211450-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen
Kerndaten
- Nummer
- 211450-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211450-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Zuge der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der A565 aus dem Jahr 2020 wurde seitens des Tiefbauamtes für den südlichen Bauabschnitt die Betrachtung von Starkregenereignissen mit einer Jährlichkeit von 50 und 100 Jahren gefordert. Das bestehende Rückhaltevolumen wird entsprechend der Planung angepasst werden. In diesem Zusammenhang muss aber darauf hingewiesen werden, dass Mischwasserkanäle nur für übliche Niederschläge, nicht aber für Starkregenereignisse bemessen werden können. Grundsätzlich können die überflutungsgefährdeten Bereiche im Bonner Stadtgebiet den Starkregengefahrenkarten, veröffentlicht im Stadtplan Bonn unter den Themen „Umwelt/Wasser/Hochwasser“, entnommen werden. Eine Betrachtung der angrenzenden Bäche wurde, im Zuge des zuvor genannten Planfeststellungsverfahrens, ebenfalls durchgeführt. Der 6-streifige Ausbau hat demnach keine negativen Auswirkungen auf den Endenicher bzw. Dransdorfer/ Rheindorfer Bach. Durch die künftige Rückhaltung und Behandlung des Niederschlagswassers vor Einleitung in die Gewässer wird sogar eine Verbesserung erzielt. Unabhängig davon werden im Bereich des Rheindorfer Bachs aber kontinuierlich Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt, wie beispielsweise der Umbau des Abschlagbauwerks am Dransdorfer Bach, um die Gefahr durch Überschwemmungen, bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignis, aus der darunterliegenden Bebauung zu nehmen. Beschlussvorschlag: Der Bürgerausschuss nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de