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211454-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie 66

Nummer
211454-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211454 Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie 66

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211454-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie
66
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beschleunigung des ÖPNV ist, auch gemäß politischer Beschlussfassung,
ein wichtiges Ziel der Stadtverwaltung.
Derzeit teilen sich Stadtbahnen der Linie 66 und der Kfz-Verkehr auf der Sankt
Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße /
Königswinterer Straße eine Fahrbahn. Dies führt dazu, dass durch Rückstaus
der Kfz vor Lichtsignalanlagen die Stadtbahnen auch im Stau stehen.
Ziel der Neugestaltung des Verkehrsraums in der Sankt Augustiner Straße ist
es insbesondere, für die Stadtbahn einen eigenen, von Beeinflussung durch Kfz
unabhängigen, Bahnkörper zu realisieren, damit die Stadtbahnen nicht mehr im
Kfz-Stau stehen. Damit wird die Neugestaltung des Verkehrsraums auf jeden
Fall einen Effekt zur Erhöhung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der
Stadtbahnlinie 66 und perspektivisch weiterer Linien (regelmäßige Fahrten
Linie 67 gem. Stadtbahnkonzept 2023, Rechtsrheinische Stadtbahn) haben,
unabhängig von der Schaltung der Lichtsignalanlagen im weiteren
Streckenverlauf. Im Gegenteil ergeben sich sogar größere Potenziale für
Optimierungen der Lichtsignalanlagen-Schaltungen zugunsten der Stadtbahn,
wenn die Stadtbahn durch den eigenen Bahnkörper unbeeinflusst verkehren
kann und damit z.B. die Fahrzeiten zwischen Knotenpunkten zuverlässiger
kalkuliert werden können.
Die Annahmen des Antragstellers sind insofern nicht zutreffend, eine
Simulation für den ganzen Linienweg ist nicht zielführend. Es wird aber im
Zusammenhang mit einer geplanten Beschleunigungsmaßnahme im Bereich
Landgericht eine Mikrosimulation für den Abschnitt Konrad-Adenauer-Platz bis
Alter Friedhof geben.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung und lehnt den Antrag ab. Der Antragstellende wird
entsprechend den inhaltlichen Ausführungen informiert. Mit diesem Votum istSeite 1 von 2
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das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de