211460 · Beschlussvorlage
Förderung der Frauenberatungsstelle und des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 211460
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211460 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Frauenberatungsstelle und des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal: 74.175,00 EUR im Jahr 2021 und 75.320,00 EUR im Jahr 2022 und zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seines Frauenhauses eine Förderung in Höhe von maximal: 126.060,00 EUR im Jahr 2021 und 140.765,00 EUR im Jahr 2022 Begründung Frauenberatungsstelle Der Beratungsschwerpunkt der Frauenberatungsstelle liegt auf der Beratung von gewaltbetroffenen Frauen. Die Beratung basiert auf einem frauenspezifischen Ansatz und ist parteilich. Die individuelle Lebenssituation und Problemlage der Rat suchenden Frau werden im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Lebensbedingungen betrachtet. Die Beratungsstelle bietet den Frauen einen geschützten Raum, in dem sie mit ihren Problemen akzeptiert und verstanden werden. Sie ist offen für Frauen jeden Alters, jeder Herkunft und jeder sozialen Schicht. Die Beratungen erfolgen kostenlos und auf Wunsch anonym. Als niedrigschwelliges Angebot und für eine zeitnahe, unkomplizierte Beratung bestehen an allen Wochentagen offene Beratungsstunden. Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 wird eine Beratung nach diesem Gesetz von der Beratungsstelle angeboten.Seite 1 von 5 Seite 2 Nach dem Gewaltschutzgesetz haben misshandelte und bedrohte Frauen mehr Möglichkeiten, sich gegen ihren gewalttätigen Partner zu wehren. Die Beratungsstelle arbeitet hierzu mit der Bonner Polizei zusammen. Die Polizei kann gewalttätige Männer für 10 Tage der Wohnung verweisen und die Frau kann in dieser Zeit beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirken. Die Frauenberatungsstelle hat ein mehrsprachiges Faltblatt entwickelt, das die Polizei bei einem Einsatz den betroffenen Frauen direkt als erste Information aushändigen kann. Ein weiterer Bestandteil ist die Beratung von Bezugspersonen gewaltbetroffener Frauen oder ihrer Kinder. Dies sind oft Familienangehörige, Freunde/Freundinnen oder Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen, aber auch Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen usw. Die Beratung von Bezugspersonen macht ca. 10% der Beratungstätigkeit aus. Beratungsthemen bei gewaltbetroffenen Frauen sind: - - Aufklärung zum Thema Gewalt in der Beziehung - - Akute Verletzungen und gegebenenfalls Notwendigkeit direkter medizinischer Versorgung - - Körperliche und psychische Verletzungsfolgen, auch langfristiger Art - - Versuch einer gemeinsamen Prognose zur akuten Gefährdung der Frau durch den Misshandler mit Konsequenzen für das weitere Vorgehen - - Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz - - Folgen (mit)erlebter Gewalt für die Kinder - - Strafrechtliche Bestimmungen und zivilrechtliche Bestimmungen/Familienrecht - - Ausländerrechtliche Folgen einer möglichen Trennung - - Soziale Folgen, Umgang mit der Herkunftsfamilie - - Sicherheitstipps für Frauen und Kinder - - Vermittlung in weitergehende Hilfen. Weitere Beratungsthemen: - - Stalking - - Allgemeine Probleme mit dem Partner/der Partnerin - - Trennung, Scheidung, Unterhaltsfragen - - Probleme mit den Kindern, Patchwork-Familien - - Fragen zum Sorge- bzw. Umgangsrecht - - Ausländerrechtliche Probleme - - Sozialrechtliche Fragen - - Beruf, Arbeit, Mobbing. Pandemiebedingt konnte keine offene Sprechstunde stattfinden. Beratungsgespräche wurden telefonisch geführt. Die telefonische Beratung wird von den hilfesuchenden Frauen gut angenommen. Außerhalb der Beratungszeit findet eine Rufumleitung von der Beratungsstelle ins Frauenhaus statt, sodass die Anrufe nicht ins Leere laufen. In der Frauenberatungsstelle arbeiten zurzeit zwei Sozialpädagoginnen, zwei Sozialarbeiterinnen sowie eine Psychologin, die den Umfang von einer Vollzeitäquivalente sicherstellen. Der Verein erhält keine weiteren öffentlichen Gelder für dieSeite 2 von 5 Seite 3 Frauenberatungsstelle und ist auf Spenden und Geldbußen angewiesen. Frauenhaus Das autonome Frauenhaus bietet Frauen und ihren Kindern, die von körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz durch eine sichere Unterkunft und professionelle Beratung und Unterstützung. Die Aufnahme erfolgt schnell und unbürokratisch rund um die Uhr. Die Dauer des Aufenthaltes im Frauenhaus ist in erster Linie abhängig von Aspekten der Sicherheit, vom Unterstützungsbedarf der Frau und ihrer Kinder sowie zunehmend von der äußerst schwierigen Situation auf dem Bonner Wohnungsmarkt. Die Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen basiert auf dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie umfasst die telefonische Beratung im Vorfeld einer Aufnahme, die verschiedenen Beratungsangebote während des Aufenthaltes sowie die nachgehende Beratung von Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt. Die Angebote orientieren sich jeweils an der individuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen der betroffenen Frauen. Mögliche Unterstützungsangebote sind: - - Krisenintervention und Stabilisierung - - Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und ihrer praktischen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.) - - Begleitung der Frauen zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei, Gericht etc. (bei Bedarf) - - Gruppenangebote und Gesprächskreise - - Beratung zu Themenkomplexen wie gesundheitliche Folgen von Gewalt, Folgen (mit)erlebter Gewalt für Kinder, zivilrechtliche Möglichkeiten, Wege aus der Gewalt u.v.m. Auch während der Corona-Pandemie war das Frauenhaus permanent für schutzbedürftige Frauen und Kinder geöffnet. Das Aufnahmeverfahren musste verändert werden. Die Stadt hat eine Wohnung in Bonn zur Verfügung gestellt, in der die neuen Bewohnerinnen vor der Aufnahme den Corona-Test und dessen Ergebnis abwarten, bevor sie ins Frauenhaus einziehen konnten. Erheblichen Einfluss auf den Alltag im Frauenhaus hatte auch das Homeschooling. Zunächst mussten die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Homeschooling im Frauenhaus möglich ist. Ein flächendeckendes WLAN, die Anschaffung und das Einrichten von Endgeräten sowie die Einweisung der Frauen- und Kinder in den sachgerechten Gebrauch der Geräte mussten von den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses geleistet werden. Durch die Hygieneauflagen konnten keine Gruppenangebote stattfinden, auch innerhalb des Hauses wurden die Kontakte unter den Frauen eingeschränkt. Die Möglichkeit zum Austausch und zur Entlastung z.B. beim Kochen oder bei Begegnungen im Flur gab es für die Frauen pandemiebedingt nicht mehr. Dies musste von den Mitarbeiterinnen übernommen werden. Das Frauenhaus ist seit Bestehen regelmäßig voll belegt bis überfüllt. Frauen, die nicht aufgenommen werden können, werden darin unterstützt, einen freien Platz in einem anderen Haus zu finden. Zusätzlich konnte das Frauenhaus bis Ende 2020 über eine Projektförderung eine halbe Stelle finanzieren, die erfolgreich das Projekt „wohnraumfinden“ betreut hat. Darüber konnten Frauen u.a. bei der Wohnungssuche individuell unterstützt aber auch Kontakte zu Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen Vermietern geknüpft und gepflegtSeite 3 von 5 Seite 4 werden. Dieses Projekt wird in geringerem Umfang mit anderweitigen Mitteln weitergeführt. Neben dem Landeszuschuss setzt der Verein Eigenmittel zur Finanzierung ein in Form von Geldbußen, Spenden und den Einnahmen von Selbstzahlerinnen. Diese Eigenmittel werden ebenfalls bei der städtischen Förderung berücksichtigt. Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die Betreuungsleistung des Frauenhauses. In Fällen mit Ansprüchen auf Transferleistungen werden darüber hinaus für die Kosten der Unterkunft Tagesmietsätze aus Mitteln der Sozialgesetzbücher II bzw. XII vom Jobcenter bzw. dem Amt für Soziales und Wohnen gewährt. Bei der Förderung für die Jahre 2021 und 2022 wurde eine übliche Personalkostensteigerung bei der Frauenberatungsstelle, dem Frauenhaus sowie die erhöhten Eingruppierungsstandards des Landes NRW berücksichtigt. Im Frauenhaus ergibt sich darüber hinaus eine Kostensteigerung durch die Nachbesetzung einer Stelle mit einer Fachkraft, deren Arbeit vorher von einer erfahrenen Kraft ohne Qualifikation für eine höhere Eingruppierung übernommen wurde. Aufgrund von Personalausfall und Vertretungsregelungen ist im Jahr 2021 ein erhöhter Personalschlüssel anerkennungsfähig. Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt: Frauenberatungsstelle Frauenhaus 2018 63.500,00 EUR 82.500,00 EUR 2019 66.600,00 EUR 95.540,00 EUR 2020 68.600,00 EUR 103.100,00 EUR Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab in vollem Umfang eine ordnungsgemäße Mittelverwendung. Der Verein hat seine formalen Pflichten zuverlässig erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Schutzmöglichkeit und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind und nicht mehr in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben können, in Bonn aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 bis zu einer Höhe von 80% der maximalen Fördersumme. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Vereinen, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 4 von 5 Seite 5 Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 200.235,00 Euro in 2021; 216.085,00 Euro in 2022 1.50.00.05.06/ 73.300 200.235,00 Euro in 2021; 216.085,00 Euro in 2022 0,00 Euro in 2021; 0,00 Euro in 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de