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211443-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umwidmung des auf dem Poppelsdorfer Friedhof gelegenen Ehrenmals "Unserer Helden" zu einem Mahnmal für die "Opfer von Gewaltherrschaft"

Nummer
211443-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211443 Bürgerantrag: Umwidmung des auf dem Poppelsdorfer Friedhof gelegenen Ehrenmals "Unserer Helden" zu einem Mahnmal für die "Opfer von Gewaltherrschaft"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211443-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerantrag: Umwidmung des auf dem
Poppelsdorfer Friedhof gelegenen Ehrenmals
"Unserer Helden" zu einem Mahnmal für die "Opfer
von Gewaltherrschaft"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Skulptur auf dem sogenannten „Ehrenhain“ auf dem Poppelsdorfer Friedhof
entspricht sowohl in ihrer Darstellung wie auch in ihrer Aussage nicht den
Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates und einer weltoffenen,
freiheitsliebenden und international ausgerichteten Stadt. Sie ist allenfalls noch
als ein Relikt, als ein „Zeugnis“ ihrer Entstehungszeit von Interesse.
Der Wunsch nach einer Veränderung und Neugestaltung der Anlage wird in
das bald beginnende Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ aufgenommen, bei dem
in den folgenden Jahren Straßen, Wege, Plätze, Häuser und Denkmale in der
Stadt Bonn auf den Prüfstand gestellt werden sollen, um zu untersuchen, ob sie
den in Bonn mehrheitlich gelebten Maximen entsprechen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bürgerantrag zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zuzustimmen und die Ergebnisse des Projektes abzuwarten.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und befürwortet die dort vorgeschlagene
Vorgehensweise. Mit diesem Votum und der Beratung in der BV Beuel ist das
formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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