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211454 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie 66

Nummer
211454
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
12.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.08.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211454-01 ST Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie 66

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211454
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
09.08.2021
Bürgerantrag: Beschleunigung und Vorrang Linie
66
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat das Thema: Beschleunigung und Vorrang Linie 66
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Bürgerantrag Online
Datum
09.08.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Beschleunigung und Vorrang Linie 66
Seite 1 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
55ngvSCQd
0099..0088..2211 2211::3311Seite 2 von 4
Ihr Antrag
Die wichtigste Verbindung vom Rhein-Sieg-Kreis nach Bonn und umgekehrt ist ohne Frage die Linie 66. Nicht
zuletzt wegen der Erreichbarkeit des ICE-Bahnhofs zu vielen Fernzielen der Deutschen Bahn. Aber auch für den
Alltags-, Freizeit- und Berufspendlerverkehr ist die Linie 66 im Hinblick auf Länge und unterschiedliche
weitläufige Quellen und Ziele, insbesondere für einen verlässlichen und schnellen Erreichbarkeit elemantar.
Damit kann die Linie 66 unwidersprochen eine konkrete Ausgangssituation schaffen für Umsteiger von
stauanfälliger Automobilität auf - den Kreis und Stadt vital verbindenen - ÖPNV.
Nicht ohne Bedeutung ist auch eine schnelle Erreichbarkeit von innenstädtischen Einkaufsorten, gerade im
Hinblick auf zunehmende Konkurrenz durch Internet. Wirtschaftsfördernd ist also schnelle Erreichbarkeit durch
die Linie 66, aber auch die durch mehr Umstiege vom Auto freigemachte Straßen für Mobilitätsbedürfnisse, die
ohne Auto nicht befriedigt werden können: Herauszustellen sind hier alle Wirtschaftsverkehre, wie
Lieferfahrzeuge, Handwerker und Pflege- und Servicedienstleister, die alle von weniger Privatautos profitieren.
Nicht zuletzt profitieren Krankenwagen, Polizei und Rettungskräfte.
In diesem Zusammenhang war bereits im Oktober 1996 die Beschleunigung der Linie 66 Thema eines
Bürgerantrags, es ging hier erstaundlicher Weise schon um möglichen Vorrang für den ÖPNV. Eine
Untersuchung ergab also schon 1996 eine Verspätung bei 44% der Fahrten.
Seit Oktober 2019 findet sich die Beschlussvorlage (DS 1810319NV5) zum Thema „Beschleunigung Linie 66 auf
der Sankt Augustiner Straße“ in Austausch zwischen Verwaltung und Politik. Verschiedene Anträge wurden
gestellt und abgestimmt. Mehrere Bäume wurden sogar auf dem Combahnfriedhof gefällt.
Im Beschluß der aktuell in der Umsetzung ist wird u.a. aufgeführt "Im Anschluss an den o.g. Beschluss wurde
eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, die darlegen sollte (konnte?), in welchem Umfang und mit
welchen Maßnahmen eine Verbreiterung des Querschnitts der Sankt Augustiner Straße erforderlich sein wird.
Im Zuge der Untersuchung wurden zunächst umfangreiche (?) Verkehrserhebungen und
Leistungsfähigkeitsberechnungen der Knotenpunkte durchgeführt."
Nach einer Simulation der Maßnahmen vor der Umsetzung und Wirkungsanalyse stellt sich nun heraus, dass die
Betrachtung der Linienführung alleine zwischen den Haltestellen Konrad-Adenauer-Platz und Adelheidisstraße
erfolgt ist, statt die ganze Strecke zu betrachten.
Die Beschleunigung wird demnach versucht nachzuweisen für einen kleinen Teilausschnitt ohne die
Auswirkungen auf die gesamte Strecke der Linie 66 mit den Änderungen zu simulieren und damit sicher zu
gehen, die in Beuel angestoßene und in Untersuchung gegebene Maßnahme wird sich auch auf der weiterenb
Strecke, insbesondere an den kritischen Knotenpunkten auf Bonner Seite
Ampel Sandkaule/Belderberg,
Ampel Kölnstraße,
Ampel Wilhelmstraße und
Ampel Berliner Platz (Stadthaus)).
Um eine entsprechende positive Wirkung und den Kosten entsprechenden beschleunigenden Sinn und
wirtschaftlichen nachhaltigen Nutzen zu ziehen möge der Stadtrat daher nun beschließen, eine die ganze Linie
betreffende Simulation anzufertigen, die den eindeutigen Nachweis erbringt, dass mit der
Beschleunigungsmaßnahme auf Beuler Seite die Straßenbahnen der Linie 66 nicht etwa schneller an einer der
vier o.g. Ampeln auf Bonner Seite gebremst werden und trotz erheblichem Aufwand das genannte
Beschleunigungsziel für die Linie 66 letzlich ein Wunschtraum bliebt, ohne Strecke auf Bonner Seite
einzubeziehen.
Der Stadtrat möge daher ergründen,
weshalb die Betrachtung der weiteren Strecke mit vier Ampeln offenbar im aktuellen Beschluß bis heute
unterblieben ist.
warum diese Abschnitte nicht einer Gesamtsimulation unterzogen wurden
welche Ziele statt Beschleunigung der Linie 66 also offensichtlich Vorrang hatten vor einer Gesamtbetrachtung
welche konkreten negativen Auswirkungen aktuell die o.g. vier Ampeln für eine Beschleunigung der Linie 66 hat
und wie diese auch mit der beschlossenen Taktausweitung in Beziehung steht. Ist das vorrgegebene
Beschleunigung gesichert, ohne die Ampeln auf Bonner Seite zu betrachten und vorrangig zu schalten?
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
Wie kann in Zukunft sichergestellt sein, dass Verkehr (und die Linie 66) als Gesamtsystem betrachtet wird, das
mit Beschleunigung durch Vorrang ausgestattet wird, statt durch Konzentration auf Teilabschnitten letztlich
immer wieder nur Teilwirkungen erzielt werden, die sich im System wieder durch fehlender ganzheitlicher
Betrachtung auflösen und untem Strich außer Kosten keinerlei positiven Nutzen für den Verkehrsträger ÖPNV
bedeuten.
Wie ist zu o.g. Thema die Haltung der SWB Bus und Bahn und wieso hat diese eine Forderung nach einer
Gesamtbetrachtung offensichtlich ebenso unterlassen, obwohl diese zu effizienter Betriebsführung,
Kostenreduktion und nachhaltigen Fahrereinsatz führt und allen Bus- und Bahn-Kunden einen zuverlässigen und
weder Ausfälle noch Verspätungen provozierenden Betrieb schuldet. Die meisten Kunden bezahlen pünktlich
ihre Abokosten und können entsprechende Leistungen erwarten.
Begründung des Antrags
Die positive Wirkung der Beschleunigungsmaßnahme in Beuel auf die Gesamtlinie 66 bleibt aus, wenn die
Bonner Kreuzungen nicht in eine Simulation einbezogen werden.
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Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de