211454-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie 66
Kerndaten
- Nummer
- 211454-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211454-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie 66 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beschleunigung des ÖPNV ist, auch gemäß politischer Beschlussfassung, ein wichtiges Ziel der Stadtverwaltung. Derzeit teilen sich Stadtbahnen der Linie 66 und der Kfz-Verkehr auf der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße / Königswinterer Straße eine Fahrbahn. Dies führt dazu, dass durch Rückstaus der Kfz vor Lichtsignalanlagen die Stadtbahnen auch im Stau stehen. Ziel der Neugestaltung des Verkehrsraums in der Sankt Augustiner Straße ist es insbesondere, für die Stadtbahn einen eigenen, von Beeinflussung durch Kfz unabhängigen, Bahnkörper zu realisieren, damit die Stadtbahnen nicht mehr im Kfz-Stau stehen. Damit wird die Neugestaltung des Verkehrsraums auf jeden Fall einen Effekt zur Erhöhung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Stadtbahnlinie 66 und perspektivisch weiterer Linien (regelmäßige Fahrten Linie 67 gem. Stadtbahnkonzept 2023, Rechtsrheinische Stadtbahn) haben, unabhängig von der Schaltung der Lichtsignalanlagen im weiteren Streckenverlauf. Im Gegenteil ergeben sich sogar größere Potenziale für Optimierungen der Lichtsignalanlagen-Schaltungen zugunsten der Stadtbahn, wenn die Stadtbahn durch den eigenen Bahnkörper unbeeinflusst verkehren kann und damit z.B. die Fahrzeiten zwischen Knotenpunkten zuverlässiger kalkuliert werden können. Die Annahmen des Antragstellers sind insofern nicht zutreffend, eine Simulation für den ganzen Linienweg ist nicht zielführend. Es wird aber im Zusammenhang mit einer geplanten Beschleunigungsmaßnahme im Bereich Landgericht eine Mikrosimulation für den Abschnitt Konrad-Adenauer-Platz bis Alter Friedhof geben. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Antrag ab. Der Antragstellende wird entsprechend den inhaltlichen Ausführungen informiert. Mit diesem Votum istSeite 1 von 2 Seite 2 das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de