
dessen Ergebnis abwarten, bevor sie ins Frauenhaus einziehen konnten.
Erheblichen Einfluss auf den Alltag im Frauenhaus hatte auch das
Homeschooling. Zunächst mussten die technischen Voraussetzungen dafür
geschaffen werden, dass Homeschooling im Frauenhaus möglich ist. Ein
flächendeckendes WLAN, die Anschaffung und das Einrichten von Endgeräten
sowie die Einweisung der Frauen- und Kinder in den sachgerechten Gebrauch
der Geräte mussten von den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses geleistet
werden. Durch die Hygieneauflagen konnten keine Gruppenangebote
stattfinden, auch innerhalb des Hauses wurden die Kontakte unter den Frauen
eingeschränkt. Die Möglichkeit zum Austausch und zur Entlastung z.B. beim
Kochen oder bei Begegnungen im Flur gab es für die Frauen pandemiebedingt
nicht mehr. Dies musste von den Mitarbeiterinnen übernommen werden.
Das Frauenhaus ist seit Bestehen regelmäßig voll belegt bis überfüllt. Frauen,
die nicht aufgenommen werden können, werden darin unterstützt, einen freien
Platz in einem anderen Haus zu finden. Zusätzlich konnte das Frauenhaus bis
Ende 2020 über eine Projektförderung eine halbe Stelle finanzieren, die
erfolgreich das Projekt „wohnraumfinden“ betreut hat. Darüber konnten Frauen
u.a. bei der Wohnungssuche individuell unterstützt aber auch Kontakte zu
Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen Vermietern geknüpft und gepflegtSeite 3 von 5
Seite 4
werden. Dieses Projekt wird in geringerem Umfang mit anderweitigen Mitteln
weitergeführt.
Neben dem Landeszuschuss setzt der Verein Eigenmittel zur Finanzierung ein
in Form von Geldbußen, Spenden und den Einnahmen von Selbstzahlerinnen.
Diese Eigenmittel werden ebenfalls bei der städtischen Förderung
berücksichtigt. Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die
Betreuungsleistung des Frauenhauses. In Fällen mit Ansprüchen auf
Transferleistungen werden darüber hinaus für die Kosten der Unterkunft
Tagesmietsätze aus Mitteln der Sozialgesetzbücher II bzw. XII vom Jobcenter
bzw. dem Amt für Soziales und Wohnen gewährt.
Bei der Förderung für die Jahre 2021 und 2022 wurde eine übliche
Personalkostensteigerung bei der Frauenberatungsstelle, dem Frauenhaus
sowie die erhöhten Eingruppierungsstandards des Landes NRW berücksichtigt.
Im Frauenhaus ergibt sich darüber hinaus eine Kostensteigerung durch die
Nachbesetzung einer Stelle mit einer Fachkraft, deren Arbeit vorher von einer
erfahrenen Kraft ohne Qualifikation für eine höhere Eingruppierung
übernommen wurde. Aufgrund von Personalausfall und Vertretungsregelungen
ist im Jahr 2021 ein erhöhter Personalschlüssel anerkennungsfähig.
Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
Frauenberatungsstelle Frauenhaus
2018 63.500,00 EUR 82.500,00 EUR
2019 66.600,00 EUR 95.540,00 EUR
2020 68.600,00 EUR 103.100,00 EUR
Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab in vollem Umfang eine
ordnungsgemäße Mittelverwendung. Der Verein hat seine formalen Pflichten
zuverlässig erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Schutzmöglichkeit und Beratung von Frauen und Kindern, die von
Gewalt betroffen sind und nicht mehr in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben
können, in Bonn aufrecht zu erhalten.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 bis zu
einer Höhe von 80% der maximalen Fördersumme.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereinen, sonstige Träger
1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereinen, sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 4 von 5
Seite 5
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
200.235,00
Euro in 2021;
216.085,00
Euro in 2022
1.50.00.05.06/
73.300
200.235,00 Euro
in 2021;
216.085,00 Euro
in 2022
0,00 Euro in
2021;
0,00 Euro in
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de